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Rauchverbot

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Ein Rauchverbot untersagt, Tabak unter Glimm- oder Flammenerscheinung oder Tabakrauchemission zu sich zu nehmen. Auch das Anzünden und Abbrennen von Tabak, ohne dass der Anzündende selbst aktiv inhaliert, ist untersagt.

Rauchverbotszeichen
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Rauchverbotszeichen

siehe auch: Politische Maßnahmen gegen das Rauchen und Verbotsversuche im 16. und 17. Jahrhundert.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ziele

Rauchverbote und andere Maßnahmen gegen das Rauchen gibt es aus verschiedenen Gründen:

  • Brandschutz
  • Vermeidung der Verschmutzung von Örtlichkeiten und Gegenständen
  • Schutz von Nichtrauchern vor Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung („Nichtraucherschutz“)
  • Schutz Jugendlicher vor Selbstschädigung oder/und Abhängigkeit
  • Schutz mündiger Raucher vor Selbstschädigung oder/und Abhängigkeit
  • Volkswirtschaftliche Gründe (selbst dem Vorzeichen nach umstritten)

Die beiden letzten Punkte, die die Freiheit eines mündigen Menschen, sich selbst zu schädigen, berühren, spielen in säkularen Rechtssystemen die geringste Rolle, können aber religiöse Rauchverbote begründen.

[Bearbeiten] Brandschutz

Rauchverbote mit dem Ziel, Explosions- oder Feuergefahren auszuschließen, sind seit langem üblich. Sie gelten häufig in historischen Gebäuden, in trockenen Wäldern und in Betriebsstätten, in denen brennbare Stoffe oder explosive Gase und Stäube gelagert, verarbeitet oder erzeugt werden, beispielsweise Tankstellen, Sägewerken oder Bergwerken. Siehe auch: Brandschutz

[Bearbeiten] Vermeidung von Verschmutzung

Rauchverbote sind seit langem üblich

  • in Geschäften, um zu vermeiden, dass ausliegende Waren Tabakgeruch annehmen,
  • in Museen, Bibliotheken, Archiven, um wertvolle Objekte vor Ablagerungen zu schützen,
  • in vielen Labors und empfindlichen Produktionsbereichen.

Rauchverbote können zu erheblichen Einsparungen an Reinigungskosten (weggeworfene oder liegengelassene Kippen) und Reparaturen (Glimmschäden an Gebäudeteilen oder Einrichtungsgegenständen) führen; bis weit in die 1990er Jahre wurden zum Beispiel neu eingeführte Rauchverbote in U-Bahnhöfen primär mit solchen Einsparungen und nicht mit dem Nichtraucherschutz begründet.

[Bearbeiten] Schutz von Passivrauchern

Rauchen kann für Passivraucher erhebliche Beeinträchtigung, Gefährdung und Schädigung verursachen:

  • langfristig gesundheitlichen Folgen bis hin zu einem statistisch erhöhten Krebsrisiko,
  • kurzfristig Unwohlbefinden, Beklemmung, Appetitverlust.
  • bei empfindlichen oder gesundheitlich vorgeschädigten Personen Asthmaanfälle, Migräne, Allergieschübe, Augenreizung
  • bei Schwangeren Schädigung des Embryos. Verantwortungsvollen Schwangeren wird erst durch ein Rauchverbot der Besuch öffentlicher Örtlichkeiten wieder möglich.
  • anhaftende Geruchsbelastung von Körper, Kleidung und mitgeführten Gegenständen.

Der Schutz von Passivrauchern ist das primäre Motiv für Rauchverbote

  • am Arbeitsplatz
  • in Krankenhäusern

Erst Mitte des 2000er Jahrzehnts fand der Schutz der Passivraucher hinreichend Beachtung, um weltweit Rauchverboten in Verkehrsmitteln, öffentlichen Gebäuden und zunehmend auch Gaststätten zum Durchbruch zu verhelfen.

[Bearbeiten] Jugendschutz

In einer Zeit, in der kaum noch ein Erwachsener zu rauchen anfängt, hängt die Zukunft der Tabakindustrie davon ab, Kinder in immer jüngerem Alter abhängig zu machen. Das Einstiegsalter in den Zigarettenkonsum liegt derzeit zwischen 10 und 15 Jahren. Dementsprechend heftig umkämpft sind Maßnahmen, die spezifisch Jugendliche vor dem Rauchen schützen sollen. Dazu gehören:

  • Werbeverbote
  • Verbote versteckter Werbung (Sponsoring)
  • Verkaufseinschränkungen
  • Rauchverbote in Schulen (in den deutschen Bundesländern Mitte des 2000er Jahrzehnts erlassen)
  • Rauchverbote in Diskotheken (2006/7 in Deutschland heftig umstritten)

Viele US-Bundesstaaten haben die Altersgrenze für Nikotin von 18 auf 19 Jahre angehoben; Portugal will diese Grenze von 16 auf 18 Jahre anheben, Deutschland ebenfalls; Großbritannien überlegt, das legale Rauchalter auf 21 Jahre zu erhöhen. Inzwischen hat dies der Zigarettenhersteller Marlboro erkannt, sodass nun der Satz Rauchen: Bitte nur Erwachsene auf jeder Zigarettenpackung steht.

[Bearbeiten] Religiöse Motive

In religiösen Stätten wie Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln wird Rauchen in der Regel als ebenso unpassend angesehen wie Essen oder Trinken.

Die katholische Kirche hat den moralischen Problemen des Rauchens bisher keine nennenswerte Aufmerksamkeit gewidmet, ganz im Gegensatz zu ihrer strikten Haltung zu anderen, in Summa vielleicht weniger schädlichen Genüssen. In bestimmten anderen religiösen Gruppen ist das Rauchen verpönt oder sogar ganz verboten, wie zum Beispiel bei den Zeugen Jehovas. Viele Religionen sind zumindest theoretisch gegen das Rauchen eingestellt, da es ähnlich wie der Alkohol zu den (gesundheitsschädlichen) Genussmitteln gehört. Obwohl der Koran sich nicht über das Rauchen äußert, ist es aufgrund seiner Folgen und abhängig machenden Wirkung als verboten oder zumindest nicht erstrebenswert anzusehen, was auch von zahlreichen Geistlichen propagiert wird. Trotzdem ist das Rauchen unter Muslimen weit verbreitet und in islamischen Ländern ist der Anteil der Raucher um einiges höher als in Europa. Im Ramadan ist tagsüber das Rauchen genauso wie Essen oder Trinken zu unterlassen. Rauch (wenngleich nicht der Zigarettenrauch) und Rauschmittel gehören in zahlreichen Religionen und Weltanschauungsgruppen allerdings zum Kultus. Siehe auch beispielsweise Rastafari sowie Weihrauch.

[Bearbeiten] Volkswirtschaftliche Motive

Die volkswirtschaftlichen Folgen des Rauchens sind umstritten. Die gesundheitliche Selbstschädigung der Raucher wirkt sich über die verkürzte Rentenbezugsdauer vermutlich positiv auf die Gesamtheit der Sozialkassen aus. Andererseits erbringen Raucher aufgrund häufigerer Krankmeldungen und vieler Pausen (nicht zuletzt wegen des Rauchverbots am Arbeitsplatz!) im Durchschnitt geringere Arbeitsleistungen als Nichtraucher. Dazu addiert sich noch der volkswirtschaftliche Schaden, der unter anderem aus den verlorenen Lebensjahren entsteht.

In einem liberalen Rechtssystem taugt die volkswirtschaftliche Argumentation ohnehin nicht, um Eingriffe in die persönliche Freiheit zu begründen. Sie spielte aber historisch eine erhebliche Rolle, zum Beispiel beim Kampf des Nationalsozialismus gegen das Rauchen.

[Bearbeiten] Geschichte

Die ersten Rauchverbote kamen auf, als das Rauchen im Zuge des Dreißigjährigen Krieges immer weiter um sich griff. Im Herzogtum Lüneburg stand auf Rauchen bis 1692 sogar die Todesstrafe. Einer bekannten Anekdote zufolge war für manchen 1848er Revolutionär die wichtigste Forderung die Abschaffung des Rauchverbots im Berliner Tiergarten.

Das Rauchverbot in den Schützengräben des ersten Weltkriegs diente dem Selbstschutz: das Anzünden oder Aufglimmen einer Zigarette konnte die Position eines Soldaten verraten und ihn damit zum leichten Ziel machen.

Spätere Rauchverbote in Deutschland wurden unter dem Nationalsozialismus erlassen. Diese führten eine umfassende Kampagne gegen das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Verkehrmitteln und am Arbeitsplatz. Auch die Werbung für Tabak und der Anbau wurden starken Auflagen unterworfen. Nach Ansicht Hitlers war der Tabak die Rache des „roten Mannes“ (Indianer) an der „weißen Rasse“ für den Alkohol. Im Mittelpunkt der Propaganda standen gesundheitliche Folgen und die Minderung der Arbeitskraft. Zu den Neuerungen dieser Epoche zählen auch der Begriff des Passivrauchens und das Einführen von Nichtraucher-Abteilen in Zügen.

Zahlreiche Behörden und Unternehmen führten zweischen etwa 1980 und 2000 ein generelles Rauchverbot in ihren Räumlichkeiten ein.

Auch die Fluggesellschaften verhängten schrittweise seit den 1980er Jahren Rauchverbote, nachdem sich die Unterteilung von Flugzeugen in Raucher- und Nichtraucherzonen als eine Farce erwiesen hatte. Zunächst galt das Rauchverbot nur für Inlandsflüge oder Flüge unter einer bestimmten Dauer, wurde aber wenige Jahre später auf Kontinental- und Interkontinentalflüge ausgedehnt. Es wurde nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich (seltenerer Austausch und Entsorgung der Luftfilter für die Umluft im Flugzeug sowie geringere Reinigungskosten) begründet.

[Bearbeiten] Gesellschaftliche Akzeptanz

Die gesellschaftliche Akzeptanz von Rauchverboten ist nach aktuellen Umfragen in der deutschen Bevölkerung hoch. Meinungserhebungen, auch der Tabakindustrie, ergeben regelmäßig Mehrheiten der befürwortenden Seite. Wie das ZDF berichtet, würden 55 Prozent der Deutschen ein Verbot am Arbeitsplatz begrüßen.[1] Das DKFZ hat in einer Umfrage festgestellt, dass sich über 80 Prozent der Nie-Raucher und über 70 Prozent der Ex-Raucher sowie 25 Prozent der aktiven Raucher in Deutschland für komplett rauchfreie Gaststätten aussprechen. Insgesamt sind dies 60 Prozent der Bevölkerung. [2]

In von der Tabakindustrie bezahlten Studien ist verbreitet worden, Rauchverbote brächten Umsatzverluste ein, was jedoch zahlreich widerlegt worden ist. 65 % der Deutschen fordern ein umfassendes Rauchverbot. Eine Studie der KPMG[3] zeigt, dass sogar Kneipen-Betreiber bei Rauchfreiheit ihrer Einrichtungen mit Umsatzzuwächsen und Neukunden rechnen können. In den USA, Irland, Italien und Norwegen gab es keinerlei negativen Effekte; viele Gastronomie-Inhaber berichten zudem über viele Neukunden. In Irland geht der Trend in Pubs sogar dazu, dass diese, zusätzlich zu dem Abendgeschäft, schon zur Mittagszeit von Kunden aufgesucht werden, um dort rauchfrei zu essen. In Neuseeland ist der Umsatz in der Gastronomie 2005 um fast 10 Prozent gestiegen.

Der Grund für den starken Widerstand von Rauchern gegen gesetzliche Rauchverbote dürfte in der physischen Abhängigkeit vieler Raucher vom Nikotin zu suchen sein, der viele eine Abstinenz von einigen Stunden nur schwer ertragen lässt. Neben dieser körperlichen Abhängigkeit vom Nikotin gibt es noch eine hartnäckigere, die psychische. Außerdem gehört es für viele Raucher zur Gewohnheit, in bestimmten Situationen zur Zigarette zu greifen - zum Beispiel nach dem Essen.

Kritiker des Rauchverbotes in gastronomischen Einheiten sehen darin einen Eingriff in die Eigentumsrechte und Unternehmerrechte der Gastwirte. Zudem sehen sich viele Raucher und auch manche Nichtraucher durch ein Rauchverbot entmündigt. Ohne staatliches Rauchverbot ist es dem Verbraucher überlassen, ob er ein rauchfreies Lokal oder eine Einrichtung ohne Rauchbeschränkung wählt. Wenn die Mehrzahl der gastronomischen Betriebe nicht rauchfrei ist, so wird dies in der Marktwirtschaft als Indiz gewertet, dass zwar theoretisch von etwa der Hälfte der Verbraucher Rauchfreiheit befürwortet, bei der praktischen Entscheidung für oder gegen ein Lokal nicht gewünscht wird oder zumindest nicht das Hauptkriterium ist.

Befürchtungen bei Einführung eines staatlichen Rauchverbotes sind zudem:

  • Höhere Lärmbelästigung für Anwohner von gastronomischen Betrieben in der Nacht durch eine Verlagerung des Aufenthaltes von Gästen vor die Tür.
  • Betriebesterben im grenznahen Bereich (soweit im benachbarten Ausland nicht ebenfalls Rauchverbote eingerichtet sind), da vermutet wird, dass Raucher wie bisher rauchfreie Betriebe eher meiden.
  • Zusätzliche Bürokratie.
  • Aussterben der „Wirtshauskultur“ in Süddeutschland, insbesondere in Bayern.

[Bearbeiten] Rauchverbote im deutschen Sprachraum

[Bearbeiten] Deutschland

Das Erste Gesetz zur Änderung des vorläufigen Tabakgesetzes wurde am 9. November 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossen, etwa einen Monat später allerdings zurückgezogen, da es aufgrund der Föderalismusreform verfassungsrechtliche Bedenken gab. Das Gesetz sollte für eine weitere Einschränkung der Tabakwerbung sorgen. Es sollte verbieten, für Tabakerzeugnisse in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen zu werben. In dem Umfang, in dem Werbung in der Presse verboten ist, sollte sie auch im Internet verboten werden. Unternehmen, deren Haupttätigkeit Herstellung oder Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, sollte es untersagt werden, ein Hörfunkprogramm zu sponsern. Und es sollte verboten werden, eine Veranstaltung oder ein Event, wie zum Beispiel Formel-1-Rennen, zu sponsern, die bzw. das grenzüberschreitende Wirkung hat. Hörfunk- und Fernsehwerbung für Tabakwaren sind in Deutschland bereits seit 1975 verboten.

[Bearbeiten] Verkehrsmittel

Raucherbereich auf deutschem Bahnhof
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Raucherbereich auf deutschem Bahnhof

Die Deutsche Bahn hat auf vielen größeren Bahnhöfen und Haltepunkten das Rauchen eingeschränkt. Es ist dort nur in ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. Auf den neu eröffneten Bahnhöfen in Berlin, Berlin Hauptbahnhof, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und Südkreuz, herrscht erstmals in Deutschland absolutes Rauchverbot im gesamten Bahnhofsbereich, mit Ausnahme weniger gastronomischer Bewirtschaftungsflächen (Stand Juni 2006). Neben der Belästigung der nichtrauchenden Fahrgäste sollen so vor allem die Reinigungskosten für die achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen gesenkt werden. Da es jedoch keine signifikanten Sanktionen für das Rauchen in Bahnhöfen gibt, halten sich viele Raucher nicht an dieses Verbot, obwohl der nächste Raucherbereich meist nicht weit entfernt liegt. Oftmals helfen auch die seltenen Personaleingriffe nicht weiter. Außerdem wird diese Maßnahme nur durch neu aufgestellte Schilder, jedoch nicht durch weitere Aktionen wie Kontrollpersonal o.ä. bewerkstelligt. Seit Anfang 2005 gilt ein Rauchverbot an allen oberirdischen, nicht überdachten S-Bahnhöfen Münchens.

In einigen Bundesländern gilt seit Juli 2005 und Mai 2006 in allen Regionalzügen ein absolutes Rauchverbot. Die Raucherabteile wurden komplett abgeschafft. Dies betrifft unter anderen Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Es ist ein Pilotprojekt für eine spätere Einführung des generellen Rauchverbots in deutschen Nahverkehrsmitteln. Bis Ende 2006 sollen deutschlandweit alle Nahverkehrszüge rauchfrei sein. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern soll das Rauchen weiterhin möglich sein (Stand Juni 2006).

In den Fernverkehrszügen hat die Deutsche Bahn die Plätze mit Raucherlaubnis deutlich verringert. Im ICE liegen mittlerweile über 80 Prozent der Plätze in rauchfreien Bereichen. Dennoch sind die Raucherabteile meistens deutlich schwächer belegt als die Nichtraucherabteile. Ein völliges Rauchverbot ist in den Fernverkehrszügen jedoch bis auf weiteres nicht vorgesehen. Auch die Nichtraucherabteile der Bahn sind immer noch mit hochgradig krebserregenden Feinstäuben stark belastet, so das Ergebnis des deutschen Krebsforschungzentrums (DKFZ) nach einer IC-Messfahrt am 16. Oktober 2005. Feinstaub aus Zigarettenrauch gilt als sehr gefährlich, da dieser unfühlbar in die Lungenbläschen eindringt und dort über Jahre verbleiben kann. Bereiche der Zuggastronomie (zum Beispiel Bordbistros in IC/ICE-Zügen) sind seit dem 1. Oktober 2006 rauchbefreit.

Auf Flughäfen gelten bereits den 1990er Jahren entsprechende Regelungen. Jedoch wird in Europa die Einführung eines absoluten Rauchverbots auf Flughäfen als nicht vertretbar eingestuft (Stand Juni 2006).

[Bearbeiten] Minderjährige

Nach § 10 Jugendschutzgesetz dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren weder abgegeben noch darf ihnen dort das aktive Rauchen gestattet werden.

[Bearbeiten] Schulen

In mehreren Bundesländern ist ein Rauchverbot in Schulen gesetzlich verankert:

  • In Bayern gilt seit dem Schuljahr 2006/2007 ein generelles Rauchverbot an Schulen für Schüler und Lehrer. Eine Nichtbeachtung kann rechtliche Konsequenzen haben.
  • In Berlin gilt an allen Schulen ein generelles Rauchverbot für Schüler und Lehrer seit dem Beginn des Schuljahres 2004/2005.
  • In Bremen gilt seit dem 1. August 2006 ein generelles Rauchverbot in allen Schulen und im "unmittelbaren Umfeld". Eine Nichtbeachtung des Rauchverbots kann eine Geldstrafe von bis zu 500 € nach sich ziehen.
  • In Hessen gilt seit dem 1. Januar 2005 ein striktes Rauchverbot für alle Personen in allen Räumen und auf allen Flächen der etwa 2000 Schulen.
  • In Nordrhein-Westfalen ist das Rauchen auf dem Schulgrundstück seit Anfang 2005 gesetzlich untersagt (§ 54 Abs. 5 Schulgesetz - SchulG). Dies gilt nicht nur für öffentliche, sondern auch für Ersatzschulen (§ 54 Abs. 6 SchulG). Die Schulkonferenz (= Gremium aus Lehrer-, Eltern- und Schülerschaft) kann jedoch von dem Rauchverbot Ausnahmen zulassen. Damit kann in diesem demokratisch legitimierten Gremium das Für und Wider einer Ausnahme vom Rauchverbot erörtert werden. Eine beschlossene Ausnahme darf jedoch nicht soweit gehen, dass sie der gesetzgeberischen Intention - insbesondere dem Nichtraucherschutz - zuwiderläuft. Die möglichen Ausnahmen können wie folgt eingeteilt werden: (1) zeitliche Ausnahmen (z. B. Abiturfeier, Schulfest); (2) räumliche Ausnahmen (z. B. Raucherzimmer, abgegrenzter Bereich auf dem Schulhof); (3) personenbezogene Ausnahmen (z. B. Handwerker bei Arbeiten auf dem Schulgrundstück). Auch können unterschiedliche Ausnahmen miteinander kombiniert werden (z. B. Raucherzimmer nur für das Lehrpersonal). Bei den räumlichen Ausnahmen ist darauf zu achten, dass der Nichtraucherschutz weitestgehend beachtet wird (z. B. Abdichtung der Tür am Raucherzimmer). Sofern eine Ausnahme auch für Schülerinnen und Schüler gilt, ist zu beachten, dass diese (1) Angehörige der Sekundarstufe II sind und (2) das 16. Lebensjahr vollendet haben und (3) die Eltern (Erziehungsberechtigten) dem Rauchen ihres Kindes zugestimmt haben. Das Rauchverbot gilt auf dem Schulgrundstück sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks (zum Beispiel Klassenfahrten).
  • In Schleswig-Holstein gilt seit dem 19. Januar 2006 ein generelles Rauch- und Alkoholverbot in allen öffentlichen Schulen.

Da Oberstufenschüler nicht der Aufsichtspflicht unterliegen, hat sich an vielen Schulen die „Raucherecke“ vom Schulhof auf angrenzende öffentliche Flächen verlagert, was mancherorts zu Konflikten mit Anwohnern geführt hat.

[Bearbeiten] Arbeitsplatz

In der Industrie gilt beim Umgang mit feuergefährlichen oder explosiven Stoffen grundsätzlich ein Rauchverbot, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern. In Büroräumen haben die Mitarbeiter von Staats wegen das Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Nichtraucher können daher ein Rauchverbot für ihr Büro fordern.

Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt:

ArbStättV 2004 § 5 Nichtraucherschutz:

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

Konkrete Regelungen können zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (bzw. Personalrat) durch Betriebsvereinbarung getroffen werden, z.B. die Einrichtung von Raucherräumen bei sonst allgemeinem Rauchverbot.

[Bearbeiten] Gastronomie

Im März 2005 vereinbarten das Bundesministerium für Gesundheit und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA freiwillige Maßnahmen der deutschen Gastronomen, um gesetzliche Verbote zu vermeiden. Die Vereinbarung betrifft alle Speisegaststätten, die über mindestens 40 Plätze oder 75 m² Fläche verfügen. Das Angebot für rauchfreie Plätze soll in mehreren Stufen ausgebaut werden:

  • 1. März 2006: mindestens 30 Prozent der betroffenen Speisegaststätten weisen mindestens 30 Prozent ihrer Plätze in Nichtraucherbereichen auf
  • 1. März 2007: mindestens 60 Prozent der betroffenen Speisegaststätten weisen mindestens 40 Prozent ihrer Plätze in Nichtraucherbereichen auf
  • 1. März 2008: mindestens 90 Prozent der betroffenen Speisegaststätten weisen mindestens 50 Prozent ihrer Plätze in Nichtraucherbereichen auf

Nach Aussage des DEHOGA wurde die vereinbarte Quote zum 1. März 2006 knapp überschritten (31,5 Prozent der Gaststätten haben die Nichtraucherplätze eingerichtet). Die Nichtraucher-Initiative Deutschland hält diese Angaben jedoch für weit übertrieben und manipuliert.[4]

In der Vereinbarung[5] gibt es weder Mindeststandards für die Nichtraucherplätze, noch wurden Konsequenzen festgelegt, falls die freiwilligen Bemühungen nicht zum Erfolg führen. Außerdem bleiben damit die Beschäftigten in der Gastronomie weiterhin vom Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen am Arbeitsplatz ausgenommen. Gesundheitsschäden durch Passivrauchen bei Mitarbeitern von Gaststätten verbesserten sich einer vergleichsweise kleinen schottischen Studie zufolge schon nach wenigen Wochen eines generellen Rauchverbotes: Die Zahl der Mitarbeiter, die unter Atemwegsproblemen, brennenden Augen und Kratzen in Hals und Nase litten, sank nach vier Wochen von 79,2 % auf 53,2 % (JAMA 296, 2006, 1742, zitiert nach Rauchverbot verbessert Gesundheit von Kellnern). Abgesehen davon, dass nur etwa 30 % der Unternehmen der Gastronomie Mitglieder der DEHOGA sind, sind ohnehin alle Betriebe von der Regelung ausgenommen, die außer Snacks keine weiteren Speisen anbieten, wie zum Beispiel Bars oder Diskotheken.

Anfang Dezember 2006 vereinbarte die große Koalition, dass die kommende Ausweitung des Rauchverbots ins Restaurants und Diskotheken, nicht aber in Bars und Kneipen gelten soll; am 8. Dezember wurde aber bereits bekannt gegeben, dass dies Ländersache sei.

[Bearbeiten] Werbung

In Luxemburg hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) wiederholt seine Verhandlungen über das europäische Werbeverbot für Tabak aufgenommen.

Deutschland klagte bereits im Jahr 2004 gegen das Verbot mit dem Argument, die EU sei für Gesundheitspolitik der Mitgliedsländer nicht zuständig und mische sich in Innere Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten ein. Die Bundesregierung plane ein Totalverbot der Werbung für Tabak und tabakverwandte Produkte; da jedoch eine solche Entscheidung einen Umsatzeinbruch für die Werbeindustrie darstellt, der unweigerlich Tausende von Arbeitnehmerentlassungen nach sich ziehen wird, sei die Vorgehensweise von den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU selbst zu bestimmen. Die Bundesregierung will die Plakat- und Internetwerbung für Tabakprodukte komplett verbieten. Ein solches Verbot soll wirtschaftlich verträglich in mehreren Stufen bis zum absoluten Werbeverbot für alle Rauchartikel Gesetzeskraft erlangen. Die Vorstellungen einer ad-hoc-Lösung werden nicht nur von Deutschland, sondern von einer Großzahl der EU-Mitglieder, auf Grund der kurzfristigen volkswirtschaftlichen Folgen mit Skepsis beurteilt.

Mit seiner neuerlichen Klage wendet sich Deutschland gegen eine EU-Richtlinie vom Mai 2003, nach der die Werbung für Tabakprodukte in Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen weitgehend verboten ist. Es wird dabei geltend gemacht, das Verbot richte sich überwiegend gegen lokale Medien, die EU sei daher nicht zuständig.

[Bearbeiten] Luxemburg

In Luxemburg gilt seit dem 5. September 2006 ein Rauchverbot in allen Restaurants, Schulen und öffentlichen Gebäuden. Ausnahmen gibt es für Bars und Cafés, hier gilt das Rauchverbot nur von 12h bis 14h und von 19h bis 21h, und Restaurants, die mit Genehmigung einen speziellen Raum hierfür einrichten (der aber höchstens 25 % der Gesamtfläche ausmacht).

[Bearbeiten] Österreich

Die Situation in Österreich ist gekennzeichnet durch den hohen Anteil an Rauchern innerhalb der Heranwachsenden, insbesondere in den Großstädten. Es bedurfte mehrerer Ansätze, ein Rauchverbot politisch zu gestalten und dem Widerstand großer Teile der Bevölkerung entgegenzusetzen.

In öffentlichen Gebäuden, wie Museen, Ämtern oder Polizeidienststellen besteht nun ein striktes Rauchverbot, welche nach und nach auch in andere öffentliche Bereiche einfließt. In Bahnhöfen und auf Flughäfen darf seit dem 1. Januar 2005 nur noch in gastronomischen Betrieben geraucht werden. Wer sich nicht daran hält, kann mit einer Reinigungsgebühr bestraft werden, die aber selten ausgesprochen wird, da es keine für die Kontrolle der Einhaltung eingesetzte Überwachung gibt; die Zuständigkeit ist nicht geklärt.

In U-Bahn-Stationen in Wien besteht ebenfalls ein generelles Rauchverbot, jedoch halten sich viele Raucher nicht daran, da sie nur theoretisch mit einer Strafe rechnen müssen, in der Praxis jedoch maximal ermahnt werden, was das Rauchverbot und den damit zu erreichenden Nichtraucherschutz quasi außer Kraft setzt.

Zukünftig sollen die Bezirksverwaltungsbehörden Strafen von bis zu 720 Euro verhängen dürfen. Die Gastronomie hat sich dazu verpflichtet, 90 Prozent der etwa 30.000 Lokale mit mehr als 75 Quadratmeter Fläche Nichtraucherzonen einzuführen (zwei Fünftel aller Plätze sollen rauchfrei sein). In Restaurants einer noch nicht festgelegten Größe sollen Nichtraucherzonen auf freiwilliger Basis durch die Betreiber eingerichtet werden. Sollte die Umsetzung der Einrichtung von Nichtraucherzonen seitens des gastronomischen Gewerbes auf freiwilliger Basis bis zum Jahr 2007 nicht realisiert werden, droht der Zunft eine gesetzliche Regelung.

Seit dem 1. April 2006 gilt auch auf allen österreichischen Schulgeländen ein allgemeines Rauchverbot.

Der britische Mediziner Martin McKee, der im Auftrag der WHO Forschungen zur Volksgesundheit in den EU-Ländern durchführt, bezeichnete Österreich im November 2005 auf einer „Public Health“-Tagung in Graz als Entwicklungsland in Sachen Rauchverbot. Was speziell Österreich im Vergleich zu anderen EU-Ländern vor allem in Angriff nehmen müsse, sei ein Rauchverbot an öffentlichen Plätzen. Es sei nicht seine Aufgabe, den Österreichern zu sagen, was sie tun sollen, aber hier seien sie unglaublich weit hinten. Selbst in Italien funktioniere das schon. Nur in Deutschland sei es ähnlich schlimm.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz hat der Arbeitgeber – gestützt auf das schweizerische Arbeitsgesetz – dafür zu sorgen, dass die nichtrauchende Arbeitnehmerschaft nicht durch Tabakrauch belästigt wird. Der Schutz vor Passivrauchen darf auch durch technische oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. In Ermangelung der Einleitung solcher Maßnahmen kann der aufbegehrende Arbeitnehmer ein Rauchverbot verlangen und seinen Anspruch nötigenfalls gerichtlich einklagen.

Auf Bundesebene wurde am 8. Oktober 2004 von Nationalrat Felix Gutzwiller eine parlamentarische Initiative eingereicht, die den Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen verlangt[6]. Dazu soll die Bundesgesetzgebung geändert werden. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben der Initiative mit großer Mehrheit beziehungsweise einstimmig Folge gegeben.

Der Tessin hat als erster Kanton der Schweiz am 12. Oktober 2005 ein komplettes Rauchverbot für alle öffentlichen Gebäude erlassen. Ebenso wurde beschlossen, dass im Tessin in Restaurants, Bars und Cafés künftig nicht mehr geraucht werden darf. Ursprünglich sollten Diskotheken, Bars und Nachtclubs von der Regelung ausgenommen werden; doch nach heftiger vierstündiger Debatte wurde mit überwältigender Mehrheit ein generelles Rauchverbot in sämtlichen öffentlichen Lokalen beschlossen. Eine Volksabstimmung im April 2006 ergab eine Mehrheit von 80 % für die Einführung des Rauchverbots.

Als zweiter Kanton hat der Kanton Bern im September 2006 ein dem Beispiel des Tessin folgendes Rauchverbot in allen Restaurants, Cafés, Bars und Diskotheken beschlossen. Im Kanton Solothurn hat das Parlament ebenfalls im September 2006 einem Verbot zugestimmt. Die Solothurner Stimmbevölkerung votierte am 26. November 2006 mit 45.162 Ja-Stimmen gegenüber 35.240 Nein-Stimmen für ein Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen sowie in allen Gaststätten des Kantons. In den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Glarus und Zürich liegen bereits fertige Gesetzesentwürfe vor. In neun weiteren Kantonen (AG, BL, GR, LU, NE, OW, VD, VS, GE) sind Gesetzesvorlagen in Arbeit. Und in Freiburg, Luzern, Thurgau und Uri sind ebenfalls Forderungen nach Rauchverboten anhängig.

In einer Umfrage im Auftrag der Berner Krebsliga, die im November 2005 durchgeführt wurde, plädierten drei von vier Schweizer Bürgern (76,8 %) für ein allgemeines Rauchverbot in öffentlichen Räumen, zwei von drei befragten Schweizern (64,1 %) wollen ein solches Rauchverbot auch auf alle Cafés und Restaurants ausgeweitet sehen. Der Gastronomieverband GastroSuisse, der sich lange gegen ein Rauchverbot gewandt hatte, fordert unter dem Eindruck der geänderten Meinung in der Bevölkerung im September 2006 nun ein national einheitliches Rauchverbot anstelle kantonsweise unterschiedlicher Regelungen.

Öffentliche Verkehrsmittel sowie Bahnhofshallen sind seit dem 11. Dezember 2005 rauchfrei. Dies gilt auch für internationale Züge, wenn sie in der Schweiz fahren, wie auch international verkehrende Züge mit Schweizer Rollmaterial im Ausland.

[Bearbeiten] Rauchverbote in verschiedenen Staaten

[Bearbeiten] Belgien

Ab 1. Januar 2007 gilt ein vollständiges Rauchverbot in allen Restaurants.

Ausnahmeregelungen gibt es für Kneipen und Bars. In diesen soll zumindest die Hälfte aller Plätze rauchfrei sein, ohne dass eine bestimmte Platzierungspflicht für den Nichtraucherbereich vorgeschrieben ist. So kann es in Belgien sein, dass die Tische von Rauchern und Nichtrauchern in der Räumlichkeit gemischt verteilt sind, was zur Vermeidung des Passivrauchens wenig sinnvoll ist.

Es gilt ein Rauchverbot im Straßenverkehr.[7]

[Bearbeiten] Bhutan

Seit dem 17. Dezember 2004 ist im Königreich Bhutan das Rauchen in der Öffentlichkeit und der Verkauf von Tabakwaren untersagt. Rauchen ist nur noch in den eigenen vier Wänden erlaubt. Allerdings müssen sich Raucher ihre Tabakwaren aus dem Ausland besorgen und bei der Einfuhr nach Bhutan eine 100%ige Einfuhrsteuer bezahlen. Verstöße gegen das Verkaufsverbot werden mit bis zu umgerechnet 225 US-$ Strafe belegt. Die Raucherquote im Land lag vor Verabschiedung des neuen Gesetzes bei 7 %.

[Bearbeiten] Chile

Chile hat ein Rauchverbot am Arbeitsplatz.

[Bearbeiten] Dänemark

Der Gesundheitsminister Dänemarks hat am 28. März 2006 mitgeteilt, dass ab April 2007 der Tabakkonsum in allen öffentlichen Einrichtungen, an allen Arbeitsplätzens des öffentlichen Dienstes und auch in allen großen Speise- und Ausschankstätten verboten werden soll. Für Arbeitsplätze im privaten Gewerbe werden strengere Vorschriften gelten als bisher; ein vollständiges Rauchverbot wird es dort allerdings vorerst nicht geben. In Kneipen mit einer Größe von 100 Quadratmatern oder mehr wird das Rauchen nicht mehr gestattet sein.

[Bearbeiten] Großbritannien

[Bearbeiten] England

No Smoking
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No Smoking

In England wurde 2005 ein widersprüchlicher Gesetzesentwurf vorgestellt, mit Ausnahmen von dem ab 2007 geplanten Rauchverbot am Arbeitsplatz, für Pubs, die nur Snacks servieren, und privaten Clubs. Kritiker sprachen von nicht nachvollziehbarer gesundheitlicher Benachteiligung der Beschäftigten in den von der Regelung ausgenommenen Pubs; der Chief Medical Officer drohte in einem beispiellosen Schritt mit seinem Rücktritt, da die Regierung seiner Empfehlung eines umfassenden Verbots nicht gefolgt war.

Am 13. Februar 2006 entschieden Abgeordnete im Parlament (ohne Fraktionszwang) mit großer Mehrheit, die Ausnahmen zu beseitigen. Das Rauchen soll nunmehr nicht nur in Restaurants und Kantinen verboten werden, die schwerpunktmäßig Speisen servieren, sondern auch in allen Pubs und Clubs - inklusive jenen, die keine oder nur kalte Snacks im Angebot haben, also an allen Arbeitsplätzen ohne Ausnahme. Das Verbot wird im Sommer 2007 in Kraft treten; als Vorbereitung auf die gesetzliche Einführung haben jedoch bereits heute viele Pubs die Aschenbecher entfernt (Stand September 2006).

[Bearbeiten] Wales

Wales führt ab 2. April 2007 ein vollständiges Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen, inklusive Restaurants, Pubs und Clubs, ein. (Quelle: BBC News, 19. September 2006)

[Bearbeiten] Schottland

In Schottland gilt seit März 2006 dem irischen Vorbild folgend ein umfassendes Rauchverbot am Arbeitsplatz, das alle Restaurants, Cafés und Pubs umfasst.

Die Strafe für einen Verstoß gegen das Rauchverbot beträgt im Fall der Ahndung 50 Pfund (umgerechnet über 70 Euro). Im Gegensatz zu England sollen hier keine „Smoker's Clubs“ eröffnet werden dürfen (Stand Juni 2006).

Es gilt ein Rauchverbot im Straßenverkehr.[7]

[Bearbeiten] Nordirland

Nordirland will ab April 2007 ebenfalls ein generelles Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen wie in den anderen Teilen der Britischen Inseln einführen.

[Bearbeiten] Irland

In Irland gibt es seit 29. März 2004 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen geschlossenen Räumen und zum Schutz der Arbeitnehmer an allen Arbeitsplätzen, also auch in allen Pubs und Restaurants. Es drohen bei Verstößen Geldbußen bis 3.000 Euro.

Die Einführung wurde von einer umfassenden Gesundheitskampagne begleitet, in deren Verlauf es Rauchern durch staatlich unterstützte Hilfsmaßnahmen leichter gemacht werden soll, den Ausstieg zu schaffen. Innerhalb weniger Monate erhöhte sich die Akzeptanz für das Rauchverbot auf 80 %, und vielfach wurde das Gesetz als das beste der im Amt befindlichen Regierung gelobt. Der Gesundheitsminister wird aufgrund seiner hohen Popularitätswerte im Gefolge der Einführung sogar als künftiger Taoiseach (Premierminister) gehandelt.

[Bearbeiten] Island

In Island ist das Rauchen in der Öffentlichkeit zur Zeit noch überall erlaubt; die meisten Restaurants und Cafés haben jedoch auch Nichtraucherbereiche. Die Fährverbindungen von Dänemark bzw. Norwegen nach Island sind mittlerweile meistens Nichtraucherkabinen.

[Bearbeiten] Frankreich

In Frankreich wird es ab 1. Februar 2007 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen geben, wobei der Gastronomie eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2008 eingeräumt wird (Kritiker begründen diese Verzögerung mit dem Präsidentschaftswahlkampf 2007).

Vom 1. Februar 2007 an drohen Rauchern Geldstrafen in Höhe von 75 EUR, sollten sie in öffentlichen Einrichtungen – Behörden, Schulen, Schwimmbädern, Bibliotheken, Postämtern oder Museen – oder an öffentlichen Plätzen mit Publikumsverkehr wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Metrostationen rauchen.

Vom 1. Januar 2008 gilt das Rauchverbot dann nach irischem, italienischem und skandinavischem Vorbild auch für die gesamte Gastronomie inklusive aller Restaurants, Bars, Cafés, Casinos und Diskotheken. Ausnahmen für die traditionellen Tabakverkaufsstellen, die zugleich Bars sind, wird es nicht geben. Die Geldstrafe für Übertretungen beträgt 75 EUR für den Raucher und 150 EUR für den Betreiber der Lokalität.

Premierminister Dominique de Villepin betonte, das Verbot sei aufgrund der hohen gesundheitlichen Schäden infolge des Rauchens unumgänglich. Jährlich sterben in Frankreich 60.000 Menschen wegen Zigarettenkonsums, 5.000 infolge passiven Rauchens.

Die Regierung will zugleich Rauchern helfen, die sich entschlossen haben, mit dem Rauchen aufzuhören. So wird die staatliche Krankenversicherung 50 Euro während des Nikotinentzugs für medizinische Hilfsmittel zurückerstatten.

Nach Umfragen stehen 70 bis 80 % der Franzosen hinter dem geplanten Rauchverbot, da sich in der Einstellung gegenüber dem Rauchen in den letzten Jahren ein drastischer Bewusstseinswandel vollzogen hat. Noch in den 1990er Jahren wurde das „Loi Evin“ genannte Anti-Rauch-Gesetz von 1991, das die Schaffung rauchfreier Zonen in den Restaurants forderte, vielfach ignoriert, nun wird aufgrund des geänderten Bewusstseins der Bevölkerung und sinkender Raucherzahlen (begünstigt durch die hohe Tabaksteuer in Frankreich) eine reibungslose Einführung des Rauchverbots erwartet.

[Bearbeiten] Italien

In Italien ist das Rauchen seit dem 12. Dezember 2004 in allen Regionalzügen und Fernzügen untersagt. Grenzüberfahrende Züge, in denen sich Raucherabteile befinden, fallen ebenfalls unter das nationale Rauchverbot, sobald sie sich auf italienischen Boden befinden und italienische Bahnhöfe anfahren; ausgenommen sind lediglich Fernzüge im Transit. [8]

Ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten, Bars, Cafés und Kneipen gilt seit dem 10. Januar 2005, wobei den Gastronomen die Abtrennung/Einrichtung eines Raucherbereichs mit separater Lüftung möglich ist - unabhängig vom Speisenangebot und der Größe des Etablissements. Die Abtrennung einer Raucherzone soll maximal der Hälfte der Fläche des Gastbereichs entsprechen. Die Inanspruchnahme dieser Zusatzregelung wurde vom italienischen Gesetzgeber durch die Rahmenbedingungen erschwert, denengemäß der hermetische Abschluss der Abtrennung vom Nichtraucherbereich bei automatisch verschließbaren Durchgängen, Luftzirkulations- und Entlüftungstechniken erfüllt werden muss, was sich für normale Kneipiers betriebswirtschaftlich nicht rechnet.

Raucher in öffentlichen Gebäuden müssen bei Zuwiderhandlungen mit Strafen zwischen 27,50 und 275 Euro rechnen. Die Strafe kann verdoppelt werden, wenn in Gegenwart von Schwangeren oder Kindern bis zu 12 Jahren geraucht wird.

In ihren eigenen Gewerbebetrieben wurden alle italienischen Gastronomen und deren Konzessionsstellvertreter per gesetzlicher Regelung mit Hilfspolizeikompetenz ausgestattet, die sie berechtigt und zugleich persönlich haftend verpflichtet, die Einhaltung des Rauchverbots zu kontrollieren. Eine Nichterfüllung ihrer Pflicht, rauchende Gäste auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und vom Rauchen abzuhalten kann bis zu 2.200 Euro Geldstrafe nach sich ziehen. Die Nichterfüllung, bei fortgesetzter Zuwiderhandlung den rauchenden Gast durch Anzeige strafrechtlich zu belangen, mit Konzessionsentzug zu belegen, ist die zur Zeit restriktivste Regelung in Europa, die selbst von politischen Verfechtern des Nichtrauchens als unangemessen bezeichnet wird.

Ein Jahr nach Einführung der neuen Rauchverbotsregelungen gingen die Zigarettenverkäufe erheblich zurück und mit steigender Akzeptanz in der Bevölkerung gilt das verschärfte Rauchverbot als das erfolgreichste Gesetz, das die Regierung Berlusconi in ihren beiden letzten Amtsperioden verabschiedet hat.

[Bearbeiten] Japan

Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2002 in Südkorea und Japan war das Rauchen in den Fußballstadien verboten. Verstöße wurden allerdings nicht geahndet.

Seit etwa 2004 werden in den Innenstädten einiger japanischer Großstädte Nichtraucherzonen ausgewiesen, in denen es auf der Straße verboten ist, zu rauchen. Grund dafür sind die oft großen Menschenmengen, so dass Gefahren durch glühende Zigaretten nicht auszuschließen sind, Belästigungen durch Rauch und Abfälle durch weggeworfene Kippen. Zuwiderhandlungen werden mit 2.000 Yen (ca. 14 Euro) geahndet. In diesen Zonen hat Japan Tobacco, der größte Anbieter von Tabakwaren in Japan, einige Raucherzimmer eingerichtet.

In zahlreichen Zügen gibt seit 2006 keine Raucherabteile mehr, auch im Shinkansen. Ersatzweise gibt es Raucherecken auf den Bahnsteigen, oder − in neueren Zügen – Raucherkabinen in einigen Waggons.

Insgesamt ist der Nichtraucherschutz in Japan jedoch wenig verbreitet, was vor allem daran liegt, dass Japan Tobacco im Besitz der japanischen Regierung ist, und Tabakwaren verhältnismäßig billig sind (270 Yen = 2 Euro pro Schachtel Zigaretten).

[Bearbeiten] Kanada

In Teilen von Kanada gelten ebenso strenge Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, Bars, Diskotheken und Restaurants.

[Bearbeiten] Kuba

Seit dem 6. Februar 2005 gilt in Kuba ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Büros, Theatern, Versammlungsräumen, Kinos sowie allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Die neue Regelung wurde am 7. Januar 2005 im offiziellen Gesetzblatt, der Gazeta Oficial de Cuba, veröffentlicht. Zigarettenautomaten werden ebenso abgeschafft, wie der Verkauf von Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. In Restaurants ist dann Rauchen nur noch in speziell ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt.

[Bearbeiten] Lettland

In Lettland tritt ab 1. Juli 2006 ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Bars und Restaurants in Kraft. Teilen Gastronomen ihre Ausschankfläche und belüften sie den abgetrennten Raum, ist das Rauchen dort erlaubt. Darüber hinaus unterbindet das neue Gesetz das Rauchen in Sportveranstaltungsstätten und Schwimmbädern, ohne dass hier eine Ausnahmeregelung behördlich genehmigt wird.

