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CDU-Spendenaffäre

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Als CDU-Spendenaffäre,Schwarzgeldaffäre oder Spendensumpf der CDU wird allgemein die 1999 aufgedeckte illegale Spendenpraxis der CDU in den 1990er Jahren unter dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Verlauf der CDU-Spendenaffäre im groben Überblick

Begonnen hatte die Affäre am 4. November 1999, als das Amtsgericht Augsburg einen Haftbefehl gegen den damaligen CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung erhebt, der sich daraufhin am 5. November 1999 der Staatsanwaltschaft stellte.

Kiep wurde vorgeworfen, er habe 1991 von dem Waffenhändler Karlheinz Schreiber 1 Million D-Mark als Spende für die CDU erhalten und nicht versteuert. Die Spende sei allerdings auch nicht an die CDU weiter gegeben worden. Horst Weyrauch, Schatzmeister Kiep und dessen Bevollmächtigter Uwe Lüthje hatten das Geld unter sich aufgeteilt. Wie sich später herausstellte, handelte es sich dabei um eine Provisionszahlung der Firma Thyssen in Höhe von 1,3 Mio D-Mark, die 1991 auf einem Parkplatz in der Schweiz in bar übergeben wurde.

Am 26. November 1999 räumt schließlich der frühere CDU-Generalsekretär Heiner Geißler ein, dass die Partei in der Ära Kohl „schwarze Konten“ geführt habe. Andere frühere Generalsekretäre der CDU wollen davon nichts gewusst haben. Der ehemalige Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende Helmut Kohl bestätigte schließlich die Existenz dieser Konten in einem Fernsehinterview, nachdem er einige Tage vorher das ganze noch als üble Kampagne und Verleumdung abgetan hatte. Kohl übernimmt die politische Verantwortung für Fehler bei den CDU-Finanzen in seiner Amtszeit und gibt an, dass er 2,1 Millionen D-Mark verdeckter und damit illegaler Parteispenden – an den Büchern seiner Partei vorbei – angenommen habe. Die Namen der Spender hat Kohl bis heute nicht genannt; schließlich habe er den Spendern sein Ehrenwort gegeben, die Namen der Spender nicht zu verraten. Einen Verstoß gegen die Rechtsordnung oder gar gegen die Verfassung sehe er dabei nicht. In den folgenden Tagen trat Kohl auf Druck der CDU-Spitze vom Amt des Ehrenvorsitzenden zurück. Er wies jedoch Vorwürfe zurück, politische Entscheidungen bei Waffenlieferungen und dem Verkauf der Mineralölraffinerien in Leuna seien käuflich gewesen (vgl. Leuna-Affäre und andere Affären, s. u.). Dennoch häufen sich Hinweise, dass aus Frankreich erhebliche Summen an Bestechungsgeldern wegen des Raffineriekaufs geflossen sein sollen.

Als Konsequenz aus dieser Affäre wurde ein Bundestags-Untersuchungsausschuss eingerichtet, der von Dezember 1999 bis Juni 2002 tagte, das Gesetz über die politischen Parteien verschärft und mehr Transparenz für Parteispenden vorgeschrieben hat.

Innerhalb der Untersuchungen stellte sich heraus, dass die CDU offenbar zahlreiche „Schattenkonten“ besaß, unter anderem auch eine Stiftung namens „Norfolk“ in der Schweiz. Diese Konten tauchten nicht auf den vorgeschriebenen Rechenschaftsberichten auf und dienten zur Verschleierung illegaler Parteispenden. Die darauf eingezahlten Gelder wurden anschließend zur Finanzierung der Wahlkämpfe verwendet. Da Kohl aber nur bestimmte ihm wohlgesonnene Kandidaten derart unterstützte, bekam diese Praxis auch den Namen „System Kohl“.

Da derartige „Schattenkonten“ einen Verstoß gegen das gültige Parteispendengesetz darstellten, sperrte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse anschließend die Auszahlung von insgesamt 21 Mio. Euro als Wahlkampfkostenerstattung an die CDU.

Insgesamt waren in diese Affäre eine Menge Politiker und „Institutionen“ verwickelt; bspw. Wolfgang Schäuble, Max Strauß, Roland Koch, Manfred Kanther, der Süßwarenhersteller Ferrero, die Firma Thyssen und zahlreiche mehr.

