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Unternehmensverbindung

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Unter einer Unternehmensverbindung versteht man den Zusammenschluss von bisher rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen zu einer größeren Wirtschaftseinheit. Dabei ist es nicht zwingend, dass die Selbstständigkeit der einzelnen Unternehmen im Bereich wirtschaftlicher Entscheidungen aufgehoben wird. Bei Unternehmenszusammenschlüssen wird zwischen Kooperation und Konzentration unterschieden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Formen

[Bearbeiten] Kooperation

Kooperation bezeichnet die freiwillige Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmen zur Durchführung von Großprojekten oder zur Durchsetzung gemeinschaftlicher Interessen gegenüber Dritten, zum Beispiel in der Form einer strategischen Allianz. Die Merkmale der Kooperation sind zum einen die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen durch Abstimmung von Funktionen oder der Ausgliederung von Funktionen und Übertragung der Entscheidungsfindung auf eine gemeinschaftliche Einrichtung (beispielsweise in Form einer Offenen Handelsgesellschaft - OHG). Zum anderen müssen die verbundenen Unternehmen ihre rechtliche Selbstständigkeit und auch ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit in den Bereichen bewahren, die nicht dem Kooperationsvertrag unterworfen sind.

Ist die Kooperation mit Wettbewerbsbeschränkungen verbunden, etwa mit Preisabsprachen, Aufteilungen von Märkten, Wettbewerbsverboten, Liefer- oder Bezugsverpflichtungen, o.ä., so ist die Kooperation am einzelstaatlichen oder europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere am Kartellverbot, zu messen.

[Bearbeiten] Konzentration

Die Konzentration beschreibt dagegen die Verbindung von Unternehmen unter Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Die rechtliche Selbstständigkeit bleibt aber weiterhin bestehen. Hauptmerkmal von Unternehmenskonzentrationen ist die Unterordnung der zusammengeschlossenen Unternehmen unter eine einheitliche Leitung. Dies geschieht entweder durch Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung durch das beherrschende Unternehmen oder durch Abschluss eines Beherrschungsvertrages. Geben die Unternehmen beim Zusammenschluss auch ihre rechtliche Selbstständigkeit auf, spricht man von einer Fusion. Eine Fusion liegt immer dann vor, wenn entweder ein Unternehmen durch Aufnahme in ein bereits bestehendes Unternehmen eingegliedert wird oder durch Neubildung, bei der zwei Unternehmen A und B ein neues Unternehmen C bilden.

Die Konzentration von Unternehmen stellt in rechtlicher Hinsicht grundsätzlich einen Zusammenschluss dar, der, sofern er eine gewisse Größenordnung erreicht oder überschreitet, der einzelstaatlichen oder der europäischen Zusammenschlusskontrolle unterliegt.

Die wirtschaftliche Entwicklung hin zu globalisierten Märkten und die zunehmende Mechanisierung und Automatisierung von Produktions- und Absatzprozessen, als auch die Sicherung von Rohstoff- und Energieressourcen sowie immer aufwändiger werdende Forschungs- und Entwicklungsprojekte führen zu verstärkten Konzentrationstendenzen bei größeren Unternehmen. Dadurch werden kleine und mittlere Unternehmen zu Kooperationen gezwungen, um am Markt bestehen zu können. Hier zeigt sich die Tendenz der freien Marktwirtschaft, zu allmählicher Selbstzerstörung durch Aufhebung des freien Wettbewerbs auf Grund von Kooperationen und Konzentrationsbestrebungen der Unternehmen.

[Bearbeiten] Zielsetzungen

[Bearbeiten] Allgemeine Ziele

Hauptziel eines Unternehmenszusammenschlusses ist es, langfristig den Gewinn zu maximieren. Die einzelnen Schritte zu diesem Ziel sind:

