Volksabstimmung
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[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland heißt die Volksabstimmung Volksentscheid.
Nach Artikel 29 des Grundgesetzes ist bei einer Neugliederung des Bundesgebiets ein Volksentscheid zur Bestätigung nötig (z.B. Grenzveränderungen eines Bundeslandes), sowie nach Artikel 146 des Grundgesetzes zur Verfassungsablösung. Es gibt aber Volksbegehren und Volksentscheide auf Ebene der Bundesländer sowie Bürgerbegehren/Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene.
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich gibt es zwei Formen des Referendums: die Volksabstimmung und die Volksbefragung. Nicht zu verwechseln mit diesen Formen des Plebiszits ist ein weiteres Element der direkten Demokratie, das Volksbegehren, das eine qualifizierte Form einer Petition an den Nationalrat darstellt.
Eine Volksabstimmung (und auch eine Volksbefragung) unterscheidet sich in der Durchführung fast nicht von einer Wahl. Ebenso wie bei dieser können Auslandsösterreicher(innen) an einer Volksabstimmung teilnehmen.
Gegenstand der Volksabstimmung ist ein vom Parlament beschlossenes Gesetz, eine grundlegende Änderung der Verfassung oder die von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellte Frage nach der Absetzung des Bundespräsidenten. Der Ausgang der Volksabstimmung ist bindend. Eine Volksabstimmung kann jederzeit freiwillig durchgeführt werden, im Falle einer Gesamtänderung der Bundesverfassung ist eine Volksabstimmung jedoch zwingend durchzuführen.
Es gab bislang erst zwei Volksabstimmungen in der zweiten Republik:
- Volksabstimmung vom 5. November 1978 über ein Bundesgesetz zur friedlichen Nutzung der Kernenergie in Österreich (Inbetriebnahme des Kernkraftwerk Zwentendorf): „Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 7. Juli 1978 über die friedliche Nutzung der Kernenergie in Österreich (Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf) Gesetzeskraft erlangen?“
- Ergebnis: 50,5% stimmten mit „Nein“. Auffallend war ein starkes West-Ost-Gefälle. Die Ablehnung betrug in Vorarlberg 84,4%, in Wien jedoch nur 40,2%.
- Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union: „Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 5. Mai 1994 über das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesetzeskraft erlangen?“
- Ergebnis: 66,6% stimmten mit „Ja“.
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz finden sehr häufig Volksabstimmungen statt. Dabei gibt es diese auf allen drei politischen Ebenen:
- kommunale Abstimmungen (in der Gemeinde)
- kantonale Abstimmungen
- und eidgenössische Abstimmungen.
Häufig wählen die Gemeinden und Kantone ihre Abstimmungstermine so, dass diese mit eidgenössischen Daten zusammenfallen. Für eidgenössische Abstimmungen ist pro Quartal ein Datum festgelegt und der Bundesrat entscheidet jeweils vier bis sechs Monate vorher, ob an diesem Tag tatsächlich ein Urnengang stattfinden soll.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können persönlich im Wahllokal, brieflich oder in bestimmen Regionen versuchsweise auch per Internet und sogar per SMS abstimmen. Das Projekt zum E-Voting wurde 2003 im Kanton Genf gestartet und im Sommer 2006 wird der Bundesrat darüber entscheiden, ob das E-Voting weitergeführt und auf die ganze Schweiz ausgedehnt werden soll.
Der Artikel über das politische System der Schweiz enthält detaillierte Informationen über die Bürgerrechte und darüber, wie es in der Schweiz zu Abstimmungen kommen kann.
[Bearbeiten] Italien
In Italien heißt die Volksabstimmung Referendum.
[Bearbeiten] Gesamtstaatliche Ebene
Auf staatlicher Ebene gibt es folgende Referenda:
Aufhebendes Referendum (referendum abrogativo): Die Außerkraftsetzung eines „Gesetzes oder einer gesetzesvertretenden Maßnahme mit Gesetzeskraft“ (Gesetzes- oder Legislativ-Dekret) oder eines Teiles derselben ist zum Volksentscheid zu bringen, wenn dies von fünfhunderttausend Wählern oder von fünf Regionalräten verlangt wird. Bei „Steuer- und Haushaltsgesetzen sowie bei Gesetzen, die eine Amnestie, einen Straferlass oder die Ermächtigung zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge zum Gegenstand haben“, ist die Volksbefragung unzulässig. Anspruch auf Teilnahme an Volksabstimmungen hat jeder zur Wahl der Abgeordnetenkammer berechtigte Bürger. Der zum Volksentscheid gebrachte Vorschlag gilt dann als angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten an der Volksabstimmung teilnehmen und die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erreicht wird.
Beratendes Referendum (referendum consultivo) nach Art.132 Verf. : „Nach Anhörung der Regionalräte kann die Zusammenlegung bestehender oder die Bildung neuer Regionen verfügt werden, wobei jede neue Region eine Bevölkerung von mindestens einer Million Einwohner aufweisen muss. Eine solche Neugliederung kann dann erfolgen, wenn eine mindestens ein Drittel der betroffenen Bevölkerung vertretende Anzahl von Gemeinderäten dies verlangt und wenn der Antrag durch Volksabstimmung von der Mehrheit der betroffenen Bevölkerung angenommen wird. Die Ablösung einer Provinz oder einer Gemeinde von einer Region und ihre Angliederung an eine andere Region können - mit der durch Volksabstimmung ausgedrückten Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerungen der betroffenen Provinz bzw. Provinzen oder der betroffenen Gemeinde bzw. Gemeinden - auf Verlangen der betroffenen Provinzen und Gemeinden, nach Anhörung der Regionalräte, durch ein Gesetz der Republik zugelassen werden.“
Konfirmatives Referendum (referendum confermativo): „Verfassungsänderungsgesetze“ und sonstige „Verfassungsgesetze“ sind dann zum Volksentscheid zu bringen, wenn binnen drei Monaten nach ihrer Veröffentlichung ein Fünftel der Mitglieder einer Kammer oder fünfhunderttausend Wähler oder fünf Regionalräte dies begehren. Das zum Volksentscheid gebrachte Gesetz wird nur dann verkündet, wenn es die Zustimmung der Mehrheit aller gültig abgegebenen Stimmen erhalten hat. Einem Volksbegehren wird nicht stattgegeben, wenn das Gesetz bei der zweiten Abstimmung in den Kammern die Zustimmung von jeweils zwei Dritteln der Mitglieder erhalten hat.
[Bearbeiten] Lokale Ebene
Weitere Referenda sind auf regionaler und kommunaler Ebene vorgesehen.
[Bearbeiten] Siehe auch
Wahlrecht, Volksbegehren, Volksentscheid, Volksbefragung, Volksentscheide in der Schweiz, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
[Bearbeiten] Literatur
- Ottmar Jung/Franz-Luwig Knemeyer: Im Blickpunkt: Direkte Demokratie; München 2001, ISBN 3789280631
- Andreas Kost: Direkte Demokratie in den deutschen Ländern; Wiesbaden 2005, ISBN 3531142518
[Bearbeiten] Weblinks
- Deutsches Institut für Sachunmittelbare Demokratie e.V.
- Infocenter für direkte Demokratie - Volksabstimmungen auf Bundesebene (Mehr Demokratie e.V.)
- Infocenter für direkte Demokratie - Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksabstimmungen in den Bundesländern (Mehr Demokratie e.V.)
- Volksabstimmungsgesetz Österreich 1972
- www.volksgesetzgebung-jetzt.at - Eine Aktion zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in Österreich (mit Möglichkeit zur Willensbekundung)
- Übersicht über alle bisherigen eidgenössischen Abstimmungen
- Initiative für mehr direkte Demokratie in Österreich
- Schweiz: Informationen über eidgenössische Abstimmungen