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Hartz-Konzept

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Arbeitsamt Leipzig
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Arbeitsamt Leipzig

Das Hartz-Konzept ist eine Bezeichnung für Vorschläge der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, die unter der Leitung von Dr. Peter Hartz tagte und im August 2002 ihren Bericht vorlegte. Auftrag der Kommission war, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland effizienter gestaltet und die Bundesanstalt für Arbeit reformiert werden kann. Anlass zur Einsetzung der Kommission war u. a. auch das Bekanntwerden von geschönten Statistiken über die Vermittlungszahlen der Bundesanstalt für Arbeit und Angaben über die Zahl der Vermittler (ca. 15.000) im Verhältnis zum Verwaltungspersonal (ca. 85.000). Damals verkündeten Peter Hartz und Gerhard Schröder vor laufenden Fernsehkameras, mit den Hartz-Vorschlägen könne die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen innerhalb von vier Jahren halbiert werden, dies war, gemessen an der nun tatsächlichen Entwicklung, eine bloße Behauptung ohne eine umfassende hinreichend realistische Grundlage. Im Bundestagswahlkampf 2002 versprach Bundeskanzler Gerhard Schröder, die Vorschläge der Kommission „eins zu eins“ umzusetzen. Die Vorschläge basierten auch auf früheren Reformansätzen, wie dem nicht umgesetzten Konzept Arbeitsamt 2000. Später gingen sie in die Agenda 2010 ein und wurden nach und nach umgesetzt. Infolge der Hartz-IV-Reformen kam es zu heftigen Protesten von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und der PDS. In den Medien wird das Konzept auch als Hartz-Paket bezeichnet, da es ein Bündel von verschiedenen Maßnahmen enthält. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die Maßnahmen aufgeteilt in einzelne Gesetze mit den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV (Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes), die mittlerweile alle in Kraft gesetzt sind. Zuletzt trat Hartz IV am 1. Januar 2005 in Kraft.

2006 gibt es voraussichtlich einige Änderungen, die die bisherigen Erfahrungen berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise die Angleichung des Arbeitslosengeldes II auf ein einheitliches Niveau in Ost und West und Änderungen zur Bildung neuer Bedarfsgemeinschaften für Jugendliche unter 25 Jahren: Sie erhalten nur unter eingeschränkten Bedingungen Zuschüsse zur Miete für eine eigenen Wohnung. Jugendliche Arbeitslose sollen zunächst weiter bei ihren Eltern wohnen. Das Arbeitslosengeld II wird dabei entsprechend gekürzt. Der Rentenversicherungsbeitrag für Arbeitslosengeld-II-Empfänger wird ebenfalls gekürzt. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechenden Änderungen des Sozialgesetzbuches angenommen. Sie treten schrittweise ab 1. April 2006 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis

Hartz-Kommission

Zusammensetzung

Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingesetzt. Zu den Mitgliedern gehörten:

Beachtenswert an der Zusammensetzung der Kommission ist, dass unter den 15 Mitgliedern nur eine einzige Frau und keine Vertreterin eines Arbeitslosenverbandes zu finden ist. Zudem stammen 13 der 15 Mitglieder aus den Alten Bundesländern, lediglich Wolfgang Tiefensee wurde im Osten Deutschlands geboren. Dr. Peter Kraljic ist niederländischer Staatsbürger slowenischer Herkunft.

Vorschläge der Kommission

Das Hartz-Konzept zur Reform des Arbeitsmarktes umfasst 13 „Innovationsmodule“. Im Zentrum der Arbeitsförderung soll demnach die eigene Integrationsleistung des Arbeitslosen stehen. Vorgeschlagen wurden von der Kommission folgende Elemente:

