Amtsgericht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Amtsgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Zuständigkeit
Das Amtsgericht wird vor allem in Verfahren des Zivil- und des Strafrechts tätig.
Unter anderem für Mahnverfahren (vergleiche auch Zentrales Mahngericht) ist es ausschließlich zuständig. Ferner werden bei den Amtsgerichten unter anderem das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister und das Güterrechtsregister geführt. Es ist daher Registergericht. Zum Amtsgericht gehört auch das Grundbuchamt. Die öffentlichen Register und das Grundbuch werden nach den Vorschriften über die freiwillige Gerichtsbarkeit geführt. Entscheidungsbefugt sind je nach Sache der Einzelrichter, der Rechtspfleger oder der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
Jedes Amtsgericht gehört einem Landgerichtsbezirk an. Das Landgericht ist in der Regel auch für den folgenden Rechtszug übergeordnet, in Familiensachen ist dies jedoch das Oberlandesgericht.
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000 Euro. Unabhängig vom Streitwert ist es unter anderem in Mietsachen betreffend Wohnraum und Kindschafts-, Unterhalts- und Familiensachen zuständig. Das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht, in Verfahren der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht und als Vormundschaftsgericht tätig, ebenso in Wohnungseigentumssachen und in Freiheitsentziehungssachen (z. B. Abschiebehaft). Für Staatshaftungsfälle ist das Amtsgericht allerdings selbst dann nicht zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro liegt.
In Strafsachen wird der Strafrichter beim Amtsgericht tätig, wenn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist; bei Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe) und Vergehen, wenn eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und vier Jahren zu erwarten ist, ist das Schöffengericht zuständig (§§ 24, 25 GVG). Kapitalverbrechen und andere gewichtige Strafsachen werden vor einer großen Strafkammer des Landgerichts oder einem Strafsenat des Oberlandesgerichts verhandelt.
[Bearbeiten] Österreich und Schweiz
In Österreich und in der Schweiz ist mit dem Amtsgericht am ehesten das Bezirksgericht vergleichbar.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
Wiktionary: Amtsgericht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |