Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD - Wikipedia

Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD

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Die Einsatzgruppen (EGr) der Sicherheitspolizei und des SD wurden im Zweiten Weltkrieg als deutsche Sondereinheit, deren Führungspersonal aus Angehörigen der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), Kriminalpolizei und des Sicherheitsdienstes bestand, für den Einsatz im Russlandfeldzug (Fall Barbarossa) aufgestellt, um in den zu erobernden „Ostgebieten“ vor allem den politischen Gegner, kommunistische Funktionäre sowie alle als „rassisch minderwertig“ angesehene Menschen („Juden, Zigeuner, Asiaten“) zu ermorden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorläufer und Anfänge

Bereits beim Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich und dem Anschluss des Sudetenlandes 1938 sowie der Besetzung der „Resttschechei“ 1939, wurden Einsatzkommandos bzw. Einsatzgruppen eingesetzt, die sicherheitspolizeiliche und nachrichtendienstliche Belange wahrzunehmen und die „Säuberung der befreiten Gebiete von marxistischen Volksverrätern und anderen Staatsfeinden“ („Völkischer Beobachter“ vom 10. Oktober 1938) durchzuführen hatten. Gemeint war das Suchen und Ermorden von möglicherweise sich oppositionell zum Nazismus verhaltenden Personen ohne Einhaltung rechtlicher Normen und Kontrollen.

Österreich (1938)

  • Einsatzkommando Österreich: SS-Standartenführer Prof. Dr. Six

Sudetenland (September 1938)

  • Einsatzgruppe Dresden (mit fünf Einsatzkommandos): SS-Standartenführer Jost
  • Einsatzgruppe Wien (mit zwei Einsatzkommandos): SS-Standartenführer Dr. Stahlecker

„Resttschechei“ – Protektorat Böhmen und Mähren (März 1939)

  • Einsatzgruppe I Prag: ?
    • Einsatzkommando Budweis
    • Einsatzkommando Prag
    • Einsatzkommando Kolin
    • Einsatzkommando Pardubitz
  • Einsatzgruppe II Brünn
    • Einsatzkommando Olmütz
    • Einsatzkommando Brünn
    • Einsatzkommando Zlin
  • Einsatzkommando 9 Mies (Stribo): SS-Hauptsturmführer vom Felde
  • Sonderkommando Pilsen

[Bearbeiten] Sonstige Einsatzgruppen und Teilkommandos

Einsatzgruppe E (Kroatien)

  • SS-Obersturmbannführer Teichmann
  • SS-Standartenführer Herrmann (24. April 1943 - 1944)
  • SS-Oberführer und Oberst der Polizei Dr. Fuchs (Oktober/November 1944)

Einsatzkommando 11a (Sarajewo)

  • SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Korndörfer (15. Mai 1943 - 09. September 1943)

Einsatzkommando 15

  • SS-Hauptsturmführer Wolter (Mai 1943 - September 1944)

Einsatzkommando Agram

  • SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Korndörfer (ab 09. September 1943)


Einsatzgruppe G (HSSPF Schwarzes Meer)

  • SS-Standartenführer Dr. Kreuzer


Einsatzgruppe H (Slowakei, 1944, SS-Obersturmbannführer Dr. Witiska)

  • Einsatzkommando 13: SS-Sturmbannführer Dr. Jaskulsky


Einsatzgruppe L (Cochem)

  • SS-Standartenführer Dr. Hahn


Einsatzgruppe Serbien

  • SS-Oberführer und Oberst der Polizei Dr. Fuchs (April 1941 - Januar 1942)
  • SS-Oberführer Dr. Schäfer (Januar 1942)

In Serbien gab es zwei Einsatzkommandos der Einsatzgruppe Jugoslawien, deren Aufgaben und Unterstellung zwischen dem Oberkommando des Heeres und dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD geregelt worden waren: danach sollten sie „Emigranten, Saboteure, Terroristen“, vor allem aber „Kommunisten und Juden“ bekämpfen. Im Januar 1942 wurde die Einsatzgruppe aufgelöst und diese polizeilichen Aufgaben an den HSSPF SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei von Meyszner übertragen.


Einsatzgruppe Norwegen (SS -Oberführer, Oberst der Polizei und Regierungsrat Dr. Fehlis)

  • Einsatzkommando 1 Oslo: SS -Oberführer, Oberst der Polizei und Regierungsrat Dr. Fehlis
  • Einsatzkommando 2 Kristiansund
  • Einsatzkommando 3 Stavanger
  • Einsatzkommando 4 Bergen
  • Einsatzkommando 5 Drontheim
  • Einsatzkommando 6 Tromsö


Einsatzgruppe Iltis (Kärnten)


Einsatzkommando Frankreich: Dr. Knochen


Einsatzkommando Belgien: Dr. Weinmann


Einsatzkommando Niederlande

  • SS-Standartenführer Dr. Kreuzer
  • SS-Standartenführer Dr. Nockemann
  • SS-Sturmbannführer Knolle


Einsatzkommando Luxemburg (1944/45)

  • SS-Obersturmbannführer Nölle
  • SS-Obersturmbannführer Hartmann


Einsatzkommando Tunis (1942/43)

  • SS-Obersturmbannführer Rauff

[Bearbeiten] Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei in Polen

Für den so genannten Polenfeldzug wurden sechs Einsatzgruppen (I – VI) gebildet, die als „Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei“ bezeichnet wurden. Hinzu kamen eine Einsatzgruppe z.B.V. für das oberschlesische Industriegebiet sowie ein weiteres selbständiges Einsatzkommando 16.

Die Einsatzgruppen setzten sich aus zwei bis vier Einsatzkommandos in einer Stärke von je 120 bis 150 Mann zusammen. Die insgesamt 16 Einsatzkommandos wiesen eine Gesamtstärke von ca. 2.700 bis 3.000 Mann auf.

[Bearbeiten] Gliederung und Führer der Einsatzgruppen

  • Einsatzgruppe I: SS-Standartenführer Bruno Streckenbach
    • Einsatzkommando 1/I: SS-Sturmbannführer Dr. Ludwig Hahn
    • Einsatzkommando 2/I: SS-Sturmbannführer Dr. Bruno Müller
    • Einsatzkommando 3/I: SS-Sturmbannführer Dr. Alfred Hasselberg
    • Einsatzkommando 4/I: SS-Sturmbannführer Dr. Karl Brunner
  • Einsatzgruppe II: SS-Standartenführer Dr. Emanuel Schäfer
    • Einsatzkommando 1/II: SS-Obersturmbannführer Otto Sens
    • Einsatzkommando 2/II: SS-Sturmbannführer Karl-Heinz Rux
  • Einsatzgruppe III: SS-Obersturmbannführer und Regierungsrat Dr. Hans Fischer
    • Einsatzkommando 1/III: SS-Sturmbannführer Dr. Wilhelm Scharpwinkel
    • Einsatzkommando 2/III: SS-Sturmbannführer Dr. Fritz Liphardt
  • Einsatzgruppe IV: SS-Brigadeführer Lothar Beutel (ab. 23. Oktober 1939 SS-Obersturmbannführer Josef Meisinger)
    • Einsatzkommando 1/IV: SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Dr. Helmut Bischoff
    • Einsatzkommando 2/IV: SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Dr. Walter Hammer
  • Einsatzgruppe V: Ernst Damzog
    • Einsatzkommando 1/V: SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Dr. Heinz Gräfe
    • Einsatzkommando 2/V: SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Dr. Robert Schefe
    • Einsatzkommando 3/V: SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Dr. Walter Albath
  • Einsatzgruppe VI: SS-Oberführer Erich Naumann
    • Einsatzkommando 1/VI: SS-Sturmbannführer Franz Sommer
    • Einsatzkommando 2/VI: SS-Sturmbannführer Gerhard Flesch
  • Einsatzkommando 16: SS-Sturmbannführer Dr. Rudolf Tröger

[Bearbeiten] Einsatz in Polen

Die Einsatzgruppen wurden dem Heer unterstellt, erhielten ihre fachlichen Weisungen jedoch vom Reichsführer-SS und wurden in den Bereichen der fünf Armeen im Polenkrieg eingesetzt. Die sechste Einsatzgruppe konzentrierte sich ausschließlich auf den Raum Posen. Ihre Aufgaben bestanden in der „Bekämpfung aller reichs- und deutschfeindlichen Elemente rückwärts der fechtenden Truppe“ sowie einer weitgehenden „Vernichtung der polnischen Intelligenz“. Zwischen September 1939 und Frühjahr 1940 liquidierten die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei 60.000 bis 80.000 Menschen in Polen.

Für den Einsatz in den eroberten und besetzten europäischen Ländern wurden wiederum in Einsatzkommandos unterteilte Einsatzgruppen aufgestellt, die in ihrer Gliederung dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Staatspolizei (Stapo), Kriminalpolizei (Kripo) und Sicherheitsdienst (SD) entsprachen. Nach Etablierung einer Besatzungsverwaltung wurden die mobilen Einsatzgruppen und –kommandos in stationäre Einheiten umgewandelt. In jedem besetzten Land bzw. Gebiet wurde ein Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) eingesetzt, dem wiederum Kommandeure der Sicherheitspolizei (KdS) unterstellt waren. Prinzipiell verlief der Befehlsweg vom RSHA über den BdS zu den KdS. Dieses Grundschema wurde nur durch direkte Weisungen der Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF) durchbrochen, wenn diese sich für die Erfüllung von besonderen Aufgaben dieser SS- und Polizeiorgane bedienen wolten. Eine weitere aber seltene Ausnahme stellte die durch Himmler fallweise angeordnete, bedingte Unterstellung der Sicherheitspolizei unter die jeweilige örtliche Zivilverwaltung dar.
Zum Kriegsverlauf vergleiche die Chronologie zum Hauptartikel Zweiter Weltkrieg.

[Bearbeiten] Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in der UdSSR

[Bearbeiten] Aufgaben

Für den am 22. Juni 1941 begonnenen Russlandfeldzug wurden im Mai 1941 vier Einsatzgruppen in einer Gesamtstärke von ca. 3000 Mann mit der Buchstabenbezeichnung A – D aufgebaut und – nach Schaffung des RSHA am 27. September 1939 – als „Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD“ bezeichnet. Die einzelnen Einsatzgruppen hatten etwa Bataillonsstärke. Der Personalstand schwankte zwischen 500 (EGr D) und 990 (EGr A) Mann. Die Einsatzgruppen waren in Einsatzkommandos (EK) und Sonderkommandos (SK) unterteilt, die etwa 70 bis 120 Mann stark waren und wiederum in ca. 20 bis 30 Mann starke Teilkommandos gegliedert waren. Den Einsatzkommandos wurde als Operationsgebiet das rückwärtige Heeresgebiet zugewiesen, während die Sonderkommandos unmittelbar hinter der kämpfenden Truppe eingesetzt wurden.

Abweichend von der Regelung im Polenfeldzug waren die Einsatzgruppen dem Heer nur noch hinsichtlich Marsch, Verpflegung und Unterbringung unterstellt. Die fachliche und disziplinarische Weisungsbefugnis sowie die gerichtliche Gewalt für seine Truppen hatte der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Heydrich.

Die Aufgaben der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD wurden in den „Richtlinien auf Sondergebieten zur Weisung Nr. 21 (Fall Barbarossa)“ des Oberkommandos der Wehrmacht wie folgt beschrieben:

„Im Operationsgebiet des Heeres erhält der Reichsführer SS zur Vorbereitung der politischen Verwaltung Sonderaufgaben im Auftrage des Führers, die sich aus dem endgültig auszutragenden Kampf zweier entgegengesetzter politischer Systeme ergeben. Im Rahmen dieser Aufgaben handelt der Reichsführer SS selbständig und in eigener Verantwortung. Im übrigen wird die dem Ob. d. H. (Oberbefehlshaber des Heeres d.V.) und den von ihm beauftragen Dienststellen übertragene vollziehende Gewalt hierdurch nicht berührt. Der Reichsführer SS sorgt dafür, daß bei Durchführung seiner Aufgaben die Operationen nicht gestört werden. Näheres regelt das OKH (Oberkommando des Heeres d.V.) mit dem Reichsführer SS unmittelbar.“

Das Nähere wurde in einem OKH-Befehl vom 28. April 1941 des Generalfeldmarschalls von Brauchitsch geregelt (Faksimile in „Verbrechen der Wehrmacht“, S. 58 ff.). Darin heißt es u.a.:

„Die Durchführung besonderer sicherheitspolizeilicher Aufgaben außerhalb der Truppe macht den Einsatz von Sonderkommandos der Sicherheitspolizei (SD) im Operationsgebiet erforderlich. (...)
1.) Aufgaben:
a) Im rückwärtigen Armeegebiet:
Sicherstellung vor Beginn von Operationen festgelegter Objekte (Material, Archive, Karteien von reichs- oder staatsfeindlichen Organisationen, Verbänden, Gruppen usw.) sowie besonders wichtiger Einzelpersonen (Führende Emigranten, Saboteure, Terroristen usw.) (...)
b) Im rückwärtigen Heeresgebiet:
Erforschung und Bekämpfung der staats- und reichsfeindlichen Bestrebungen, soweit sie nicht der feindlichen Wehrmacht eingegliedert sind, sowie allgemeine Unterrichtung der Befehlshaber der rückwärtigen Heeresgebiete über die politische Lage. (...)
Die Sonderkommandos sind berechtigt, im Rahmen ihrer Aufgabe in eigener Verantwortung gegenüber der Zivilbevölkerung Exekutivmaßnahmen zu treffen. (...)“

Die im letzten Satz getroffene Befugnis stellt die aus historischer Sicht dominierende Aufgabe dar, die als „Geheime Reichssache“ laufende „Sonderbehandlung der potentiellen Gegner“. Diese von Heydrich nur den Chefs und dem Führungspersonal der Einsatzgruppen am 17. Juni 1941 mündlich eröffnete Weisung beinhaltete nichts anderes als die Liquidierung der kommunistischen Funktionäre, die physische Vernichtung sämtlicher Juden vom Kind bis zum Greis und die weitgehende Liquidierung aller „rassisch Minderwertigen“. In einem überlieferten Schreiben Heydrich vom 2. Juli 1941 an die Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF) wurden diese in gedrängter Form über die Weisungen an die Einsatzgruppen informiert, um eine reibungslose Zusammenarbeit von Sipo, Orpo und Zivilverwaltung sicherzustellen. Der Kernsatz dieses Schreibens lautet:

„Wenn auch alle zu treffenden Maßnahmen schließlich auf das Endziel (die wirtschaftliche Befriedung des eroberten Ostraumes d.V.), auf welchem das Schwergewicht zu liegen hat, abzustellen sind, so sind sie doch im Hinblick auf die jahrzehntelange anhaltende bolschewistische Gestaltung des Landes mit rücksichtsloser Schärfe auf umfassendstem Gebiet durchzuführen.“

Und dann konkret:

„Zu exekutieren sind alle Funktionäre der Komintern (wie überhaupt die kommunistischen Berufspolitiker schlechthin), die höheren, mittleren und radikalen unteren Funktionäre der Partei, der Zentralkommitees, der Gau- und Gebietskommitees, Volkskommissare, Juden in Partei- und Staatsstellungen, sonstigen radikalen Elemente (Saboteure, Propagandeure, Heckenschützen, Attentäter, Hetzer usw.).“

Die „Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare“ des Oberkommandos der Wehrmacht vom 6. Juni 1941 („Kommissarbefehl“) verpflichtete die Wehrmacht, Kommissare, die im rückwärtigen Heeresgebiet aufgegriffen wurden, an die Einsatzgruppen bzw. Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD abzugeben.

Außerdem wurden der Leitung der Kriegsgefangenlager Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD zur Verfügung gestellt, die die Aussonderung von „politisch untragbaren Elementen“ unter den Zivilpersonen in den Gefangenenlagern und der Personen, die „besonders vertrauenswürdig erscheinen und daher für den Einsatz zum Wiederaufbau der besetzten Gebiete verwendungsfähig sind“, vorzunehmen und über deren weiteres Schicksal zu entscheiden hatten („Richtlinien für die Aussonderung von Zivilpersonen und verdächtigen Kriegsgefangenen des Ostfeldzuges in den Kriegsgefangenenlagern im besetzten Gebiet, im Operationsgebiet, im Generalgouvernement und in der Lagern im Reichsgebiet“ des Chefs der Sipo und des SD vom 17. Juli 1941).

[Bearbeiten] Aufstellung und Ausbildung

Die Aufstellung der Einsatzgruppen geschah in der Grenzpolizeischule Pretzsch und den umliegenden Orten Bad Düben und Bad Schmiedeberg ab Mai 1941. Zuständig hierfür war der Amtsvorstand I (Personal) des RSHA, SS-Brigadeführer Streckenbach, der den Leiter der Schule Dr. Tummler, mit der Ausbildung beauftragte. Die Führer der Einsatzgruppen rekrutierten sich im wesentlichen aus dem Führungspersonal des RSHA. So waren allein zwei der Einsatzgruppenführer Amtsvorstände des RSHA (Dr. Ohlendorff, Amt III – SD Inland - und Nebe, Amt V – Kripo - ). Die meisten Offiziere der Einsatzgruppen waren Akademiker im Alter zwischen 30 und 40 Jahren. Während das Personal für die leitenden Posten von Himmler und Heydrich ausgewählt oder zumindest bestätigt wurde, erfolgte die Auffüllung der Einheiten vorzugsweise mit Personal aus den Reihen der Sipo, Orpo, Kripo und SD, das schon zu ähnlichen Zwecken eingesetzt worden war, ohne dass für die Auswahl besondere Richtlinien existierten. Vielmehr hatten die Fachamtschefs des RSHA von ihren Mitarbeitern eine vorgegebene Zahl abzustellen. So wurde z.B. der komplette Lehrgang der Führerschule der Sipo in Berlin zum Einsatz in den Einsatzgruppen abkommandiert. Eine besondere Auslese nach politischer Zuverlässigkeit habe nach Aussage von Streckenbach nicht stattgefunden. Diese wurde bei den Angehörigen der Sipo und des SD aufgrund der Einstellungsvoraussetzungen für diese Organisationen bereits unterstellt. Das erforderliche Hilfspersonal wie Kraftfahrer, Funker, Dolmetscher, Schreibkräfte usw. bestand teilweise aus Notdienstverpflichteten, die nicht der SS angehörten. Den Einsatzgruppen A – C wurden noch je eine Kompanie des Polizei-Reserve-Bataillons Nr. 9, später des Polizei-Reserve-Bataillons Nr. 3 zur Verstärkung zugewiesen.

Auch die in den eroberten sowjetischen Gebieten eingesetzten Höheren SS-und Polizeiführer Nord (Riga), Gruppenführer Hans Prützmann, Mitte (Minsk), Gruppenführer Bach-Zelewski und Süd (Kiew), Obergruppenführer Jeckeln, unterstützten die Einsatzgruppen mit je einem Regiment Ordnungspolizei sowie Einheiten der Waffen-SS. Mitte 1942 kam noch Brigadeführer Korsemann als HSSPF Kaukasus dazu.

[Bearbeiten] Gliederung und Führer der Einsatzgruppen

Es wurden vier Einsatzgruppen gebildet und entsprechend der Bezeichnung der Heeresgruppe, in deren Gebiet sie eingesetzt werden sollten, mit den Buchstaben A bis D (von Nord nach Süd laufend) benannt. Jede Einsatzgruppe bestand aus mehreren Teilkommandos, die als Sonderkommandos (SK) bzw. Einsatzkommandos (EK) mit einer durchlaufenden Nummer versehen wurden. Dabei sollten die Sonderkommandos im Armeeoperationsraum und die Einsatzkommandos im rückwärtigen Armeegebiet eingesetzt werden. Diese vorgesehene Aufteilung der Tätigkeitsbereiche wurde jedoch in der Praxis mehr und mehr aufgegeben.

Die Einsatzgruppen hatten etwa die Stärke eines Bataillons, die Sonder- bzw. Einsatzkommandos wiesen Kompaniestärke auf. Insgesamt dürfte die Stärke der Einsatzgruppen ca. 3000 Mann betragen haben.

[Bearbeiten] Einsatzgruppe A

1. Stärke und Einsatzgebiete:

2. Standorte des Stabes:

  • Pleskau (ab 18. Juli 1941)
  • Nowoselje (ab 23. Juli 1941)
  • Pesje (ab 24. August 1941)
  • Kikerino (ab 02. September 1941)
  • Meshno und Riga (Ende September 1941)
  • Krasnogwardeisk (ab 07. Oktober 1941
  • Nataljewka (ab November 1942)

3. Führer:

  • SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Stahlecker (Juni 1941 - † 23. März 1942)
  • SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Jost (24. März 1942 – September 1942)
  • SS-Oberführer und Oberst der Polizei Achamer-Pifrader (10. September 1942 – 4. September 1943)
  • SS-Oberführer Panzinger (4. September 1943 – Mai 1944)
  • SS-Oberführer und Oberst der Polizei Dr. Fuchs (Mai 1944 – Oktober 1944)

4. Teilkommandos (vor der Neugliederung):

Sonderkommando 1a

  • SS-Standartenführer Dr. Sandberger (Juni 1941 – Herbst 1943)
  • SS-Obersturmbannführer Baatz (30. Oktober 1943 – 15. Oktober 1944)

Sonderkommando 1b

  • SS-Obersturmbannführer Dr. Ehrlinger (Juni 1941 – 3. Dezember 1941)
  • SS-Obersturmbannführer Dr. Strauch (03. Dezember 1941 – Juni 1943)
  • SS-Standartenführer Dr. Isselhorst (30. Juni 1943 – Oktober 1943)

Einsatzkommando 2

  • SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Batz (Juni 1941 – November 1941)
  • SS-Obersturmbannführer Dr. Strauch (04. November 1941 – 3. Dezember 1941)
  • SS-Sturmbannführer Dr. Lange (03. Dezember 1941 - ? )

Einsatzkommando 3

  • SS-Standartenführer Jäger (Juni 1941 – Herbst 1943)
  • SS-Oberführer Dr. Fuchs (15. September 1943 – 06. Mai 1944)
  • SS-Standartenführer Böhme (11. Mai 1944 – 01. Januar 1945)

5. Teilkommandos nach der Neugliederung 1942/43:

Einsatzkommando 1a

  • SS-Standartenführer Dr. Sandberger (Mitte 1942 – Herbst 1942)

Einsatzkommando 1b

  • SS-Sturmbannführer Dr. Hubig (Mitte 1942 – Oktober 1942)
  • SS-Sturmbannführer Dr. Pechau (ab Oktober 1942)

Einsatzkommando 1c

  • SS-Sturmbannführer Graaf (August 1942 – November 1942

Einsatzkommando 1

  • SS-Obersturmbannführer Tschierschky (1942 für kurze Zeit)
  • SS-Standartenführer Dr. Isselhorst (November 1942 – Juni 1943)
  • SS-Obersturmbannführer Baatz (ab 01. August 1943 - 15. Oktober 1944)

Einsatzkommando 2

  • SS-Sturmbannführer Dr. Pechau (März 1943)
  • SS-Sturmbannführer Breder (26. März 1943 – Juli/August 1943)
  • SS-Obersturmbannführer Poche (ab Juli/August 1943)

Einsatzkommando 3

  • SS-Obersturmbannführer Traut (November 1942 – Mai (?) 1943)

[Bearbeiten] Einsatzgruppe B

1. Stärke und Einsatzgebiete:

2. Standorte des Stabes:

  • Wolkowysk (ab 3. Juli 1941)
  • Slonim (ab 5. Juli 1941)
  • Minsk (ab 6. Juli 1941)
  • Smolensk (ab 5. August 1941)

3. Führer:

  • SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei Nebe (Juni 1941 – Oktober 1941)
  • SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Naumann (November 1941 – Februar/März 1943)
  • SS-Oberführer Böhme (12. März 1943 – 28. August 1943)
  • SS-Standartenführer Ehrlinger (28. August 1943 – April 1944)
  • SS-Standartenführer Seetzen (28. April 1944 – August 1944)
  • SS-Oberführer Böhme (12. August 1944 - ? )

3. Teilkommandos:

Sonderkommando 7a

  • SS-Standartenführer Dr. Blume (Juni 1941 – September 1941)
  • SS-Standartenführer Steinle (September 1941 – Dezember 1941)
  • SS-Hauptsturmführer Matschke Dezember 1941 – Februar 1942)
  • SS-Obersturmbannführer Rapp (Februar 1942 – 28. Januar 1943)
  • SS-Obersturmbannführer Looß (Juni 1943 – Juni 1944)
  • SS-Sturmbannführer Dr. Bast (Juni 1944 – Oktober/November 1944)