  • Doppelter Kundenauftrag: Arbeitssuchende und Arbeitgeber – Verbesserter Service für Kunden – JobCenter: Die Arbeitsämter bekommen den das englische Vorbild imitierenden Namen JobCenter. Neben den bisherigen Dienstleistungen der BA übernehmen die JobCenter auch die arbeitsmarktrelevante Beratung und Betreuung des Sozialamtes, des Jugendamtes, des Wohnungsamtes, der Sucht- und Schuldnerberatung und sind Schnittstelle zur Personal-Service-Agentur (PSA). Die Arbeitsvermittler, nun Fallmanager genannt, werden von Verwaltungs- und Nebenaufgaben befreit und konzentrieren sich darauf, Kontakte zu Betrieben zu pflegen und Stellen zu akquirieren.
  • Familienfreundliche Schnell-Vermittlung und Erhöhung der Vermittlungsgeschwindigkeit: Arbeitnehmer sind zukünftig verpflichtet, das JobCenter nach einer Kündigung unverzüglich über drohende Arbeitslosigkeit zu informieren, damit Vermittlungsbemühungen frühzeitig einsetzen können. Bei verspäteten Meldungen gibt es Abzüge vom Arbeitslosengeld. Verschiedene Maßnahmen sollen die Vermittlung beschleunigen und familienfreundlich gestaltet. Arbeitslose, die Verantwortung für Familien tragen, werden bei der Vermittlung bevorzugt behandelt. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden zusätzliche Kapazitäten zur Kinderbetreuung aufgebaut.
  • Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit: Die Zumutbarkeit wird nach geographischen, materiellen, funktionalen und sozialen Kriterien, bei denen auch die familiäre Situation eine Rolle spielt, neu formuliert. So wird einem jungen, alleinstehenden Arbeitslosen bei der Mobilität mehr zugemutet als einem Arbeitslosen mit Verantwortung für Familienangehörige. Lehnt ein Arbeitsloser eine Beschäftigung ab, muss er nachweisen, dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war. Sperrzeiten für die Zahlung von Arbeitslosengeld werden künftig differenzierter nach verschiedenen Tatbeständen eingesetzt.
  • Jugendliche Arbeitslose – AusbildungsZeit-Wertpapier: Die JobCenter übernehmen die Verantwortung für eine aktive beiderseitige Suche nach einer Praktikums- oder Ausbildungsstelle. Es sollen weitere neue Ausbildungsberufe entwickelt werden. Qualifizierungsbausteine aus bestehenden Ausbildungsberufen sollen verstärkt jugendlichen Arbeitslosen angeboten werden. Mit dem AusbildungsZeit-Wertpapier (AZWP) sollen zusätzliche Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Umsetzung des AZWP erfolgt über eine gemeinnützige Stiftung.
  • Förderung älterer Arbeitnehmer und „BridgeSystem“: Zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit Älterer werden zwei Wege vorgeschlagen: Zur stärkeren Integration älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt ersetzt die Lohnversicherung, die die bisherige Arbeitslosenversicherung ergänzt, einen Teil des Einkommensverlustes, der bei der Übernahme einer niedriger bezahlten sozialversicherungspflichtigen Arbeit entsteht. Zudem wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für Ältere gesenkt, wenn sie eine neue Beschäftigung aufnehmen. Die Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung Älterer werden erweitert. Andererseits können durch das „BridgeSystem“ ältere Arbeitslose auf eigenen Wunsch ab 55 Jahren aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes und der Betreuung durch das JobCenter ausscheiden. Sie erhalten statt des Arbeitslosengeldes eine kostenneutral errechnete monatliche Leistung und den vollen Schutz der Sozialversicherung.
  • Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe: Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und fehlender Transparenz sowie zur Verbesserung der Abstimmung und Verantwortlichkeit wird in Zukunft jeder, der Leistungen bezieht, nur noch von einer Stelle betreut. Es wird drei Arten von Leistungen geben:
    1. Das Arbeitslosengeld I ist die beitragsfinanzierte Versicherungsleistung, die in Dauer und Höhe den bisherigen Regeln entspricht.
    2. Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte Leistung, abhängig von der Bedürftigkeit, zur Sicherung des Lebensunterhalts arbeitsloser Erwerbsfähiger nach dem Bezug von Arbeitslosengeld oder wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt ist.
    3. Die Sozialhilfe entspricht der bisherigen Sozialhilfe für nicht Erwerbsfähige.
  • Beschäftigungsbilanz – Bonussystem für Unternehmen: Alle Unternehmen sind aufgefordert, ihrer Verantwortung für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gerecht zu werden. Die JobCenter und die KompetenzCenter unterstützen die Unternehmen dabei und bieten deshalb Beschäftigungsberatung zu den Bereichen Arbeitsrecht, Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen etc. an. Unternehmen mit einer positiven Beschäftigungsentwicklung erhalten einen Bonus in der Arbeitslosenversicherung.