[Bearbeiten] Mazedonien

Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und in Büros ist verboten, sowie in allen Restaurants und Gaststätten. Eine Umgehung dieser Regelung wollte der Gesetzgeber betriebswirtschaftlich unrentabel machen, indem er zwar die Errichtung zusätzlicher Räumlichkeiten ohne jegliche Auflagen hinsichtlich der Raumgröße oder der Belüftung allen Betrieben ermöglicht, aber hier dürfen die Gäste nicht bewirtet werden. Wie auch in allen anderen Ländern, in denen derartige Gesetze verabschiedet wurden, haben die Gastronomen einen Weg gefunden, die Situation zu ihren Gunsten zu wenden. Indem sie die Preise für das gastronomische Angebot mit Service erhöhten und in den Raucherräumen die Preise für das gleiche Angebot bei Selbstbedienung deutlich minderten, was sich mangels des Einsatzes von Bedienungspersonal kostenmindernd auswirkte, oder ausschließlich in den Raucherzonen Aktionen veranstalteten, sind heute die „Rauchstuben“, in denen folkloristische Darbietungen feilgeboten werden oder Livemusik offeriert wird, voller Gäste und die Nichtraucherzonen leer. Die strukturelle Situation des Landes hat sich dahingehend geändert, dass Hundertschaften von Arbeitnehmern in der Gastronomie entlassen wurden.

[Bearbeiten] Malta

Im Verlauf wurden die Gesetze auf Malta hinsichtlich des Rauchens mehrfach geändert, ohne dass sich sehr viel im gesellschaftlichen Ablauf geändert hat. Infolge der Gesetze ist das Rauchen in Theatern, Kinos, Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen nur noch in besonders gekennzeichneten Bereichen gestattet - zum Beispiel in Foyers von Veranstaltungshallen und auf extrabreiten Gehwegen vor Gastronomiebetrieben, die auf Malta die beliebten Treffpunkte der „Bordsteinraucher“ darstellt. An von Touristen besuchten Lokalitäten wird das Rauchverbot sehr nachlässig gehandhabt.

[Bearbeiten] Neuseeland

In Neuseeland gilt seit dem 14. Dezember 2004 ein absolutes Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen. Dies führt dann in der Folge zu einem Rauchverbot in Gaststätten wie Pubs oder Restaurants.

[Bearbeiten] Niederlande

Das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln ist in den Niederlanden schon lange untersagt. In regionalen Verkehrsmitteln ist meist ein Raucherabteil vorzufinden. In internationalen Zügen darf geraucht werden.

Für die Niederlande gilt seit 1. Januar 2004 eine Nichtraucherverordnung in öffentlichen Gebäuden wie in Bahnhöfen und in Firmen, als auch in Hotels und in gastronomischen Gewerbebetrieben.

Allerdings ist es öffentlichen Dienstleistern überlassen, angemessene und den lokalen Umständen entsprechende eigene Regeln anzusetzen, die in weitestem Sinn konform mit der Gesetzgebung sein sollen. So haben niederländische Verkehrsknotenpunkte zumeist - allein aus Rücksicht auf den hohen Tourismusanteil in ganzen Land – ausgedehnte Bereiche zum Rauchen, in den Laufzonen der Nichtraucherbereiche stehen Aschebehältnisse.

Die gesetzliche Verankerung sieht weniger scharfe Bestrafungen gegen Verstöße vor, sondern überlässt Hoteliers und Gastronomen die Durchführung und Kontrolle auf selbstregelnder Basis. So wird das Rauchen in Hotelzimmern geduldet. Allein in den so genannten Coffee Shops, in denen staatlich genehmigt Cannabisprodukte vertrieben werden, lässt sich eine Nichtraucherverordnung schlecht umsetzen - daran kann das Land allein deshalb nicht interessiert sein, weil der Genuss von Drogen, auch wenn diese legal konsumiert werden, in der Öffentlichkeit außerhalb der Verkaufsstellen nicht gern gesehen wird.

Bürgerinitiativen, die sich für ein vollständiges Rauchverbot in der Gastronomie aussprechen, haben Hunderttausende Unterschriften gesammelt und bezeichnen dessen Einführung als überfällig, die nächste − im Herbst zu wählende – Regierung müsse diesen Beschluss als ersten auf ihre Agenda setzen.

[Bearbeiten] Norwegen

In Norwegen ist der Anteil der rauchenden Bevölkerung allein wegen der traditionell hohen Tabaksteuer zu vernachlässigen. Kampagnen gegen das Rauchen gibt es selten. Es gilt als „unfein“, jemanden wegen seines Konsums an Alkohol oder Tabak zu kritisieren. Im Gegenzug ist es jedoch im Gegensatz zur Verfahrensweise in anderen Ländern nur von geringer strafmindernder Bedeutung, wenn eine Straffälligkeit als Folge von Alkoholmissbrauch entstanden ist. Ebenso tritt der Staat sozialversicherungsseitig in viel geringerem Umfang für den Betroffenen ein, wenn dieser durch Alkohol- oder Nikotinkonsum gesundheitliche Schäden verursacht; hier wird die Selbstverantwortung am Selbstverursachungsprinzip relativiert.

Seit 1. Juni 2004 darf in Norwegen in Bussen und in Bahnen, sowie in Gaststätten, Bars und Hotels nicht mehr geraucht werden. Dies gilt nicht, wenn in den entsprechenden Räumlichkeiten Veranstaltungen stattfinden. Da der Gesetzgeber es versäumt hat, die Kriterien festzulegen, was als Veranstaltung dient und was nicht, finden in der norwegischen Gastronomie unzählige Dichterlesungen und Vernissagen statt, wodurch das Gesetz umgangen wird.

Norwegen hat eine von den anderen skandinavischen Ländern abweichende Regelung hinsichtlich der Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Rauchverbots. Bei Missachtung trifft die Bestrafung nicht den Raucher, sondern den Betreiber des gastronomischen Gewerbes. Bei wiederholtem Verstoß gegen das Anti-Tabak-Gesetz wird sein Etablissement geschlossen. Im Gegensatz zu Italien, wo eine ähnliche Regelung Gesetzeskraft hat, ist dem norwegischen Gastronomen allerdings der Vorsatz der absichtlichen Gewährung (Einverständnis) vor einer solchen Maßnahme zu beweisen, was den bisherigen Erfahrungen zur folge schlichtweg kaum möglich ist.

[Bearbeiten] Schweden

In Schweden gilt seit dem 1. Juni 2005 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Bars, Cafés und Restaurants. Hiervon sind die Freiluftzonen der Gastronomie nicht betroffen. Auch sind eigene Raucherräume ohne nennenswerte gesetzliche Vorgaben zugelassen. Das schwedische Parlament hat Strafen gegen die Nichtbefolgung des Rauchverbots mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.

[Bearbeiten] Singapur

In Singapur ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Aufzügen usw. verboten und wird mit sehr hohen Geldstrafen geahndet.

[Bearbeiten] Spanien

Spanien gilt als Hardliner unter den Ländern, in denen der Bevölkerungsanteil an Rauchern besonders hoch ist. Wie auch in Italien sind die Rauchergesetze in Spanien im Vergleich zu denen im übrigen europäischen Ausland besonders streng. Ein generelles Rauchverbot wurde in spanischen Zügen verhängt. Ein straff gegliedertes Tabakkontrollgesetz beinhaltet darüber hinaus ein absolutes Werbeverbot für Tabakwaren, ein Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen des Landes, gleichgültig, ob Nichtraucher in den einzelnen Zonen arbeiten, und in allen Gebäuden mit Publikumsverkehr, was auch private Räumlichkeiten betrifft, sofern sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Somit sind alle räumlich geschlossenen Handelsobjekte, kulturellen Einrichtungen und Bildungsinstitutionen davon betroffen. Restaurants und Bars von mehr als 100 Quadratmetern Ausschankfläche sind verpflichtet, deklarierte Raucherzonen einzurichten, wenn den Gästen der Tabakkonsum gestattet werden soll, und wenn der sich für diese Regelung entscheidende Gastronom durch personelle Überwachung den Zugang von Kindern und Jugendlichen der Raucherbereiche unterbindet (Stand Juni 2006). Auch der Verkauf von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren ist in Spanien gleichzeitig verboten. Kurioserweise sind Theater und Lichtspielhäuser von dieser Regelung insoweit betroffen, dass sie nur dann den Besuchern in den Vorstellungspausen an geeigneten Flächen das Rauchen gestatten dürfen, wenn sie Gastronomie anbieten, was viele Betreiber dazu veranlasste, ein gastronomisches Angebot zu unterbreiten, um eine Raucherzone schaffen zu dürfen.

