Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Mindestlohn - Wikipedia

Mindestlohn

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Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe durch den Staat oder durch einen Tarifvertrag festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmern als Minimum zusteht. Seine Höhe ist meist als Mindest-Monatslohn für eine Vollzeitstelle oder als ein Mindeststundenlohn festgelegt. Mindestlöhne werden hauptsächlich als sozialpolitische Instrumente eingesetzt, um Armut und Ausbeutung in Arbeitsverhältnissen zu verhindern bzw. zu verringern. Über die ökonomischen Effekte herrscht Uneinigkeit. Während Kritiker befürchten, dass durch die Einführung von Mindestlöhnen die Arbeitslosigkeit steigt, verneinen andere diesen Zusammenhang und gehen teilweise sogar von sinkender Arbeitslosigkeit aus.

Weltweit gesehen greifen über 90% aller Staaten auf eine Form der Mindestlohnsicherung zurück,[1] und 18 von 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn.[2] In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es einen solchen nicht. Dafür bestehen in Deutschland in wenigen Branchen nur für diese gültige Mindestlöhne, und in Österreich beträgt die Tarifbindung der Arbeitgeber etwa 98%, was einem kollektivvertraglich festgelegten Mindestlohn gleichkommt.

Drei Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) haben die Einrichtung von Mindestlohnregelungen zum Thema, und über 100 Staaten haben wenigstens eine von ihnen ratifiziert.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Grundlegende Intention

Mindestlöhne werden aus sozialen und ökonomischen Gründen befürwortet:

  • Sozialpolitiker sehen in ihnen einen Mindeststandard: Der Mindestlohn sichere den Beschäftigten eine für die Lebenshaltung auskömmliche Lohnhöhe über oder entsprechend dem Existenzminimum zu und helfe dabei, Armut zu bekämpfen. Ferner gebe es Fälle von Marktversagen, in denen der freie Markt nicht fähig sei, die Lohnhöhe selbst zu regulieren. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn ein Arbeitgeber als Monopsonist auftrete und einseitig die Lohnhöhe bestimmen könne. Durch Mindestlöhne werde das bestehende Machtgefälle zwischen Arbeitgebern und Angestellten teilweise wieder ausgeglichen. Mindestlöhne beteiligten die arbeitende Bevölkerung und ihre Angehörigen am gesamtwirtschaftlichen Wachstum, wenn sie regelmäßig erhöht würden. Schließlich diene ein Mindestlohn der verbesserten Gleichstellung von Männern und Frauen, da Frauen ohne eine solche Regelung für gleichwertige Arbeit oft schlechter bezahlt würden als Männer. Ein Mindestlohn könne zumindest im Niedriglohnbereich diese Ungleichbehandlung verringern oder abschaffen.
  • gewerkschaftsnahe Ökonomen behaupten als gesamtwirtschaftlichen Effekt eine reale Steigerung der Kaufkraft, da Bezieher von Niedriglöhnen kaum sparen und die Bezieher hoher Einkommen mit wenig Rücksicht auf die höheren Preise fast das Gleiche kaufen und dadurch weniger sparen. Außerdem führe ein Mindestlohn zu einer Qualitätssicherung: Durch ihn werde sichergestellt, dass die Arbeitnehmer genügend motiviert seien. Dies führe gleichzeitig zu Produktivitätssteigerungen in betreffenden Branchen.

Die Gegner von gesetzlichen Mindestlöhnen vermuten einen Abbau von Arbeitsplätzen besonders bei Jugendlichen und im gering qualifizierten Bereich, verbunden mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland und einer Abwanderung in die Schwarzarbeit.

[Bearbeiten] Geschichte

Ein Mindestlohn wurde historisch mehrfach von der Arbeiterbewegung durch Streiks gefordert und erkämpft. Motiv waren so genannte Hungerlöhne, die bei großer Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt so gering waren, dass sie nicht mehr zur Sicherung der Grundbedürfnisse reichten. Eine Forderung nach einem solchen Mindest-Lohn stellte damals auch die Forderung nach einem menschenwürdigen Leben dar. Lokale Mindestlohnregelungen gab es spätestens gegen Ende des 19. Jahrhunderts, beispielsweise vergab die Stadt Amsterdam ab 1894 öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, die ihre Beschäftigten nicht unter einer gewissen Lohnhöhe bezahlten. Die ersten nationalen gesetzlichen Mindestlöhne wurden 1896 in Neuseeland und 1899 in Australien eingeführt, gefolgt von Großbritannien 1909. Auch eine Reihe von Entwicklungsländern beschloss in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Mindestlöhne, darunter 1918 Argentinien durch den Home Work Act und 1927 Sri Lanka mittels des Minimum Wage Ordinance.[3] Zu anderen Ländern mit einer langen Erfahrung mit Mindestlöhnen gehören u.a. die Vereinigten Staaten (seit 1938), Frankreich (1950) oder die Niederlande (1968).

Die Einführung gesetzlicher und tariflicher Mindestlöhne wurde bis nach dem Zweiten Weltkrieg nur spärlich zur Armutsbekämpfung eingesetzt. Erst mit Ende des Krieges wuchs die Zahl der Länder mit Mindestlöhnen wieder deutlich an. Auch die (ILO), drittelparitätisch besetzt mit Vertreter/innen von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Staaten, beschloss nun mehrere Internationale Arbeitskonventionen über Mindestlohnregelungen: Noch 1928 die Minimum Wage Fixing Machinery Convention (No. 26), dann 1951 die Minimum Wage Fixing Machinery (Agriculture) Convention (No. 99) und schließlich 1970 die Minimum Wage Fixing Convention (No. 131).

Mittlerweile sind Mindestlöhne als politisches Mittel in der großen Mehrheit aller Länder eingeführt und etabliert. In 18 der 25 Länder der Europäischen Union, in praktisch allen anderen Industrie- sowie in einer beträchtlichen Zahl von Schwellen- und Entwicklungsländern existieren heute Mindestlohnregelungen. In Europa gab es besonders in den 1990er Jahren nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion einen deutlichen Zuwachs an Ländern, die an ihre nationalen Begebenheiten angepasste Mindestlohngesetze beschlossen.

Während Mindestlöhne die Einkommenssituation so von Niedrigverdiener/innen spürbar verbessern können, ist ihr Effekt auf Armut weit weniger offensichtlich. Dies liegt daran, dass nur ein vergleichsweise kleiner Teil der als arm geltenden Menschen Arbeit hat, so dass die Vorteile der Mindestlöhne an ihnen vorübergehen. Des Weiteren sind nicht alle Mindestlohnverdiener/innen arm (z.B. als Zweitverdiener/in einer Familie), so dass insgesamt gesehen Mindestlöhne nicht effektiv gegen Armut helfen, sondern immer durch weitere Umverteilungs- und sozialpolitische Maßnahmen ergänzt werden müssen (vgl. Card/Krueger 1995; LPC). Mindestlöhne gelten aus diesen Gründen als weit wirksamer gegen Ausbeutung und extreme Niedriglöhne als gegen Armut.

[Bearbeiten] Empirische Studien

Die Wirkung von Mindestlöhnen wird häufig und umfassend untersucht. Unter den erfassten Daten befinden sich besonders die sozialen Auswirkungen sowie die Effekte auf den Arbeitsmarkt. Im Folgenden wird ein Überblick über den Stand der Forschung zu diesen beiden Bereichen gegeben.