  • Aufbau von Personal-Service-Agenturen (PSA) – Betriebsnahe Weiterbildung – Integration schwer Vermittelbarer: Die Personal-Service-Agentur (PSA) ist ein Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Ziel ist, Einstellungsbarrieren zu überwinden und Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die PSA sind eigenständige Organisationseinheiten und arbeiten für das Arbeitsamt und in dessen Auftrag. Die Verpflichtung des Arbeitslosen zur Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA ergibt sich aus den Regelungen der Zumutbarkeit. Ablehnung ist mit Leistungskürzungen verbunden. Während der Probezeit wird ein Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, anschließend der tariflich vereinbarte PSA-Lohn. Wechselt ein Arbeitnehmer in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, erhält er den dort üblichen Lohn. Die gesetzlichen Beschränkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sollen aufgehoben werden.
  • Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch „Ich-AG“ und „Familien-AG“ mit vollwertiger Versicherung – Minijobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen: Mit den beiden neuen Instrumenten Ich-AG und Mini-Job werden neue Wege zur Bewältigung des Problems Schwarzarbeit aufgezeigt. Die Ich-AG zielt auf weniger Schwarzarbeit Arbeitsloser, die Mini-Jobs auf weniger Schwarzarbeit bei Dienstleistungen in Privathaushalten. Die Verdienstgrenze bei Minijobs für Dienstleistungen in privaten Haushalten soll auf 400 Euro monatlich angehoben werden, der Einzug des Sozialversicherungsbeitrags (Sozialversicherungspauschale von 12 Prozent) wird vereinfacht.
  • Personal – Transparentes Controlling – Effiziente IT-Unterstützung aller Prozesse – Aufbauorganisation – Selbstverwaltung – Arbeitsmarktforschung – Change Management: Die BA wird nach einem neuen Leitbild arbeiten, das in einem neuen Handlungsleitfaden für jeden Mitarbeiter und einem neuen Personalkonzept seinen Ausdruck findet. Innerhalb der BA werden die Beschäftigungsverhältnisse neu gestaltet. Es wird viele Veränderungen geben: Dazu gehören ein neues einheitliches Dienstrecht, die Steuerung der Arbeitsämter über vereinbarte oder vorgegebene Ergebnisse, die Weiterentwicklung des Controllings, die durchgängige Unterstützung aller Geschäftsprozesse durch IT und öffentlicher Zugang zu Informationen und Dienstleistungen über Internet und Selbstinformationseinrichtungen. Die Aufbauorganisation wird künftig zweistufig sein: Zentrale und Arbeitsämter, die über JobCenter den lokalen Kundenbedarf bedienen. In jedem Bundesland wird außerdem ein KompetenzCenter eingerichtet.
  • Umbau der Landesarbeitsämter zu KompetenzCentern für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung – Start mit den neuen Bundesländern: Die Landesarbeitsämter werden zu KompetenzCentern umgebaut, deren beschäftigungspolitische Aufgaben steuerfinanziert sind. Die KompetenzCenter vernetzen und koordinieren die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik auch über Verwaltungsgrenzen hinweg. Sie bieten Ländern, Kommunen, Unternehmen und Kammern komplementäre Lösungen und Ressourcen an. Sie fungieren auch als Hauptansprechpartner für große Unternehmen, unterstützen die JobCenter bei der Beratung von Klein- und mittelständischen Unternehmen, sind Verbindungsstelle zu den Landesregierungen, koordinieren überregionale Qualifizierungsprogramme und betreiben Trend- und regionale Arbeitsmarktforschung.
  • Finanzierung der Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit: Mit dem Konzept des JobFloaters wird die Finanzierung von Arbeitslosigkeit durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt. Stellt ein Unternehmen einen Arbeitslosen nach der Probezeit ein und schafft es einen neuen Arbeitsplatz, erhält es die Option auf ein Finanzierungspaket in Form eines Darlehens. Dieses Angebot gilt für kleine und mittlere Unternehmen in den alten und neuen Ländern. Mit einem JobFloater in Höhe von 100.000 Euro (50.000 Euro Förderkredit, 50.000 Euro Nachrangsdarlehen) und einer Vergabe für 100.000 Arbeitnehmer pro Jahr ergäbe sich ein Finanzierungsbedarf von 10 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn in den nächsten drei Jahren die Arbeitslosenzahl um 2 Millionen gesenkt wird, ergäbe sich nach heutigen Maßstäben groben Schätzungen zufolge ein Einspareffekt in Höhe von 19,6 Milliarden Euro bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe – Mittel, die für die Förderung von Ich- oder Familien-AGs und in den PSA verwendet werden können.
  • Masterplan – Beitrag der „Profis der Nation“: Gegen Arbeitslosigkeit sollen nicht nur Politiker, Gewerkschaftler, Unternehmer angehen – oder gar die Arbeitslosen alleine; sondern entstehen soll ein flächendeckendes Netz konkreter Projekte zur Lösung der mit Arbeitslosigkeit verbundenen Probleme, ein Netz, an dem sich möglichst viele Leute mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen beteiligen sollten. Die Hartz-Kommission versuchte dies mit der ebenso großsprecherischen wie allgemeinen Floskel „Profis der Nation“ zu propagieren, gemeint sind, nüchtern betrachtet, praktisch alle, die irgendetwas tun: Politiker, Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit, Unternehmer sowie Manager, Gewerkschaftsfunktionäre und Betriebsräte, Vertreter der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Lehrkräfte, Geistliche, Journalisten, Künstler, Verantwortliche in sozialen Einrichtungen, Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen.

Ziel der Kommission war es, Beschlüsse auf der Grundlage einer Diskussion verschiedener Experten wie Unternehmensberatern, Politikern und Managern vorzubereiten.

Umsetzung

Die Vorschläge der Kommission wurden in vier Phasen (Hartz I bis IV) umgesetzt:

Hartz I mit Wirkung ab 1. Januar 2003

Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

  • Erleichterung von neuen Formen der Arbeit
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagentur (FbW), Einführung des Bildungsgutscheins
  • Unterhaltsgeld der Arbeitsagentur
  • Zeitarbeit mit Personal Service Agenturen (PSA)
Lohnnebenkosten im Vergleich
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Lohnnebenkosten im Vergleich

Hartz II mit Wirkung ab 1. Januar 2003

Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Hartz III mit Wirkung ab 1. Januar 2004

Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

  • Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit)

Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

  • Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. (Die alte Sozialhilfe war nominell niedriger als das heutige Arbeitslosengeld II, wurde aber durch die diverse Einmalleistungen der Sozialämter z. B. für Wohnungserstausstattung, Kleidung, Weihnachten usw. weit über den Satz des heutigen Arbeitslosengeld II aufgestockt.)
  • Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (so genannte kommunale Option oder Optionsmodell).
  • Das bisherige Arbeitslosengeld, die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung, wird auf die Hälfte der bisherigen Laufzeit reduziert (max. 1 Jahr) und zum Arbeitslosengeld I. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt.

Auswirkungen

Insbesondere auch durch die Förderung von Bedarfsgemeinschaften ergab sich ein größerer Kostenaufwand als geplant. Im Jahr 2006 wurde über Gesetzesänderungen diskutiert, die unter anderem bei der Ablehnung von zumutbarer Arbeit eine Kürzung der Bedarfssätze nicht mehr dem Ermessensspielraum des Sachbearbeiters überlassen, sondern verpflichtend vorsehen.

Als positive Auswirkung des Hartz-Konzeptes wurde der ungewöhnlich große Rückgang der kurzzeitigen Arbeitslosigkeit im Mai 2006 seitens der Bundesagentur für Arbeit betrachtet. Sie führt diesen Rückgang unter anderem auf eine intensivere Betreuung der Arbeitslosen zurück. An den Langzeitarbeitslosen ging dieser Effekt jedoch weitgehend vorbei, ihre Anzahl verharrt auf hohem Niveau. [1]

Höchstgrenzen

Bedarfs-
gemeinschaft
(Personen)
Wohnung
(m²)
Miete
(EUR)
1 48 274
2 62 338
3 74 404
4 86 468
5 95 514