  • Wachstum: Beim Wachstum wird zwischen einem internen und einem externen Wachstum unterschieden:
    • Das interne Wachstum ist ein natürliches Wachstum von innen heraus, d.h. Kapazitäten werden ausgebaut aufgrund von steigender Nachfrage bzw. eines steigenden Marktanteils. Internes Wachstum ist vor allem auf neuen, prosperierenden Märkten mit nur wenig Konkurrenz möglich (Beispiel: Biotechnologie).
    • Heute findet man mehr und mehr vor allem große Unternehmen, die durch externes Wachstum versuchen, neue Märkte zu erschließen. Sie gehen dafür teilweise oder als Gesamtes mit anderen Unternehmen Verbindungen ein. Häufig wird dabei ein Unternehmen von einem anderen übernommen (siehe zum Beispiel Daimler-Benz AG und Chrysler Corporation oder, als Beispiel für eine feindliche Übernahme, Vodafone und Mannesmann).
  • Erhöhung der Wirtschaftlichkeit: Hierfür wird gerne der Synergieeffekt angeführt. Durch den Abbau bzw. durch die Zusammenlegung von doppelt vorhandenen Abteilungen nach dem Zusammenschluss - wie beispielsweise die Finanzbuchhaltung oder die Personalabteilung - werden Rationalisierungseffekte erzielt. Auch der Austausch von in den Unternehmen vorhandenem Know-How soll Steigerungen der Wirtschaftlichkeit bringen.
  • Minderung des Risikos: Durch Aufteilung des Risikos auf mehrere Partner bei der Kooperation bzw. durch Diversifikation in neue Produkte und Märkte bei der Konzentration soll das Risiko für die zusammengeschlossenen einzelnen Unternehmen geringer werden.

[Bearbeiten] Ziele für einzelne Unternehmensbereiche

[Bearbeiten] Beschaffungsbereich

Durch gemeinschaftliches Auftreten am Beschaffungsmarkt kann eine Verbesserung der Verhandlungsposition gegenüber starken Lieferanten erreicht werden. Günstigere Konditionen (Lieferbedingungen, Zahlungskonditionen) und - durch entsprechend größere Einkaufsmengen - günstigere Beschaffungspreise können durchgesetzt werden. Vor allem Handelsunternehmen haben sich zu Einkaufsgenossenschaften zusammengeschlossen. Industrieunternehmen verfolgen dagegen andere Ziele: Bei ihnen steht vor allem die Risikominderung bei der Rohstoffversorgung, sowohl quantitativ als auch qualitativ, im Vordergrund. Hier werden Verbindungen mit Unternehmen der vorgelagerten Produktionsstufe (Rohstoffgewinnungsbetriebe) eingegangen.

[Bearbeiten] Produktionsbereich

Ziel ist es die Verbesserung der Produktionsprozesse hinsichtlich Menge, Qualität, Ort und Zeit zu optimieren. Weitere Einsparungspotenziale werden in der Verfahrenstechnik durch Typisierung und Normung erreicht.

[Bearbeiten] Finanzierungsbereich

Die hohen finanziellen Belastungen vor allem bei Großprojekten, kann ein einzelnes Unternehmen meist nicht alleine tragen. Daher gehen Unternehmen Kooperationen untereinander ein, um solche Projekte doch durchführen zu können. Der Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft bzw. einer Projekt-Holding sollen die Finanzierungsmöglichkeiten erweitern und das Risiko auf mehrere Partner verteilen.

[Bearbeiten] Absatzbereich

Zusammenschlüsse in diesem Bereich haben als Motiv vor allem die Verbesserung der Absatzmöglichkeiten durch eine gemeinsame Vertriebsorganisation. Durch Koordinierung der Absatzmärkte und Marketingmaßnahmen wird der Vertrieb von Produkten rationeller gestaltet.

[Bearbeiten] Formen von Unternehmensverbindungen

[Bearbeiten] Konsortium

Konsortien sind Unternehmensverbindungen auf vertraglicher Basis zur Abwicklung genau definierter Aufgaben. Nach Erfüllung dieser Aufgaben lösen sie sich wieder auf. Als Gesellschaftsform wird normalerweise die Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewählt. Am häufigsten anzutreffen sind Bankkonsortien, die zum Zwecke der Emission von Wertpapieren oder Aktien bzw. zur Vergabe von größeren Krediten gebildet werden. In der Industrie werden Konsortien hauptsächlich gebildet, um Großprojekte durchführen zu können. Wie jede andere Kooperation kann auch das Konsortium unter das Kartellverbot fallen, soweit es mit Wettbewerbsbeschränkungen verbunden ist.