[Bearbeiten] Beispielhafte Aufzählung der „Spenden“

  • „Mittel unbekannter Herkunft“ für die Zeit von 1989 bis 1992 (10 Millionen D-Mark)
  • Kiep-Spende (1 Million D-Mark)
  • Schreiber-Spende an Schäuble (100.000 D-Mark)
  • Fraktionsspende von 1990 (600.000 D-Mark)
  • Bayerische Bitumen-Chemie (20.000 D-Mark)
  • Ferrero (1 Million D-Mark)
  • Ehlerding-Spende (5,9 Millionen D-Mark); die Spende von Karl Ehlerding wurde allerdings als formal legal betrachtet, möglicherweise auch aus Mangel an Beweisen.
Die Spende des Unternehmer-Ehepaares Ehlerding ist die höchste Einzelspende, die eine Partei je erhalten hat. Die Ehlerdings hatten den Zuschlag für die vom Bund ausgeschriebenen 110.000 Eisenbahnerwohnungen bekommen; deshalb bestand auch hier der Verdacht einer Einflussnahme auf die Verkaufsentscheidung.
  • Transfer von 6 Millionen D-Mark der CDU im Jahre 1982 von der Fraktion an die Partei. Dieser Verstoß ist jedoch erst seit 1984 sanktionsbewährt.
  • Spenden-Komplex Doerfert (325.000 D-Mark): der ehemalige Trierer Caritas-Direktor Hans-Joachim Doerfert hatte 1996 nach CDU-Angaben 325.000 D-Mark in 29 Einzelspenden von unter 20 000 Mark gestückelt, um so nicht im Rechenschaftsbericht aufzutauchen. Die Einzelspenden wurden an den Landesverband Rheinland-Pfalz überwiesen.
  • Werbekampagne für ein Buch des damaligen hessischen CDU-Spitzenkandidaten Roland Koch (175.000 D-Mark): Der Verlag „Hunzinger Public Relations“ steckte mit 175.000 D-Mark mehr Geld in die PR-Maßnahme, als das Buch jemals erwirtschaften konnte. Die CDU erklärte dazu, ein Verleger müsse schon mal kurzfristig Verluste hinnehmen, zum Beispiel, um sich bekannt zu machen.
  • Andere zunächst nicht oder falsch deklarierte Spenden wurden von der CDU nachträglich in die Rechenschaftsberichte aufgenommen, so dass sie formal korrekt wurden.

[Bearbeiten] Helmut Kohl

Das Präsidium und der Vorstand der CDU bricht am 18. Januar 2000 mit ihrem Ehrenvorsitzenden Helmut Kohl und sprechen Schäuble das Vertrauen aus. Kohl legt von sich aus den Ehrenvorsitz nieder. Am nächsten Tag bestätigt Merkel, dass bei der Überprüfung der CDU-Kassenbücher weitere Millionen „unbekannter Herkunft“ aus der Amtszeit Kohls entdeckt worden seien.

Die CDU sagt am 23. Februar 2000 Empfänge zum 70. Geburtstag Kohls am 3. April ab. Kohl gibt am 9. März 2000 bekannt, dass er nunmehr in einer „Sammelaktion“ Geld von Spendern zusammengetragen habe, um den finanziellen Schaden für die CDU wieder auszugleichen.

Mitte Februar 2000 verhängt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse gemäß des Parteiengesetzes gegen die CDU wegen falscher Rechenschaftsberichte eine Geldbuße von 41,3 Millionen D-Mark. Die CDU lässt diese Entscheidung gerichtlich überprüfen; sie klagt sich durch alle Instanzen, unterliegt aber jedes Mal.

Am 6. August 2000 wird aufgrund eines Berichts des SPIEGELs bekannt, dass Kohl die rund 2 Millionen D-Mark illegal gesammelter Spenden anders verwendet hat, als er bis dahin behauptet hat. Das gespendete Geld wäre danach nicht vorwiegend für den Aufbau der CDU in Ostdeutschland, sondern vor allem für Wahlkämpfe der CDU und Meinungsumfragen ausgegeben worden. Die Staatsanwaltschaft Bonn bestätigte den SPIEGEL-Bericht.

Am 12. August 2000 wird – laut ZDF – bekannt, dass der ehemalige Generalbevollmächtigte der CDU, Uwe Luethje, Helmut Kohl schwer belastet. In seiner schriftlichen Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss des Bundestages habe Luethje angegeben, Kohl 1992 von der Auflösung eines verdeckten Parteikontos in der Schweiz berichtet zu haben. Dabei habe es sich um insgesamt 1,5 Millionen Schweizer Franken gehandelt. Dieses Geld sei dann zu gleichen Teilen unter dem damaligen Schatzmeister Walther Leisler Kiep, dem Finanzberater Horst Weihrauch und ihm selbst – Luethje – aufgeteilt worden. Bis dahin hatte Kohl immer bestritten, von dem Konto gewusst zu haben. Am 25. August 2000 gerät Kohl weiter unter Druck: Kohl soll gleich nach seiner Wahl im Jahre 1982 persönlich den Anstoß zur Einrichtung der schwarzen Kassen bei der CDU gegeben haben. Nach Berichten der Süddeutsche Zeitung seien damals etwa 6 Millionen D-Mark heimlich aus der CDU-Bundestagsfraktion an die CDU transferiert worden; das Geld sei auf Anweisung Kohls durch einen Mittelsmann der CDU-Bundestagsfraktion dem damaligen Generalbevollmächtigten der CDU- Schatzmeisterei, Uwe Lüthje, übergeben worden. Dieses Geld sei dann über den damaligen Finanzberater der Partei, Horst Weyrauch, auf Treuhandkonten versteckt worden. Kohl ließ dazu erklären, er habe „an diesen Vorgang, der 18 Jahre zurückliegt, im Einzelnen keine Erinnerung“. Er halte es „aber für denkbar, dass vor dem schweren Bundestagswahlkampf im März 1983 auch alle Möglichkeiten der Fraktion eingesetzt wurden“.

Am 15. September 2000 berichtet die Berliner Zeitung, Untersuchungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young im Zusammenhang mit der Finanzaffäre der hessischen CDU belasteten Helmut Kohl. Die Wirtschaftsprüfer hätten nämlich in einem handschriftlichen Vermerk vom Februar 2000 den Verdacht geäußert, dass einer der Bargeldbeträge, die Kohl nach eigener Darstellung in den 1990er Jahren von Spendern erhalten habe, in Wirklichkeit von einem der Schweizer Konten der Hessen-CDU geflossen sei. Der fragliche Vermerk beziehe sich auf die 1993 erfolgte Einzahlung von 900.000 D-Mark auf ein Treuhand-Anderkonto der Bundes-CDU. Kohl dagegen hatte angegeben, es handele sich dabei um eine Zuwendung eines der Spender, deren Namen er preiszugeben sich weigere.

Anfang Dezember 2000: Die CDU verliert als Folge der von Kohl gesammelten Spenden weitere 7,7 Millionen D-Mark aus der staatlichen Parteienfinazierung. Kohl weigert sich weiterhin, die Namen der angeblichen Spender zu nennen.

[Bearbeiten] Max Strauß

Am 12. April 2000 wurde bekannt, dass im Rahmen der Ermittlungen gegen den Strauß – Sohn Max Strauß dessen sichergestellte Laptop-Festplatte auf ungeklärte Weise verschwunden ist; und zwar aus der „Obhut“ der Staatsanwaltschaft bzw. aus der „Obhut“ eines von der Staatsanwaltschaft beauftragten vereidigten Sachverständigten. Auf jener Festplatte sollen sich wichtige Daten befunden haben, die zur Aufklärung der Verbindungen von Schreiber, Strauß, CDU usw. hätten beitragen können.

[Bearbeiten] Die Spenden der Hessen-CDU

[Bearbeiten] Überblick

Nach der Spendenaffäre der Bundes-CDU wurde auch eine Spenden-Affäre der hessischen CDU bekannt. Dort hatten unter anderem der ehemalige Innenminister Manfred Kanther und der frühere CDU-Landesschatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein mehrere illegale Parteispenden als angebliches Erbe von verstorbenen Juden verbucht. Die Opposition im hessischen Landtag kritisierte insbesondere, dass diese Gelder auch zur Finanzierung des Wahlkampfes unter Roland Koch verwendet wurden.

[Bearbeiten] Im Detail

Mitte Januar 2000 räumt der ehemalige hessische CDU-Vorsitzende Manfred Kanther ein, im Jahre 1983 insgesamt 8 Millionen D-Mark der Landes-CDU ins Ausland transferiert zu haben und Rücküberweisungen als Vermächtnisse oder Kredite getarnt zu haben. Der hessische CDU-Chef Roland Koch berichtet allerdings am 27. Januar 2000, dass im Jahre 1983 nicht 8 Millionen, sondern 18 Millionen D-Mark in die Schweiz transferiert worden seien. Während der Affäre sagte Roland Koch, er wolle die Spenden-Affäre „brutalst möglich“ aufklären; später stellte sich heraus, dass Koch wohl selbst an der Tarnung der fraglichen Gelder als „Darlehen“ beteiligt war. Koch musste daher die sogenannte „Sternsingerlüge“ einräumen: Er hatte Journalisten trotz mehrfacher Nachfrage die Rückdatierung eines Kreditvertrags über 2 Millionen D-Mark verschwiegen, der Geldflüsse in der Parteibuchhaltung rechtfertigen sollte. Dennoch blieb Koch trotz Entrüstung in Medien und Öffentlichkeit, sowie Rücktrittsforderungen durch SPD und Grüne im Amt des Ministerpräsidenten, da ihn die Unterstützung durch seine Partei und den Koalitionspartner FDP vor einem Misstrauensvotum schützte. Die Opposition im hessischen Landtag kritisierte insbesondere, dass Kochs Wahlkampf 1998/1999 teilweise durch die schwarzen Kassen finanziert wurde, und versuchte, eine Annullierung der Wahl zu erreichen. Die hessische Landtagswahl wird in der Folge vom Wahlprüfungsgericht überprüft; letztlich wird die Wahl aber vom Hessischen Wahlprüfungsgericht für wirksam gehalten. Zuvor hatte die Regierung Koch Mitte April 2000 erwogen, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Hessische Wahlprüfungsgericht zu klagen.