Wichtig sind die Höchstgrenzen für die Unterbringung der Hartz-IV-Betroffenen: In den alten Bundesländern (in durchschnittlichen Städten) können (ohne Heizkosten) die genannten Mieten anerkannt werden. Es werden die maximalen Quadratmeter und Mieten angegeben. Für jede weitere Person werden je 52 Euro anerkannt. In den neuen Bundesländern gelten niedrigere Beträge. Das Bundessozialgericht hat im November 2006 allerdings darauf erkannt, dass die Ortsübliche Miete bei der Bestimmung der Höchstgrenzen künftig berücksichtigt werden muss. Außerdem sei dabei das Produkt aus Quadratmetermietpreis und Fläche der Wohnung entscheidend, sodass ein Hartz-4-Empfänger z. B. in einer Wohnung von gehobenem Niveau bleiben kann, wenn sie eine gewisse Wohnfläche nicht überschreitet.

Zum Lebensunterhalt erhält ein erwachsener Empfänger seit 2006 345,- € (Ohne Miete). [2]

Kritik

Allgemein

Ziel der Hartz-Kommission waren Vorschläge für eine Reform der Arbeitsmarktpolitik. Im politischen Prozess – das Gutachten wurde während des Bundestagswahlkampfes 2002 vorgelegt – wurden die Ergebnisse aber als Vorschläge zum Abbau der Arbeitslosigkeit um bis zu zwei Millionen verkauft. Schon allein aufgrund des sehr viel beschränkteren Auftrags an die Kommission muss bezweifelt werden, ob ihre Vorschläge überhaupt geeignet sind, ein derartig ehrgeiziges Ziel anzugehen. Gesamtwirtschaftliche Aspekte der Arbeitslosigkeit, z. B. wie die Nachfrage nach Arbeitskräften oder das Wirtschaftswachstum gesteigert werden kann, hatte die Kommission überhaupt nicht betrachtet. Es ist allerdings auch nicht ihr Auftrag gewesen.

gesehen auf der europaweiten Protestkundgebung gegen die EU- Dienstleistungsrichtlinie am 19. März 2005 in Brüssel
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gesehen auf der europaweiten Protestkundgebung gegen die EU- Dienstleistungsrichtlinie am 19. März 2005 in Brüssel

Dr. Hermann Scherl, Professor für Sozialpolitik an der Universität Erlangen, hatte im August 2003 eine Zwischenbilanz erstellt [4]. Darin prognostizierte er statt der im Hartz-Bericht angekündigten Senkung der Arbeitslosigkeit um zwei Millionen Arbeitslose nur eine Senkung um höchstens 400.000 Arbeitslose. Außerdem kritisierte er die Missbrauchsmöglichkeiten bei den Ich-AGs, fehlender Attraktivität der Minijobs für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Aufteilung regulärer Arbeitsplätze in mehrere Minijobs, geringe Nutzung und Mitnahmeeffekte beim Job-Floater und die nur teilweise Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung. Er lobte die politische Anerkennung der Arbeitnehmerüberlassung, die Verbesserung der Vermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel äußerte sich in einem Interview mit der Tagesschau vom 2. Juli 2004 noch weniger optimistisch:

„Das vorrangige Motiv ist vor allem, Sozialausgaben einzusparen. Wir haben die hohe Arbeitslosigkeit, wir haben hohe Kosten durch die Arbeitslosigkeit. Das vorrangige Ziel ist einfach einzusparen. Der Wirtschaftsminister hat ja selber gesagt, dass die wichtigste Herausforderung für Arbeitsplätze Wirtschaftswachstum ist. Aber von den Hartz-Gesetzen – das wissen wir sicher – gehen keine Wachstumsimpulse aus, eher sogar eine Belastung. (...) Wir haben Berechnungen, dass die Arbeitsmarktreformen am Ende sogar ca. 100.000 Arbeitsplätze kosten können.“

Diese Ansicht Hickels wird jedoch von einem Großteil der Ökonomen nicht geteilt. Das Hartz-Konzept ist auch unter Ökonomen durchaus umstritten.

Hartz IV hat somit das zuvor herrschende Ungleichgewicht verstärkt, was besonders Bezieher des Arbeitslosengelds II zum Überdenken ihres Verhältnisses zur sozialen Frage angeregt hat. Dadurch wurde als Folge das allgemeine Gefühl der sozialen Benachteiligung und ein Gefühl der Verunsicherung in der deutschen Bevölkerung verstärkt, was politische Extrempositionen auf beiden Seiten zur Gewinnung von Wählern ausnutzen. Somit hat Hartz IV Teile der Bevölkerung radikalisiert, was sich nicht zuletzt im Wahlkampf der Parteien um die vorgezogene Bundestagswahl 2005 äußerte.

Durch den Europäischen Gerichtshof wurde zudem ein Teil der Hartzgesetze wegen Altersdiskriminierung für nichtig erklärt. Ältere Arbeitnehmer über 52 Jahren dürften nicht immer wieder nur mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden.

Kosten

Neuere Kritik richtet sich darauf, dass die Kosten zur Finanzierung von Hartz IV bei weitem unterschätzt wurden.

Einschränkung des Subsidiaritätsprinzips

Das Subsidiaritätsprinzips ist eine allgemein anerkannte Maxime, die privater Verantwortung den Vorrang vor staatlicher Verantwortung gibt. Die Hartz-Gesetze verletzen dieses Prinzip insofern, als sie weitgehend die soziale Verantwortung von Eltern für ihre Kinder und Kindern für ihre Eltern einschränken, sofern diese nicht in einer häuslichen Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) leben. Als Folge davon konnte eine bisher in häuslicher Gemeinschaft lebende Familie, die mindestens einen potentiellen Hartz IV-Empfänger umfasste, sein Gesamteinkommen unter Nutzung von Hartz IV-Mittel steigern, wenn die betroffene Person in eine eigene Wohnung zog und damit eine neue Bedarfsgemeinschaft entstand. Entsprechend der Hartz-Regelungen wurde dann nicht nur die zusätzliche Miete vom Staat bezahlt, es erhöhte sich dadurch auch der Anspruch aus Hartz IV bzw. er entstand dadurch erst. Als Folge entstanden viele neue Bedarfsgemeinschaften, die die Kosten von Hartz IV beträchtlich erhöhten.

Kritik an zu starken Kürzungen

Durch den Umbau des sozialen Netzes wurde im Vorfeld der Einführung von Hartz IV Mitte 2004 Kritik geäußert. So wurden Demonstrationen in vielen Städten Deutschlands parallel organisiert, der Begriff Montagsdemonstration wurde in den Medien wieder gebraucht.

Besonders Gewerkschaften kritisierten eine übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Einkommen, statt besonders die höheren Einkommensgruppen und Vermögensbesitzer zu belasten. Arbeitslosigkeit sei kein persönliches Verschulden, sondern angesichts Millionen fehlender Stellen ein Massenphänomen, dem nicht mit Bestrafung der Arbeitslosen beizukommen sei.

Arbeitslosigkeit sei zudem vor allem nicht auf Vermittlungsprobleme und Unwillen der Arbeitslosen zu begründen, was sich nach dieser Auffassung auch an der geringen Zahl offener Stellen pro gemeldeter Arbeitsloser zeigt, auf die das Hartz-Konzept primär zielt. Es wird auf das – verglichen mit der Weltwirtschaft – zwar geringe, aber doch positive Wachstum der deutschen Wirtschaft verwiesen. Der bei längerer Arbeitslosigkeit drohende relativ hohe Verlust an Lebensstandard gilt diesen Kritikern als eine besonders zu berücksichtigende Härte.

Kritik an zu geringen Kürzungen

Viele Wirtschaftsexperten äußerten sich dahingehend, dass das Hartz-Konzept noch nicht weit genug gehe, aber den richtigen Weg darstelle. Die Befürworter der Hartz-Konzepte vertreten die Ansicht, dass die Menschen sich über die Jahre daran gewöhnt hätten, dass der Staat sie finanziell auch über Notfälle hinaus versorge. Sozialleistungen seien zur Selbstverständlichkeit geworden. Der plötzliche Sozialabbau erscheine daher vielen als Härte. Viele seien in ökonomisch schwierigen Zeiten nicht bereit, einen Teil ihrer Ansprüche an den Staat zum Wohle der Allgemeinheit aufzugeben, obwohl dadurch dringliche Aufgaben des Staates vernachlässigt würden. Sie fordern insbesondere weitere Liberalisierungen des Arbeitsrechts.

