Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
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Der (Welt-)Sicherheitsrat ist das mächtigste Organ der Vereinten Nationen. Er setzt sich aus fünf ständigen (Permanent Members) und zehn nichtständigen Mitgliedern (Elected Members) beziehungsweise Staaten zusammen. Die fünf ständigen Mitglieder (China, Frankreich, Großbritannien, Russland, Vereinigte Staaten) besitzen bei der Verabschiedung von Resolutionen (Resolutions) ein erweitertes Vetorecht und werden daher auch als Vetomächte bezeichnet.
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[Bearbeiten] Aufgaben
Nach Artikel 24 I der UN-Charta haben ihm die Mitgliedstaaten „die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ übertragen. Während andere UN-Organe unmittelbar nur Empfehlungen abgeben können, kann der Sicherheitsrat nach den Bestimmungen des VII. Kapitels der Charta Entscheidungen mit Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten treffen - „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“. Dabei besteht eine grundsätzliche Rechtsbindung an die Normen der UN-Charta. Neben der politischen Prärogative des Sicherheitsrates zur Auslegung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 39 in concreto kann seine Praxis zur Fortbildung bestehenden Rechts führen. Nach herrschender Meinung darf sich der Sicherheitsrat mangels eigener Rechtssetzungsbefugnis dabei jedoch nicht in dezidierten Widerspruch zu den anerkannten Rechtsquellen des Völkerrechts setzen (Auslegung contra legem). Die Entscheidungen des Sicherheitsrates unterliegen allerdings keiner wirksamen Rechtskontrolle.
[Bearbeiten] Geschichte
Die konstituierende Sitzung des Sicherheitsrats fand am 17. Januar 1946 statt. Diese und die folgenden Sitzungen wurden im Londoner Church House abgehalten.
[Bearbeiten] Mitglieder des Sicherheitsrates
Der Rat besteht aus fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern der Vereinten Nationen. Jedes Jahr wird die Hälfte der zehn wechselnden durch die UN-Generalversammlung auf zwei Jahre neu gewählt. Sie werden von der Generalversammlung bestätigt und nach regionalen Gruppen ausgesucht. So wird darauf geachtet, dass von den zehn nichtständigen Mitgliedern drei aus Afrika, zwei aus Asien, zwei aus Lateinamerika, eins aus Osteuropa und zwei aus Westeuropa oder der übrigen westlichen Welt (meint: Kanada, Australien oder Neuseeland) kommen. Zwischen dem Ausscheiden eines Staates aus dem Sicherheitsrat und der Wiederwahl muss mindestens ein Jahr liegen – eine direkte Wiederwahl ist also ausgeschlossen. Ein nicht festgeschriebenes, aber dennoch praktiziertes Gesetz ist, dass innerhalb oben genannter Weltregionen ein rotierendes System herrscht, das allen Ländern ermöglicht, in einem festen Turnus einen Sitz im Sicherheitsrat zu haben. Der Vertreter eines jeden Sicherheitsratsmitglieds muss jederzeit im UN-Hauptquartier erreichbar sein, damit der Rat jederzeit zusammentreten kann.
[Bearbeiten] Ständige Mitglieder
- bis 1971 Republik China, danach Volksrepublik China
- Frankreich
- Vereinigtes Königreich
- bis 1991 die Sowjetunion, danach Russland
- Vereinigte Staaten
[Bearbeiten] Nichtständige Mitglieder
Von 1946 bis 1965 gab es nur 6 nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat
- nur für 1946 : Niederlande, Mexiko, Ägypten
- 1946 / 1947 : Polen, Brasilien, Australien
- 1947 / 1948 : Belgien, Kolumbien, Syrien
- 1948 / 1949 : Ukraine, Argentinien, Kanada
- 1949 / 1950 : Norwegen, Kuba, Ägypten
- 1950 / 1951 : Jugoslawien, Ecuador, Indien
- 1951 / 1952 : Niederlande, Brasilien, Türkei
- 1952 / 1953 : Griechenland, Chile, Pakistan
- 1953 / 1954 : Dänemark, Kolumbien, Libanon
- 1954 / 1955 : Türkei, Brasilien, Neuseeland
- 1955 / 1956 : Belgien, Peru, Iran
- 1956 / 1957 : Australien, Kuba, ( 1956 Jugoslawien ) ( 1957 Philippinen )
- 1957 / 1958 : Schweden, Kolumbien, Irak
- 1958 / 1959 : Japan, Panama, Kanada
- 1959 / 1960 : Italien, Argentinien, Tunesien
- 1960 / 1961 : Ecuador, Sri Lanka, ( 1960 Polen ) ( 1961 Türkei )
- 1961 / 1962 : Ägypten, Chile, ( 1961 Liberia ) ( 1962 Irland )
- 1962 / 1963 : Venezuela, Ghana, ( 1962 Rumänien ) ( 1963 Philippinen )
- 1963 / 1964 : Norwegen, Brasilien, Marokko
- 1964 / 1965 : Bolivien, Elfenbeinküste, ( 1964 Tschechoslowakei ) ( 1965 Malaysia )
- 1965 / 1966 : Niederlande, Uruguay, Jordanien
Seit 1966 sind 10 nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat
- nur für 1966 : Neuseeland, Uganda
- 1966 / 1967 : Bulgarien, Argentinien, Mali, Nigeria, Japan
- 1967 / 1968 : Dänemark, Kanada, Brasilien, Äthiopien, Indien
- 1968 / 1969 : Ungarn, Paraguay, Algerien, Senegal, Pakistan
- 1969 / 1970 : Finnland, Spanien, Kolumbien, Nepal, Sambia
- 1970 / 1971 : Polen, Nicaragua, Burundi, Sierra Leone, Syrien
- 1971 / 1972 : Belgien, Italien, Argentinien, Somalia, Japan
- 1972 / 1973 : Jugoslawien, Panama, Sudan, Guinea, Indien
- 1973 / 1974 : Österreich, Australien, Peru, Kenia, Indonesien
- 1974 / 1975 : Weißrussland, Costa Rica, Mauretanien, Kamerun, Irak
- 1975 / 1976 : Italien, Schweden, Guyana, Tansania, Japan
- 1976 / 1977 : Rumänien, Panama, Libyen, Benin, Pakistan
- 1977 / 1978 : Bundesrepublik Deutschland, Kanada, Venezuela, Mauritius, Kamerun
- 1978 / 1979 : Tschechoslowakei, Bolivien, Gabun, Nigeria, Kuwait
- 1979 / 1980 : Norwegen, Portugal, Jamaika, Sambia, Bangladesh
- 1980 / 1981 : DDR, Mexiko, Tunesien, Niger, Philippinen
- 1981 / 1982 : Irland, Spanien, Panama, Uganda, Japan
- 1982 / 1983 : Polen, Guyana, Togo, Zaire, Jordanien
- 1983 / 1984 : Niederlande, Malta, Nicaragua, Simbabwe, Pakistan
- 1984 / 1985 : Ukraine, Peru, Ägypten, Burkina Faso, Indien
- 1985 / 1986 : Dänemark, Australien, Trinidad & Tobago, Madagaskar, Thailand
- 1986 / 1987 : Bulgarien, Venezuela, Ghana, Kongo, VA Emirate
- 1987 / 1988 : Bundesrepublik Deutschland, Italien, Argentinien, Sambia, Japan
- 1988 / 1989 : Jugoslawien, Brasilien, Algerien, Senegal, Nepal
- 1989 / 1990 : Finnland, Kanada, Kolumbien, Äthiopien, Malaysia
- 1990 / 1991 : Rumänien, Kuba, Elfenbeinküste, Zaire, Jemen