Am 5. August 2000 erklärten die von der hessischen Union beauftragten Wirtschaftsprüfer, sie fühlen sich vom CDU-Landesvorsitzenden und Ministerpräsidenten Roland Koch „objektiv getäuscht“. Der Geschäftsführer jener Wirtschaftsprüfer, Hans-Joachim Jacobi erklärte außerdem vor dem Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags, er habe sich an die Wiesbadener Staatsanwaltschaft gewandt, um Einsicht in die beschlagnahmten CDU-Unterlagen zur Schwarzgeldaffäre nehmen zu können. Man hätte den Bericht zum korrigierten CDU-Rechenschaftsbericht 1998 nie unterschrieben, wenn bekannt gewesen wäre, dass die von Koch und seinem damaligen Generalsekretär Herbert Müller abgegebene Vollständigkeitserklärung zu den Unterlagen falsch war. Außerdem hätten die Wirtschaftsprüfer nicht gewusst, dass ein Darlehen in Höhe von 1 Million D-Mark, das in dem ergänzenden Prüfvermerk von 1999 ausgewiesen war, erst wenige Tage zuvor zurückdatiert wurde. Koch und Müller hätten das bei Abgabe des Rechenschaftsberichts für 1998 gewusst.

Am 25. August 2000 wird bekannt, dass es in dem unvollständigen Rechenschaftsbericht der Hessen-CDU von Ende 1999 noch mehr Unregelmäßigkeiten gab, als bis dahin bekannt war. Nach Aussagen des Rechnungsprüfers Karl-Heinz Barth waren in dem ohnehin schon korrigierten Bericht rund 190.000 D-Mark falsch verbucht. Das Geld sei als „Sonstige Einnahme“ aufgeführt worden, obwohl in einem internen Vermerk Spenden als Quelle angegeben worden waren. Tatsächlich aber stammte das Geld aus Schwarzen Konten in der Schweiz. Ferner werden auch weitere Vorwürfe gegen Roland Koch erhoben: er soll vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zur CDU-Finanzaffäre falsch ausgesagt haben. Zuvor hatte der Unionsabgeordnete Frank Lortz in einer Ausschusssitzung des Hessischen Landtages erklärt, über die Unterschlagung von Fraktionsgeldern zwischen 1988 und 1992 sei Anfang 1993 die gesamte CDU-Fraktion – also auch Koch – informiert worden. Koch selbst hatte dagegen vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss erklärt, er sei über diesen Vorfall erst im Sommer 1993 von Manfred Kanther unterrichtet worden. Koch bleibt weiterhin bei seiner Darstellung: „Ich habe keinerlei Erinnerung an einen Rechnungsprüfungsbericht, in dem von Unterschlagungen in der CDU-Fraktion berichtete wurde.

Der ehemalige CDU-Buchhalter Franz-Josef Reischmann hatte zwischen 1988 und 1992 bei der hessischen CDU rund 1,8 Millionen D-Mark und bei der Fraktion der CDU weitere 336.000 D-Mark unterschlagen; vermutlich glich die CDU diesen finanziellen Schaden aus den Schwarzen Kassen aus.

Anfang September 2000 geraten die hessische CDU und Ministerpräsident Koch dann immer mehr unter Druck: inzwischen wird der CDU vorgeworfen, 1998 und 1999 die CDU-nahe Stiftung Hessische Akademie für politische Bildung als Geldwaschanlage benutzt zu haben. Der Haftpflichtverband der Deutschen Industrie (HDI) bestätigt im SPIEGEL, 1998 und 1999 insgesamt 450.000 D-Mark an jene Stiftung gezahlt zu haben, um Koch zu unterstützen.

Nach Berichten der Nachrichtenagentur DPA habe die Hessen-CDU auch noch unter dem Parteivorsitzenden Roland Koch, der zu diesem Zeitpunkt seit Januar 1998 schon im Amt des hessischen Ministerpräsidenten ist, schwarze Konten geführt. Obwohl Koch zu diesem Zeitpunkt bereits eine „brutalst mögliche Aufklärung“ der Affäre versprochen hatte, haben CDU-Funktionäre „freien Mitarbeitern“ bereits vorgefertigte Honorarverträge zur Unterschrift vorgelegt; diese freien Mitarbeiter der Parteizentrale seien aus einer geheimen Spendenkasse heraus honoriert worden.

Weiterhin sei auch ein Kassenbuch für eine Schwarzkasse der CDU gefälscht worden. Das Buch soll nach der ersten Durchsuchung der CDU-Zentrale in Wiesbaden im Januar 2000 vernichtet worden sein; ein später aufgefundenes Kassenbuch soll im nachhinein mit falschen Eintragungen angefertigt worden sein.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft im Zuge der Hausdurchsuchungen waren bei einem rheinland-pfälzischen Ortsverein (Grünstadt bei Worms) weitere Spenden in Höhe von ca. 230.000 D-Mark auf Schwarzkonten aufgetaucht, die nicht im Rechenschaftsbericht angegeben waren. Somit sind die Rechenschaftsberichte des Landesverbandes Hessen und der Bundespartei CDU seit fast 30 Jahren nicht korrekt, also seit ca. 1972.