[Bearbeiten] Soziale Auswirkungen

Mindestlöhne werden mit der Intention eingeführt, im Niedriglohnbereich ein Mindestmaß an Einkommen sicherzustellen und Armut zu bekämpfen. Würde in Deutschland ein Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro eingeführt werden, bedeutete dies eine Lohnerhöhung für jeden zehnten Beschäftigten, wobei in Ostdeutschland sogar jeder Fünfte betroffen wäre.[4] Einer neueren Studie des IAT zufolge hätten 4,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Auf die Unternehmen kämen 10 bis 12 Milliarden Euro Zusatzkosten zu, von denen allerdings auch der Staat über Steuereinnahmen sowie 3,7 bis 4,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen profitieren würde. Ohne eine gesetzlich fixierte Untergrenze bestehe die Gefahr, dass Unternehmen die „Ausfallbürgschaft“ des Staates zunehmend nutzen, um Löhne weiter abzusenken. Eine solche Erhöhung würde die Einkommenssituation der Betroffenen zum Teil erheblich verbessern, den eventuell steigenden Preisen stünde also eine mindestens gleich hohe Steigerung der Kaufkraft entgegen. In der Regel ist die Steigerung der Kaufkraft höher, da die höheren Preise auch diejenigen bezahlen, die ein höheres Einkommen haben - sie sparen dann nur weniger. Von einem Mindestlohn in dieser Höhe würden überdurchschnittlich gering Qualifizierte (28,8 Prozent) profitieren, ebenso Frauen (18,3 Prozent).[5]

Für die USA sind vergleichbare Zahlen verfügbar. Dort wären von einer theoretischen Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 5,15$ auf 7,25$ schätzungsweise insgesamt 14,9 Millionen Menschen betroffen. Davon erhielten 6,6 Millionen eine direkte Gehaltserhöhung, während weitere 8,3 Millionen, die gegenwärtig knapp oberhalb dieses gedachten Mindestlohns verdienen, durch so genannte Spill-over oder Übertragungseffekte profitieren würden. Insgesamt würde eine solche Maßnahme die Einkommenssituation von 11% der arbeitenden US-Amerikaner/innen verbessern und deren Löhne im Einzelfall um bis zu 40% erhöhen.[6]

[Bearbeiten] Arbeitsplatzabbau

Empirisch lässt sich aufgrund der Schwierigkeit, die Auswirkungen eines einzelnen Elements in einem komplexen Wirtschaftsgefüge zu messen nur schwer der Nachweis führen, dass Mindestlöhne Arbeitslosigkeit verursachen oder beseitigen. Zahlreiche Länder wie die Vereinigten Staaten, Frankreich oder Großbritannien (siehe unten) verfügen über eine Mindestlohnregelung, ohne dass signifikante Verschlechterungen der Arbeitsmarktsituation beobachtbar sind. Nach einer Studie der Princeton University-Professoren Alan B. Krueger und David Card führten Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns um bis zu 20% zu keinem Arbeitsplatzabbau. Die Autoren untersuchten hierfür Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns in den US-Staaten Kalifornien 1988 und New Jersey 1992 sowie im gesamten Bundesgebiet 1990/91.[7] Unter anderem diese Studie führte 1999 zu der Aussage im jährlichen US-Wirtschaftsbericht des Präsidenten, dass die Beweislage einen sehr geringen oder nicht existenten Effekt von Mindestlöhnen auf das Arbeitsplatzniveau anzeige.[8] Eine ebenfalls in den USA durchgeführte Studie des Fiscal Policy Institute ergab, dass in den US-Staaten, deren Mindestlohn über dem bundesweit geltenden Niveau von 5,15 US-Dollar liegt, sowohl ein größeres Arbeitsplatzwachstum in kleinen Firmen unter 50 Mitarbeiter/innen, ein größerer Zuwachs an Unternehmen im Einzelhandel, als auch ein insgesamt höheres Jobwachstum erzielt wurde. Dies belege nach Angaben der Autoren nicht die positive Wirkung des Mindestlohns, widerlege aber dessen angenommenen negativen Effekte auf den Arbeitsmarkt zumindest in den USA.[9]

Insgesamt ist zu sagen, dass die Empirie kein einheitliches Bild liefert. Es gibt empirische Beispiele für eine sinkende wie für eine steigende Arbeitslosigkeit nach einer Erhöhung des Mindestlohnsatzes.[10] Eine 2003 erstellte Übersicht über existierende Untersuchungen zur Beschäftigungswirkung von Mindestlöhnen kommt zu folgendem Ergebnis für neun teils mehrfach begutachtete Länder: In 24 Fällen liegen mit der klassischen Theorie des Arbeitsplatzverlustes übereinstimmende Studien vor, in 7 Fällen besteht ein widersprüchliches Bild, und 15 Untersuchungen liefern ein unerwartetes Ergebnis, d.h. sie belegen keine oder positive Beschäftigungswirkungen.[11]

Am ehesten scheinen die negativen Wirkungen eines zu hohen Mindestlohns junge und schlecht ausgebildete Beschäftigte zu treffen, wenn auch selbst hier nur ein schwacher und widersprüchlicher Zusammenhang festgestellt werden konnte.[12] Um dennoch die mögliche Arbeitslosigkeit unter jungen und Menschen ohne Berufsausbildung nicht zu sehr ansteigen zu lassen, bestehen in zahlreichen Ländern mit Mindestlöhnen Ausnahmeregelungen und reduzierte Sätze für diese Gruppe.[13] Zudem treten schädliche Wirkungen am ehesten bei sehr steilen Anhebungen des Mindestlohns auf, weswegen Erhöhungen in der Mehrzahl der Fälle in kleineren Schritten und dafür öfter durchgeführt werden. Die positiven Wirkungen entfallen überdurchschnittlich auf Frauen und die so genannten Working Poor, die bislang vor allem aufgrund ihrer wenig aussichtsreichen Verhandlungspositionen gegenüber ihren Arbeitgebern schlechter dastehen. Allgemein profitieren alle Menschen vom Mindestlohn, die vorher unter seinem Niveau bezahlt wurden.

Sowohl die ILO[1] als auch die OECD[14] gehen aufgrund der Datenlage mittlerweile davon aus, dass es keinen signifikanten direkten Einfluss von Mindestlöhnen auf Arbeitslosigkeit gebe.

[Bearbeiten] Umfrage unter Ökonom/-innen

Dan Fuller und Doris Geide-Stevenson fanden heraus, dass als Folge der neueren wissenschaftlichen Literatur über den Mindestlohn die Zustimmung zu der These unter amerikanischen Ökonomieprofessoren gefallen sei, erhöhte Mindestlöhne führten bei jungen und schlecht ausgebildeten Menschen zu steigender Arbeitslosigkeit. Während im Jahr 1990 noch 62% zustimmten, fand sich 2000 nur noch eine Zustimmung von 46%. Weitere 28% stimmten unter Vorbehalt zu (1990: 20%), 27 % widersprachen (1990: 18 %).[15]

[Bearbeiten] Wirtschaftstheoretische Überlegungen

Die ökonomischen Auswirkungen eines Mindestlohns sind umstritten, vor allem zwischen an Neoklassik und Angebotstheorie orientierte Ökonomen, in Deutschland z.B. die Mehrheit des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, und den Vertretern des Keynesianismus bzw. der Kaufkrafttheorie, in Deutschland z.B die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik.

[Bearbeiten] Neoklassik und Angebotstheorie

Ökonomen, die der Angebotstheorie zugerechnet werden (in Deutschland die weit überwiegende Zahl der Ökonomen), stehen Mindestlöhnen ablehnend gegenüber. Nach ihrer Auffassung führen Mindestlöhne zum Verlust von Arbeitsplätzen oder bleiben - bestenfalls - wirkungslos [16].

Nach der neoklassischen Interpretation der Gesetze von Angebot und Nachfrage stellt sich auf einem freien Markt stets ein (dynamisches) Gleichgewicht ein, so auch auf dem Arbeitsmarkt. Es handelt sich dabei um die Situation, bei der die Menge der angebotenen Arbeitskraft mit der nachgefragten Arbeitskraft sowie der angebotene Lohn mit dem nachgefragten Lohn übereinstimmt. Dieser wird als Gleichgewichtslohn bezeichnet.

Durch interventionistische Einführung von Mindestlöhnen würde das Marktgleichgewicht gestört. Dabei sind zwei Fälle zu unterschieden:

[Bearbeiten] Mindestlohn unter dem Gleichgewichtslohn

Niedriger Mindestlohn (wie in der VWL oftmals üblich, sind die Achsen vertauscht. Die Lohnhöhe bestimmt somit die Anzahl der Arbeitsplätze und nicht etwa umgekehrt. S = supply/Angebot. D = demand/Nachfrage.)
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Niedriger Mindestlohn (wie in der VWL oftmals üblich, sind die Achsen vertauscht. Die Lohnhöhe bestimmt somit die Anzahl der Arbeitsplätze und nicht etwa umgekehrt. S = supply/Angebot. D = demand/Nachfrage.)

Liegt der Mindestlohn Wmin unterhalb des Gleichgewichtslohns WGG, so hat die Einführung eines Mindestlohns in der Theorie keinerlei Auswirkungen auf die Lohnhöhe W oder Arbeitsmenge L. Beispielsweise würde die Einführung eines Mindestlohns von 200 Euro pro Monat für Hochschulabsolventen keinerlei Wirkung zeigen. Der sich aus dem Marktgeschehen ergebende Gleichgewichtspreis würde im Falle der Knappheit von Hochschulabsolventen dennoch bezahlt werden.

[Bearbeiten] Mindestlohn über dem Gleichgewichtslohn

Liegt der Mindestlohn so hoch, dass er Auswirkungen auf die Lohnhöhe hat, ist nach klassischer Lehrmeinung Arbeitslosigkeit die Folge.

Liegt der Mindestlohn Wmin über dem Gleichgewichtslohn WGG – darf also unterhalb des Mindestlohns keine Arbeit mehr angeboten bzw. nachgefragt werden – hat das folgende Effekte:

  1. Die Unternehmen als die Nachfrager von Arbeit (Kurve D) sind zu dem höheren Preis lediglich bereit, eine geringere Menge Arbeit (L1) als im Gleichgewicht (LGG) nachzufragen.
  2. Die Menschen, als die Anbieter von Arbeit (Kurve S), wären zu dem höheren Preis bereit, mehr Arbeit (L2) anzubieten als im Gleichgewicht.
Hoher Mindestlohn
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Hoher Mindestlohn

Die Menge an unfreiwilliger Arbeitslosigkeit besteht aus der Differenz zwischen L2 und L1.

Die Wohlfahrtsverluste des Mindestlohns werden deutlich wenn man beachtet, dass es

  1. Unternehmen gibt, die zusätzliche Arbeitsplätze zu einem Lohn zwischen dem Gleichgewichtslohn WGG und dem Mindestlohn Wmin anbieten würden, und
  2. Menschen gibt, die zu diesem niedrigeren Lohn bereit wären zu arbeiten.

Der Mindestlohn untersagt also Verträge, die von beiden Seiten freiwillig abgeschlossen würden und für beide Seiten Vorteile bringen würden.

Der Mindestlohn bringt nach der neoklassischen Theorie demnach Vorteile für diejenigen, die Arbeitsplätze haben, und schädigt andere, die arbeitslos sind. Beispielsweise würde die Einführung eines Mindestlohnes von 200 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeiter dazu führen, dass praktisch keine Stellen für solche Arbeiter mehr angeboten würden. Die Folge wäre eine hohe Arbeitslosigkeit dieser Beschäftigtengruppe. Einzelne Arbeiter, denen es trotz Mindestlohn gelänge, eine Stelle zu erhalten, genössen jedoch die vollen Vorzüge des Mindestlohnes.

[Bearbeiten] Ergänzendes

Die Unternehmen können auf Erhöhungen des Mindestlohns auf verschiedene Arten reagieren:

  • Sie können rationalisieren und den Faktor Arbeit ersetzen, beispielsweise durch Maschinen (Automatisierung)
  • Sie können die Produktivität erhöhen und die gestiegenen Arbeitskosten dadurch ausgleichen
  • Sie können arbeitsintensive Schritte verstärkt auslagern (Lohnherstellung im Ausland oder Einkauf von Zwischenprodukten auf dem Weltmarkt; Outsourcing)
  • Sie können ihre Preise erhöhen und damit versuchen, die gestiegenen Kosten an die Kunden weiterzugeben (Lohn-Preis-Spirale, Inflation)
  • Sie können Gewinneinbußen in Kauf nehmen und damit weder am Preis- noch am Beschäftigungsniveau etwas ändern, oder
  • Sie können in extremen Fällen den Standort oder auch das Geschäftsfeld bzw. den Unternehmensgegenstand wechseln.

Vertragsfreiheit

Wenn der Mindestlohn über dem Marktlohn liegt verbietet er Arbeitsverhältnisse mit einem Lohn zwischen Markt- und Mindestlohn, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer freiwillig eingegangen worden wären und beiden Seiten Vorteile gebracht hätten. Dies stelle einen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Dem wird entgegengehalten, dass die Voraussetzung der Vertragsparität in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit nicht gegeben sei.

Während solche Arbeitsverhältnisse nach Einführung eines Mindestlohnes nicht mehr legal möglich sind, ist in der Praxis eine illegale Beschäftigung zum vereinbarten Lohn möglich. Der Mindestlohn fördert damit potenziell die Schwarzarbeit. Praktisch ist dieser Effekt durch die enorme Unsicherheit, die bei der Bezifferung des allgemeinen Umfangs der Schwarzarbeit besteht, so gut wie nicht belegbar. Aus den gleichen Gründen wäre er auch kaum zu kontrollieren und zu bekämpfen.

Lenkungsfunktion

Niedrige und sinkende Löhne stellen nach marktwirtschaftlicher Theorie kein Versagen des Marktes dar, sondern haben eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Funktion: Sie signalisieren ein Überangebot an Arbeitskräften in dem betroffenen Bereich und veranlassen die arbeitswilligen Menschen, sich anderen Branchen, bzw. Berufen sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zuzuwenden. Diese Lenkungsfunktion des Lohnes wird durch eine Mindestlohnregelung behindert. Beispiel: Einer der beliebtesten Ausbildungsberufe der Schulabgänger/innen ist der Friseurberuf. Durch das daraus resultierende große Angebot an Friseuren sind in dem Beruf mittlerweile nur noch geringe Löhne zu erzielen, sofern die Friseur/innen überhaupt eine Beschäftigung finden. Weiter sinkende Löhne machen den Beruf insbesondere für Einsteiger unattraktiver und reduzieren damit tendenziell die Zahl der Friseur/innen, was mittelfristig wieder zu einer Entspannung der Situation führen muss, da eine gewisse Nachfrage nach Friseuren auf jeden Fall bestehen bleibt. Eine Mindestlohnregelung würde hingegen unter Umständen nicht weiterhelfen: Die Menschen lassen sich auch bei höheren Friseurkosten die Haare nicht häufiger schneiden. Aber im Vertrauen auf einen gesetzlichen Mindestlohn, der auf dem Papier bestünde, ließen sich Menschen weiterhin zum (zur) Friseur(/in) ausbilden. Durch das weiterhin wachsende Angebot an Friseur/innen würde sich deren Situation verschlechtern, obwohl das Gegenteil beabsichtigt war.

Ein weiterer Effekt hoher Mindestlöhne ist in Thailand zu beobachten gewesen. Dort betrug der gesetzliche Mindestlohn 70 % des nationalen Durchschnittseinkommens. Dieser hohe Wert (in Europa üblich sind Beträge zwischen 33 % und 50 %) führte dazu, dass der Mindestlohn nicht nur als Unter-, sondern vielmehr zugleich als Obergrenze des Lohns fungierte. In einem solchen Fall schadet der Mindestlohn der Produktivität, da individuelle Leistung und die Ertragssituation eines Unternehmens nicht gebührend in Tarifverhandlungen zwischen Belegschaft und Geschäftsführung berücksichtigt werden konnten.[3]

[Bearbeiten] Kritik

Damit der Mindestlohn die nach dem neoklassischen Modell postulierten Effekte hat, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss der Arbeitsmarkt ein dem Gütermarkt vergleichbarer Markt sein. Zweitens muss entweder das Angebot oder die Nachfrage nach Arbeit im unteren Lohnsegment elastisch sein. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der höhere Lohn zusätzliche Arbeitsuchende generiert (z. B. Hausfrauen, Studenten, Schüler) oder wenn Unternehmen auf Erhöhungen des Mindestlohns mit einem Rückgang der Nachfrage nach Arbeit reagieren. Empirische Ergebnisse deuten eher auf eine niedrige Elastizität der Arbeitsnachfrage im Niedriglohnsektor hin. Aus beiden Gründen seien nach Ansicht der Kritiker die Voraussetzungen für eine neoklassische Betrachtungsweise nicht erfüllt.

Kritiker neoklassischer Positionen erwähnen, dass die isolierte Betrachtung auf mikroökonomischer Ebene (Unternehmensebene) nicht dem Gesamtproblem gerecht werde, da Mindestlohn auch volkswirtschaftliche Auswirkungen habe (z. B. steigende Kaufkraft).

[Bearbeiten] (Neo)Keynesianismus und Kaufkrafttheorie

[Bearbeiten] Gesamtwirtschaftliche Nachfrage

Ein oft im Zusammenhang mit den Theorien John Maynard Keynes' genannter Kritikpunkt an der klassischen Ökonomie ist deren ungenügende Berücksichtigung der nachfragestützenden Wirkung des Mindestlohns. Einzelne Unternehmen handelten mikroökonomisch gesehen vernünftig, wenn sie ihre Lohnkosten und damit die Löhne gering halten wollen. Nach keynesianischer Ansicht handelten sie damit aber auf der makroökonomischen Ebene schädlich, weil die realisierbare Nachfrage mit den Löhnen gleichfalls sinkt. Dies führe zu einer Schwächung der Binnenwirtschaft und damit zu Arbeitslosigkeit.