- 1991 / 1992 : Belgien, Österreich, Ecuador, Simbabwe, Indien
- 1992 / 1993 : Ungarn, Venezuela, Marokko, Kap Verde, Japan
- 1993 / 1994 : Spanien, Neuseeland, Brasilien, Dschibuti, Pakistan
- 1994 / 1995 : Tschechien, Argentinien, Rwanda, Nigeria, Oman
- 1995 / 1996 : Bundesrepublik Deutschland, Italien, Honduras, Botswana, Indonesien
- 1996 / 1997 : Polen, Chile, Ägypten, Guinea-Bissau, Südkorea
- 1997 / 1998 : Schweden, Portugal, Costa Rica, Kenia, Japan
- 1998 / 1999 : Slowenien, Brasilien, Gambia, Gabun, Bahrain
- 1999 / 2000 : Niederlande, Kanada, Argentinien, Namibia, Malaysia
- 2000 / 2001 : Ukraine, Jamaika, Tunesien, Mali, Bangladesh
- 2001 / 2002 : Kolumbien, Irland, Mauritius, Norwegen, Singapur
- 2002 / 2003 : Bulgarien, Kamerun, Guinea, Mexiko, Syrien
- 2003 / 2004 : Angola, Chile, Deutschland, Pakistan, Spanien
- 2004 / 2005 : Algerien, Benin, Brasilien, Philippinen, Rumänien
- 2005 / 2006 : Argentinien, Dänemark, Griechenland, Japan, Tansania
- 2006 / 2007 : Ghana, Katar, Republik Kongo, Peru, Slowakei
- 2007 / 2008 : Italien, Belgien, Südafrika, Indonesien, Panama
einjährige Amtszeiten sind in Kursivschrift
Der Vorsitz im Weltsicherheitsrat wechselt im Monatsturnus unter den Mitgliedern, in alphabetischer Reihenfolge der englischen Landesbezeichnungen. Neben den ständigen und nichtständigen Mitgliedern hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat. Er verfügt jedoch über kein Stimmrecht.
[Bearbeiten] Reformdiskussionen
Derzeit wird diskutiert weitere ständige Mitglieder in den Rat aufzunehmen. Brasilien, Indien, Japan und Deutschland erklärten Ende September 2004, sich gegenseitig im Bemühen um einen ständigen Sitz zu unterstützen. Diese Nationen wurden in Folge dessen als die G4-Staaten bezeichnet. Weiterhin könnte im Rahmen der Reform auch ein afrikanischer Staat aufgenommen werden. Nigeria ist hierbei neben Südafrika und Ägypten im Gespräch. Das Veto gehört dabei erklärtermaßen nicht zum Primärziel dieses Konzepts, da darauf zunächst für die Dauer von 15 Jahren oder gänzlich verzichtet werden könne. Neben den dann 10 ständigen könnten fortan 14 nichtständige Mitglieder nach dem Rotationsprinzip dem Sicherheitsrat angehören. Von einigen Staaten wurde das Vorgehen der G4 jedoch misstrauisch beäugt. Japan wurde zwar ausdrücklich von den Vereinigten Staaten unterstützt, jedoch vom Erzfeind China kategorisch abgelehnt. Italien sprach sich vehement gegen einen deutschen Sitz aus und forderte statt dessen einen europäischen Sitz. Argentinien und Mexiko standen zudem in Konkurrenz zu Brasilien.
Eine Erweiterung des Rates, für die eine Zweidrittelmehrheit in der UN-Vollversammlung notwendig wäre, ist allerdings vorerst am Widerstand der afrikanischen Staaten gescheitert, die für sich ein stärkeres Gewicht im Sicherheitsrat forderten - entweder durch einen zweiten ständigen oder einen weiteren nicht-ständigen Sitz.
Nach einem weiteren Reformkonzept sind keine neuen ständigen Mitglieder vorgesehen, sondern die Einrichtung einer neuen Kategorie: „semi-permanente“ Sitze, die auf vier Jahre gewählt und verlängert werden können.
