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Public Social Private Partnership

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Ob fehlende Ausbildungsmöglichkeiten, der Mangel an arbeitsplatznahen Wohnmöglichkeiten für behinderte Menschen in ländlichen Regionen, die hohe Überschuldung Jugendlicher oder ökologische Probleme: Zur Bewältigung der gesellschaftlichen Problemlagen sind neue Konzepte und Entwicklungen, soziale Produkte und Dienstleistungen gefragt, für deren Realisierung umfassende Partnerschaften und die Sicherstellung der Finanzierung notwendig sind.

Die Idee der „Public Social Private Partnership“ (Abkürzung PSPP) gründet sich auf dem Begriff des Public Private Partnerships (PPP). PSPP hat jedoch eine spezielle Zielsetzung: Mittels PSPP wird die Umsetzung sozialer Interessen finanziert. Das können Projekte im Bereich der Behindertenhilfe, Unterstützung von Arbeitsuchenden, Aus- und Weiterbildung benachteiligter Menschen, Beratung von verschuldeten Personen sowie Projekte im Bereich des Umweltschutzes etc. sein.

Die Finanzierung dieser Projekte und das Aufbringen der dafür notwendigen Ressourcen erfolgt in einer Partnerschaft aus dem öffentlichen, privat- und sozialwirtschaftlichen Bereich. An einer Public Social Private Partnership beteiligen sich interessierte Unternehmen und Organisationen der Privatwirtschaft, der öffentlichen Hand und der Sozialwirtschaft. Diese nehmen in der Partnerschaft spezifische Rollen ein: Die Rolle der Finanzierung, die Rolle der Koordination und Umsetzung und die Rolle der Sicherstellung des Zahlungsflusses durch garantierte Abnahme der sozialen Leistungen.

Durch die Durchführung einer PSPP verbessert sich einerseits die Lebenssituation benachteiligter Personen, zum anderen ist – durch die Einnahme der Rollen je nach spezifischen Tätigkeitsschwerpunkten, Kompetenzen und Interessen – für alle beteiligten Unternehmen ein eindeutiger Gewinn gegeben. Folglich entsteht eine Four-Win-Situation: Gewinn für die benachteiligten Personen, die Unternehmen und Organisationen der Privatwirtschaft, der Sozialwirtschaft und der öffentlichen Hand.

Somit ist „Public Social Private Partnership“ eine Form der Partnerschaft zur Finanzierung und Ressourcengenerierung für Produkte und Dienstleistungen zur Verfolgung von Gesellschaftlichen Schutz- und Erhaltungsinteressen bzw. zur Verbesserung der Lebenssituation und Lebenschancen benachteiligter Menschen oder Menschengruppen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Hintergrund

[Bearbeiten] Der Ausgangspunkt: Public Private Partnership

Ausgangspunkt für Public Social Private Partnerships (PSPP) ist der eingeführte und umgangssprachlich akzeptierte Begriff „Public Private Partnership“ (PPP).

Public Private Partnership Modelle gehen einerseits auf die ganz klassische Form der Kooperation zwischen öffentlichen Verwaltungen und privaten Unternehmen zurück: den gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen, bei der ein privater und ein öffentlicher Kapitalgeber ein Unternehmen (in der Regel in der Rechtsform einer GmbH) betrieben, ohne dass diese Kooperationsform als „Public Private Partnership“ bezeichnet wurden. Andererseits greifen sie Ansätze kommunaler Finanzierungsmodelle, die schon in den 70er Jahren angewandt wurden, auf, wie zum Beispiel kommunales Leasing, geschlossene Immobilienfonds, Betreibermodelle oder Forfaitierung. (Budäus 2006:12).

Die Weiterentwicklung dieser Ansätze der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch die öffentliche Verwaltung gemeinsam mit privatwirtschaftlichen Unternehmen ist auf jüngste gesellschaftspolitische Entwicklungen zurückzuführen. Auf Basis (wirtschafts)politischer Diskurse, in welchen mit dem Fehlen öffentlicher Mittel argumentiert wird, kommt die öffentliche Hand immer öfter nicht mehr allein für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten auf, sondern sucht neue Kooperationsstrategien mit dem privaten Sektor. Überdies macht die durch den Ausschreibungswettbewerb geprägte EU-Wettbewerbskonzeption für öffentliche Unternehmen neue Wettbewerbsstrategien im Sinne einer marktorientierten Aufgabenwahrnehmung erforderlich. Nicht zu vernachlässigen sind die in Privatisierungsdebatten angeführten Argumente, öffentliche Verwaltungen seien ineffizient und sollten privatwirtschaftliche Managementkonzepte für eine effizientere öffentliche Aufgabenwahrnehmung nutzen. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die öffentliche Hand weg von einem produzierenden Staat hin zu einem Gewährleistungsstaat entwickelt, der bestimmte Aufgaben nicht mehr selbst wahrnimmt sondern nur noch sicherstellt, dass sie erfüllt werden. Damit geht ein Wandel von einer kollektiven, durch Steuern geprägten Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen hin zu Finanzierungsformen, welche die Nutzer und Nutzerinnen zu tragen haben.

Für das nun immer stärker nachgefragte Zusammenwirken von Hoheitsträgern mit privaten Wirtschaftssubjekten wird seit Mitte der 1990er Jahre im deutschsprachigen Raum der Begriff PPP verwendet.

Auch wenn aufgrund der Vielgestaltigkeit der Anwendungsfelder eine allgemein anerkannte Definition für PPP noch nicht gefunden wurde, so ist es im wirtschaftlichen Sprachgebrauch mittlerweile anerkannt, dass der Begriff sowohl vom Sinn als auch vom Begriffsgehalt nur dann einschlägig ist, wenn die Partner/innen ihre unterschiedlichen Stärken einsetzen. Reine Finanzierungsgeschäfte werden demgemäß nicht als PPP bezeichnet. Jedoch wird der Kern einer PPP als Finanzierungsinstrument gesehen. Diesen Aspekt hebt auch die EU-Kommission in der Beschreibung ihrer „Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung“ hervor: „Öffentlich-private Partnerschaften (PPP) können ein geeignetes Finanzierungsinstrument für Investitionen sein, wenn hinreichend Spielraum für die Beteiligung des Privatsektors besteht“ (Kommission 2005:12).

PPP ist somit nach heutigem, funktionalem Begriffsverständnis die meist “langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, bei der die erforderlichen Ressourcen (z.B. Know-How, Betriebsmittel, Kapital, Personal etc.) von den Partnern und Partnerinnen zum gegenseitigen Nutzen in einem gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt und vorhandene Projektrisiken entsprechend der Risikomanagementkompetenz der Projektpartner und -partnerinnen optimal verteilt werden" (Gutachten „PPP im öffentlichen Hochbau“, Bd.1, 2003: 2,3).

[Bearbeiten] Exkurs: Public Private Partnership im Vergleich zu herkömmlicher Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben

PPP sind – grob zusammengefasst – Kooperationsformen zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Zu PPP gibt es mittlerweile eine weitreichende Zahl an Publikationen und Studien. An dieser Stelle soll keine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Begriff PPP erfolgen, jedoch soll der Unterschied zwischen einer Public Private Partnership und herkömmlichen Formen der Finanzierung und Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben aufgezeigt werden.

Abzugrenzen ist PPP daher von zwei Varianten der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben:

I. Einerseits sind PPPs abzugrenzen von der Eigenerledigung. Der Staat nimmt eine öffentliche Aufgabe ausschließlich mit eigenen Sachmitteln und eigenem Personal, auch durch Eigen- oder Regiebtriebe, wahr. Zur Eigenerledigung zählen

a) Herkömmliche Beschaffungsmaßnahmen, wie z.B. der Kaufvertrag. Zu diesen unterscheidet sich eine PPP durch die meistens auf Dauer angelegte partnerschaftliche Zusammenarbeit und die Risikoteilung.

b) Formale Privatisierung (Organisationsprivatisierung). Eine öffentliche Aufgabe wird durch ein Unternehmen in privater Rechtsform (z.B. einer GmbH), welches jedoch zu 100% der öffentlichen Hand gehört, durchgeführt.

c) Outsourcing. Eine bislang von der öffentlichen Verwaltung erbrachte Leistung wird an einen Privaten oder ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen vergeben und von diesem erledigt (z.B. Reinigung öffentlicher Gebäude durch private Reinigungsunternehmen). Auch hier liegt keine Risikoteilung vor.

II. Andererseits sind PPPs von der materiellen Privatisierung (=Aufgabenprivatisierung) abzugrenzen . Bei der materiellen Privatisierung gibt der Staat die Erledigung einer öffentlichen Aufgabe vollständig an ein privates Unternehmen ab (z.B. Müllabfuhr). Manchmal verbleiben Kontrollrechte in den Aufsichtsgremien. Materielle Privatisierungen werden nicht als PPPs angesehen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass PPPs von anderen Formen der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben folgende drei Hauptpunkte unterscheidet:

  • Im Rahmen von PPPs wird das Ownership des Vorhabens bzw. des Projekts geteilt. Kernpunkt einer PPP ist daher eine Risiko- und Gewinnteilung.
  • Im Vergleich zu Eigenerledigung öffentlicher Aufgaben kann die Öffentliche Hand sich bei PPPs auf ihre Kernkompetenzen konzentieren. Sie muss zur Erledigung keine eigenen Fachleute abstellen und ist dadurch in die Umsetzung weniger eng involviert.
  • Überdies unterscheidet PPPs von herkömmlichen Finanzierungsformen der oben erwähnte tendenzielle Wandel von auf Steuern basierten kollektiven Finanzierungskonzepten zu individuellen nutzerorientierten Finanzierungsansätzen (z.B. Autobahnmaut).

Zu weiteren Informationen zu Public Private Partnership s. den diesbezüglichen Artikel.

[Bearbeiten] Von PPP zu PSPP

Zu „Public Private Partnership“ besteht eine Vielzahl an Definitionen und unterschiedlichen Interpretationen. Nicht nur in wissenschaftlichen zu diesem Thema, sondern auch in der Anwendung gehen die Meinungen auseinander. Die Formenvielfalt von PPPs in unterschiedlichen Aufgabenbereichen führen zu einer uneinheitlichen Verwendung des Begriffs, von Finanzierungs- und Organisationsmodellen bis hin zu sektorübergreifenden Netzwerken (vgl. Oppen, Sack, Detlef 2003).

Oppen, Sack und Wegener beziehen sich in ihrer Studie über Public Private Partnerships im Feld sozialer Dienstleistungen auf eine einflussreiche Publikation von Budäus und Grüning, in welcher zwischen einem engen und einem weiten PPP – Begriff unterschieden wird. Die Differenzierung zwischen engen und weiten PPPs wurde zum Beispiel auch von Rüttgers und Sundmacher in ihrem Vortrag „‚Alte’ und ‚neue’ PPP im Gesundheitssystem – Fluch, Segen oder Aufgabe?“ vorgestellt.