[Bearbeiten] Kartell

Kartelle sind Kooperationen zwischen Unternehmen auf der Grundlage von Verträgen zwischen Unternehmen, aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen oder Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen, die regelmäßig mit dem Ziel eingegangen werden, den Wettbewerb im Verhältnis zwischen den an ihm beteiligten Partnern oder im Verhältnis zu Dritten einzuschränken. Die rechtliche und organisatorische Selbstständigkeit bleibt nach außen hin erhalten. Ist die Kooperation mit Wettbewerbsbeschränkungen verbunden, so unterliegt sie dem Kartellrecht, möglicherweise auch dem Kartellverbot.

[Bearbeiten] Syndikat

Das Syndikat ist die straffste Form eines Kartells. Die wirtschaftliche und rechtliche Unabhängigkeit wird von den beteiligten Unternehmen teilweise aufgegeben. Kernfunktionen wie der Absatz oder die Beschaffung werden an eine selbstständige Handelsgesellschaft übertragen. Syndikate sind in Deutschland grundsätzlich verboten.

[Bearbeiten] Joint Venture

Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen, deutsch geteiltes Abenteuer" besser "gemeinsames Wagnis") sind von zwei oder mehreren Unternehmen gemeinsam getragene körperschaftliche Gebilde, die in irgendeiner Form mit der Führung des Stammunternehmens verbunden sind. Bei dieser Form der Unternehmensverbindung werden einzelne Unternehmensaktivitäten nicht nur organisatorisch verknüpft, sondern es werden auch die notwendigen Ressourcen in die gemeinsam gegründete Gesellschaft eingebracht. Joint Ventures werden oft gegründet um in neuen, v.a. ausländischen Märkten Fuß zu fassen oder um Produktionsstätten dort zu errichten. Dabei wird häufig eine Gesellschaft ähnlich der deutschen GmbH zusammen mit einem heimischen Unternehmen gegründet. In die neue Gesellschaft können die Beteiligungen in Form von immateriellen Vermögensgegenständen, wie z.B. Lizenzen, Rechte, Kundenstamm etc. oder in Form von Immobilien, Produktionsanlagen oder Finanzmittel einfließen. Oftmals sind die Anteile der beiden (oder mehr) Gesellschafter paritätisch, d.h. zu gleichen Teilen.

[Bearbeiten] Strategische Allianz

Eine strategische Allianz ist eine Partnerschaft, bei der die Handlungsfreiheit der beteiligten Unternehmen in den von der Kooperation betroffenen Bereichen maßgeblich eingeschränkt ist. Eine solche Verbindung wird von den beteiligten Unternehmen dann eingegangen, wenn ihre langfristige Existenz und ihr langfristiger Erfolg von einer Kooperation abhängen. Mit ihr sollen folgende Kernfragen beantwortet werden:

  • Wahl attraktiver Märkte,
  • Verteidigung und Ausbau von Wettbewerbspositionen sowie
  • Erhaltung und Stärkung von Kernkompetenzen.

Kurz gesagt geht es darum, Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz zu erlangen.

Wesentliche Gründe für das verstärkte Eingehen von strategischen Allianzen liegen u.a.:

  • in den ausgeprägten Globalisierungstendenzen der Absatz- und Beschaffungsmärkte,
  • den verkürzten Produktlebenszyklen und den gestiegenen Kosten für Forschung und Entwicklung für neue Produkte,
  • den Chancen durch den Austausch von technischem Know-How,
  • der Erreichung von Skaleneffekten, da die in den Unternehmen anfallenden Fixkosten auf größere Outputmengen verteilt werden können,
  • der Vermeidung von Anti-Trust-Klagen, Umgehung von nationalen Handelsbeschränkungen und der schnelleren Durchsetzung von technischen Standards.

[Bearbeiten] Konzern

Nach § 18 Aktiengesetz (AktG) bilden ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen einen Konzern. Die einzelnen Unternehmen gelten dann als Konzernunternehmen. Die rechtliche Selbstständigkeit der abhängigen Unternehmen bleibt dabei weiterhin bestehen, jedoch verlieren sie ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit. In Deutschland sind rund 90% der Aktiengesellschaften und rund 50% der Personengesellschaften in Konzernen bzw. konzernähnlichen Strukturen organisiert.

  • Grundtypen

Beim Konzern werden zwei Grundtypen unterschieden. Der Gleichordnungskonzern liegt bei Gleichstellung der Unternehmen ohne Über- oder Unterordnungsverhältnis vor. Man spricht dann von Schwestergesellschaften. Beim Unterordnungskonzern spricht man dagegen von einer Muttergesellschaft und einer Tochtergesellschaft.

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