Hinsichtlich kleinerer gastgewerblicher Betriebe hat Spanien im Gegensatz zu seinen europäischen Nachbarn, äußerst liberale Regeln. In der Befürchtung der zu hohen betriebswirtschaftlichen Belastung durch ausbleibende Gäste und mit einer starken Lobby der spanischen Interessenvertreter der Gastronomie, obliegt die Entscheidung, ob geraucht werden darf oder nicht, allein den Betreibern; sie brauchen in Ausschankflächen unter 100 Quadratmetern keine Raucherzonen einzurichten, was allerdings kaum angenommen wird.[9] So änderte sich im spanischen Alltag mit der Einführung des Rauchverbots nicht viel, da 90 Prozent der gastronomischen Betriebe Spaniens Kleinbetriebe sind. Wirte, die das Gesetz umgehen wollten, teilten ihre Ausschankflächen über Nacht in mehrere Teile und meldeten auf jeden von ihnen einen eigenständig steuerlich abzurechnenden Gewerbebetrieb an. Und in den übrigen Großbetrieben waren ohnedies Raucherzonen eingerichtet. Aus diesem Grund nahm die Öffentlichkeit lediglich über die Medien Notiz von der Neuregelung, ohne praktisch etwas von ihr zu spüren.

Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Gesetz, umfasst nur das Festland - die Balearen hatten bereits eigene Regelungen. Das Gesetz, das 2005 mit großer Mehrheit im spanischen Parlament verabschiedet wurde, sah bei Nichteinhaltung Geldstrafen bis zu 1 Mio. Euro vor. Gemäß der in Spanien zentralregistrierten Dateien ist ein solches Bußgeld in ganz Spanien nie verhängt worden (Stand Juni 2006).

Bereits am 10. Juni 2005 war auch auf Mallorca und den übrigen Balearischen Inseln ein Antitabak-Gesetz in Kraft getreten, das das Rauchen in öffentlichen Räumen, wie Amtsgebäuden, Büros, Krankenhäusern, Flughäfen, Bahnhöfen und Gastronomiebetrieben verbietet. Anders als auf dem Festland, wurde hier die 100-Quadratmeterregelung ausgespart. Auf den Inseln ist in allen Ausschankflächen das Rauchen erlaubt, die Essen weder zubereiten, noch servieren (wie Cocktail-Bars und Diskotheken) oder die als Speiselokale mit eigens abgetrennten Raucherzonen konfiguriert sind. Somit gibt es auf den spanischen Inseln trotz der strengen gesetzlichen Regelung kaum einen Gastronomiebetrieb, in dem man nicht rauchen kann, und kaum ein öffentlich zugängliches Gebäude, dass nicht mit einem Gastronomiebetrieb mit entsprechender Raucherzone ausgestattet ist. Die anfängliche Skepsis der zur Zeit der Gesetzesänderung gegründeten „Anti-Nichtraucher-Interessenvertreter“, das Rauchverbot sei das ‚Aus‘ für viele Betriebe, ist der Gewissheit gewichen, heute höhere Umsätze zu erzielen, als vor dem staatlich verordneten Rauchverbot, da gewissermaßen zu jeder Zigarette eine Bestellung erfolgt.

[Bearbeiten] Thailand

In Thailand ist das Rauchen in Räumen mit Klimaanlage (z. B. Hotelzimmer, Restaurants) verboten (siehe Bild).

Rauchverbotshinweis in einem Hotelzimmer (Pattaya, Thailand) mit Angabe des Bußgeldes (umgerechnet ca. 20 €)
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Rauchverbotshinweis in einem Hotelzimmer (Pattaya, Thailand) mit Angabe des Bußgeldes (umgerechnet ca. 20 €)

[Bearbeiten] Tschechien

Das Rauchen in Nahverkehrsmitteln und Gaststätten ist in Tschechien nicht gestattet.

Seit 1. Januar 2006 darf in Tschechien in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kinos und Theatern, Sporthallen sowie auf Bahnhöfen oder an Haltestellen von Straßenbahn und Bus nicht mehr geraucht werden.

Seit 1989 existiert ein Rauchverbot in Räumen, in denen auch Nichtraucher arbeiten. Das Gesetz wird in der vorliegenden Form jedoch kritisiert, weil es die Arbeitgeber dazu verleitete, unter den Arbeitsuchenden eine Vorauswahl zwischen Rauchern und Nichtrauchern unabhängig von deren Qualifikationen unter den Bewerbern zu treffen. Ein neuer Gesetzentwurf wird zur Zeit ausgearbeitet.

[Bearbeiten] Ungarn

Im Lauf der Jahre hat Ungarn das Rauchverbot in den Verkehrsmitteln und in öffentlichen Gebäuden gegen den anfänglichen Widerstand der mehrheitlich rauchenden Bevölkerung durchgesetzt.

Allerdings sind die Formulierungen des Flickwerks an Gesetzen schwammig und lassen alle nur erdenklichen Ausnahmeregelungen zu. So können private Buslinienbetreiber ihre eigenen Fahrtordnungen erlassen und in den Fahrzeugen aushängen, Gastronomen können sich als Raucherausschank deklarieren und Kinobesitzer haben nach wie vor die in Ungarn beliebten Raucherlounges in den hinteren Rängen der Sitzreihen.

Dies hängt auch mit der Auffassung des Gesetzgebers zusammen, dass unter dem gesetzlich verankerten Begriff Öffentlicher Raum „öffentlich-rechtlicher Raum“ verstanden wird im Unterschied zu öffentlich begehbarem Raum oder von privater Hand zu Funktionen für die Allgemeinheit nutzbarem Raum.

Eine Verschärfung der Gesetze gegen das Rauchen ist daher dort nicht zu erwarten.

[Bearbeiten] USA

In den USA gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen und bei Flügen (Ausnahme: Internationale Charterflüge). Besonders scharfe Rauchverbote in und z.T. auch vor sämtlichen geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen gelten in den Bundesstaaten New York, Kalifornien, Massachusetts und Florida.

[Bearbeiten] Uruguay

Uruguay ist das erste lateinamerikanische Land, in dem seit 1. März 2006 ein Rauchverbot in allen Restaurants gilt.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. ZDF, vom 7. April 2006
  2. Pressemitteilung DKFZ, vom 16. März 2006
  3. KPMG: Smoking ban to boost pub company profits vom 10.11.04
  4. DEHOGA liefert manipulierte Zahlen bei Nichtraucher-Info Nr. 62 - II/06
  5. Nichtraucherschutz in Hotel und Gastronomie - Vereinbarung zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom 01.03.05 bei bmg.bund.de
  6. Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen, in Curia Vista - Geschäftsdatenbank der Schweizer Bundesversammlung
  7. a b Ein letztes Stück „Freiheit“ - im eigenen Auto bei tagesschau.de 31.08.06
  8. Rauchverbot in internationalen Zügen in Italien bei bahn.de, aufgerufen 15. Oktober 2006
  9. Spaniens Tabakgesetz - viel Rauch um Nichts? in Ärzte Zeitung vom 20.04.06
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