[Bearbeiten] Beschlüsse
[Bearbeiten] Zustandekommen
Beschlüsse des Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von 9 Mitgliedern (Art. 27 II UN-Charta). Beschlüsse des Sicherheitsrats über alle sonstigen Fragen bedürfen gemäß Art. 27 III UN-Charta der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich aller fünf ständigen Mitglieder. Die Abstimmungen erfolgen öffentlich durch Handzeichen. Freiwillige Stimmenthaltung wird, entgegen dem Charta-Wortlaut, heute mehrheitlich als völkergewohnheitsrechtlich etablierte Erklärungsvariante qualifiziert, mit der sich unterhalb einer förmlichen Zustimmung eine politisch ambivalentere „Billigung“ von Ratsbeschlüssen ausdrücken lässt. Weit umstrittener ist die Wertung des Nichterscheinens im Rat entweder als Stimmenthaltung (Billigung) oder als fehlende Zustimmung (Beschlussunwirksamkeit), seit die UdSSR ab 1949 wegen der Verweigerung des ständigen Sicherheitsratsmandats gegenüber der neuen chinesischen Regierung durch die Westmächte mittels ihrer sog. „Politik des leeren Stuhls“ den Sicherheitsrat blockierte, was von den Westmächten aber insbesondere in der Korea-Frage 1950 als unschädliche Enthaltung gewertet wurde. Die Sicherheitsratsbeschlüsse aus jener Zeit werden bis heute weder von der Volksrepublik China noch von der UdSSR bzw. Russland anerkannt. Jede Entscheidung zu den "sonstigen Fragen" kann durch ein Nein von einem der fünf ständigen Mitglieder verhindert werden (Veto). Die ständigen Mitglieder haben zwischen 1945 und 1990 in 279 Fällen von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht.
[Bearbeiten] Kritik
Immer wieder wird insbesondere die mögliche Blockade des Sicherheitsrates durch die ständigen Mitglieder kritisiert und ein Reformbedarf angemahnt.
Beim Völkermord in Ruanda 1994 wurden innerhalb weniger Wochen Hunderttausende Menschen ermordet. Dem Sicherheitsrat wird vorgeworfen, bei der Sanktionierung bzw. beim Eingreifen in den Konflikt versagt zu haben.
Fast zehn Jahre später wiederholte sich das Szenario in der sudanesischen Region Darfur. Wieder kam es zu Mord und Vertreibung. Die Volksrepublik China blockierte jedoch lange Zeit den Sicherheitsrat, weil sie befürchtete, nicht ausreichend am Öl im Sudan beteiligt zu werden; die USA blockierten eine Überweisung an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC), da sie diesen nicht anerkennen. Der Völkermord im Sudan hielt unterdessen an. Erst im März 2005 beschloss der Sicherheitsrat, dass der Internationale Strafgerichtshof die Kriegsverbrechen in der Region untersuchen soll. China und die USA enthielten sich bei der Abstimmung über diese Resolution - die USA hatten dafür zuvor das Zugeständnis erhalten, dass US-Bürger, die für die UNO im Sudan arbeiten, von der Strafverfolgung durch den ICC ausgeklammert werden.
Zudem steht der Sicherheitsrat in der Kritik, da die als "Krieg gegen Terrorismus" bezeichneten umfangreichen Aktivitäten der USA vom Sicherheitsrat weder legitimiert noch gerügt werden.
[Bearbeiten] Quellen
[Bearbeiten] Siehe auch
- ISAF
- Deutschland in den Vereinten Nationen
- Resolution 1373 und das Counter Terrorism Committee
- Weltregierung
[Bearbeiten] Weblinks
- United Nations Security Council (englisch)
- Resolutionen des Sicherheitrates (deutsch)
- Resolutionen des Sicherheitrates (englisch)
- The different projects of reform (G4, Africa Union, United for consensus) (French, 2006)
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