Ein Mindestlohn erhöhe das Einkommen der Niedriglohn-Angestellten und sorge so dafür, dass sie neben einem erhöhten Lebensstandard mehr Produkte nachfragen könnten. Durch diese Steigerung der Nachfrage werde die Wirtschaft angekurbelt, die Auslastung von Produktionsstätten gesteigert und Arbeitslosigkeit verringert. Hinzu kommt, dass Bezieher/innen von Niedrigeinkommen häufig gezwungenermaßen eine sehr geringe Sparquote aufweisen oder sogar bereits verschuldet sind. Das durch den Mindestlohn steigende Einkommen dieser Gruppe werde daher zu hohen Anteilen direkt in den Konsum fließen.

[Bearbeiten] Der Arbeitsmarkt als außergewöhnlicher Markt

Die Gültigkeit der neoklassischen Theorie, der Arbeitsmarkt sei ein Markt wie jeder andere Markt auch, wird von keynesianischen Ökonomen in Frage gestellt.[17] Arbeitsmärkte gelten im Keynesianismus nicht als „freie“ Gütermärkte, sondern als regulierte Märkte. Die sehr heterogenen Lenkungen von Staat und Tarifparteien bestehen unter anderem in der Lohnfindung durch Kollektivverhandlungen, gesetzlichen Bestimmungen zur sozialen Sicherung wie Kündigungsschutz oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, dem Arbeitsschutz oder auch der Arbeitsvermittlung.

Eine Kritik gilt der Anwendung einer normalen Arbeitsangebotsfunktion. Normalerweise sollte mit steigendem Lohn auch das Arbeitsangebot steigen. Entsprechend des Freizeiteffektes könnte ein höheres Einkommen allerdings in zusätzliche Freizeit investiert werden (der Einkommenseffekt dominiert den Substitutionseffekt) und der Arbeitseinsatz damit mit höherem Lohn sinken. Falls dies gilt, so könnte es nicht nur einen Gleichgewichtspunkt zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage geben, sondern mehrere. Ein richtig gewählter Mindestlohn könnte nach dieser Darstellung die Wahl des Hochlohn-Gleichgewichtes erzwingen - eine Überlegung, die prinzipiell sogar im Einklang mit neoklassischen Überlegungen angestellt werden kann.

Die heterodoxe Ökonomie stellt zudem heraus, dass die Kategorie der Macht in den Lohnverhandlungen berücksichtigt werden müsse. Wenn die Arbeitgeber über monopsonistische Macht verfügen, das heißt finanzielle Notlagen oder Angst vor Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmer/innen ausnutzen, könne sich durch dieses Machtungleichgewicht ein Lohnniveau ergeben, das unterhalb des theoretischen freien Marktlohnes liegt. Ein Mindestlohn könne in einem solchen Fall Arbeitsplätze schaffen.

[Bearbeiten] Kritik

Kritiker keynesianischer Positionen erwähnen, dass die vom Mindestlohn betroffenen Unternehmen der arbeitsintensiven Branchen durch eine Nachfrageerhöhung, die sie durch Lohnerhöhung selbst finanzieren, keinen Vorteil erlangen würden. Gesamtwirtschaftlich betrachtet würden diejenigen Unternehmen Vorteile aus dem Kaufkraftgewinn der Lohnempfänger genießen, die von der ursächlichen Lohnerhöhung nicht belastet wären. Dies seien zum einen die Unternehmen der kapitalintensiven Wirtschaftszweige, die relativ wenig Menschen beschäftigen. Zum anderen seien dies ausländische Unternehmen, die oftmals bereits kostengünstiger produzierten. Eine Begünstigung dieser Wirtschaftszweige widerspräche der sozialpolitischen Intention einer Mindestlohnregelung.

Nach Ansicht der Kritiker einer nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik könnten die Unternehmen die höheren Lohnkosten im übrigen durch Preiserhöhungen ausgleichen (Inflation), was einerseits den sozialpolitisch beabsichtigten Kaufkraftgewinn der Mindestlohnempfänger hinsichtlich der betroffenen Produkte neutralisieren würde und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Produkte auf dem Weltmarkt behindere.

Auch ist das keynesianische Modell zunächst auf einen geschlossenen Markt bezogen. Im Rahmen der Globalisierung führt eine Kaufkraftsteigerung zur Erhöhung der Produktion und damit zu mehr Inlandbeschäftigung. Höhere deutsche Kaufkraft führt z. B. mit dem Kauf neuer Handys zu mehr Beschäftigung in Deutschland, da zwar die Handys im Wesentlichen in Asien oder Finnland produziert werden, aber diese Länder aus dem Export Einnahmen erzielen, die zu mehr Käufen in Deutschland führen (ggf. über eine längere Handelskette - beispielsweise Finnland kauft in Frankreich, Frankreich kauft in Deutschland). Dieser Zusammenhang ist ähnlich wie bei der Ölpreiserhöhung[18].

Die reine Form des Keynesianismus ist daher heute, zumindest aus wissenschaftlicher Sicht, weitgehend bedeutungslos. Die moderne Version, der Neokeynesianismus, erlaubt zwar temporär einen Nachfrageeffekt, langfristig gilt allerdings auch nach dieser Theorie der zuvor beschriebene neoklassische Ansatz.

[Bearbeiten] Verhalten in Modellsimulationen

Bei einem Experiment mit einem simulierten Arbeitsmarkt fanden Ökonomen von der Universität Zürich und der Universität Bonn heraus, dass Mindestlöhne im Modell neben den ökonomischen Effekten auch Verhaltensänderungen bewirken.[19] Zu den ökonomischen Effekten gehört, dass sich der Marktlohn bei vorhandenem Mindestlohn erkennbar über dessen Niveau einpendelt, auch wenn er vor Einführung eines Mindestlohns deutlich darunter gelegen hatte. Durch den Mindestlohn stieg also der Reservationslohn deutlich an, unterhalb dessen niemand Arbeit annimmt.

Bei einer Abschaffung des Mindestlohns sank der Marktlohn hingegen nur unwesentlich. Dies wird auf die Verhaltensänderung der Angestellten in der Modellökonomie zurückgeführt, die einen Maßstab für eine „faire“ Entlohnung erhalten hatten und hinter dieses Niveau nicht wieder zurückfallen wollten.

In dem Experiment, das ohne Berücksichtigung der möglichen Insolvenz der Unternehmen durchgeführt wurde, stieg die Anzahl der Beschäftigten je Unternehmen bei gleichzeitig sinkenden Gewinnen deutlich an. Dies erklären die Autoren mit den geringeren Grenzkosten, die für einen neuen Angestellten zu zahlen sind: Ohne Mindestlohn müssten die Unternehmen bei Aufstockungen der Belegschaft irgendwann Beschäftigte einstellen, die nicht bereit sind, zu Niedriglöhnen zu arbeiten. Dies führt zur Forderung nach Lohnerhöhungen unter den etablierten Angestellten, so dass mit jeder Neueinstellung hohe Grenzkosten verbunden sind. Bei bestehendem Mindestlohn sind zwar die Grundausgaben höher, aber die Kosten pro neuem Angestellten bedeutend geringer, was Neueinstellungen begünstigt.

[Bearbeiten] Auswirkungen von sozialen Transferleistungen auf die Mindestlohnhöhe

In Staaten ohne Mindestlöhne können soziale Transfers Mindestlohn-ähnliche Wirkungen entfalten. Dies geschieht, wenn zur Existenzsicherung Transfers bei Arbeitslosigkeit gezahlt werden, die mit Annahme von Arbeit entfallen.

In vielen Ländern werden nicht existenzsichernde Löhne aufgestockt. Dabei werden die bei Nichterwerbstätigkeit bezogenen Unterstützungszahlungen jeweils um einen bestimmten Anteil des Einkommens, die Transferentzugsrate, gekürzt. Herrschende Meinung unter Ökonomen ist, dass auch bei diesen Kombilohnsystemen ein bestimmter Lohnabstand vom arbeitsfreien Einkommen gewahrt werden müsse, damit Arbeit angenommen wird. Daraus ergibt sich dann je nach Ausgestaltung der Sozialsysteme ein Quasi-Mindestlohn. Er wird nicht per Gesetz, sondern durch den von den Transfersystemen veränderten Markt bestimmt. In Deutschland hingegen ist mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bundesweit faktisch ein Kombilohn eingeführt worden [20].

