Konsortium
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Ein Konsortium (v. lat.: consors, -rtis = Schicksalsgenosse) ist eine befristete Vereinigung von zwei oder mehr rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibenden Unternehmen (z. B. Banken, Unternehmen oder Kaufleuten) zur Führung eines gemeinsamen, genau abgegrenzten Geschäftes. Konsortien finden sich im bankgeschäftlichen Bereich als Emissionskonsortien oder Kredit- bzw. Finanzierungskonsortien und häufig zur Realisierung von Großprojekten. Die gegenseitigen Verpflichtungen werden in einem Konsortialvertrag vereinbart. Ein Konsortium muss nicht zwingend als solches in Erscheinung treten. Beim sogenannten stillen Konsortium ist dem Auftraggeber nicht bekannt, dass es sich um ein Konsortium handelt.
Die Teilnehmer werden Konsorten genannt. Im übertragenen Wortsinn hat der Begriff Konsorten auch eine verächtliche Bedeutung, etwa die von unzuverlässigem Gelichter. Um diesen Beiklang zu vermeiden, wird statt Konsorten auch Konsortialpartner gesagt. Die negative Nebenbedeutung beruht auf dessen Verwendung in Anklageschriften mit dem Wortlaut "gegen X und Konsorten".
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Konsortialvertrag
Ob der Konsortialvertrag als Werkvertrag, gemischter Vertrag oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts einzuordnen ist, ist strittig. Da die Konsortialpartner dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch haften, d. h. persönlich und unbeschränkt, dient der Konsortialvertrag der Regelung des Verhältnisses der Konsortialpartner untereinander. So wird im Einzelnen festgelegt, welcher Konsortialpartner welchen Auftragsteil zu erfüllen hat und wie mit hierbei auftretenden Schnittstellen zu verfahren ist. Außerdem finden sich Regelungen der internen Willensbildung, der Vertretung dem Auftraggeber und Dritten gegenüber, zur Haftung und vieles mehr.
[Bearbeiten] Emissionskonsortium
Die traditionelle Struktur des Emissionskonsortium weist eine Vielzahl von Beteiligten auf. Sie verursacht folglich auch hohe Kosten, z. B. Selling Fee, Underwriting and Management Fee, Gebühren für Rechtsanwälte etc.
Traditionelle Struktur eines Emissionskonsortiums | |||||||||
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Emittent (Issuer) | Konditionen | Management Group | Übernahme | Underwriting Group | |||||
Fiscal Agent (Treuhänder) | Zinsen/Tilgung | Investoren | Verkauf | Selling Group |
[Bearbeiten] Literatur
- Burkard Lotz: Der Konsortialvertrag des Anlagenbaus im In- und Ausland, ZfBR 1996, 233 ff
[Bearbeiten] Siehe auch
Wiktionary: Konsortium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
- Konsortium (Seefahrt), Konsortialbank, Joint-Venture
- World Wide Web Consortium
- Virtuelles Unternehmen
- www.Konsortium-Konsorten.org