[Bearbeiten] Manfred Kanther

Als Bundesinnenminister hatte er der Geldwäsche den Kampf angesagt; am 13. Mai 2000 steht Manfred Kanther vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zur CDU-Parteispendenaffäre und wundert sich, dass gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Ermittlungen durchgeführt werden. In Kanthers Amtszeit als Generalsekretär der Hessen-CDU wurden 1983 rund 20,8 Millionen D-Mark auf schwarze Konten in die Schweiz transferiert und später nach Bedarf wieder zurückgeholt. In diesem Zusammenhang verwies Kanther auf (s)ein „schlechtes Erinnerungsvermögen“, da er bei Bekanntwerden der Vorgänge im Januar des Jahres 2000 von einer Geldsumme von höchstens 9 Millionen D-Mark ausging. Ebenso konnte Kanther nicht erklären, woher das Geld ursprünglich stammte und wer die Spender waren. Ferner konnte er auch keine Angaben zum Verbleib einer Summe von über 600.000 D-Mark machen; Kanther war sich dabei aber sicher, dass sich niemand privat bereichert habe.

[Bearbeiten] Verwicklungen des Ferrero-Konzerns

Am 15. Juli 2000 wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft weitere rund 1 Million D-Mark Schwarzgeld bei der hessischen CDU entdeckt hat. Dieses Geld stammte anscheinend vom Süßwarenhersteller Ferrero und floss in den letzten 20 Jahren (für die achtziger Jahre konnte der Betrag nur geschätzt werden, da es keine Unterlagen mehr gibt) bar in die Parteikasse des Landesverbandes der Hessen-CDU. Diese Gelder wurden nicht ordnungsgemäß als Spende verbucht. Nach Angaben des Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat das Unternehmen für sein Werk im mittelhessischen Stadtallendorf jahrelang zu niedrige Gewerbesteuervorauszahlungen geleistet. Während die Prüfer für die Jahre 1993 und 1994 Vorauszahlungen von jeweils 40,2 Millionen D-Mark für angemessen hielten, setzte die Finanzverwaltung der CDU-regierten Kommune lediglich 6,8 Millionen D-Mark an. Ferrero musste deshalb zwar für die Jahre 1994 bis 1996 für sein Werk in Mittelhessen Gewerbesteuern in Höhe von 52 Millionen D-Mark nachzahlen. Allerdings konnte Ferrero durch die niedrigen Vorauszahlungen schätzungsweise 13 Millionen D-Mark an Zins-Geldern erwirtschaften.

Manfred Kanther hatte den Süßwarenkonzern Ferrero 1999 anwaltlich beraten. Ferrero hatte der CDU seit Anfang der 1980er Jahre fast 1 Million D-Mark gespendet, die schwarz eingenommen und ausgegeben wurden.

[Bearbeiten] Walter Leisler Kiep

Am 13. April 2000 wurde ein Brief des ehemaligen CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kieps an den damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl veröffentlicht: Kiep hatte 1993 in diesem Brief Kohl um Hilfe für den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber gebeten unter dem Hinweis auf die hochbrisante Lieferung von Fuchs-Spürpanzern an Saudi-Arabien 1991. Die Bild-Zeitung zitiert damals wie folgt aus jenem Brief Kieps an Kohl: „Lieber Helmut, Du wirst Dich sicher an die Hilfe und Unterstützung in der Angelegenheit ´Fuchs-Systeme` erinnern, welche seinerzeit an Saudi-Arabien geliefert wurden. Die Initiative dazu ging von Herrn Karlheinz Schreiber aus, der für Thyssen in Ottawa tätig ist.“ Im folgendem wirbt Kiep für ein neues Schreiber-Projekt, die Errichtung einer Thyssen-Panzerfabrik in Kanada: „Ich wäre Dir zu großem Dank verbunden, wenn Du Herrn Schreiber helfen und damit ein erhebliches Arbeitsbeschaffungs- und Arbeitsplatzerhaltungsprojekt für uns realisieren könntest.“ Leisler-Kiep konnte am 27. April 2000 vor dem Untersuchungsausschuss keine plausible Antwort auf die Frage geben, was aus den 1,5 Millionen Schweizer Franken der Stiftung Norfolk geworden ist, die Lüthje und Weyrauch in Liechtenstein unterhalten hatten. Weyrauch behauptet, Kiep habe nach der Auflösung jener Stiftung Bargeld bekommen. An einen solchen Vorgang will Kiep sich aber nicht erinnern können. SPD und Grüne hingegen sehen zu diesem Zeitpunkt schon den Verdacht der Käuflichkeit der Regierung Kohl als erhärtet an. Vertreter beider Parteien bezogen sich dabei vor allem auf eine unvollständige Aussage Kieps über ein Rüstungsprojekt der Firma Thyssen. Kiep räumte zunächst nur die Weiterleitung von lediglich einem Brief des Waffenhändlers Schreiber an Kohl ein. Ein SPD-Abgeordneter konfrontierte den ehemaligen CDU-Schatzmeister dann mit einem weiteren Schreiben, in dem sich Kiep bei Kohl nach dem Fortgang des Projekts erkundigt. Schreiber hatte 1991 im Auftrag von Thyssen eine Million Mark an die CDU gespendet. Kiep nahm diese Spende damals entgegen.

[Bearbeiten] Wolfgang Schäuble

Am 16. Februar 2000 erklärt Schäuble, als Partei- und Fraktionsvorsitzender nicht mehr zu kandidieren. Friedrich Merz wird daraufhin zum neuen Fraktionsvorsitzenden, Angela Merkel zur neuen Parteivorsitzenden gewählt. Schäuble bleibt jedoch Mitglied des CDU-Präsidiums.

Zuvor hatte Schäuble am 10. Januar 2000 eingeräumt, vom Waffenhändler Karlheinz Schreiber im Jahre 1994 eine Bar-Spende über 100.000 D-Mark für die CDU entgegengenommen zu haben. Am 31. Januar 2000 gibt Schäuble ein weiteres Treffen mit Schreiber im Jahr 1995 zu. Die Schatzmeisterei der CDU habe den Betrag als „sonstige Einnahme“ verbucht.

Schäuble behauptete, dass er das Geld in einem Briefumschlag von Schreiber in seinem Bonner Büro persönlich empfangen habe. Diesen Umschlag habe er „ungeöffnet und unverändert“ an Brigitte Baumeister weitergeleitet, später habe er erfahren, dass die Spende nicht „ordnungsgemäß behandelt worden“ sei. Nachdem ihm die Ermittlungen gegen Schreiber bekannt geworden sind, habe er die Schatzmeisterin Baumeister um eine Quittung für die Spende gebeten, damit nicht irgendwer später „auf dumme Gedanken“ kommen könne.

Die damalige CDU-Schatzmeisterin Brigitte Baumeister widersprach allerdings während der Untersuchungen zur CDU-Spendenaffäre der Version Schäubles bezüglich des Verbleibs der getätigten 100.000 D-Mark – Spende des Waffenlobbyisten. Baumeister sagte, sie habe einen Umschlag bei Schreiber abgeholt und diesen bei Schäuble abgeliefert; später habe sie das fragliche Geld (die 100.000 D-Mark) von Schäuble erhalten.

Das Geld jedenfalls tauchte in keinem Rechenschaftsbericht der CDU auf. Auch erhielt Schreiber für die Geldzahlung keine Spendenquittung. Am 13. April 2000 erklärt Schäuble vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss zur CDU- Parteispendenaffäre, dass die CDU-Führung und die Bundesregierung unter Helmut Kohl nicht bestechlich gewesen seien. Im Juni 2000 erstattet Schreiber im Zusammenhang mit der Spende Strafanzeige gegen Schäuble wegen Meineids. Das Ermittlungsverfahren gegen Schäuble wegen uneidlicher Falschaussage wurde allerdings eingestellt, ebenso wie die Ermittlungen gegen Brigitte Baumeister. Die Berliner Staatsanwaltschaft konnte keine hinreichende Tatbestandsverwirklichung für eine Anklage feststellen.

Nach den damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft sei aber davon auszugehen, dass die 100.000 D-Mark nur einmal gespendet wurden. Spekuliert wurde nämlich über die Frage, ob es womöglich zwei Mal 100.000 D-Mark von Schreiber gegeben hat: einmal als „unverfängliche“ Wahlkampf-Spende für die CDU, ein anderes Mal möglicherweise „unter der Hand“ als Bestechungsgeld für ein Rüstungsprojekt. Ungeklärt sind außerdem die Spekulationen, ob und gegebenenfalls inwiefern Schäuble seine Verbindungen ins Kanzleramt genutzt hat (was Schäuble stets vehement bestritten hat). Fraglich ist weiterhin, welche Verbindungen Brigitte Baumeister zu Rüstungslobbyisten hatte, etwa zu denen im Dienste von Thyssen.

Unklar ist ferner, wo die 100.000 D-Mark verblieben sind. Nach Aussagen des damaligen CDU-Wirtschaftsprüfers Horst Weyrauch habe dieser die 100.000 D-Mark von Baumeisters Büroleiter Jürgen Schornack erhalten. Dieses Geld habe er – Weyrauch – dann an den ehemaligen Schatzmeister Walther Leisler Kiep übergeben, der das Geld seine Jackentasche gesteckt haben soll. Das Geld sei schließlich über ein Konto von Kiep auf Konten der Bundesgeschäftsstelle der CDU geflossen, was Kiep allerdings bestreitet.

[Bearbeiten] Der Untersuchungsausschuss

Am 2. Dezember 1999 setzt der Bundestag einen Untersuchungsausschuss ein, der die Frage klären soll, ob Parteispenden Einfluss auf politische Entscheidungen der Regierung Kohl hatten. Auch vor dem Untersuchungsausschuss schwieg Kohl, verweigerte die Aussage und hat angeblich von nichts gewusst. Kohl will keinen Verstoß gegen Grundgesetz und Parteiengesetz erkennen können; er sieht sich weiterhin im Recht. Statt dessen wirft er den Regierungsparteien (Rot-Grün) „Verfassungsfeindlichkeit“ vor: Tatort sei das Kanzleramt und deutet damit wohl an, dass die neue Regierung die Akten habe verschwinden lassen. Dabei hatte er bei seiner ersten Aussage vor dem Untersuchungsausschuss die Existenz der verschwundenen Akten noch gänzlich geleugnet. Eines sei seiner – Kohls – Meinung jedoch sicher: seine Politik sei „nie käuflich“ gewesen. Bedenkenswert bei Kohls Auftritten vor dem Untersuchungsausschuss war aber der Umstand, dass er sich vorher regelmäßig mit den Unionsvertretern traf, um das Vorgehen mit jenen abzustimmen. Diese Treffen hat auch Kohl nicht bestritten.