PPP in der engen Begriffsbeschreibung setzt eine gesellschaftsvertragliche Formalisierung der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen voraus, wobei nach Budäus und Grüning auch ein Fokus auf die Verfolgung komplementärer Ziele, Synergiepotenziale bei der Zusammenarbeit, Prozessoptimierung, intakte Identität und Verantwortlichkeit der Beteiligten gelegt ist. Ein weiterer PPP - Begriff bezieht sich hingegen auf informelle Kooperationen.

Bei allen Unterschiedlichkeiten und Differenzierungen, die Begriffsabbildungen eines ‘PPP‘ zulassen, ist das Verbindende und Konstante, dass PPP öffentliche Aufgabenstellungen mit marktwirtschaftlichen Mechanismen und Interessen verbindet. Um den Aspekt zwischen Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft noch exakter darzustellen und auf den Grund gehen zu können, ist es notwendig, vorweg über einen Exkurs jenen zivilgesellschaftlichen Bereich zu beleuchten und einzuführen, der sich dadurch kennzeichnet, dass er sich in organisierter und nicht gewinnorientierter Weise und Form Themen gegen die Benachteiligung von Menschen zum Inhalt macht. Auch diesem Bereich haftet eine vielschichtige Zugangsweise und äußerst heterogene Darstellungs-Szenarie im Sinne schlüssiger Anforderungen an. In Theorie und Praxis werden dazu verschiedenste Begriffe wie Soziale Dienste, Non-Profit, informeller Sektor, Dritter Sektor usw., geführt. Aufgrund noch zu zeigender Überlegungen, wird für die vorliegende Darstellung hierzu der Begriff ‚‘Sozialwirtschaft‘ definiert (soweit möglich), eingeführt und zur Anwendung gebracht.

Exkurs: Der Sozialwirtschaftskompass: s. Sozialwirtschaft in der Wikipedia

Wie unter dem Stichwort Sozialwirtschaft dargestellt, muss, wenn der Wesenskern einer PPP als mögliche Partnership-Dispositionen für Win-Win-Situationen zwischen Öfffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Darstellung gebracht werden soll, das Verhältnis zwischen Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft um das Feld der Sozialwirtschaft im Sinne einer notwendigen Spezifizierung differenziert bzw. erweitert werden. Um dieser Spezifizierung auch nach außen hin zum Ausdruck zu bringen, ist es sinnvoll von einer Public Social Private Partnership zu sprechen: vom PPP zu einem PSPP.

Ausgehend von der eben gezeigten systemischen Überlegung ist es hier erforderlich sich nochmals das Wesen einer PPP in Erinnerung zu rufen: Nämlich, dass PPP eine Kooperationsform zwischen Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben darstellt. PSPP ist die begriffliche Garantie (und damit Qualität eines PPP) dafür, dass in der Anwendung einer PPP

  • die öffentlichen Ziele, Inhalte bzw. Aufgaben des PPP-Gegenstandes, im Sinne des Verständnisses von Gemeinwohl, Daseinsfürsorge etc., bewahrt, erfüllt und erreicht werden,
  • Kooperationsinhalte bzw. –ziele ausschließlich mittel- und langfristig zur Anwendung gelangen und
  • die dafür notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen (z.B. Finanzierung) als Teil davon mitberücksichtigt und –umgesetzt sind.

Für die Öffentliche Hand bedeutet die Spezifizierung von PPP zu PSPP folgende Bedeutung:

  • Aufgaben der Öffentlichen Hand werden mittel- bzw. langfristigen Lösungen im Sinne des Gemeinwohls, der Daseinsfürsorge zugeführt und durch
  • das Zuführen von Aufgaben der öffentlichen Hand zu Kooperationslösungen erweitert sich für die Öffentliche Hand deren Handlungsspielraum durch zweierlei: einerseits durch eine kooperative Form des „Outsourcen“ (inkl. Finanzierung) und zweitens durch zusätzliche Partner und Partnerinnen der Privat- und Sozialwirtschaft in der Aufgabenbewältigung.

Beide eben erwähnten Punkte machen es der Öffentlichen Hand möglich, ihren Aufgabenfeldern umfassender, professioneller, nachhaltiger und ausgeweiteter durch zusätzliche Finanz-, Know-how und Umsetzungs-Ressourcen nachkommen zu können.

Auch für die Privatwirtschaft ist PSPP die Möglichkeit durch die Kooperationsform mit Öffentlicher Hand und Sozialwirtschaft Handlungsspielräume in jeglicher (marktwirtschaftlicher) Hinsicht zu erweitern.

Durch die differenzierte Sichtweise des Modells PPP zum PSPP ist es der Sozialwirtschaft im Rahmen einer Kooperationsform zwischen Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft möglich, mit ihrem intermediären Rollenverständnis dafür zu sorgen, dass öffentliche Anliegen zu kompetenten mittel- und langfristig Lösungen gebracht werden und Partner und Partnerinnen sowohl der Öffentlichen Hand als auch der Privatwirtschaft gemäß ihrer Stärken bei gleichzeitigem Risiko-Verringerung aller Beteiligten im Rahmen der Kooperation zum Einsatz kommen. Für die Sozialwirtschaft wird durch die Mittel- und Langfristigkeit der Lösungen eine Verbesserung hinsichtlich Planung, Entwicklung und Qualität erreicht.

Letztendlich bedeutet PSPP vor allem für die Zielgruppe benachteiligter Menschen die Abdeckung ihrer Bedarfe einerseits, dass gesellschaftlich zugesicherte Leistungen mittel- und langfristig auch gewährleistet sind und anderseits ermöglicht Mittel- und Langfristigkeit durch ein PSPP, dass zukünftige Bedarfe identifiziert, antizipiert und durch proaktive Maßnahmen innovativen Leistungen und Lösungen zugeführt werden können.

[Bearbeiten] PSPP: Public Social Private Partnership – Modellbeschreibung

[Bearbeiten] Systemische Beschreibung einer Public Social Private Partnership

Für die Modellbeschreibung von „Public Social Private Partnership“ ist – wie im vorhergehenden Kapitel erläutert – der namensbestimmende Begriff „Public Private Partnership“ von großer Bedeutung. Ebenso wie es in Praxis und Theorie die unterschiedlichsten Konzepte zu „PPP“ gibt, kristallisiert sich immer deutlicher heraus, dass auch mit „PSPP“ unterschiedliche Bedeutungen verbunden werden. In Mitverfolgung und Analyse der Diskussionen innerhalb Vertreter und Vertreterinnen der Sozialwirtschaft zum Thema „Public Social Private Partnership“ ist folglich ebenso eine Differenzierung zwischen einer weiten und einer engen Begriffsdefinition vorzunehmen. Dabei kann die weite Definition als Basis verstanden werden, auf welcher jede Spezifizierung aufbaut.


Begriffliche Basis: PSPP in der weiten Definition

PSPP in ihrer weiten Begriffsdefinition umfasst ähnlich wie bei PPPs Kooperationsmodelle zwischen den Beteiligten. Im Falle von Public Social Private Partnership sind dies nicht nur Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft (wie es bei PPPs der Fall ist), sondern auch Organisationen und Unternehmen der Sozialwirtschaft. Schwerpunkt wird hier auf die Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und Unternehmen gelegt, welche die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung sozialer Ziele verfolgt.

Die zwei Hauptcharakteristika einer PSPP in der weiten Definition sind daher:

a. die soziale Zielsetzung: die Durchführung von Aktivitäten im Sinne gesellschaftlicher Schutz- und Erhaltungsinteressen bzw. für die Verbesserung der Lebenssituation und/oder Lebenschancen benachteiligter Personen oder Personengruppen

b. die partnerschaftliche Durchführung: das Konzept der Partnerschaft zwischen erstens öffentlichen, zweitens rein privatwirtschaftlichen und drittens sozialwirtschaftlichen Unternehmen und/oder Organisationen.

Diese Charakteristika kennzeichnen eine Public Social Private Partnership – unabhängig davon wie viele weitere Elemente von PPP-Modellen übernommen werden und wie stark PSPP-Modelle spezifiziert werden – nicht nur in theoretischen Konzeptionen, sondern auch im Diskurs der im sozialwirtschaftlichen Feld operativ tätigen Personen. Diese beiden Hauptcharakteristika werden in den nachfolgenden Kapiteln näher erläutert.


Die Spezifizierung: PSPP in der engen Definition

Die Spezifizierung des PSPP-Modells ist aufgrund der oben genannten Bedarfe der benachteiligten Personen und der Sozialwirtschaft, aber auch der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft sinnvoll. Damit benachteiligte Personen nicht von der gesellschaftlichen Teilhabe ganz oder teilweise ausgeschlossen sind, müssen ihre Bedarfe sowohl langfristig als auch kontinuierlich abgedeckt werden. Dazu muss die Umsetzung der sozialen Aktivitäten in diesem Sinne sichergestellt werden. Dies kann nur durch eine längerfristige Finanzierung gewährleistet werden. Daher greift eine enge Definition von „Public Social Private Partnership“ das Finanzierungsmoment der Funktionsbeschreibung des Begriffs PPP auf, um es für soziale Interessen nutzbar zu machen. Bedeutsam ist auch hierbei der partnerschaftliche Aspekt. Erst durch diesen kann die Langfristigkeit und die Erweiterung der Handlungsspielräume erreicht werden.

Eine PSP Partnerschaft ist somit inhaltlich auf ein spezielles Tätigkeitsfeld bezogen und setzt sich explizit die partnerschaftlich langfristige Finanzierung und Ressourcengenerierung für Produkte und Dienstleistungen zur Verfolgung von Gesellschaftlichen Schutz- und Erhaltungsinteressen bzw. zur Verbesserung der Lebenssituation und Lebenschancen benachteiligter Menschen bzw. Menschengruppen zum Ziel: PPP als Finanzierungs- und Ressourcengenerierungs-Instrument für benachteiligte Menschen wird hier zum PSPP.

Folgende drei Haupt-Merkmale charakterisieren eine Public Social Private Partnership:

1. Erstens wird durch das „S“ des Begriffs das Ziel bzw. der Zweck des Finanzierungstools genau vorgegeben: die Durchführung gesellschaftlicher Schutz- und Erhaltungsinteressen bzw. Aktivitäten zur Verbesserung der Lebenssituation und Lebenschancen benachteiligter Menschen bzw. Menschengruppen. Während PPPs in der Literatur dahingehend beschrieben werden, dass ihr Zweck in der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Allgemeinen liegt, wird bei PSPP die Zielsetzung auf explizit soziale Inhalte eingeengt.

2. Zweitens übernimmt eine Public Social Private Partnership den Charakter des Finanzierungs- bzw. Ressourcengenerierungs-Instrumentes. Um im Sinne gesellschaftlicher Schutz- und Erhaltungsinteressen tätig zu sein, sprich soziale Dienstleistungen umzusetzen bzw. soziale Produkte einzuführen, bedarf es in vielen Fällen der Errichtung und Betreibung von Infrastruktur. PSP-Partnerschaftsprojekte zielen daher zum einen auf die Finanzierung von Infrastruktur ab, welche der Umsetzung sozialer Produkte und Dienstleistungen dient. In diesem Fall folgen PSP-Partnerschaften dem Gegenstadsbereich von PPP-Projekten, welche ebenfalls üblicher Weise im Zusammenhang mit Infrastruktur-Finanzierungen stehen. Zur Durchführung sozialer Leistungen bedarf es jedoch nicht unbedingt umfassender Infrastruktur, jedoch immer einer Phase der Entwicklung, Planung und Errichtung der Voraussetzungen für die Durchführung der sozialen Leistungen. PSPP als Finanzierungsinstrument kann daher zum anderen auch zur Finananzierung der Entwicklung und Vorbereitung von sozialen Produkten und Dienstleistungen, welche keine größeren Infrastrukturinvestitionen erfordern, angewandt werden. Je nachdem, ob Infrastruktur mitfinanziert werden muss oder nicht, gestalten sich die zur Anwendung kommenden Finanzierungsinstrumente jeweils unterschiedlich.

3. Drittens wird mit „Partnerschaft“ als Bedingung eingeführt, dass es zur Erfüllung des Tools mindestens zwei Partner bzw. Partnerinnen unter den Bedingungen von Partnerschaftsprinzipien benötigt, die sowohl finanzielle Mitteln als auch sonstige Ressourcen zur Erreichung des gemeinsamen Ziels „S“ generieren. Das PSPP-Charakteristika „Partnerschaft“ entspricht ebenfalls den Merkmalen einer PPP. Drei von Budäus (2006:19) für PPP kennzeichnende Merkmale werden hier integriert:

  • Partnerschaftsprinzip dahingehend, dass die Ziele und Nutzenerwartungen der beteiligten Partnerunternehmen und –organisationen miteinander kompatibel sind.
  • Partnerschaftsprinzip im Sinne der Schaffung von Synergiepotenzialen
  • Intakt bleibende Identität der Partnerunternehmen und -organisationen

PSPP stellt auch hier ein Spezifikum gegenüber herkömmlicher Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dar. Anders als bei PPP-Projekten, bei welcher nur zwei PartnerInnen beteiligt sein müssen, bedeutet „Partnerschaft“ bei einer Public Social Private Partnership die partnerschaftliche Beziehung zwischen zumindest von drei Akteuren / Akteurinnen, da es drei essentielle aber sehr unterschiedliche Rollen wahrzunehmen gilt: Die Finanzierung des Vorhabens, die Trägerschaft für die Durchführung und die Sicherstellung der Nachfrage nach den sozialen Leistungen.

In einer Public Social Private Partnership müssen somit drei Funktionen erfüllt werden:

Systemische Darstellung PSPP
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Systemische Darstellung PSPP

Zumindest eine Partnerin / ein Partner stellt die Finanzierung sicher (Finanzierungsebene), zumindest eine Partnerin / ein Partner übernimmt die Trägerschaft des Projekts und ist somit für die Koordination des Projekts von der Planung über die Errichtung bis hin zur Umsetzung des sozialen Produkts bzw. der sozialen Dienstleistung zuständig (Trägerschaftsebene) und wiederum zumindest eine Partnerin / ein Partner stellt den Zahlungsfluß sicher, indem sie/er die Abnahme eben dieser Leistung garantiert, und somit auch zur Finanzierung beiträgt. Diese drei Funktionen werden – wie unter Rollen und Funktionen ausgeführt – im Idealfall durch drei Partnerunternehmen bzw. –organisationen ausgefüllt, welche über die jeweiligen Kompetenzen und Zuständigkeiten verfügen. Als Minimalbedingung können die Synergien auch durch zwei Partnerunternehmen bzw. –organisationen geschaffen werden, solange alle drei Funktionen erfüllt werden.

Eine PSP-Partnerschaft ist folglich eine Partnerschaft zwischen unterschiedlichen Ebenen: der Finanzierungs- und der Umsetzungsebene (sowohl von operativer als auch von nachfragender Seite her).

Im Rahmen dieser engeren Begriffsbestimmung werden von den PPP-Modellen über die bereits angeführten hinweg noch folgende Elemente für PSPP übernommen:

  • Längerfristig oder auf Dauer angelegte Interaktion zwischen öffentlicher Hand und AkteurInnen aus dem privaten Sektor
  • Partnerschaftsprinzip im Sinne einer Ressourcenzusammenführung zur gemeinsamen Finanzierung
  • Lebenszykluskonzept: Beachtung und Integration des ganzheitlichen Prozesses, der aus verschiedenen Teilmodulen besteht
  • Die Partnerschaft kann entweder langfristig projektbezogen sein (Orientierung an einer Projekt-PPP) oder auf Dauer angelegt sein (Orientierung an Organisations-PPP).

(zu den Kennzeichen einer PPP vgl. Budäus 2006: 19)

Im folgenden werden nun zuerst die beiden Charakteristika näher erläutert, die für PSPP allgemein gelten: die Zielsetzung der Verfolgung gesellschaftlicher Schutz- und Erhaltungsinteressen zum einen und die Partnerschaftsprinzipien zum anderen. Danach wird auf die engere Definition PSPP in ihrem Idealtypischen Ablauf, dem Phasenplan, den Rollen und Funktionen und den Finanzierungsinstrumenten eingegangen.

[Bearbeiten] Gesellschaftliche Schutz- und Erhaltungsinteressen

Aktivitäten, die im Rahmen einer PSPP durchgeführt werden, haben den Anspruch, Gesellschaftliche Schutz- und Erhaltungsinteressen zu verfolgen bzw. zur Verbesserung der Lebenssituation und –chancen von benachteiligten Menschen bzw. Menschengruppen beizutragen. Der aus dem juristischen Sprachgebrauch stammende Begriff „Gesellschaftliche Schutz- und Erhaltungsinteressen“ definiert die Zielsetzung einer PSPP höchst allgemein. Dadurch ist zwar die Akzeptanz den Begriffs maximal, ebenfalls jedoch seine Interpretationsmöglichkeiten. Er umfasst soziale Interessen jeder Art ebenso wie ökologische oder kulturelle. Im Gegensatz dazu ist die Erweiterung um die „Verfolgung von Aktivitäten zur Verbesserung der Lebenssituation und –chancen von benachteiligten Menschen bzw. Menschengruppen“ insofern spezifischer, als diese Definition personenbezogen ist. Nichts desto trotz bleibt die Frage offen, wann Menschen oder Menschengruppen als sozial benachteiligt gelten bzw. gelten können.

Der Fachausdruck für Benachteiligung ist in der Soziologie die „Soziale Deprivation“. Als sozial depriviert werden Individuen oder Gruppen beschrieben, welche „nicht zureichend (über dem sozialen Existenzminimum liegend) mit lebensnotwendigen oder dafür gehaltene Güter versorgt“ werden (Reinhold 2000: 110). Diese Definition geht von einer Grundversorgung aus. Mit Bezug auf die öffentliche Diskussion in Österreich bzw. Europa kann hier die Armutsgrenze als Bezugspunkt angenommen werden. Wer unter die Armutsgrenze fällt, kann nicht oder kaum über lebensnotwendige oder von der Gesellschaft dafür gehaltene Güter verfügen. Nach dem Bericht "Einkommen, Armut und Lebensbedingungen“ der Statistik Austria wird die Grenze zur Armutsgefährdung bei 60% des Medianeinkommens definiert, für Österreich lag diese im Jahr 2004 bei 10.182 Euro im Jahr (Statistik Austria 2006: 34). Während hier der Bezugspunkt also das Existenzeinkommen und eine mindeste Teilhabe am gesellschaftlichen Leben darstellt, geht das Konzept der „relativen Deprivation“ von Benachteiligung einer Person gegenüber anderen bzw. gegenüber einer Bezugsgruppe aus, wobei auch die subjektiv empfundene Benachteiligung berücksichtigt wird (vgl. Reinhold 2000: 110). Die relative Deprivation erweitert somit den Blickwinkel von der reinen Existenzsicherung auf alle anderen Lebensbereiche – je nachdem welcher Aspekt hinsichtlich welcher Bezugsgruppe genauer betrachtet wird. Diese Überlegung könnte theoretisch zu einer unendlichen Auflistung möglicher Ungleichheiten und somit Benachteiligungen führen. Eine Beantwortung der Frage, was bzw. wer der Bezugspunkt ist, erscheint notwendig.

Da jedoch jede normative Festmachung (beispielsweise: „Alle Menschen sollen gleich viel verdienen.“, „Alle Menschen sollen Zugang zu Ferrari-Autos haben“ oder auch „Alle Menschen sollen die gleiche Ausbildung genießen dürfen“) aus einem theoretischen Blickpunkt heraus unzulässig erscheint, wird hier als Bezugspunkt die Handlungsmaxime des demokratischen Staates gewählt. Der demokratisch legitimierte Rechtsstaat orientiert sich an der Handlungsmaxime des Gemeinwohls als Mittel, um seinen Bürgern und Bürgerinnen „insgesamt optimale Lebens- und Entfaltungschancen zu garantieren“ (Reinhold 2000: 204). Was nun der Staat als Gemeinwohl ansieht, schlägt sich in dessen Gesetzgebung nieder. Somit sind Verfassungen und Städtestatuten die geeignetsten Indikatoren für den kleinsten gemeinsamen Nenner dafür, was in einer demokratisch organisierten Gesellschaft als Gemeinwohl angesehen wird. Darüber hinaus drückt die jeweils gewählte Regierung den Status-Quo über die Gemeinwohlvorstellungen der Gesellschaft aus. Wird die Gemeinwohlorientierung herunter gebrochen auf kleinere Ebenen, können die Bezugspunkte z.B. in Österreich auch die Bundesländer, oder sogar noch kleinere Regionen, wie Gemeinden, und ihre jeweiligen Auffassungen von Gemeinwohl (für die jeweilige Region) sein. Sind nun durch das demokratische Rechtssystem legitimierte Grundsätze und Vorstellungen darüber, was in einer Gesellschaft Existenzabsicherung, Daseinsvorsorge und grundlegende Lebensbedingungen und gesellschaftliche Teilhabe bedeuten, nicht von allen Menschen oder Menschengruppen zu gleichen Teilen wahrnehmbar, ist von sozialer Benachteiligung zu sprechen.