[Bearbeiten] Situation in ausgewählten Staaten

[Bearbeiten] Überblick

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn
in Euro (Stand: 12/2006)
Staat Pro Stunde Pro Monat
Luxemburg 8,90 1.541
Frankreich 8,27 1.254
Niederlande 8,08 1.284
Irland 7,65 1.293
Belgien 7,48 1.210
Vereinigtes Königreich 7,36 1.273
USA 4,25 735
Israel 3,54 658
Griechenland 3,86 668
Spanien 3,78 631
Malta 3,35 580
Slowenien 3,03 512
Portugal 2,62 437
Türkei 332
Tschechien 1,58 261
Polen 1,35 234
Ungarn 1,32 229
Estland 0,99 172
Slowakei 1,00 167
Litauen 0,92 159
Lettland 0,67 116
Bulgarien 0,47 82
Rumänien 0,52 90
Russland 32 (1100 Rubel)
Schweden, Dänemark Branchenregelungen
Österreich über Sozialpartner
Deutschland (in der Diskussion)
Schweiz (in der Diskussion)
Quelle: Eurostat, Schulten et al. 2006
und FedEE

In den meisten EU-Ländern wird der Mindestlohn als Monatslohn definiert, in den USA, England und Irland als Stundensatz. Im Jahr 2005 hatten 18 von 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der von 116 EUR (Lettland) bis 1.541 EUR (Luxemburg) reicht [2]. In einigen anderen Staaten bestehen Branchen- und andere Regelungen. Mit Ausnahme der USA passen die meisten westlichen Länder die Mindestlöhne regelmäßig an die gestiegenen Lebenshaltungskosten an.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie in den skandinavischen Ländern gibt es keinen von der jeweiligen Regierung festgelegten Mindestlohn, da ein größerer Wert auf die Tarifautonomie gelegt wird. In Dänemark, Finnland und Schweden liegt die Tarifbindung bei über 90 %. In Österreich besteht ebenfalls eine beinahe flächendeckende Tarifbindung. In Westdeutschland wurden 2004 dagegen nur 68 % der Beschäftigten nach Tarif bezahlt, in Ostdeutschland 53 %.[21]

[Bearbeiten] Regelungsmodelle

Nach Angaben des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) lassen sich folgende vier Regelungstypen für die Festlegung von Mindestlöhnen finden:[21]

  • Konsultationsmodell: Der Staat legt nach obligatorischer Anhörung der Tarifparteien den Mindestlohn fest
  • Verhandlungsmodell: Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen sich untereinander, was bei Nichteinigung eine Blockade bedeutet
  • Indexmodell: Die Höhe des Mindestlohns wird automatisch bzw. ab einer bestimmten Schwelle an die ermittelte Inflation angepasst
  • Rein politisches Verfahren: Die Regierung bestimmt selbstständig über den Mindestlohn

In den meisten Ländern werden mehrere dieser Verfahren kombiniert, etwa eine feste Erhöhung auf dem Inflationsniveau sowie eine optionale und außergewöhnliche politische Erhöhung.

[Bearbeiten] Australien

In Australien beträgt der bereits 1899 eingeführte Mindestlohn gegenwärtig 12,75 Australische Dollar oder umgerechnet ca. 7,65 Euro pro Stunde.[22] Die Effekte des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt sind auch in Australien umstritten.[23]
Australien war nach Neuseeland der zweite Staat weltweit, der einen gesetzlichen Mindestlohn einführte.

[Bearbeiten] Deutschland

In Deutschland entfaltet die Allgemeinverbindlicherklärung eine im weitesten Sinne mit dem Mindestlohn vergleichbare Wirkung, diese gilt allerdings bisher nur in wenigen Branchen, unter anderem im Baugewerbe. Dort bewirken das Arbeitnehmerentsendegesetz und die aktuelle Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe[24] Mindestlöhne zwischen 8,31 Euro und 12,30 Euro. Von der außerdem bestehenden gesetzlichen Grundlage zur Bestimmung von Mindestlöhnen im „Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen“ ist bislang kein Gebrauch gemacht worden.

in Deutschland gibt es eine Vielzahl von Tarifverträgen, nach denen Stundenlöhne von weniger als 6 Euro gezahlt werden. [25] Eine Modellrechnung für das Jahr 2003 [26] ergab, dass das in Form der Sozialleistung einem Alleinstehenden vom Staat gewährte sozio-kulturelle Existenzminimum im Jahr 2003 einem Stundenlohn in Höhe von rund 7,50 Euro entsprach. Daraus folge, dass ein Stundenlohn in dieser Höhe den Vorgaben von Art. 4 Abs.1 ESC (das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern) nicht einmal ansatzweise Rechnung trage und somit - insbesondere auch mit Blick auf die Wertentscheidung des Grundgesetzes - rechtswidrig sei [27].

Zum 1. Juli 2006 soll nach einem Beschluss der Zeitarbeitsverbände sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes ein Mindestlohn für die 450.000 Angestellten bei Zeitarbeitsfirmen eingeführt werden.[28] Angefangen mit 6,10 Euro in Ost- und 7,00 Euro in Westdeutschland, soll dieser Betrag bis zum 1. Januar 2008 auf 6,36 Euro bzw. 7,31 Euro steigen.

Lange Zeit wirkten in Tarifverträgen ausgehandelte Löhne wie branchenspezifische Mindestlöhne. Das System wurde aber ausgehöhlt, indem zahlreiche Betriebe aus dem Arbeitgeberverband austraten oder nie Mitglied wurden, weshalb sie keine Tariflöhne zu zahlen brauchen.

[Bearbeiten] Debatte und Kampagnen

In Deutschland wird seit Mitte 2004 verstärkt über den Mindestlohn diskutiert, angeregt u.a. durch den damaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering[29]. Der Koalitionsvertrag der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD sieht die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor, die im Rahmen der Prüfung eines Kombilohnmodells auch den Mindestlohn debattieren soll.[30]

2006 wurden zwei bundesweite Kampagnen zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gestartet. Die von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und ver.di initiierte Initiative Mindestlohn fordert einen Mindeststundenlohn in Höhe von 7,50 Euro, Ziel sind später 9,00 Euro. Bei einer 38,5-Stundenwoche entsprächen 7,50 Euro Stundenlohn einem Bruttolohn von 1.250 Euro beziehungsweise einem Nettoeinkommen von 928 Euro im Monat (bei Steuerklasse I und ohne Kinderfreibeträge und Kirchensteuer). Dieser Betrag orientiert sich an den Mindestlöhnen wirtschaftlich vergleichbarer EU-Länder und liegt inzwischen unterhalb des pfändungsfreien Einkommens von 985,15 Euro.[31] Unter dem Slogan 8 Euro Mindestlohn. Gesetzlich garantiert. fordern Die Linkspartei. und die WASG, einen Mindestlohn von mindestens acht Euro gesetzlich zu verankern.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat auf seinem Bundeskongress Ende Mai 2006 die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro übernommen. Das gesetzliche Minimum soll dabei als Auffanglösung die Instrumente Allgemeinverbindlichkeitserklärung und das Arbeitnehmerentsendegesetz ergänzen. Auf dem Bundeskongress des DGB lehnten sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Vizekanzler und Arbeitsminister Franz Müntefering einen branchenübergreifenden, bundesweiten Mindestlohn von 7,50 Euro ab. Eine Minderheitenposition im DGB vertritt die IG BCE, deren Vorsitzender Hubertus Schmoldt sich vehement gegen einen Mindestlohn ausspricht [32].

CDU [33] und FDP [34] lehnen einen gesetzlichen Mindestlohn ab. Bündnis 90/ Die Grünen knüpfen verschiedene Bedingungen an einen Mindestlohn: Er dürfe weder Jobs gefährden, noch eine Entwertung gegebener Jobs nach sich ziehen und müsse mit dem Grundsatz der Tarifautonomie vereinbar sein [35]

[Bearbeiten] Ehemalige DDR

In der ehemaligen DDR hatte seit 1958 für alle Werktätigen ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn für eine Vollzeittätigkeit gegolten: 1958: 220 MDN, 1967: 300 Mark der DDR, 1971: 350 Mark und 1976: 400 Mark.