Die Bundesregierung erklärt, dass das Volumen der Unterstützungsleistung nicht verringert, sondern lediglich anders verteilt werde. Außerdem seien die Agenturen für Arbeit dem Arbeitslosen so näher und könnten ihm, ohne Umwege über verschiedene Behörden, schneller Arbeit vermitteln.

Massenhafte Abwanderungen von deutschen Unternehmen ins benachbarte Ausland, etwa nach Tschechien, mit Löhnen, die bei vergleichbarer Produktivität nur ein Sechstel der deutschen Löhne betragen, waren zudem zu beobachten. Dies verstärkte den Druck auf die Regierung, die Konkurrenzfähigkeit der Volkswirtschaft wieder herzustellen.

Kritiker favorisieren auch ein Kombilohnsystem gegenüber den so genannten Ein-Euro-Jobs.

Zumutbarkeitskriterien

Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände kritisieren insbesondere die Änderung bei den Zumutbarkeitsbedingungen durch das Hartz-Konzept, die im Kern besagen, dass jede Arbeit (auch untertariflich bezahlte oder geringfügige Beschäftigung) zumutbar ist. Sie befürchten negative Auswirkungen sowohl auf die Beschäftigten wie auf die Konjunktur:

  • Erworbene Qualifikationen werden entwertet, wenn Arbeitsplätze unabhängig von der erworbenen Ausbildung angenommen werden müssen bzw. dies im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiter bei den Agenturen steht.
  • Es entsteht Druck insbesondere in den unteren Lohngruppen, weil jeder zu jeder Arbeit gezwungen werden kann. Hier befürchten die Gewerkschaften Lohnsenkungen und damit eine weitere Schwächung der Binnennachfrage. Das gesamte Lohngefüge könnte nach unten ins Rutschen geraten.
  • Der Zwang zur bundesweiten Mobilität kann soziale Strukturen (Familien, Freundeskreise) stören sowie in ganzen Regionen (v. a. Ostdeutschlands) zur Abwanderung vor allem der jüngeren und mobileren Bevölkerungsschichten führen.

Insgesamt verstärken sich der Druck und der Warencharakter der Arbeit!

Auch wenn von Seiten der Bundesregierung davon gesprochen wird, dass die sog. „1-Euro-Jobs“ nur in Bereichen entstehen sollen, die ansonsten nicht vom Markt oder öffentlichen Einrichtungen bedient werden, kritisieren insbesondere Gewerkschaften und lokale mittelständische Betriebe und Wirtschaftsverbände diese Regelung.

  • Eine Abgrenzung zwischen Tätigkeiten, die ansonsten nicht angeboten werden, und möglichen Geschäftsfeldern und öffentlichen Leistungen ist schwer bzw. vom jeweiligen Stand der öffentlichen Versorgung abhängig.
  • Über de facto subventionierte Arbeitsverhältnisse könnte so bestehenden Einrichtungen und Firmen Konkurrenz gemacht werden sowie der Druck auf entsprechende Löhne verstärkt werden.

Chronologie

22. Feb. 2002 Die Bundesregierung beauftragt die Kommission.
16. Aug. 2002 Die Kommission präsentiert ihre Ergebnisse (sog. „Hartz-Vorschläge“) im Berliner Dom.
22. Aug. 2002 Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge;
Erarbeitung der vier Schritte zur Umsetzung
23. Dez. 2002 Erstes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2003, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten
23. Dez. 2002 Zweites Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2003, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten
23. Dez. 2003 Drittes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2004, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten
24. Dez. 2003 Viertes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2005, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten
22.Nov. 2005 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt die dem ersten Hartz-Gesetz eingeführte Einschränkung des Kündigungsschutzes für über 52-Jährige mit dem EU-Recht (Diskriminierung) als unvereinbar.