Der öffentlichen Hand fällt die Aufgabe zu, soziale Benachteiligungen zu vermeiden und daher im Sinne einer Voraussicht dort staatlich einzugreifen, wo der Markt ohne staatlichem Eingriff die Gemeinwohlvorstellungen der Gesellschaft nicht erfüllen kann. Die Reaktion der sogenannten Zivilgesellschaft auf benachteiligenden Situationen macht die Benachteiligung sichtbar. Am deutlichsten und bemerkbarsten werden die Reaktionen, wenn zivilgesellschaftliche Alternativen, die auf die Behebung der Benachteiligungen abzielen, gegründet werden. Dies können BürgerInneninitiativen, sozialwirtschaftliche Organisationen, Selbsthilfegruppen, soziale Projekte im allgemeinen sein.

Festzuhalten ist nochmals, dass hiermit keine normative oder empfehlende Feststellung vorgenommen wurde, was als soziale Benachteiligung gilt bzw. gelten soll. Es wurde eine deskriptive Zugangsweise gewählt, die das gesellschaftliche System und die Legitimierungsmechanismen diese Systems einbezieht.

Ebenfalls auf der beschreibenden Ebene können – ausgehend von der vorgenommenen Definition – verschiedenste Merkmale von Personen oder Personengruppen beschrieben werden, auf Grund derer Benachteiligungen entstehen können:

Ergebnisse der empirischen Sozialforschung zeigen, dass es drei Hauptmerkmale gibt, deren jeweilige Ausformung stärker und konsequenter als andere Merkmale die soziale Position sowie die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe bestimmen – und somit auch Einflussfaktoren auf potentielle soziale Benachteiligung darstellen. Diese Merkmale sind:

Darüber hinaus können viele andere Faktoren ausschlaggebend sein. Zu den am häufigsten angeführten zählen Behinderung, Religion, Alter und Ausbildung (in starker Korrelation mit der oben genannten sozialen Schicht). Die Liste möglicher Merkmale, die eine soziale Benachteiligung mit sich ziehen können, ist jedoch gerade in Hinblick auf die oben angeführte Bezugsgröße – die gesellschaftlichen Vorstellungen über das Gemeinwohl – nie vollständig, da Benachteiligung hervorrufende Faktoren immer Themen- und situationsabhängig sind.

[Bearbeiten] PSPP – Partnerschaftsprinzipien

Partnerschaft im Allgemeinen ist eine spezifische soziale Interaktionsform welche impliziert, dass zwei oder mehrere Akteure/Akteurinnen in einem bestimmten, selbstgewählten Bereich zusammenarbeiten. Die Akteure/Akteurinnen müssen die Wahl haben, ob sie an der Partnerschaft teilnehmen oder nicht. Die Entscheidung gegen die jeweilige spezielle Partnerschaft darf sie nicht in ihrer Existenz gefährden. Die Identität der PartnerInnen bleibt auf jeden Fall intakt.

Partnerschaft im Sinne einer Public Social Private Partnership inkludiert die drei Ebenen der Finanzierung, der Trägerschaft und der Nachfrage/Auftragsvergabe.

Damit von einer Public Social Private Partnership gesprochen werden kann, müssen die „konstituierende Partnerschaftsprinzipien“ verwirklicht sein. Die Erfüllung der „erweiterenden Partnerschaftsprinzipien“ sind für die erfolgreiche Durchführung einer Public Social Private Partnership relevant.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die konstituierenden und erweiternden Partnerschaftsprinzipien, wobei die erweiternden thematisch den konstituierenden zugeordnet sind.

Konstituierende Partnerschaftsprinzipien Erweiternde Partnerschaftsprinzipien
  • Transparenz und Verbindlichkeit

Transparenz und Verbindlichkeit stellen oberste Prinzipien bei der Zusammenarbeit dar. Dies gilt zum einen für die Partnerschaftsprinzipien selbst: Alle beteiligten Unternehmen/Organisationen müssen sich auf Partnerschaftsprinzipien vor Eingehen der Partnerschaft geeinigt haben, diese müssen explizit gemacht werden und es muss Verbindlichkeit zur Einhaltung dieser Partnerschaftsprinzipien bestehen. Zum anderen gilt das Prinzip der Transparenz und Verbindlichkeit für viele der Inhalte der Partnerschaftsprinzipien, wie zum Beispiel Definition und Offenlegung der Nutzen, Gewinne und Risiken durch die Partnerschaft, der in die Partnerschaft eingebrachten Ressourcen Ressourcen, der gemeinsamen Zielsetzung und der Aufgaben-, Rollen- und Funktionsverteilung.

  • Inhaltliches Controlling – „Beobachtende Begleitung“

Ein inhaltliches Controlling bzw. eine beobachtende Begleitung ermöglicht eine Verbesserung des Prozesses, eine Optimierung der Leistungen und ein Lernen aus den Erfahrungen während des Projektzeitraums. Zusätzlich trägt sie zur nachhaltigen Verwertung der Erfahrungen bei.

  • Gelungene Aushandlungsprozesse im Sinne einer strategischen Partnerschaft

Die Partnerschaft ist eine mittel- bis langfristig angelegte strategische Handlungs- und Verantwortungsgemeinschaft, in der die PartnerInnen in einem gemeinsamen Leistungserstellungsprozess jeweils ihre spezifischen Inputs in den gemeinsamen Prozess einbringen. Die Entscheidungsfindung durch Verhandlung erfolgt gemeinsam

I. Beteiligung von mindestens 3 PartnerInnen, welche folgende Rollen wahrnehmen: die Rollen der Finanzierung, der Umsetzung und der Sicherung durch Nachfrage.
  • Es beteiligen sich jeweils ein Partnerunternehmen bzw. eine Partnerorganisationen aus den Bereichen der Öffentlichen Hand, der Privatwirtschaft und der Sozialwirtschaft.
  • Klare Aufgaben- , Rollen- und Funktionsverteilung

Diese orientiert sich an den tatsächlichen Kompetenzen und dem jeweiligen Fachwissen. Idealerweise nimmt die Sozialwirtschaft die Rolle der Umsetzung, die Privatwirtschaft die Rolle der Finanzierung und die öffentliche Hand die Rolle der Sicherung durch Nachfrage ein.

