Bundesrat (Österreich)
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Der Bundesrat bildet in Österreich neben dem Nationalrat die zweite Kammer des österreichischen Parlaments. Er ist der Vertretungskörper der Bundesländer auf Bundesebene. Der Vorsitzende des Bundesrates wird als Bundesratspräsident bezeichnet. Interessanterweise führen die Mandatare den Titel „Mitglied des Bundesrates“ und nicht „Bundesrat“.
Im Gegensatz zu Deutschland gilt im österreichischen Bundesrat das freie Mandat. Jedes Mitglied kann frei abstimmen, es gibt keinen Zwang zur länderweisen oder fraktionsweisen Blockabstimmung.
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[Bearbeiten] Aufgaben
In der politischen Praxis hat der Bundesrat in Österreich nur sehr geringen Einfluss, da er in den allermeisten Fällen gegenüber dem Nationalrat nur ein suspensives (d. h. aufschiebendes) Vetorecht besitzt, das vom Nationalrat durch einen mit einfacher Mehrheit gefassten Beharrungsbeschluss übergangen werden kann. Damit ergibt sich – bis auf wenige Ausnahmen – nur eine bestenfalls aufschiebende Wirkung bei der Ablehnung eines Gesetzes.
Ein absolutes Vetorecht hat der Bundesrat in folgenden Fällen:
- Verfassungsgesetze und -bestimmungen, welche die Kompetenzen der Bundesländer einschränken
- gesetzliche Bestimmungen, welche die Rechte des Bundesrates selbst betreffen
- Staatsverträge, welche Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Bundesländer regeln.
Manche Gesetze sind auch ausschließlich dem Nationalrat vorbehalten, der Bundesrat hat hier nicht einmal ein suspensives Vetorecht. So zum Beispiel die Finanzgesetzgebung.
[Bearbeiten] Zusammensetzung
Die Anzahl der Sitze pro Bundesland wird per Entschließung vom Bundespräsidenten (zuletzt 2002) nach jeder allgemeinen Volkszählung nach der Einwohnerzahl der Bundesländer festgelegt und beträgt zwischen drei und zwölf Sitzen. Der Bundesrat wird von den Landtagen beschickt und spiegelt deren Zusammensetzung wider. Die Mitglieder des Bundesrates sind – anders als im Deutschen Bundesrat – den jeweiligen Landtagen oder Landesregierungen nicht verantwortlich (freies Mandat). Den Bundesratspräsidenten stellt, im halbjährlichen Wechsel, jeweils die stärkste Fraktion eines anderen Bundeslandes.
[Bearbeiten] Sitzverteilung im Bundesrat
[Bearbeiten] Zusammensetzung nach Parteien
Parteien | Gesamt | SPÖ | ÖVP | Grüne | ohne Fraktion1 | Regierung | Opposition | |
Sitze | 62 | 29 | 26 | 4 | 3 | 29 | 33 |
Somit ergibt sich, nach den Landtagswahlen in der Steiermark und in Wien eine Rot-Grüne Mehrheit mit 33 Stimmen im Bundesrat. Die Opposition kann Gesetze zwar nicht verhindern, aber verzögern.
[Bearbeiten] Zusammensetzung nach Bundesländern [1]
Gesamt | SPÖ | ÖVP | Grüne | ohne Fraktion 1 | |
Burgenland |
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Kärnten |
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Niederösterreich |
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Oberösterreich |
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Salzburg |
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Steiermark |
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Tirol |
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Vorarlberg |
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Wien |
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Zusammen |
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1) Davon 2 BZÖ, 1 FPÖ 2) BZÖ 3) FPÖ
[Bearbeiten] Kritik
Die Sinnhaftigkeit des Bundesrates ist umstritten. Nicht wenige politische Stimmen sprechen von einer völligen Abschaffung des Bundesrates.