Evangelisch-reformierte Kirche
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Basisdaten | |
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Fläche: | Gemeinden sind auf fast ganz Deutschland verstreut |
Leitung: | Kirchenpräsident Jann Schmidt, Vizepräsident Dr. Johann Weusmann, Präses Garrelt Duin sen. |
Mitgliedschaft: | UEK und Konf.ev.Ki.Nds |
Synodalverbände: | 11 |
Kirchengemeinden: | 142 |
Gemeindeglieder: | 188.889 (31. Dezember 2004) |
Anteil an der Gesamtbevölkerung: |
53,4% |
Anschrift: | Saarstraße 6 26789 Leer (Ostfriesland) |
Offizielle Website: | www.reformiert.de/ |
E-Mail-Adresse: | info@reformiert.de |
Die Evangelisch-reformierte Kirche - Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Leer (Ostfriesland). Die Kirche hat ca. 188.889 Gemeindeglieder in 142 Kirchengemeinden (Stand: Dez. 2004) und ist eine der reformierten Kirchen innerhalb der EKD. Sie gehört auch zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und trat 2003 der Union Evangelischer Kirchen bei.
Hauptkirche der Evangelisch-reformierten Kirche ist die "Große Kirche" in Leer (Ostfriesland).
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Gebiet der Landeskirche
Die Evangelisch-reformierte Kirche ist die einzige Landeskirche der EKD, die kein geschlossenes Gebiet aufzuweisen hat. Dies liegt in der Historie der reformierten Gemeinden in Deutschland, die eine Minderheit unter den protestantischen Gemeinden ausmachen. Reformierte Gemeinden entstanden meist von der Basis her oder wurden nur in kleineren Herrschaften eingeführt. Die Einzelgemeinden waren oft über eine längere Zeit nahezu vollständig autonom. Sie schlossen sich - wenn überhaupt - dann erst sehr spät zu übergeordneten Verbünden oder Kirchen zusammen. Eine Ausnahme bilden hier die Gemeinden der reformierten Lippischen Landeskirche, die seit der Einführung des reformierten Bekenntnisses in Lippe eine gemeinsame Landeskirche bilden.
Weiter ist auch zu bemerken, dass reformierte Gemeinden, die vor ca. 1850 zu Preußen gehörten, sich der Union von lutherischen und reformierten Gemeinden (Preußische Kirchenunion) angeschlossen haben oder teilweise auch anschließen mussten, weil der König seinerzeit nur eine einheitliche protestantische Landeskirche in seinem Königreich wollte. So gehören z.B. viele reformierten Gemeinden im heutigen Nordrhein-Westfalen aufgrund der seinerzeitigen Union zu den jeweiligen Landeskirchen und nicht zur Evangelisch-reformierten Kirche.
Die meisten reformierten Gemeinden, die heute zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören, befinden sich im nordwestlichen Niedersachsen, weitere verteilen sich auf das restliche Niedersachsen und auf Bayern. Ferner gehören einzelne Gemeinden in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg und Sachsen zur Landeskirche. In all diesen Gebieten gibt es auch lutherische oder unierte Gemeinden. So kann es sein, dass es in einer Stadt mehrere lutherische bzw. unierte Gemeinden gibt, die zur (regionalen) Landeskirche gehören und daneben eine oder mehrere reformierte Gemeinden, die zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören. Darüber hinaus gibt es bis heute in Deutschland aber auch reformierte Einzelgemeinden, die nicht zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören. Sie gehören in der Regel jedoch - wie die Evangelisch-reformierte Kirche selbst auch - zum Reformierten Bund, dem "Dachverband" nahezu aller reformierten Gemeinden in Deutschland.
[Bearbeiten] Geschichte
Die reformierten Gemeinden der heutigen Evangelisch-reformierten Kirche haben eine sehr unterschiedliche Geschichte und Tradition. Sie alle zu beschreiben würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, weil auf jede der 142 Kirchengemeinden näher einzugehen wäre.