Sonderkommando 7b

  • SS-Sturmbannführer Rausch (Juni 1941 – Januar/Februar 1942)
  • SS-Obersturmbannführer Ott (Februar 1942 – Januar 1943 evtl. von Juli 1942 – Oktober 1942 vertreten durch SS-Sturmbannführer Dr. Auinger)
  • SS-Obersturmbannführer Raabe (Januar/Februar 1943 – Oktober 1944)

Sonderkommando 7c / Vorkommando Moskau

  • SS-Standartenführer Prof. Dr. Six (Juni 1941 – 20. August 1941)
  • SS-Sturmbannführer Klingelhöfer (August 1941 – Dezember 1941 ab Oktober 1941 „Vorkommando Gruppenstab“)
  • SS-Sturmbannführer Dr. Körting (September 1941 – Dezember 1941)
  • SS-Sturmbannführer Bock (Dezember 1941 – Juni 1942)
  • SS-Hauptsturmführer Schmücker (Juni 1942 – Spätherbst 1942)
  • SS-Sturmbannführer Bluhm (Spätherbst 1942 – Juli 1943)
  • SS-Sturmbannführer Eckhardt (Juli 1943 – Dezember 1943), danach Verschmelzung mit SK 7a

Einsatzkommando 8

  • SS-Sturmbannführer Dr. Bradfisch (Juni 1941 – 01. April 1941)
  • SS-Sturmbannführer Richter (01. April 1941 – September 1942)
  • SS-Obersturmbannführer Dr. Isselhorst (September 1942 – November 1942)
  • SS-Sturmbannführer Schindhelm (13. November 1942 – Oktober 1943 bzw. 1944)
  • SS-Sturmbannführer Renndorfer (April 1944 - ? )

Einsatzkommando 9

  • SS-Obersturmbannführer Dr. Filbert (Juni 1941 – 20. Oktober 1941)
  • SS-Sturmbannführer Dr. Schäfer (Oktober 1941 – Februar 1942)
  • SS-Obersturmbannführer Wiebens (Februar 1942 – Januar 1943)
  • SS-Sturmbannführer Dr. Buchardt (Januar 1943 – Oktober 1943)
  • SS-Sturmbannführer Kämpf (Oktober 1943 - ? )

[Bearbeiten] Einsatzgruppe C

1. Stärke und Einsatzgebiete:

2. Standorte des Stabes:

  • Lemberg (ab 1. Juli 1941)
  • Shitomir (ab 18. Juli 1941)
  • Perwomaisk (ab 17. August 1941)
  • Nowo-Ukrainska (ab 19. September 1941)
  • Kiew (ab 25. September 1941)
  • Starobelsk (ab September 1942)
  • Poltawa (ab Februar 1943)

3. Führer:

  • SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Dr. Dr. Rasch (Juni 1941 – September 1941)
  • SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Dr. Thomas (Oktober 1941 – 28. August 1943)
  • SS-Oberführer Böhme (6. September – März 1944)

4. Teilkommandos:

Sonderkommando 4a

  • SS-Standartenführer Blobel (Juni 1941 – Januar 1942)
  • SS-Obersturmbannführer Weinmann (13. Januar 1942 – Juli 1942)
  • SS-Standartenführer Steimle (August 1942 – 15. Januar 1943)
  • SS-Sturmbannführer Christensen (Januar 1943 – Ende 1943)

Sonderkommando 4b

  • SS-Standartenführer Herrmann (Juni 1941 – September 1941)
  • SS-Sturmbannführer Braune (1. Oktober 1941 – 21. März 1942)
  • SS-Sturmbannführer Dr. Haensch (März 1942 – Juli 1943)
  • SS-Obersturmbannführer Meier (Juli 1942 – November 1942)
  • SS-Obersturmbannführer und Regierungsrat Dr. Suhr (November 1942 – August 1943)
  • SS-Sturmbannführer Krause (August 1943 – Januar 1944)

Einsatzkommando 5

  • SS-Oberführer Schulz (Juni 1941 – September 1941)
  • SS-Sturmbannführer Meier (September 1941 – Januar 1942)

Einsatzkommando 6

  • SS-Standartenführer Dr. Kroeger (Juni 1941 – November 1941)
  • SS-Sturmbannführer Mohr (November 1941 – September 1942)
  • SS-Sturmbannführer Biberstein (September 1942 – Mai (?) 1943)
  • SS-Obersturmbannführer und Regierungsrat Dr. Suhr (August 1943 – November 1943)

[Bearbeiten] Einsatzgruppe D

1. Stärke und Einsatzgebiete:

2. Standorte des Stabes:

  • Piatra-Neamt (ab 05. Juli 1941)
  • Olschanka (ab August 1941)
  • Nikolajew (ab September 1941)
  • Simferopol (ab November 1941)
  • Woroschilowsk (ab August 1942)

3. Führer:

  • SS-Standartenführer Dr. Ohlendorff (Juni 1941 - Juli 1942)
  • SS-Oberführer Bierkamp (Juli 1942 – Juli 1943)

4. Teilkommandos:

Einsatzkommando 10a

  • SS-Obersturmbannführer Seetzen (Juni 1941 – Juli 1942)
  • SS-Sturmbannführer Dr. Christmann (1. August 1942 – Juli 1943)

Einsatzkommando 10b

  • SS-Sturmbannführer Persterer (Juni 1941 – Dezember 1942)
  • SS-Sturmbannführer Jedamzik (Dezember 1942 – Februar 1943)

Einsatzkommando 11a

  • SS-Sturmbannführer Zapp (Juni 1941 – Juli 1942)
  • SS-Sturmbannführer Dr. Bast (November/Dezember 1942)
  • SS-Sturmbannführer Hersmann (Dezember 1942 – Mai 1943)

Einsatzkommando 11b

  • SS-Sturmbannführer Unglaube (Juni 1941 – Juli 1941)
  • SS-Sturmbannführer Müller (Juli 1941 – Oktober 1941)
  • SS-Sturmbannführer Dr. Braune (Oktober 1941 – September 1942)
  • SS-Obersturmbannführer Schulz (September 1942 – Februar 1943)

Einsatzkommando 12

  • SS-Sturmbannführer Nosske (Juni 1941 – Februar 1942)
  • SS-Sturmbannführer Dr. Müller (Februar 1942 – Oktober 1942)
  • SS-Obersturmbannführer Herrmann (Oktober 1942 – März 1943)

Zusätzlich bestanden noch das Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD Tilsit (Führer: SS-Standartenführer Böhme und SS-Oberführer Fischer-Schweder) sowie eine im Juli 1941 ad hoc aus Angehörigen der Sicherheitspolizei im Generalgouvernement zusammengestellte Einsatzgruppe z. B.V. unter der Führung von SS-Oberführer Schöngarth, die ebenfalls in Russland eingesetzt und im Herbst 1941 wieder aufgelöst wurde.

Für die Vernichtung der Spuren wurde das Sonderkommando 1005 unter SS-Standartenführer Blobel in der Zeit vom Juli 1942 bis Oktober 1944 eingesetzt.


Beispiel der Personalstärke einer Einsatzgruppe (hier EGr A):
Waffen-SS:           340 (34 %)
Kradfahrer:          172
Verwaltung:           18
Sicherheitsdienst:    35 (3,5 %)
Kripo:                41 (4,1 %)
Staatspolizei:        89 (9,0 %)
Hilfspolizei:         87 (8,8 %)
Ordnungspolizei:     133 (13,4 %)
Weibl. Beschäftigte:  13
Dolmetscher:          51
Fernschreibkräfte:     3
Funker:                8
Insgesamt:           990

[Bearbeiten] Einsatz im Osten

Die vier Einsatzgruppen versammelten sich Anfang Juni 1941 in Bad Düben, um von dort dem Ostheer nach Beginn des „Unternehmens Barbarossa“ zur Ausführung ihres Auftrages zu folgen oder wie Heinz Höhne formulierte: „3000 Männer jagten Rußlands 5 Millionen Juden.“ („Der Orden unter dem Totenkopf“ S. 330). Von diesen fünf Millionen lebten jedoch nur vier Millionen in dem von der Wehrmacht eroberten russischen Gebieten. Weitere 1,5 Millionen konnten sich durch Flucht dem Zugriff der Einsatzgruppen entziehen, so dass 2,5 Millionen in den Wirkungskreis von Heydrichs Einheiten gerieten.

Die Masse der sowjetischen Juden waren von den wohlorganisierten Vernichtungsaktionen der Einsatzgruppen völlig überrascht. Besonders die Städte, in denen 90 % der jüdischen Bevölkerung lebten, wurden zur Falle. Unmittelbar nach Eroberung und Besetzung durch die Wehrmacht folgten die Sonderkommandos der Einsatzgruppen. Anfänglich die Unbedarftheit ihrer Opfer ausnutzend, wurden diese durch Plakatanschlag und Aufruf zur Versammlung an einem zentralen Ort oder Gebäude veranlasst. Von dort wurden sie dann in der Regel unter dem Vorwand der Umsiedlung oder des Arbeitseinsatzes zum Ort ihrer Tötung transportiert. Nachdem sich das den Juden zugedachte Schicksal unter der Bevölkerung zunehmend herumgesprochen hatte, wurde die Erfassung der jüdischen Einwohner mit Zwangsmaßnahmen sichergestellt. Dabei wurden die Ortschaften bzw. einzelne Stadtteile teilweise auch unter Mithilfe von Wehrmachtseinheiten durch Postenketten abgeriegelt und Haus für Haus durchsucht.

In der Anfangsphase versuchten die Einsatzgruppen durch die Entfachung von „spontanen“ Pogromen, die antijüdische Haltung von Teilen der Bevölkerung besonders in den baltischen Staaten für ihre Zwecke auszunutzen und damit neben der Entlastungsfunktion die einheimische Bevölkerung in die Verantwortung für das Geschehen mit einzubinden. So töteten antikommunistische Aufständische auf äußerst brutale Weise durch Erschlagen auf offener Straße in der litauischen Hauptstadt Kaunas 3.800 Juden. Weitere große Pogrome fanden in Riga und Lemberg (Lwow) statt.

Die Einsatz- bzw. Sonderkommandos operierten weitgehend selbstständig. Art und Weise der Gefangennahme ihrer Opfer und der Exekutionen unterschieden sich nur in Details bei den einzelnen Einheiten. Im Folgenden soll deshalb stellvertretend für die grundsätzliche Vorgehensweise, der entsprechende Passus aus dem Urteil des Landgerichts München I vom 21. Juli 1961, 22 Ks 1/61 in der Strafsache gegen Dr. Bradfisch u.a. (Einsatzgruppen-Prozess - Einsatzkommando 8 -) zitiert werden:

„In Ausführung des Befehls zur Vernichtung der jüdischen Ostbevölkerung sowie anderer gleichfalls als rassisch minderwertig angesehener Bevölkerungsgruppen und der Funktionäre der russischen KP führte das EK 8 nach Überschreitung der im Jahre 1939 zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion festgelegten Demarkationslinie laufend Erschießungsaktionen durch, bei denen hauptsächlich Juden getötet wurden. (...) Die Erfassung der Juden in den jeweils betroffenen Orten - im damaligen Sprachgebrauch als „Überholung“ bezeichnet - geschah in der Weise, daß die Ortschaften oder Straßenzüge von einem Teil der Angehörigen des Einsatzkommandos umstellt wurden und anschließend die Opfer durch andere Kommandoangehörige aus ihren Häusern und Wohnungen wahllos zusammengetrieben wurden. Die Opfer wurden dann entweder im unmittelbaren Anschluß an ihre Gefangennahme mit Hilfe von Lastkraftwagen an die vorher bereits festgelegten und vorbereiteten Erschießungsstätten transportiert oder in dafür geeigneten Gebäuden (Schulen, Fabrikgebäuden) oder an sonstigen Örtlichkeiten gefangen gehalten, bis sie dann am nächsten Tag oder einige Tage später erschossen wurden. Schon bei diesen sogenannten „Durchkämmungsaktionen“ kam es zu körperlichen Mißhandlungen und in einzelnen Fällen auch zur Tötung alter und kranker Leute, die nicht mehr gehfähig waren und infolgedessen in ihren Behausungen oder deren unmittelbarer Nähe erschossen wurden.
Die Massenerschießungen fanden jeweils außerhalb der „überholten“ Stadt oder Ortschaft statt, wobei entweder natürliche Bodenvertiefungen, verlassene Infanterie- und Artilleriestellungen und vor allem Panzergräben oder von den Opfern selbst geschaufelte Massengräber als Exekutionsorte dienten. Bei den Exekutionen, die während der ersten Wochen des Russlandfeldzuges erfolgten, wurden nur Männer etwa im Alter zwischen 18 und 65 Jahren getötet, während man Frauen und Kinder offenbar zunächst noch verschonte. Spätestens ab August 1941 jedoch - bereits bei den Erschießungen in Minsk - ging man dazu über, Männer und Frauen jeder Altersstufe und auch Kinder zu töten. Nach Abschluß der Vorbereitungen wurden die Opfer, die in unmittelbarer Nähe der Erschießungsgrube von den Lastkraftwagen abgeladen wurden und auf dem Boden sitzend auf die weiteren Ereignisse warten mußten, entweder durch Angehörige des EK 8 an die Gruben herangeführt oder durch Gassen, die von Kommandoangehörigen gebildet wurden, an die Gruben, notfalls mit Hilfe von Stockschlägen herangetrieben. Nachdem sie zunächst ihre Wertsachen und die gut erhaltenen Kleidungsstücke abgegeben hatten, sofern dies nicht bereits bei der Gefangennahme geschehen war, hatten sie sich mit dem Gesicht zum Boden in die Grube zu legen und wurden dann durch Schüsse in den Hinterkopf getötet. Bei den anfänglichen Erschießungsaktionen (Bialystok, Baranowicze, Minsk), aber auch gelegentlich noch später anläßlich von Großaktionen, wurden aus den Angehörigen der Einsatzkommandos und den zugeteilten Polizisten Hinrichtungspelotons zusammengestellt, die in ihrer Stärke der Zahl der jeweils zur Erschießungsgrube getriebenen Menschengruppen entsprachen oder in einzelnen Fällen auch die doppelte Stärke besaßen, so daß jeweils ein Schütze oder zwei Schützen auf ein Opfer zu schießen hatten. Diese Erschießungskommandos, die mit Karabinern ausgerüstet waren, wurden zumeist aus Polizeiangehörigen zusammengestellt und von einem Zugführer der unterstellten Polizeieinheit entsprechend den ihm von der Führung des EK 8 erteilten Anordnungen befehligt. Bei diesen von Erschießungspelotons vorgenommenen Exekutionen kam es gelegentlich auch vor, daß die Opfer sich am Grubenrand aufstellen mußten, um anschließend in die Gruben „hineingeschossen“ zu werden.
Im Laufe des Einsatzes ging man jedoch immer mehr dazu über, die Erschießung durch Gewehrsalven abzustellen und die zur Exekution bestimmten Menschen durch Einzelfeuer aus Maschinenpistolen zu töten. Der Grund hierfür lag einmal darin, daß die Erschießung mittels Gewehrsalven verhältnismäßig lange Zeit in Anspruch nahm, zum anderen, daß die Wirkung der aus kürzester Entfernung abgegebenen Schüsse so heftig war, daß das Erschießungskommando und sonstige an den Aktionen beteiligten Personen von Blut und von Gehirnteilen der Getöteten bespritzt wurden, ein Umstand, der die ohnehin schon außerordentliche seelische Belastung der zu den Hinrichtungskommandos eingeteilten Männer so sehr steigerte, daß häufig Fehlschüsse vorkamen und dadurch eine Verlängerung der Leiden der Opfer eintrat.
Die Erschießungen mittels Maschinenpistolen gingen in aller Regel so vor sich, daß die zur Durchführung der Hinrichtung ausersehenen Angehörigen des Einsatzkommandos in der Grube an der Reihe der zu erschießenden Personen entlang gingen und ein Opfer nach dem anderen durch Schüsse in den Hinterkopf töteten. Diese Art der Exekution führte allerdings zwangsläufig dazu, daß ein Teil der Opfer, auf den schlecht oder überhaupt nicht abgedeckten Leichen liegend und den sicheren Tod vor Augen, längere Zeit warten mußten, bis sie selbst den Todesschuß erhielten. In einigen Fällen wurde die Tötung der Opfer in der Weise durchgeführt, daß diese im Laufschritt an die Erschießungsstätte herangetrieben, in die Grube gestoßen und dann im Fallen erschossen wurden. Während bei den Erschießungen in Bialystok und Baranowicze, zum Teil auch noch bei den Exekutionen in Minsk, die Leichen mit Sand oder Erde mehr oder weniger gut abgedeckt worden waren, bevor die nächste Gruppe an die Grube herangetrieben oder herangeführt wurde, fand eine solche Abdeckung bei den späteren Erschießungsaktionen nur noch selten statt, so daß die nachfolgenden Opfer, soweit sie in der Grube erschossen wurden, sich jeweils auf die Leichen der unmittelbar vorher Getöteten zu legen hatten. Aber auch in den Fällen, in denen die Leichen flüchtig mit Sand oder Erde zugeworfen worden waren, spürten die nachfolgenden Opfer die Körper ihrer getöteten Schicksalsgenossen, deren Körperteile häufig noch aus der dünnen Erd- oder Sandschicht herausragten. Ein Arzt wurde zu den Exekutionen nicht hinzugezogen. Falls eines der Opfer noch Lebenszeichen von sich gab, wurde ihm von einem Angehörigen des Kommandos, zumeist einem Führer, mit der Pistole ein Nachschuß verabreicht.
Die Exekutionsstätten wurden jeweils durch Angehörige des Einsatzkommandos oder diesem unterstellte Polizeibeamte abgeriegelt, so daß für die in unmittelbarer Nähe der Erschießungsgruben auf ihren Tod wartenden Menschen keine Möglichkeit bestand, ihrem Schicksal zu entrinnen. Vielmehr hatten sie Gelegenheit - dieser Umstand stellt eine besondere Verschärfung ihrer Leiden dar -, das Krachen der Gewehrsalven oder der Maschinenpistolenschüsse zu hören und in einzelnen Fällen sogar die Erschießungen, denen Nachbarn, Freunde und Verwandte zum Opfer fielen, zu beobachten.
Angesichts dieses grausigen Geschicks brachen die Opfer häufig in lautes Weinen und Wehklagen aus, beteten laut und versuchten, ihre Unschuld zu beteuern. Zum Teil aber gingen sie ruhig und gefaßt in den Tod.“

Obwohl Himmler immer wieder betonte, dass er für alles, was die Einsatzgruppen im Osten auszuführen hätten, vor Gott und Hitler die alleinige Verantwortung trage, so dass das grauenhafte Geschehen nicht zu einer Gewissenbelastung des einzelnen Mannes führen könne, wurden für alle Tötungsaktionen Pseudobegründungen angeführt. So war es einmal die Sorge vor Seuchengefahren, dann angebliche Partisanen oder Partisanenverdächtige oder pauschal die „jüdische Gefahr“ schlechthin, die die Erschießungsaktionen rechtfertigten. Insassen von Irrenanstalten mussten erschossen werden, weil sie eine Gefahr für die Umgebung darstellten usw. Die psychologische Rechtfertigung ging soweit, dass ohne eine derartige Scheinbegründung schließlich keine Liquidierungen mehr durchgeführt wurden.

[Bearbeiten] Ereignismeldungen UdSSR

Die mit Abstand bedeutendste historische Quelle über die Einsatzgruppen in der Sowjetunion sind die ihre Einzelberichte zusammenfassenden Ereignismeldungen UdSSR mit dem Briefkopf des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich. Für den Zeitraum vom 23. Juni 1941 bis zum 24. April 1942 erschienen insgesamt 195 Ereignismeldungen, von denen 194 erhalten sind, welche insgesamt über 2.900 Schreibmaschinenseiten umfassen. Sie können im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde im Bestand R 58/214 bis 221 eingesehen werden. Die Authentizität der Originale ist unbestritten und von zahlreichen Beschuldigten und deren Verteidigern in Strafprozessen vor bundesdeutschen Gerichten nicht angezweifelt worden. Für eine gerichtliche Feststellung der Erschießungszahlen besitzen die Ereignismeldungen jedoch keinen Beweiswert, da nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden konnte, dass von den einzelnen Einheiten gefälschte Zahlen gemeldet wurden, wie dies z.B. im Einsatzgruppenprozess (Einsatzkommando 8) im Urteil des Landgerichts München I vom 21. Juli 1961 Nr. 22 Ks 1/61 festgestellt wurde.

Die Ereignismeldungen umfassen, entsprechend den Aufgliederungen der Einsatzgruppen und -kommandos, inhaltlich den gesamten Tätigkeitsbereich der jeweiligen Abteilungen Gestapo, Kriminalpolizei und SD. Die Meldungen über den Massenmord an den sowjetischen Juden nehmen infolgedessen nur einen relativ kleinen Teil der gesamten Berichterstattung ein.

Über die Erstellung und Verwendung der „Ereignismeldungen“ hat das Landgericht Ulm ermittelt und in seinem Urteil vom 29. August 1958 (Ulmer Einsatzgruppen-Prozess) Folgendes ausgeführt:

„Die Einsatzkommandos waren angewiesen, über ihre Tätigkeit dem Leiter ihrer Einsatzgruppen Tätigkeitsberichte vorzulegen. Die Einsatzgruppenleiter ihrerseits hatten weisungsgemäß die bei ihnen eingegangenen Tätigkeitsberichte ihrer Einsatzkommandoführer durch Kuriere, Funk oder Fernschreiber an das Reichssicherheitshauptamt (RSHA), Amt IV (Müller) weiterzumelden. Bei der unter der Leitung des Regierungsrats Jupp Vogt stehenden Abteilung A1 des Amtes IV vom RSHA wurden jeden Morgen die bei diesem Amt sowie etwaige bei Amt III vom SD eingegangene Meldungen nach einem vom Amtschef Müller bestimmten System ausgewertet und zusammengestellt, so u.a. von Vogt selbst oder von den Abteilungsangehörigen Fum. (Zeuge) und Dr. Kno. Knobloch (Zeuge). Die auf Matrizen geschriebenen Ereignismeldungen wurden dem Amtschef Müller zur Durchsicht vorgelegt, wobei von ihm zum Teil geringfügige Abänderungen vorgenommen wurden. Jedenfalls gaben die Ereignismeldungen im großen und ganzen den Inhalt der ursprünglichen Meldungen der Einsatzgruppen bezw. -kommandos, vor allem die genauen Zahlen der Getöteten, wieder.
Die Ereignismeldungen UdSSR wurden laufend nummeriert, mit Datum und mit dem Kopf „Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Amt IV A 1 - B Nr.1 B/41 g.Rs.“ sowie mit dem augenfälligen Aufdruck „Geheime Reichssache“ versehen und nach einem ganz bestimmten, ursprünglich sehr niedrig gehaltenen Verteilerplan an interessierte Partei- und Regierungsstellen, vor allem auch an die Amtschefs des RSHA, weitergeleitet. Dadurch, daß die Ereignismeldungen als „Geheime Reichssache“ unter den höchsten Geheimschutz fielen, war gewährleistet, daß nur ein ganz kleiner Personenkreis etwas über die von den Einsatzgruppen durchgeführten Massenvernichtungsmaßnahmen erfuhr. Um das Durchsickern von Nachrichten über die Massenvernichtungsmaßnahmen in das deutsche Volk zu verhindern, wurden die einzelnen Angehörigen der Einsatzgruppen zu strengstem Stillschweigen verpflichtet. Außerdem wurde durch einen Erlaß des Reichsführers SS vom November 1941 das Fotografieren der Exekutionen verboten und die Einziehung und Vernichtung bezw. Übersendung der bis zu diesem Zeitpunkt gemachten Lichtbilder an das RSHA als Dokumentenmaterial befohlen. Soweit solche Lichtbilder von den Alliierten Streitkräften sichergestellt werden konnten, wurden sie in den Nürnberger Prozessen als Beweismaterial verwertet.

Aus dem überaus reichlichen Material werden hier zur Illustration einige Abschnitte aus den Ereignismeldungen zitiert, die die exekutive Tätigkeit des Sonderkommandos 4a betreffen, das von allen Kommandos der Einsatzgruppe C die mit Abstand höchste Exekutionsrate aufzuweisen hatte.

Ereignismeldung UdSSR Nr. 97 vom 28. September 1941 über den Einmarsch des Sonderkommando 4a in Kiew:

Bei den ersten Aktionen 1.600 Festnahmen. Angeblich 150.000 Juden vorhanden. Maßnahmen eingeleitet zur Erfassung des gesamten Judentums. Exekution von mindestens 50.000 Juden vorgesehen. Wehrmacht begrüßt Maßnahmen und erbittet radikales Vorgehen. Stadtkommandant (Anm.: Generalmajor Kurt Eberhard) öffentliche Hinrichtung von 20 Juden befürwortet.

Ereignismeldung UdSSR Nr. 101 vom 2. Oktober 1941:

Das Sonderkommando 4a hat in Zusammenarbeit mit Gruppenstab und zwei Kommandos des Polizei-Regiments Süd am 29. und 30. September 1941 in Kiew 33.771 Juden exekutiert.

Ereignismeldung UdSSR Nr. 111 vom 12. Oktober 1941, Abschnitt des Gruppenstabs der Einsatzgruppe C:

Den von den Kommandos durchgeführten Exekutionen liegen folgende Motive zugrunde: Politische Funktionäre, Plünderer und Saboteure, aktive Kommunisten und politische Ideenträger, Juden die unter falschen Angaben die Entlassung aus dem Gefangenenlager erschlichen haben, Agenten und Zuträger des NKWD, Personen, die durch Falschaussagen und Zeugenbeeinflussung maßgeblich an der Verschickung von Volksdeutschen beteiligt waren, jüdischer Sadismus und Rachgier, unerwünschte Elemente, Asoziale, Partisanen, Politruks (Anm.: politische Kommissare), Pest– und Seuchengefahr, Angehörige russ. Banden, Freischärler, Versorgung russ. Banden mit Lebensmitteln, Aufrührer und Hetzer, verwahrloste Jugendliche, Juden allgemein.

Ereignismeldung UdSSR Nr. 128 vom 3. November 1941 der Einsatzgruppe C:

Was die eigentliche Exekutive anbelangt, so sind von den Kommandos der Einsatzgruppe bisher etwa 80.000 Personen liquidiert worden. Darunter befinden sich etwa 8.000 Personen, denen aufgrund von Ermittlungen eine deutsch-feindliche oder bolschewistische Tätigkeit nachgewiesen werden konnte. Der verbleibende Rest ist aufgrund von Vergeltungsmaßnahmen erledigt worden. Mehrere Vergeltungsmaßnahmen wurden im Rahmen von Großaktionen durchgeführt. Die größte dieser Aktionen fand unmittelbar nach der Einnahme Kiews statt; es wurden hierzu ausschließlich Juden mit ihrer gesamten Familie verwandt. Die sich bei der Durchführung einer solchen Großaktion ergebenden Schwierigkeiten – vor allem hinsichtlich der Erfassung – wurden in Kiew dadurch überwunden, daß durch Maueranschlag die jüdische Bevölkerung zur Umsiedlung aufgefordert worden war. Obwohl man zunächst nur mit einer Beteiligung von etwa 5.000 bis 6.000 Juden gerechnet hatte, fanden sich über 30.000 Juden ein, die infolge einer überaus geschickten Organisation bis unmittelbar vor der Exekution noch an ihre Umsiedlung glaubten. Wenn auch bis jetzt auf diese Weise insgesamt etwa 75.000 Juden liquidiert worden sind, so besteht doch schon heute Klarheit darüber, daß damit eine Lösung des Judenproblems nicht möglich sein wird. Es ist zwar gelungen, vor allem in kleineren Städten und auch in Dörfern eine restlose Bereinigung des Judenproblems herbeizuführen; in größeren Städten dagegen wird immer die Beobachtung gemacht, daß nach einer solchen Exekution zwar sämtliche Juden verschwunden sind, kehrt aber alsdann nach einer bestimmten Frist ein Kommando nochmals zurück, so wird immer wieder eine Anzahl Juden festgestellt, die ganz erheblich die Zahl der exekutierten Juden übersteigt.

Ereignismeldung UdSSR Nr. 132 vom 12. November 1941:

Die Zahl der durch das Sonderkommando 4a durchgeführten Exekutionen hat sich inzwischen auf 55.432 erhöht. In der Summe der in der zweiten Hälfte des Monats Oktober 1941 bis zum Berichtstage durch das Sonderkommando 4a Exekutierten sind wiederum neben einer relativ geringen Anzahl von politischen Funktionären, aktiven Kommunisten, Saboteuren usw. in erster Linie Juden, und hier wieder ein großer Teil von durch die Wehrmacht überstellten jüdischen Kriegsgefangenen enthalten. In Borispol wurden auf Anforderung des Kommandanten des dortigen Kriegsgefangenenlagers durch einen Zug des Sonderkommandos 4a am 14. Oktober 1941 752 und am 18. Oktober 1941 357 jüdische Kriegsgefangene, darunter einige Kommissare und 78 vom Lagerarzt übergebene jüdische Verwundete erschossen. Gleichzeitig exekutierte derselbe Zug 24 Partisanen und Kommunisten, die vom Ortskommandanten in Borispol festgenommen worden waren. Hierzu ist zu bemerken, daß die reibungslose Durchführung der Aktion in Borispol nicht zuletzt auf die tatkräftige Unterstützung durch die dortigen Wehrmachtsdienststellen zurückzuführen war. (...) Im Bereich des Sonderkommandos 4b wurde seitens der Wehrmacht der sicherheitspolizeilichen Tätigkeit des Sonderkommandos überall volles Verständnis entgegengebracht.

[Bearbeiten] Opferzahlen

Zum Ende des Jahres 1941 meldeten die Einsatzgruppen folgende Zahlen:

  • EGr A: 249.420 getötete Juden
  • EGr B: 45.467 getötete Juden
  • EGr C: 95.000 getötete Juden
  • EGr D: 92.000 getötete Juden

Die Gesamtzahl der von allen beteiligten Einheiten getöteten Juden bis Ende 1941 belief sich somit auf etwa 500.000. Die Einsatzgruppe A versuchte dabei als erste der vier Einsatzgruppen, eine systematische Vernichtung der Juden in ihrem Einsatzgebiet zu erreichen.

Diese als erste Tötungswelle definierte Phase wurde nach einer Zwischenphase von einer zweiten Welle abgelöst, die sich unterschiedlich je nach Einheit und Einsatzgebiet mit der ersten zeitlich überschnitt und ab Herbst 1941 anzusetzen ist. An dieser zweiten Tötungswelle nahm verstärkt auch Wehrmachtspersonal unterstützend teil. Die Einsatzgruppen wurden den Höheren SS- und Polizeiführern unterstellt und die Führer der Einsatzgruppen zu Befehlshabern (BdS) der Sicherheitspolizei ernannt.

Die zweite Phase hatte mit der Tötung der noch verbliebenen Juden im Besatzungsgebiet die völlige Vernichtung des jüdischen Bevölkerungsanteils zum Ziel und war aufgrund der bisherigen Erfahrungen, sowie der verstärkten Kräfte weit effizienter als die erste Tötungswelle. Neben der organisatorischen Konsolidierung wurden die Einsatzgruppen auch durch einheimische sog. „Schutzmannschaften“ (Schuma) verstärkt, die schließlich am Jahresende 1942 eine Stärke von 47.974 Mann aufwiesen. Hinzu kamen die sog. „Bandenkampfverbände“ mit einer Stärke von 14.953 Deutschen und 238.105 Ost-Hilfswilligen (Hiwis) Ende 1942. Der „Chef der Bandenkampfverbände“, der HSSPF Mitte, Gruppenführer Bach-Zelewski, konnte ad hoc für bestimmte Aktionen auch auf Wehrmachtsangehörige der Sicherungsdivisionen, Polizei und SS sowie Personal der Einsatzgruppen zurückgreifen, die dann als „Bandenkampfverbände“ galten und die in die Wälder geflohenen Juden pauschal als Partisanen erschossen. Deutlich wird dies etwa bei der Bilanz der „Aktion Sumpffieber“ im Februar/März 1942. Erschossen wurden 389 Partisanen, 1774 Verdächtige und 8.350 Juden.

Die Zahl der Opfer dieser zweiten Phase wird mit 400.000 beziffert, so dass die Gesamtzahl der jüdischen Opfer der mobilen Vernichtungsaktionen ca. 900.000 betrug. Zusammen mit den bei zusätzlichen Tötungsaktionen von Einsatzgruppen, HSSPF, Bandenkampfverbänden und deutscher und rumänischer Armee, beträgt die Zahl der jüdischen Opfer der mobilen Vernichtungsaktion in der Sowjetunion ca. 1,35 Millionen.

[Bearbeiten] Spurenvernichtung

Gegen Ende der zweiten Tötungswelle wurde das Problem der Spurenverwischung immer dringlicher. Die nur notdürftig verscharrten Leichenberge zeugten überall von den Vernichtungsaktionen der Einsatzgruppen. Die durch den Verwesungsprozess aufgeblähten Leichen hoben sich und drangen somit wieder an die Oberfläche. Himmler ordnete daher im Juni 1942 an, die Spuren der Exekutionen zu verwischen und beauftragte damit den Kommandeur des SK 4a, SS-Standartenführer Blobel. Dieser stellte hierfür ein eigenes Sonderkommando mit der Bezeichnung „1005“ zusammen, das die Massengräber zu öffnen und die Leichen zu verbrennen hatte. Er konnte jedoch nur einen Teil der Spuren verwischen, ehe die Rote Armee schließlich 1944 die betroffenen Gebiete zurückeroberte.

[Bearbeiten] Weitere Entwicklung der „Endlösung“

Das Erschießen der Opfer, insbesondere von Frauen und Kindern, verursachte den Tätern zunehmend psychische Probleme. Es wurde daher ein Verfahren gesucht, das die unmittelbare Konfrontation mit den Opfern und dem blutigen Handwerk weitgehend ausschließen sollte. Hierfür bot sich die „Vergasung“ der Opfer an, wie dies bereits bei der Aktion T4, der euphemistisch als Euthanasie bezeichneten Tötung von geistig und körperlich Behinderten in den Jahren 1939/40 praktiziert wurde. Das dabei verwendete und in Stahlflaschen abgefüllte Kohlenmonoxid ließ sich jedoch nur mit großem Aufwand über weite Entfernungen transportieren. Der Leiter der Abteilung II D im RSHA, Obersturmbannführer Rauff, entwickelte deshalb einen Plan, Lastkraftwagen mit einem geschlossenen Aufbau auszustatten und als fahrbare Gaskammern zu verwenden. Zur Tötung der Opfer sollten hierbei die Motorabgase in den geschlossenen Aufbau geleitet werden. Nach einer Probevergasung von russischen Kriegsgefangenen im KZ Sachsenhausen im Herbst 1941, wurden die in der Tarnsprache der Endlöser als S(onder)-Wagen bezeichneten Gaswagen bis Juni 1942 in einer Stückzahl von 20 Fahrzeugen an die Einsatzgruppen ausgeliefert.

Funktion und Einsatz dieser Gaswagen beschrieb ein Angehöriger des EK 4a bei seiner staatsanwaltschaftlichen Vernehmung nach dem Krieg wie folgt:

„Es waren zwei Gaswagen im Einsatz. Ich habe sie selbst gesehen. Sie fuhren in den Gefängnishof, und die Juden, Männer, Frauen und Kinder, mußten von der Zelle direkt in den Wagen einsteigen. Ich kenne auch die Gaswagen im Innern. Sie waren mit Blech beschlagen und mit einem Holzrost belegt. Die Auspuffgase wurden in das Innere des Wagens geleitet. Ich höre noch das Klopfen und die Schreie von den Juden: ‚Liebe Deutsche, laßt uns raus!’. Die Juden gingen ohne Bedenken durch unsere Absperrung in den Wagen. Der Fahrer hat den Motor anlaufen lassen, nachdem die Türen geschlossen waren. Er fuhr dann in ein Gelände außerhalb von Poltawa. Auch ich war an jenem Ort außerhalb von Poltawa, als der Wagen anhielt. Beim Öffnen der Türen kam zuerst ein Qualm heraus und dann ein Knäuel verkrampfter Menschen. Es war ein schreckliches Bild.“

Insgesamt erfüllte das System der mobilen Gaswagen jedoch nicht die Erwartungen, so dass für die Vernichtung der Juden in der Provinz Posen (Poznan) und Litzmannstadt (Łódź) das erste Vernichtungslager in Kulmhof (Chelmno) eingerichtet wurde. Das hierfür zusammengestellte Sonderkommando Lange unter dem gleichnamigen Hauptsturmführer Lange verwendete dabei drei Gaswagen im stationären Einsatz. Die Opfer wurden in Kulmhof konzentriert und bis zu ihrer Tötung gefangengehalten. Diese geschah in den Gaswagen während des Transports zum sog. „Waldlager“, wo die Leichen verscharrt bzw. verbrannt wurden. Das Schwurgericht Bonn hat 1962/63 die Tötung von mindestens 152.676 Menschen in Kulmhof festgestellt. Da nur gerichtsverwertbare Beweise zugelassen waren, liegt die tatsächliche Opferzahl mit Sicherheit weit höher.

Die Endlösung erreichte schließlich mit der „Aktion Reinhard“ 1942/43 und der Errichtung der drei Vernichtungslager Belzec, Sobibor und Treblinka ihren Höhepunkt. Nach Auflösung dieser Lager übernahmen die KZ Auschwitz-Birkenau und Majdanek die nunmehr fabrikmäßige Judentötung durch Vergasung mit Zyklon B.

[Bearbeiten] Der Begriff als spätere Metapher

Jörg Friedrich verwendet das Wort Einsatzgruppen für die Piloten des Strategischen Bomberkommandos der Royal Air Force im 2. Weltkrieg

[Bearbeiten] Verwandte Themen

[Bearbeiten] Literatur

  • Christopher Browning: Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizeibataillon 101 und die „Endlösung“ in Polen, übersetzt von Jürgen Peter Krause, Reinbek: rororo 1996, Bd. 1690, ISBN 3499199688
  • Peter Klein (Hg.): Die Einsatzgruppen in der besetzten Sowjetunion 1941/42. Die Tätigkeits- und Lageberichte des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD. Berlin: Edition Hentrich, 1997, ISBN 3894682000. - Quellenedition mit Einleitungen und Kommentaren zu den Einsatzgruppen A bis D von Wolfgang Scheffler, Christian Gerlach, Dieter Pohl und Andrej Angrick.
  • Helmut Krausnick/Hans-Heinrich Wilhelm: Die Truppe des Weltanschauungskrieges. Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD 1938-1942. Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt 1981, ISBN 3421019878. - Grundlegendes Werk.
  • Ralf Ogorreck: Die Einsatzgruppen und die „Genesis der Endlösung“. Berlin: Metropol 1996, ISBN 392689329X. - Neue Erkenntnisse über den Übergang zur Ermordung jüdischer Kinder und Frauen durch die Einsatzgruppen.
  • Richard Rhodes: Die deutschen Mörder. Die SS-Einsatzgruppen und der Holocaust, übersetzt und bearbeitet von Jürgen Peter Krause, Bergisch Gladbach 2004
  • Buchheim/Broszat/Jacobsen/Krausnick: Anatomie des SS-Staates, München 1967, ISBN 3-423-02915-3
  • Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden, Berlin 1982, ISBN 3-596-24417-X
  • Benjamin Ferencz Von Nürnberg nach Rom. Rückblick. Ein Leben für die Menschenrechte in: Aufbau. Das jüdische Monatsmagazin. Zürich: Februar 2006 (72.Jg., Nr. 2) S. 6 ISSN 0004-7813 (B.F. war u.a. Chefankläger im Einsatzgruppen-Prozess)
  • Heinz Höhne: Der Orden unter dem Totenkopf, München, ISBN 3-570-05019-X
  • Kogon/Langbein/Rückerl u.a.: Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, Frankfurt 1983, ISBN 3-596-24353-X
  • Hamburger Institut für Sozialforschung (Hg.): Verbrechen der Wehrmacht Hamburger Edition, Januar 2002, ISBN 3930908743
  • Andrej Angrick: Besatzungspolitik und Massenmord. Die Einsatzgruppe D in der südlichen Sowjetunion 1941-1943, Hamburg 2003

[Bearbeiten] Film

  • Der Ulmer Prozess. SS Einsatzgruppen vor Gericht, Dokumentation, Deutschland, Buch und Regie: Eduard Erne, Produktion: SWR, Erstausstrahlung: 4. Mai 2006

[Bearbeiten] Weblinks

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