[Bearbeiten] Staatsanwaltschaft Augsburg

Nach Meinung des Vorsitzenden des Bundestags-Untersuchungsausschusses Volker Neumann liegen erhebliche Teile der Affäre im Dunkeln. Große Verdienste erwarben sich bei der Aufklärung der Augsburger Staatsanwalt Dr. Winfried Maier und der Leiter der Augsburger Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Jörg Hillinger, die gegen den Widerstand der bayerischen Oberstaatsanwaltschaft unter Generalstaatsanwalt Hermann Froschauer die Ermittlungen entscheidend vorantrieben. Am 17. März 2000 erhob die Augsburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen Kiep und Schreiber, sowie gegen die ehemaligen Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert. Der Haftbefehl gegen Holger Pfahls wurde von Froschauer aufgehoben. Diese Freilassung nutzte Pfahls zur fünfjährigen Flucht. Im April 1999 kam Oberstaatsanwalt Hillinger bei einem Autounfall ums Leben. Experten untersuchten den Unfallwagen später auf mögliche Manipulationen, konnten aber keine Hinweise entdecken.

[Bearbeiten] Walter Wallmann

Walter Wallmann war vom 23. April 1987 bis 5. April 1991 Landesparteivorsitzender der CDU und Ministerpräsident Hessens. Am 18. Mai 2000 muss Wallmann vor dem Untersuchungsausschuss aussagen und bestätigt (wieder einmal) die Ahnungslosigkeit aller führenden CDU-Politiker. Den Transfer von 22 Millionen D-Mark im Jahr 1983 - also während seiner Amtszeit als Landesparteivorsitzender - auf schwarze Konten der CDU nannte er jedoch einen „beachtlichen Fehler“, von dem er aber nicht gewusst habe. Die Transaktion sei ihm angeblich vom Schatzmeister Casimir Prinz Wittgenstein und dem damaligen Generalsekretär Manfred Kanther nicht mitgeteilt worden.

[Bearbeiten] Hans Terlinden

Hans Terlinden ist einer der „Kenner“ des „Systems Kohl“; einer derjenigen, die sich im Kohlschen Finanzsystem bestens auskannten: 1966 holte Kohl Terlinden nach Mainz. Terlinden wurde CDU-Landesgeschäftsführer. In dieser Funktion hielt er Kohl über die CDU in Mainz auf dem Laufenden, nachdem Kohl Bundeskanzler (in Bonn) war. Terlinden folgte 1989.

Als CDU-Verwaltungschef organisierte Terlinden die Bonner CDU-Parteizentrale und hatte so einen direkten Draht zu Kohl. Terlinden war stets ein „strammer Parteisoldat“ und galt als engster Vertrauer Kohls. Diese Treue kostete ihn im Dezember 1999 den Posten als „Hauptabteilungsleiter Finanzen“, welchen er 10 Jahren bekleidete: Terlinden hatte für die Aufklärung der Spendenaffäre wichtige Unterlagen nicht an Parteichef Wolfgang Schäuble, sondern an Kohl weitergegeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Terlinden wegen des Verdachts der Untreue.

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Untersuchung der CDU-Parteispendenaffäre belegt am 23. März 2000 Hans Terlinden wegen Aussageverweigerung mit der höchstmöglichen Geldstrafe von 1.000 D-Mark und droht Beugehaft an. Wegen der anhaltenden Aussageverweigerung Terlindens beschließt der Untersuchungsausschuss am 6. April 2000 beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen Antrag auf Beugehaft gegen Terlinden zu stellen. Derweil versucht Kohl, die Gauck-Behörde zu veranlassen, seine Stasi-Abhörprotokolle nicht herauszugeben.

Trotz dieser zwielichtigen Vorgänge wird Hans Terlinden durch Dr. Christoph Böhr am 25. November 2005 für herausragende Verdienste um die CDU mit der Konrad-Adenauer Medaille ausgezeichnet.

[Bearbeiten] Stasi und DDR-Vermögen

Ende März 2000 wird bekannt, dass die Stasi spätestens seit 1976 über die Schweizer Konten und schwarze Spenden der West-CDU informiert war. Kohl wurde wohl schon seit Jahrzehnten von der Stasi abgehört. In der Folge erklärte das Bundesinnenministerium, dass vor der Wiedervereinigung auf Beschluss der Regierung Kohl Stasi-Abhörprotokolle westdeutscher Politiker vernichtet worden sind.

Am 6. Mai 2000 wird bekannt, dass Kohl angeblich auch Geld aus dem SED-Vermögen nach dem Zusammenbruch der DDR erhalten haben soll. Außerdem gibt es Hinweise, dass die Augsburger Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen behindert wurde, die zur Aufdeckung der „schwarzen Konten“ geführt haben: beispielsweise sollen angeblich Haftbefehle u.a. gegen den – daraufhin flüchtigen – Staatssekretär Pfahls außer Kraft gesetzt worden sein.

[Bearbeiten] „Aktenschwund“

Burkhard Hirsch (FDP) wird von der damaligen rot-grünen Bundesregierung zur Aufklärung der Affäre um die verschwundenen Leuna-Akten eingesetzt. In seinem Untersuchungsbericht am 12. Juni 2000 kommt er zum Ergebnis, dass im Bundeskanzleramt vor der Amtsübergabe von Kohl an Schröder offenbar in erheblichem Umfang sensible Akten vernichtet oder entfernt worden sind. Beim Verkauf von Leuna und Minol sollen Schmiergelder in Höhe von 85 Millionen D-Mark geflossen sein. Am 24. Juni 2000 meldet Sonderermittler Hirsch, dass er nunmehr doch einige verschwundene Akten von Altbundeskanzler Helmut Kohl gefunden habe. In den Unterlagen steckte auch eine Visitenkarte von Waffenhändler Karlheinz Schreiber. Die „Berliner Morgenpost“ berichtet, Hirsch sei weiterhin auf Unterlagen zum geplanten Verkauf von Hubschraubern an Kanada („Bearhead-Projekt“) und zum Wirtschaftsgipfel im kanadischen Halifax gestoßen. Auch von den Festplatten, die im Kanzleramt vor dem Amtsende von Kohl gelöscht wurden, konnten einige Daten wieder rekonstruiert werden; auch diese Unterlagen werden dem Untersuchungsausschuss übergeben. Dennoch konnte Hirsch die meisten der verschwundenen Akten zu brisanten Themen aus der Amtszeit von Kohl nicht finden. Der damalige Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye erklärte deshalb, dass sich der Verdacht erhärtet habe, dass Unterlagen manipuliert oder teilweise entfernt worden seien. Obmänner des Untersuchungsausschusses sprachen in der Folge schon von einem „kollektiven Gedächtnisschwund“ bei den meisten der vernommenen Zeugen. Der Aufklärungswille bei großen Teilen der CDU tendiere seit dem Wechsel an der Partei-Spitze gegen Null. SPD-Obmann Frank Hofmann sagte deswegen, dass dieses Verhalten angesichts fehlender Sanktionsmittel die Ausschussarbeit erschwere. Nach Hofmann habe es einen „illegalen Arm“ der CDU gegeben, der in einem geschlossenen System wie im Bereich der organisierten Kriminalität vor allem mit mündlichen Absprachen operiert habe.

[Bearbeiten] Leuna-Affäre

Ein früherer leitender Mitarbeiter des Konzerns des französischen Mineralölkonzerns Elf Aquitaine behauptet, dass der CDU unter ihrem Vorsitzenden Helmut Kohl doch Schmiergelder von Elf Aquitaine für den Erwerb der Leuna-Raffinerie gezahlt worden seien. Die Zahlungen seien – nach Angaben von André Tarallo – von dem damaligen Präsidenten Frankreichs, François Mitterrand, abgesegnet gewesen. Kohl jedoch hat stets bestritten, dass Schmiergelder von Elf Aquitaine im Parteispenden-Skandal um die CDU eine Rolle gespielt haben. Da entsprechende Akten über diesen Vorgang allerdings nicht auffindbar sind, kann diese Version von Kohl allerdings – dadurch – nicht bewiesen werden.

(vgl. zur dieser Affäre auch: Leuna-Affäre)

[Bearbeiten] Juristische „Aufarbeitung“

Im Januar 2000 hatte die Staatsanwaltschaft Bonn Ermittlungen gegen Kohl wegen Verdachts der Untreue aufgenommen. Am 3. März 2001 stimmt das Bonner Landgericht der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Kohl zu; Kohl muss aber eine Geldbuße von 300.000 D-Mark zahlen. Kanther hat sich der Untreue gemäß § 266 [1] des Strafgesetzbuches schuldig gemacht und wurde am 18. April 2005 in der ersten Instanz vom Landgericht Wiesbaden zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten und einer Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro verurteilt. Kanther nannte das Urteil „abwegig“. Der zuständige Richter allerdings nannte es „abwegig“, dass Kanther als früherer Innenminister die Konsequenzen eines in seinem Haus (gemeint ist das Bundesinnenministerium) formulierten Gesetzes nicht habe absehen wollen. Das Verfahren gegen Casimir Prinz Wittgenstein war am 15. März aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden.

[Bearbeiten] Weitere Spendenaffären

In den Monaten nach der CDU-Spendenaffäre werden weitere Spendenaffären aufgedeckt, u. a. bei der hessischen CDU und der Kölner SPD.

Auch über die nordrhein-westfälische FDP wurde nach der Bundestagswahl 2002 eine Spendenaffäre bekannt, die im Wesentlichen auf ihren Vorsitzenden Jürgen Möllemann zurückfiel.

[Bearbeiten] siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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