Die meisten Gemeinden gehörten im 19. Jahrhundert zum Königreich Hannover, das 1866 eine preußische Provinz wurde. Im einzelnen gehörten die reformierten Gemeinden der Provinz Hannover zu folgenden früheren Herrschaftsgebieten:
- Fürstentum Ostfriesland
- Grafschaft Bentheim
- Niedergrafschaft Lingen und Stadt Papenburg
- Herzogtum Bremen
- Grafschaft Plesse
Für all diese Gemeinden der Provinz Hannover wurde 1882 eine gemeinsame Synodalordnung erlassen und durch Verfügung des Königs von Preußen in Aurich eine Kirchenbehörde mit kollegialer Verfassung, das Konsistorium, gebildet. Damit war die Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover (tatsächliche Bezeichnung "reformirt", nicht reformiert) entstanden. Das Konsistorium in Aurich war jedoch zugleich auch Provinzialkonsistorium für die lutherischen Gemeinden im Nordwesten der Provinz Hannover. In den alten preußischen Provinzen hatte man 1817 eine Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt. Dies ließ sich innerhalb der Provinz Hannover jedoch nicht realisieren.
In die "Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover" wurden zunächst die reformierten Gemeinden in Hannover, Altona, Hannoversch-Münden, Göttingen, Celle, Bückeburg-Stadthagen und Braunschweig nicht aufgenommen. Diese bildeten seit dem 18. Jahrhundert die "Niedersächsische Konföderation", eine besondere Vereinigung von Gemeinden, die vor allem aus der hugenottischen Tradition stammen. Doch traten die meisten dieser Gemeinden später noch der Evangelisch-reformirten Kirche bei. Andere bildeten hingegen ab 1928 gemeinsam mit der Evangelisch-reformierten Gemeinde Göttingen und der reformierten Kirche Bayerns den Bund Evangelisch-reformierter Kirchen Deutschlands. Doch trat die reformierte Kirche Bayerns 1989 aus dem Bund wieder aus und schloss sich der Evangelisch-reformierten Kirche an (siehe unten).
Bereits seit 1866 gab es innerhalb der Provinz Hannover ein (lutherisches) Landeskonsistorium in Hannover. Die 5 zuvor schon bestehenden Provinzkonsistorien (darunter Aurich) wurden jedoch zunächst noch weiter geführt. Bis 1904 wurden alle, außer jenem in Aurich, aufgehoben. Dies lag an der Besonderheit der Parität (reformiert und lutherisch) dieser Verwaltungsbehörde in Aurich.
Oberhaupt der Hannoverschen Provinzialkirche, also sowohl der lutherischen als auch der reformieren Kirche war der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". Die geistliche Leitung der reformierten Kirche oblag dem Superintendenten in Aurich.
Nach Gründung der Evangelisch-reformirten Kirche der Provinz Hannover 1882 wurden weitere Gemeinden aufgenommen und zwar 1886 die unierte Kirchengemeinde Freren/Emsland, 1901 die evangelisch-reformierte Gemeinde Hannovers. Ferner entstanden in jenen Jahren auch neue reformierte Gemeinden, u.a. in Hameln und Hildesheim.
Nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments) wurden beide Kirchen der Provinz Hannover selbständig, indem sie 1922 eigene Verfassungen erhielten. Das paritätisch besetzte Konsistorium in Aurich wurde in ein reformiertes Konsistorium umgewandelt und das Landeskonsistorium in Hannover wurde nunmehr für alle lutherischen Gemeinden innerhalb der Provinz Hannover zuständig. Die von Aurich aus verwaltete Kirche nannte sich nunmehr Evangelisch-reformierte Landeskirche der Provinz Hannover. Das Konsistorium in Aurich wurde zum "Landeskirchenrat". Die Verfassung der Kirche trat jedoch erst 1925 endgültig in Kraft. In der Folgezeit wurden weitere Gemeinden in die Kirche aufgenommen: Bereits 1923 die reformierten Gemeinden Altona, Celle und Hannoversch-Münden, 1927 die reformierte Gemeinde Lübeck und 1937 die reformierten Gemeinden in Rinteln und Möllenbeck, die zuvor zur Evangelischen Landeskirche von Kurhessen-Waldeck gehört hatten. Das Gebiet der Landeskirche reichte nunmehr erstmals über die Grenzen der Provinz Hannover hinaus. Doch erst nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 passte sich der Name der Kirche den neuen Verhältnissen an. Ab 1949 nannte sich die Landeskirche Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland, welche Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wurde.