Der Mindestlohn wurde entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung und aus sozialpolitischen Erwägungen (offizielle Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik seit 1971) typischerweise im Fünfjahrplanrhythmus angehoben.

[Bearbeiten] Frankreich

In Frankreich gilt seit 1950 ein gesetzlicher Mindestlohn. Der damals unter dem Namen SMIG (salaire minimum interprofessionel garanti) eingeführte Garantielohn wurde 1970 durch den bis heute gültigen SMIC (salaire minimum interprofessionel de croissance) ersetzt. Dieser stellt laut Gesetzestext einen wachstumsorientierten Mindestlohn dar, der Niedriglohnempfänger/innen eine Teilhabe an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie eine Kaufkraftgarantie bieten soll. Der SMIC gilt für alle über 18jährigen. Einschränkungen gelten für Jüngere oder Auszubildende in unterschiedlicher Höhe sowie für Behinderte, die als Lohn mindestens 90% seines Niveaus erhalten müssen.[36]

Seit 1. Juli 2005 beträgt die Höhe des Mindestlohns in Frankreich 8,03 Euro pro Stunde oder 1.217,88 Euro pro Monat. Damit liegt der SMIC auf einer Höhe von knapp unter 65 % des französischen Durchschnittseinkommens. Dies führt dazu, dass 14,8 % aller Beschäftigten oder insgesamt 3,3 Millionen Menschen den Mindestlohn erhalten.[37]

Der SMIC erhöht sich automatisch um die gemessene Inflation, wenn diese einen Wert von 2 % übersteigt. Außerdem legt eine Kommission bestehend aus Vertreter/innen der Regierung, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften jährlich eine Empfehlung über die zukünftige Entwicklung des Mindestlohns vor. Die Regierung entscheidet anschließend unabhängig, in welchem Maß sie den Mindestlohn an die gesamtwirtschaftliche und die Lohnentwicklung anpassen will. Erhöhungen erfolgen jeweils zum 1. Juli eines Jahres.

Mindestlöhne in % des durchschnitt-
lichen Monatslohns (Stand: 2004)
Land Höhe
Irland 50,0 %
Luxemburg 49,6 %
Malta 49,0 %
Belgien 46,4 %
Niederlande 46,1 %
Slowenien 44,1 %
Bulgarien 41,0 %
Portugal 40,7 %
Ungarn 40,7 %
Lettland 39,1 %
Tschechien 38,8 %
Litauen 38,5 %
Großbritannien 37,9 %
Spanien 37,7 %
Polen 35,1 %
Rumänien 34,4 %
Slowakei 34,1 %
USA 32,9 %
Estland 32,4 %
Quelle: Europäische Kommission nach Schulten et al. 2006: 24.

[Bearbeiten] Großbritannien

1999 führte die zwei Jahre zuvor gewählte Labour-Regierung unter Premierminister Tony Blair erstmals einen gesetzlichen Mindestlohn (National Minimum Wage, NMW) in Großbritannien ein. Der anfänglich mit einem Wert von 3,60 Pfund Sterling oder umgerechnet 5,29 Euro pro Stunde eingeführte Mindestlohn für Arbeitskräfte, die älter als 22 sind, liegt momentan bei 7,36 Euro und soll im Oktober 2006 auf 5,35 Pfund bzw. 7,86 Euro erhöht werden.[38] Hiervon werden laut britischer Low Pay Commission voraussichtlich 1,3 Millionen Menschen profitieren.[39] Niedrigere Mindestlöhne existieren jedoch für unter 22jährige sowie für ältere Angestellte während der ersten sechs Monate in einem neuen Job, wenn gleichzeitig eine Weiterbildungsmaßnahme belegt wird.

Die Low Pay Commission übt wesentlichen Einfluß auf die Mindestlohngestaltung aus, wobei sie unabhängig aus je drei Vertreter/-innen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gewerkschaften zusammengesetzt ist. Sie gibt jährlich, zumeist im März, einen Bericht heraus, in dem umfassend die Wirkungen des Mindestlohns auf die Gesamtwirtschaft und den Niedriglohnsektor untersucht werden. Basierend darauf enthält der Bericht auch Empfehlungen für die künftige Höhe des Mindestlohnes, aufgrund derer dann die Regierung zum Oktober eines jeden Jahres eine Wertpassung vornimmt.

In der Zeit seit Gültigkeit des Mindestlohns sank die Arbeitslosigkeit in Großbritannien von 6,2 % im Jahr 1998 auf 4,7 % bis 2004, was vornehmlich auf das anhaltende Wirtschaftswachstum zurückzuführen ist. Vom Mindestlohn ist im Vereinigten Königreich jedoch nur eine kleine Minderheit überhaupt betroffen. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit ist daher kaum auf die Einführung des Mindestlohns zurückzuführen. Doch auch eine wirtschaftlich kontraproduktive Wirkung des Mindestlohns lässt sich entgegen im Vorfeld geäußerter Befürchtungen nicht feststellen.[40]

[Bearbeiten] Irland

In Irland gilt seit dem 1. April 2000 ein gesetzlicher Mindestlohn. Eingeführt mit einem Stundensatz über 5,59 Euro wurde dieser seitdem mehrfach erhöht. Die letzte Steigerung trat am 1. Mai 2005 in Kraft und erhöhte den Mindestlohn auf 7,65 Euro. 4,5 % aller erwachsenen Beschäftigten erhalten den Mindestlohn oder einen reduzierten Stundensatz, für 18-20jährige, Berufseinsteiger/innen und Praktikant/innen sind reduzierte Mindestlöhne zwischen 70 – 90 % des vollen Satzes zu zahlen. Unter 18jährige dürfen für nicht weniger als 5,36 Euro pro Arbeitsstunde angestellt sein.[41]

In den Jahren vor 2000 wurden branchenspezifische Mindestlöhne in Irland durch die Joint Labour Committees ausgehandelt. Diese Branchenregelungen ergaben einen im Vergleich zum jetzigen Mindestlohn deutlich niedrigeren Stundenlohn und galten zudem nur für ein knappes Viertel der Arbeitskräfte. Ökonomische Studien zeigen, dass der Mindestlohn seit seiner Einführung nur geringe Effekte auf die Arbeitssituation in Irland nach sich gezogen hat. Ein negativer Effekt wurde bei einigen wenigen Unternehmen festgestellt, die am meisten von seiner Einführung betroffen waren.[42]

[Bearbeiten] Kanada

In Kanada liegt der gesetzliche Mindestlohn je nach Bundesstaat zwischen 6,50 und 8,25 Kanadischer Dollar. Dies entspricht einer Spanne zwischen 4,79 und 6,08 Euro.[43]

[Bearbeiten] Niederlande

In den Niederlanden gilt seit 1968 ein gesetzlicher Mindestlohn. Aktuell beträgt dieser für alle Vollzeit arbeitenden und über 23jährigen Beschäftigten 1.272,60 Euro. Für jüngere Angestellte wird dieser Mindestlohn auf Beträge zwischen 30 % und 85 % dieses Betrags gekürzt.[44] Erhöhungen beschließt das niederländische Arbeitsministerium nach freiwilliger Anhörung des so genannten Sozialökonomischen Rats, der sich aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Externen zusammensetzt.

Um Schocks durch zu hohe Steigerungen zu vermeiden, passt die niederländische Regierung den Mindestlohn öfter, und zwar jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres an die wirtschaftliche Entwicklung an. Prinzipiell an Letztere gebunden, kann durch politische Entscheidungen des Ministeriums eine außergewöhnliche Erhöhung oder Stagnation des Mindestlohns beschlossen werden. Nachdem der Mindestlohn von 2003 bis einschließlich 2005 aufgrund politischer Entscheidungen und bedingt durch die schlechte Wirtschaftslage nicht erhöht wurde, stieg er zuletzt am 1. Januar 2006 um 0,6 % an.

4,2 % aller niederländischen Beschäftigten wurden 2004 auf dem Niveau des Mindestlohns bezahlt.

Anteil der Vollzeitbeschäftigten mit einem Lohn auf Höhe des Mindestlohns (Stand: 2004)
Land Beschäftigte
Frankreich 15,60 %
Litauen 12,07 %
Rumänien 12,00 %
Luxemburg 11,00 % (2005)
Ungarn 7,95 % (2005)
Estland 5,72 %
Portugal 5,50 %
Bulgarien 5,10 % (2002)
Polen 4,49 %
Irland 3,10 %
Niederlande 2,07 %
Slowenien 2,00 %
Tschechien 2,00 %
Slowakei 1,93 %
Großbritannien 1,80 % (2005)
Malta 1,50 %
USA 1,40 %
Spanien 0,77 %
Quelle: Eurostat Database.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich unterliegen jene Betriebe, die Mitglieder in der Wirtschaftskammer sind, den für sie stellvertretend zwischen der Wirtschaftskammer und den zuständigen Branchenverbänden bzw. Gewerkschaften abgeschlossenen Kollektivverträgen. Dort sind - je nach Einstufung der Tätigkeit und dem Dienstalter - verbindliche Mindestlöhne festgelegt. Organisationen, die kein Mitglied der Wirtschaftskammer sind (z. B. Non-Profit-Organisationen), unterliegen keinem Kollektivvertrag und daher auch keinem Mindestlohn. Weiterhin ist festzuhalten, dass etwaige Kollektivverträge zwar die Mindestlöhne für Arbeiter- und Angestelltenverhältnisse sehr genau regeln, aber atypische Dienstverhältnisse, die in den letzten Jahren ein starkes Wachstum verzeichneten, oft gar nicht oder unzureichend berücksichtigt werden. Als in atypischen Dienstverhältnissen Beschäftigte gelten freie Dienstnehmer und Werkvertragnehmer sowie unter Umständen auch Dienstnehmer in Ausbildungsverhältnissen (Praktikanten, Werkstudenten). Eine Studie aus dem Jahr 2002 hat ergeben, dass atypische Dienstnehmer in Österreich in der Praxis meist finanzielle Einbußen hinnehmen müssen und sozial weniger abgesichert sind als die gleiche Arbeit verrichtende Angestellte.[45]

[Bearbeiten] Schweden

In einigen EU-Ländern bestehen zwar keine gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn, doch gibt es sie de facto in freierem Rahmen - z. B. in Schweden in Form industrieller Branchenregelungen durch Kollektivverträge.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz gibt es nur wenige Gesamtarbeitsverträge, die Angaben zu Mindestlöhnen enthalten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt einen Mindestlohn von 3.550 CHF (~ 2.300 €). Dies gilt als das Existenzminimum für eine alleinerziehende Person mit einem Kind.

Es gibt Branchen, vorwiegend in der Gastronomie und beim Detailhandel, die Leute zu tieferen Löhnen anstellen (rund 2.700–3.300 CHF). Dabei gelten Löhne unter 3.000 CHF (~2.000 €) unabhängig von der Beschäftigung gewöhnlich als inakzeptabel. Es gibt Diskussionen, vor allem seitens des Gewerkschaftsbundes, einen gesetzlichen Mindestlohn von 3.000 CHF einzuführen.

[Bearbeiten] Spanien

Der spanische Mindestlohn wurde noch unter Diktator Francisco Franco 1963 eingeführt und zuletzt 1980 demokratisch umgebaut. Der offizielle Mindestlohn pro Monat beträgt 2006 genau 540,90 Euro pro Monat. Beschäftigte mit Mindestlohneinkommen haben allerdings Anrecht auf 14 Monatsgehälter pro Jahr, so dass der effektive Mindestlohn 631 Euro beträgt.

Jeweils in der letzten Woche eines Jahres verkündet die spanische Regierung nach freiwilliger Konsultation der Gewerkschaften und Arbeitgeber den ab 1. Januar des Folgejahres geltenden Mindestlohnsatz. Sollte es ihr notwendig erscheinen, kann die Regierung auch eine zweite Anpassung des Salario Mínimo Interprofessionel genannten Mindestlohns in einem Jahr veranlassen.

Der Mindestlohn ist in Spanien der Maßstab für eine Reihe weiterer Regelungen, darunter das nationale Arbeitslosengeld, das Eingliederungsgeld nach längerer Arbeitslosigkeit oder Abfindungen bei vorzeitiger Auflösung eines Arbeitsvertrages. Dies macht ihn zu einem wichtigen politischen Instrument, auch wenn er durch seine Gültigkeit für nur 0,77 % der Arbeitskräfte in Spanien aufgrund seiner relativ geringen Höhe von 37,7 % des nationalen Durchschnittseinkommens keine große wirtschaftliche Bedeutung genießt.

[Bearbeiten] USA

Übersicht über US-Staaten mit dem bundesweit gültigen Mindestlohn und Staaten mit nach oben davon abweichenden Regelungen
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Übersicht über US-Staaten mit dem bundesweit gültigen Mindestlohn und Staaten mit nach oben davon abweichenden Regelungen

In den USA existiert seit 1938 ein gesetzlicher Mindestlohn, der damals mit einem Wert von 0,25 US-Dollar pro Stunde eingeführt worden war. Seitdem wurde er regelmäßig erhöht, und seine stärkste Kaufkraft bestand im Jahr 1968 mit 1,60 Dollar pro Stunde, was auf Preise des Jahres 2005 umgerechnet 9,12 Dollar entspricht. Seit 1997 beträgt die Höhe des amerikanischen Mindestlohns 5,15 Dollar. Er wurde seitdem nicht mehr an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung angepasst. Entsprach dieser Betrag im Jahr 1998 noch 40 % des nationalen Durchschnittseinkommens, ist dieser Wert bis 2005 auf 32 % gefallen.[6]

Die Bundesregierung gibt mit ihren Regelungen einen nationalen Mindestlohn vor, von dem die Bundesstaaten nach oben hin abweichen können. 18 Staaten haben bislang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, darunter vor allem Staaten im Westen und Nordosten der USA sowie Florida. Den höchsten gesetzlichen Mindestlohn in den USA hat Santa Fe in New Mexico mit 9,50 Dollar seit Januar 2006 und geplanten 10,50 Dollar ab Januar 2008. Eine vorläufige Studie der University of New Mexico über die Effekte der letzten Erhöhung auf 8,50 Dollar im Juni 2004 zeigt keinen Abbau, sondern einen Zuwachs der Beschäftigung zwischen dem 3. Quartal 2003 und dem 2. Quartal 2005.[46]

Würde der bundesweite Mindestlohn in den USA auf 7,25 Dollar angehoben werden, würden davon 5,8 % aller Arbeitnehmer/innen oder insgesamt 7,3 Millionen Menschen profitieren.[6]

[Bearbeiten] Weitere Staaten

In Belgien gilt 2006 ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,48 € und in Luxemburg von 8,90 € pro Stunde. In Polen beträgt der gesetzliche Mindestlohn 899,10 PLN brutto bzw. 642 PLN netto im Monat. Ab 1. Januar 2007 steigt der gesetzliche Monatsmindestlohn auf 936 PLN.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Bosch, Gerhard und Claudia Weinkopf (2006): Mindestlöhne - eine Strategie gegen Lohn- und Sozialdumping? Erschienen im Wirtschafts- und sozialpolitischen Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung (PDF)
  • Card/Krueger (1995): Myth and Measurement: The new Economics of the Minimum Wage. Princeton University Press. Reprint 1997. ISBN 0691048231. "Reply" 2000 (PDF) (englisch)
  • Eyraud, Francois und Christine Saget (2005): The Fundamentals of Minimum Wage Fixing. ILO, Genf. ISBN 92-2-117014-4 (englisch)
  • Ghellab, Youcef (1998): Minimum Wages and Youth Unemployment, ILO Employment and Training Papers 26 (PDF) (englisch)
  • Herr, Hansjörg (2002): Wages, Employment and Prices. An Analysis of the Relationship Between Wage Level, Wage Structure, Minimum Wages and Employment and Prices; Report for International Labour Organisation (ILO), in: Working Papers No 15 des Business Institute Berlin an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (PDF)
  • ILO (2002): Labour Education 2002/3, No. 128: Paying Attention to Wages, Kapitel: Fighting poverty: The minimum wage, S. 67ff. (PDF) (englisch)
  • Krueger, Alan B. (2001): Teaching the Minimum Wage in Econ 101 in Light of the New Economics of the Minimum Wage, in: Journal of Economic Education, Summer, S. 243-258 (PDF) (englisch)
  • Neumark, David und William Wascher (2006): Minimum Wages and Employment: A Review of Evidence From the New Minimum Wage Research (PDF)
  • Ragacs, Christian (2003): Mindestlöhne und Beschäftigung: Ein Überblick über die neuere empirische Literatur. Working Papers Series: Growth and Employment in Europe: Sustainability and Competiveness, Working Paper 25, Wirtschaftsuniversität Wien. (PDF)
  • Ragacs, Christian (2002): Warum Mindestlöhne die Beschäftigung nicht reduzieren müssen: Ein Literaturüberblick. Working Papers Series: Growth and Employment in Europe: Sustainability and Competiveness, Working Paper No. 19, Wirtschaftsuniversität Wien. (PDF)
  • Saget, Catherine (2006): Fixing Minimum Wage Levels in Developing Countries - Common Failures and Remedies. ILO, Jakarta (PDF) (englisch)
  • Saget, Catherine (2001): Is the Minimum Wage an Effective Tool to Promote Decent Work and Reduce Poverty? The Experience of Selected Developing Countries, ILO Employment Paper 2001/13 (PDF) (englisch)
  • Schulten, Thorsten, Reinhard Bispinck und Claus Schäfer (Hrsg.) (2006): Mindestlöhne in Europa. VSA-Verlag, Hamburg, ISBN 3-89965-154-5. Interview mit Reinhard Bispinck
  • Sterkel, Gabriele, Thorsten Schulten und Jörg Wiedemuth (Hrsg.) (2006): Mindestlöhne gegen Lohndumping. Rahmenbedingungen – Erfahrungen – Strategien. VSA-Verlag, Hamburg, ISBN 3-89965-134-0

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Länderinformationen

[Bearbeiten] Kampagnen und Positionen der Parteien

[Bearbeiten] Quellen

  1. a b ILO 2006: Minimum wages policy (PDF)
  2. a b Eurostat (2006): Mindestlöhne 2006 - Beträge zwischen 82 EUR und 1503 EUR brutto pro Monat (PDF)
  3. a b Chang-Hee Lee vom Asia Monitor Resource Centre (AMRC): The Minimum Wage, siehe online
  4. Brenke, Karl (2006): Wachsender Niedriglohnsektor in Deutschland - sind Mindestlöhne sinnvoll?, in: DIW Wochenbericht Nr. 15-16, S. 197-205.
  5. Institut Arbeit und Technik (2006): Mindestlohn 7,50 €: 4,6 Millionen hätten Anspruch auf Lohnerhöhung, Pressemitteilung vom 26. Juli, siehe online
  6. a b c Economic Policy Institute (2006): EPI Issue Guide: Minimum Wage, last updated August 2006 (PDF)
  7. Card, David und Alan B. Krueger (1997): Myth and Measurement: The new Economics of the Minimum Wage. Princeton University Press. Neuauflage nach 1995. ISBN 0691048231.
  8. Economic Report of the President, transmitted to the Congress February 1999. S. 111f. (PDF)
  9. Fiscal Policy Institute (2006): States with Minimum Wages above the Federal Level have had Faster Small Business and Retail Job Growth. 30. März, aktualisierte Auflage der Studie vom April 2004. (PDF)
  10. Kuhn, Andreas (2001): Mindestlöhne als Ursache überhöhter Arbeitslosigkeit? Vortrag im Rahmen des Arbeitsmarktseminars: „Arbeitslosigkeit: Ursachen und Auswege“ vom 6. und 7. Juli 2001. (PDF)
  11. Ragacs, Christian (2003): Mindestlöhne und Beschäftigung: Ein Überblick über die neuere empirische Literatur. Working Papers Series: Growth and Employment in Europe: Sustainability and Competiveness, Working Paper 25, Wirtschaftsuniversität Wien. (PDF)
  12. Ghellab, Youcef (1998): Minimum Wages and Youth Unemployment, ILO Employment and Training Papers 26 (PDF)
  13. Institut der deutschen Wirtschaft Köln (2005): Gesetzliche Mindestlöhne - Viele Ausnahmen, in: iwd 37/2005, 15. September, S. 6-7, siehe online
  14. OECD (2006): OECD Employment Outlook 2006 (Lese-PDF)
  15. Fuller, Dan und Doris Geide-Stevenson (2003): Consensus Among Economists: Revisited, in: Journal of Economic Review, Vol. 34, No. 4, Seite 369-387 (PDF)
  16. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2004): Jahresgutachten 2004/05 - Erfolge im Ausland - Herausforderungen im Inland, S. 504ff. (PDF)
  17. Herr, Hansjörg (2002): Arbeitsmarktreform und Beschäftigung, in: PROKLA, Heft 129, 32. Jg., Nr. 4. Siehe online.
  18. Norbert Walter: Teures Öl schadet erst und nützt uns dann. http://www.dbresearch.com/PROD/DBR_INTERNET_DE-PROD/PROD0000000000191148.PDF
  19. Falk, Armin, Ernst Fehr und Christian Zehnder (2005): The Behavioral Effects of Minimum Wages, Institute for Empirical Research in Economics, University of Zurich, Working Paper No. 247 (PDF)
  20. vgl. nur: Ulrike Winkelmann, Hartz-Ombudsrat will Mindestlohn, taz vom 23.6.2006, S. 5
  21. a b Böckler Impuls 6/2006: Nicht ohne die Tarifparteien (PDF)
  22. Australian Council of Trade Unions (ACTU) (2006): Minimum Wages. Siehe Online.
  23. Watson, Ian (2004): Minimum Wages and Employment: Comment, in: The Australian Economic Review, vol. 37, No. 2, Seite 166-172 (PDF)
  24. Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe. Bundesanzeiger Nr. 164 vom 31. August 2005 (PDF)
  25. Bundestagsdrucksache 15/2932 - Wandel der Arbeitswelt und Modernisierung des Arbeitsrechts, 19. 04. 2004, dort: Tabelle in Anlage2, Seite 14 ff. (PDF-Datei; Größe: ca. 1,5 MB)
  26. Modellrechnung für das Jahr 2003 in: Prof. Helga Spindler, Grenzen der Zumutbarkeit von Arbeit für Sozialhilfeberechtigte bei Niedriglöhnen und Lohnwucher
  27. Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27.02.2006 (Az: S 77 AL 742/05)
  28. tagesschau.de: Mindestlohn für Zeitarbeit vereinbart, 31. Mai, siehe online
  29. http://partei.spd.de/servlet/PB/menu/1011220/1038452.html
  30. Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 11. November 2005, S. 25 (PDF)
  31. arbeitsrecht.de: Newsletter Gesetzlicher Mindestlohn? Lasst uns über Zahlen sprechen! Siehe online
  32. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3.5.2006: Mindestlohn-Beschluß spaltet die Gewerkschaften
  33. http://www.cdu.de/archiv/2370_17667.htm
  34. http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_libargs.php/_c-540/_nr-57/kids-/i.html
  35. http://www.gruene-bundestag.de/cms/arbeit_wirtschaft/dok/40/40716.htm
  36. Burgess, Pete und Alastair Usher (2003): Allgemeinverbindlichkeit und Mindestlohnregelung in Mitgliedstaaten der EU - Ein Überblick. Seite 52-78 (PDF)
  37. Schmid, Bernhard und Thorsten Schulten (2006): Der französische Mindestlohn SMIC, in: Schulten et al. 2006.
  38. Finn, Dan (2005): The National Minimum Wage in the United Kingdom, Graue Reihe des Instituts Arbeit und Technik 2005-01 (PDF)
  39. Low Pay Commission (2006): National Minimum Wage - Low Pay Commission Report 2006. Englisch (PDF)
  40. Bosch, Gerhard und Claudia Weinkopf (2006): Mindestlöhne in Großbritannien - ein geglücktes Realexperiment, in: WSI-Mitteilungen 03/2006.
  41. Department of Enterprise, Trade and Employment (2004): National Minimum Wage Act, 2000 – A Detailed Guide to the National Minimum Wage (PDF)
  42. O'Neill, Donal, Brian Nolan und James Williams (2002): Evaluating the Impact of a National Minimum Wage: Evidence from a new Survey of Firms, 2. Revision 2005, in: LABOUR: Review of Labour Economics and Industrial Relations (PDF)
  43. Government of Canada: Database on Minimum Wages - Hourly Minimum Wages in Canada for Adult Workers, 2005-2014. Siehe online
  44. Ministerium van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (2005): Minimumloon, siehe online
  45. Arbeiterkammer Wien (2002): Studie: Atypische Beschäftigung bringt massive Nachteile. Siehe Online
  46. Reynis, Lee A., Myra Segal und Molly J. Bleecker (2005): Preliminary Analysis of the Impacts of the $8.50 Minimum Wage on Santa Fe Businesses, Workers and the Santa Fe Economy - Revised, 27. Dezember (PDF)
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