Trivia

Es gibt kurioserweise noch ein älteres Hartz-Konzept. Christoph Butterwegge berichtet:

„... Kaum ging die Periode der relativen Stabilisierung (1924 bis 1928) zu Ende, schon begann mit der Diskussion über wachsende 'Soziallasten' ein argumentativer Sturmlauf gegen den Wohlfahrtsstaat. Hauptträger dieser Angriffe waren Großindustrielle des Ruhrgebiets, die hofften, das Versicherungs- durch das Fürsorgeprinzip ersetzen, sich einer paritätischen Finanzierung des Sozialsystems entziehen und ihre Gewinne auf diese Weise steigern zu können. Ein intellektueller Wortführer der Bewegung zur Zerschlagung des Weimarer Sozialsystems hieß - man höre und staune - Gustav Hartz .“[3] [4]

Siehe auch

Literatur

  • Agenturschluss (Hrsg.) (2006): Schwarzbuch Hartz IV. Sozialer Angriff und Widerstand – Eine Zwischenbilanz. Assoziation A, Hamburg/Berlin. ISBN 3-935936-51-6
  • Beier, Angelika, Joachim Bischoff, Richard Detje (2002): Halbierung der Arbeitslosigkeit bis 2005? Hamburg. ISBN 3879758948
  • Brühl, Albrecht und Albert Hofmann: Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesetzestext, Erläuterungen und Informationen für Betroffene, Berater und Behörden, Frankfurt/Main 2004 ISBN 3-9809050-1-2
  • Christen, Christian, Tobias Michel und Werner Rätz (Hrsg.) (2003): Sozialstaat: Wie die Sicherungssysteme funktionieren und wer von den „Reformen“ profitiert. Hamburg. ISBN 3899650050
  • Gillen, Gabriele (2004): Hartz IV – eine Abrechnung. Hamburg. ISBN 3499620448
  • Hartz, Peter u.a. (2002): Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Berlin. Als PDF online: Kurzfassung (19 S.): [5]; Langfassung (355 S. / 12,6 MB) [6]
  • Herr, Hansjörg (2002): Arbeitsmarktreformen und Beschäftigung. Über die ökonomietheoretischen Grundlagen der Vorschläge der Hartz-Kommission, in: Prokla, Heft 129, 32. Jg., Nr. 4
  • Hogarth, Peter (2006): Hartz IV, Ratgeber 2006, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Ihre Rechte!. Mole Verlag. ISBN: 3-938 959-44-4
  • Kindler, Holger, Ada-Charlotte Regelmann und Marco Tullney (2004): Die Folgen der Agenda 2010 – Alte und neue Zwänge des Sozialstaats. Hamburg. ISBN 3899651022
  • Marburger, Horst (2004): SGB II, Umsetzung von Hartz IV, Grundsicherung für Arbeitssuchende. Walhalla Fachverlag. ISBN 3-8029-7481-6
  • Scherl, Hermann: Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung. Eine Zwischenbilanz. In: List-Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, Band 29 (2003), Heft 3, Nomos-Verlags-Gesellschaft ISSN 0342-2623 ISSN 0937-0862, S. 216–236
  • WissenTransfer (Hrsg.) (2003): Radikalumbau des Arbeitsmarktes – Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Die Folgen der Hartz-Reform. Hamburg. ISBN 3899650247

Weblinks

Wikipedia

Wikinews: Hartz IV – Nachrichten

Darstellungen von Regierungsorganen

Kritik

Studien

  • Studie der nationalen Armutskonferenz von Dezember 2005 über die Auswirkungen von Hartz IV.

Quellen

  1. Spiegel Online: Aufschwung: Arbeitslosenzahl im Rekord-Tempo gefallen [1]
  2. tagesschau.de: Das Urteil des BSG zu Mietobergrenzen und Fahrkostenzuschüssen für getrenntlebende Elternteile
  3. Christoph Butterwegge: Mit dem Sozialstaat stirbt die Demokratie. Eine Erinnerung an die Weimarer Republik – Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit der Situation Heute. Fundstelle: [2] nach Frankfurter Rundschau, 3. August 2005 und [3]
  4. Gustav Hartz: Irrwege der deutschen Sozialpolitik und der Weg zur Sozialen Freiheit. Scherl, 5. Ou.Berlin, 1928
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