Im Jahre 1951 schloss sich die Stuttgarter reformierte Gemeinde an, die vorher zeitweise zur Evangelischen Landeskirche in Württemberg gehört hatte. In den 1950er Jahren zog die Kirchenleitung wegen der besseren Verkehrsanbindung (Bahnanschluss) von Aurich nach Leer (Ostfriesland) um. 1959 gab sich die Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland eine neue Verfassung, die inhaltlich aber im wesentlichen die alte Verfassung von 1922 bestätigte.
1971 schloss sich die Evangelisch-reformierte Kirche der neu gegründeten Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen an.
1989 erfolgte schließlich die wohl größte äußerliche Änderung der Landeskirche. Damals schloss sich die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern an und die vergrößerte Kirche nannte sich ab 1. Februar 1989 Evangelisch-reformierte Kirche - Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland. Zur gleichen Zeit wurde die Verfassung der Kirche auch erneuert. Aus dem "Landeskirchentag" wurde die "Gesamtsynode" mit dem "Präses der Gesamtsynode" an der Spitze (bisher "Kirchenpräsident"). Aus dem "Landeskirchenvorstand" wurde das "Moderamen der Gesamtsynode" und aus dem "Landeskirchenausschuss" wurde der "Synodalvorstand".
Im Zuge der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990 traten 1993 auch die reformierten Gemeinden in Bützow (Mecklenburg) und Leipzig mit der inzwischen gegründeten Filialgemeinde Chemnitz der Evangelisch-reformierten Kirche bei. Ein Jahr später (1994) wurde Chemnitz-Zwickau eine selbständige Gemeinde. Als bislang letzte Gemeinde trat 1996 die "Wallonisch-Niederländische Gemeinde Hanau" der Evangelisch-reformierten Kirche bei. Sie gehört seither ebenso wie die Gemeinden Leipzig, Chemnitz-Zwickau und Stuttgart mit allen bayerischen Gemeinden zum Synodalverband XI.
[Bearbeiten] Leitung der Kirche
Anders als bei den lutherischen Landeskirchen gibt es bei der "Evangelisch-reformierten Kirche" keine Hierarchie im eigentlichen Sinne. Die Kirche wird von der Basis her verwaltet und gibt nur diejenigen Aufgaben an nächst höhere Instanzen ab, die sie vor Ort nicht erledigen kann. Man nennt dies eine "synodal-presbyteriale" Struktur. Die Leitung der Gesamtkirche obliegt der Gesamtsynode (bis 1989 Landeskirchentag) mit einem Präses der Gesamtsynode (bis 1989 Kirchenpräsident) an der Spitze. Die Generalsynode tagt in Leer. Sie wird von den 11 Synodalverbänden gewählt. Seine Mitglieder nennt man Synodale.
Die Generalsynode wählt im Rhythmus von 6 Jahren aus ihrer Mitte das Moderamen der Gesamtsynode (bis 1989 Landeskirchenvorstand), die ständige Vertretung der Gesamtsynode, mit dem Kirchenpräsidenten (bis 2004 Landessuperintendent) als geistlichem Leiter der Landeskirche an der Spitze. Dem Moderamen gehören neben dem Kirchenpräsidenten der Präses der Gesamtsynode (bis 1989 Kirchenpräsident) und weitere Synodale an.
Das Moderamen wählt den Synodalrat (bis 1989 Landeskirchenrat), ein 4köpfiges Leitungsgremium der Kirche. Ihm gehören als hauptamtliches Mitglied der Kirchenpräsident sowie ehrenamtliche Synodale an.
Bis 2004 gehörten dem Moderamen der Gesamtsynode und dem Synodalrat sowohl der Landessuperintendent als geistlicher Leiter der Kirche als auch der Präsident des Synodalrats (bis 1989 Präsident des Landeskirchenrats) als juristischer Leiter der Kirche an. Diese beiden hauptamtlichen Leitungsämter der Kirche wurden jedoch mit Wirkung vom 1. Mai 2004 zum Amt des "Kirchenpräsidenten" verschmolzen.
[Bearbeiten] Heutige Leitungsämter
[Bearbeiten] Präses der Gesamtsynode
Bis 1989 war der Titel Kirchenpräsident
- 1925 - 1931: Johann Nikolaus Ditzen, Kirchenpräsident
- 1931 - 1946: Friedrich Horn, Kirchenpräsident
- 1946 - 1953: Friedrich Middendorff, Kirchenpräsident
- 1953 - 1965: Wilhelm Buitkamp, Kirchenpräsident
- 1965 - 1972: Udo Heinrich Kruse, Kirchenpräsident
- 1973 - 1977: Peter Petersen, Kirchenpräsident
- 1977 - 1999: Hinnerk Schröder, Kirchenpräsident, ab 1989 Präses der Gesamtsynode
- 1999 - heute: Garrelt Duin sen., Präses der Gesamtsynode (offiziell erst im Mai 2001 gewählt, vorher amtierend)
[Bearbeiten] Kirchenpräsidenten
Das Amt wurde erst zum 1. Mai 2004 neu geschaffen und vereinigt die beiden bisherigen Leitungsämter der Kirche, "Landessuperintendent" und "Präsident des Synodalrats", die nachfolgend genannt werden
- 2004 - heute: Jann Schmidt
[Bearbeiten] Frühere Leitungsämter
[Bearbeiten] Generalsuperintendenten bzw. Landessuperintendenten
Zum 1. Mai 2004 wurde dieses Amt aufgehoben.
- 1866 - 1903: D. Petrus Georg Bartels, Generalsuperintendent
- 1903 - 1918: D. Hermann Wilhelm Müller, Generalsuperintendent
- 1918 - 1927: Gerhard Cöper, Landessuperintendent
- 1927 - 1951: Walter Hollweg, Landessuperintendent
- 1951 - 1963: D. Walter Herrenbrück sen., Landessuperintendent
- 1963 - 1987: Dr. Gerhard Nordholt, Landessuperintendent
- 1987 - 2004: Walter Herrenbrück jun., Landessuperintendent
[Bearbeiten] Präsidenten des Landeskirchenrats bzw. Synodalrats
Zum 1. Mai 2004 wurde dieses Amt aufgehoben.
- 1904 - 1925: Linnko Oderhoff, Präsident des Konsistoriums in Aurich
- 1925 - 1937: Otto Koopmann, Präsident des Konsistoriums in Aurich
- 1937 - 1946: ?
- 1946 - 1958: Dr. Jur. Berthold Fokken, Präsident des Landeskirchenrats
- 1958 - 1959: kommissarische Leitung durch Landessuperintendent Herrenbrück
- 1959 - 1969: Hans Gernot Dan, Präsident des Landeskirchenrats
- 1969 - 1994: Dr. jur. Winfried Stolz, Präsident des Landeskirchenrats, ab 1989 Präsident des Synodalrats
- 1994 - 2004: Ernst-Joachim Pagenstecher, Präsident des Synodalrats
[Bearbeiten] Aufbau der Landeskirche
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem "Kirchenrat" bzw. "Presbyterium", die zusammen mit den Pfarrern die Gemeinde leiten. Die Mitglieder des Kirchenrats bzw. Presbyteriums nennt man Kirchenälteste bzw. Presbyter. Sie werden von den Gemeindegliedern gewählt.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Synodalverband (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) mit einer gewählten Synodalverbandssynode und einem Moderamen als Leitungsgremium, dem ein Präses vorsteht. Die Synodalverbände sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die 11 Synodalverbände bilden die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene, (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelisch-reformierten Kirche nicht.
[Bearbeiten] Synodalverbände mit ihren Kirchengemeinden
Sofern nicht anders angegeben heißen die Kirchengemeinden immer "Evangelisch-reformierte Gemeinde ..."
- Synodalverband I
Borkum, Campen, Canum, Emden, Freepsum, Groß-Midlum, Larrelt, Logumer Vorwerk, Rysum, Twixlum, Woltzeten, Wybelsum - Synodalverband II
Cirkwehrum, Eilsum, Greetsiel, Grimersum, Groothusen, Hamswehrum, Jennelt, Lütetsburg-Norden, Leybucht, Manslagt, Pilsum, Upleward, Uttum, Visquard, Wirdum - Synodalverband III
Aurich, Bedekaspel, Borssum, Canhusen, Gandersum, Hinte, Jarssum, Loppersum, Oldersum, Rorichum, Simonswolde, Suurhusen-Marienwehr, Tergast, Uphusen, Westerhusen, Wolthusen - Synodalverband IV
Driever, Dykhausen-Neustadtgödens, Esklum, Großwolde, Grotegaste, Ihrenerfeld, Ihrhove, Leer, Loga, Mitling-Mark, Neermoor, Neermoorpolder, Nüttermoor, Papenburg, Veenhusen - Synodalverband Rheiderland
Böhmerwold, Bunde, Critzum, Ditzum, Ditzumerverlaat, Hatzum, Holthusen, Jemgum, Kirchborgum, Landschaftspolder, Marienchor, Midlum, Möhlenwarf, Oldendorp-Nendorp, St. Georgiwold, Stapelmoor, Vellage, Weener, Weenermoor, Wymeer - Synodalverband Grafschaft Bentheim
Bentheim, Brandlecht, Emlichheim, Georgsdorf, Gildehaus, Hoogstede, Laar, Lage, Neuenhaus, Nordhorn, Ohne, Schüttorf, Uelsen, Veldhausen, Wilsum - Synodalverband Emsland/Osnabrück
Baccum, Freren-Thuine, Lengerich, Lingen, Lünne, Melle, Meppen-Schöninghsdorf, Osnabrück, Salzbergen, Schapen - Synodalverband VIII
Bremerhaven, Holßel, Lübeck, Lüneburg-Uelzen, Evangelisch-reformierte Kirche in Mecklenburg, Neuenkirchen, Rekum, Ringstedt - Synodalverband Plesse
Angerstein (Evangelische Kirchengemeinde), Bovenden, Eddigehausen, Etzenborn, Hannoversch-Münden, Holzerode, Mackenrode, Northeim, Oberbillingshausen, Reyershausen (Evangelische Kirchengemeinde), Sattenhausen, Spanbeck - Synodalverband X
Celle, Hameln-Bad Pyrmont, Hannover, Hildesheim, Möllenbeck, Rinteln, Wolfsburg-Gifhorn-Peine - Synodalverband XI
Bayreuth, Chemnitz-Zwickau, Erlangen, Bad Grönenbach, Hanau, Herbishofen, Leipzig, Marienheim, München I, München II, München III, Nürnberg, Schwabach, Stuttgart
[Bearbeiten] Gesangbücher
Die Gemeinden der Evangelisch-reformierten Kirche singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten aus einer Vielzahl von Gesangbüchern. Jedes Gebiet z.T. auch einzelne Gemeinden hatten ein eigenes Gesangbuch. Größere Verbreitung hatten vor allem nachfolgend genannten Gesangbücher. Ein einheitliches Gesangbuch aller Gemeinden der heutigen Landeskirche wurde erst mit dem jetzigen "Evangelischen Gesangbuch" eingeführt.
- Hundert evangelische Lieder zunächst für die reformirten Gemeinden in Ostfriesland, Emden, 1852
- Gesangbuch für Kirche, Schule und Haus in den reformirten Gemeinden Ostfrieslands, Mit Genehmigung der kirchlichen Behörde herausgegeben von dem Cötus der reformirten Prediger; Emden, ca. 1870
- Evangelisch-reformiertes Gesangbuch; Herausgegeben im Jahre 1929 von der evang.-reformierten Landeskirche der Provinz Hannover; später mit dem Titel "Herausgegeben von der Evang.-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland"
- Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland, Gütersloh u.a., eingeführt ca. 1969
- Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), die Evangelische-altreformierte Kirche in Niedersachsen, in Gemeinschaft mit der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche, in Gebrauch auch in Gemeinden des Bundes evangelisch-reformierter Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland, Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn, eingeführt am 1. Advent 1996
[Bearbeiten] Presse
Die Evangelisch-Reformierte Kirche gibt das zweiwöchentlich erscheinende Sonntagsblatt für evangelisch-reformierte Gemeinden und die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift reformiert, welche sich prioritär an die in der „Diaspora“ lebenden Kirchenmitglieder richtet, heraus.
[Bearbeiten] Weblinks
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