  • Klare gemeinsame Zielsetzung

Die PartnerInnen setzen sich für die Partnerschaft ein gemeinsames, klar umrissenes Ziel.

  • Gegenseitiges Vertrauen

Gerade bei der Erbringung sogenannter „Kernleistungen“ (also Leistungen im sozialen Bereich deren qualitative Erfüllung nur schwer messbar ist) trägt das gegenseitige Vertrauen zwsichen den PartnerInnen sehr viel zur erfolgreichen Umsetzung der Partnerschaft bei.

  • Sympathie zwischen den PartnerInnen

Die Praxis zeigt, dass Sympathie zwischen PartnerInnen den Aufbau und die gelungene Fortsetzung der Partnerschaft erleichtert.

II. Zusammenführung von Ressourcen.

Jede(r) Partner(in) muss die Ressourcen, welche er/sie in die Partnerschaft einbringen kann, vorab definieren und offen legen.

  • Herbeiführung von Synergieeffekten durch Ressourcenbündelung

In Aushandlungsprozessen werden die spezifische Ressourcen der PartnerInnen so gebündelt, dass es bei der Zusammenarbeit zu nutzbaren Synergiepotentialen kommt. Der Fokus richtet sich auf das Erreichen gemeinsam ausgehandelter Ziele in denen sich jede(r) Partner(in) wiederfindet. Dadurch werden Synergie-Effekte für die Beteiligten nutzbar gemacht, die ohne Partnerschaft so nicht entstehen würden.

  • Angemessenheit von Ressourcen und Größe der Partnerschaft

Ressourcen für die Partnerschaft (Humanressourcen) müssen der Größe der Partnerschaft entsprechen. Es sind ausreichend Zeitressourcen für das Management der Partnerschaft vorzusehen.

  • Vergrößerung des individuellen Handlungsspielraums

Durch die Teilung der Chancen und Risiken auf der Outputseite und dem Mix der von den jeweiligen PartnerInnen eingebrachten Ressourcen auf der Inputseite vergrößert sich der Handlungsspielraum der einzelnen Organisationen.

  • Verhältnismäßigkeit von In- und Output

Das Risiko und der Gewinn müssen je nach Ressourceneinsatz auf die Partner und Partnerinnen aufgeteilt werden.

III. Möglichkeit der Erfüllung der je nach Unternehmen / Organisation individuellen Nutzenerwartungen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die unternehmens-individuellen Nutzenerwartungen einander nicht ausschließen.
  • Risiko-Teilung bzw. Risiko-Senkung

Das Unternehmensrisiko (ökonomisch und technologisch) und die Gewinne werden geteilt bzw. durch die Beteiligung an der Partnerschaft für die einzelnen PartnerInnen gesenkt. Für die entstehenden Risiken und Gewinne ist ein effizienter Tauschmodus festzulegen. Jede/Jeder Beteiligte nimmt dabei jene Rolle wahr, die ihr/ihm in dieser Partnerschaft zugeteilt ist. Die Gleichwertigkeit der Rollen ist dabei nicht entscheidend, insofern die PartnerInnen in ihrer jeweiligen zugeteilten Rolle gleichberechtigt sind.

  • Konkreter Bedarf

Für jeden Partner / jede Partnerin muss ein konkreter Bedarf für das Eingehen einer Partnerschaft vorhanden sein.

[Bearbeiten] Bedingungen, damit PSPP zustande kommt

Vor dem Hintergrund der Ausführungen über die Begrifflichkeit PPP und dem darauf aufbauenden Qualitätsmodell PSPP ergibt sich als Bedingung, damit ein PPP zu einem PSPP werden kann, die Bereitschaft aller Beteiligten, im Rahmen einer Kooperation ausschließlich das als Lösungen, Ziele und Inhalte zu definieren und zuzulassen, was im Minimum von mittel- bzw. langfristigem Bestand sind. (Zu unterscheiden wäre hiervon, dass die Zielerreichung mittel- bzw. langfristig erfolgen müsste: dies ist hier nicht gemeint). Dies betrifft sowohl die Ziele selbst als auch, dass jene Voraussetzungen und Rahmenbedingungen berücksichtigt und geschaffen werden, die die Zielerreichung zu mittelfristigem und langfristigem Bestand werden lassen können.

Diese Bedingung ergibt sich als Unterschied zu einem PPP daraus, dass Inhalte von PSPP Inhalte und Ziele der Öffentlichen Hand (Gemeinwohl bzw. Daseinsfürsorge) sind, welche nicht den Gesetzen von Angebot und Nachfrage unterliegen. Diese Ziele und Inhalte liegen statt dessen in der Gewährleistung vereinbarten Gemeinwohls gegenüber der Zivilgesellschaft. Solcherart gesellschaftlich vereinbarte Grundsatzbeschlüsse stellen notwendige und wesentliche Bausteine für einen sozialen Frieden durch Sicherheit und Gerechtigkeit dar, der sich dadurch ergibt, dass Bürger und Bürgerinnen einer Gesellschaft auf vorweg gesellschaftlich vereinbarten Leistungen ihre individuelle Existenzgestaltungen verbindlich gründen und aufbauen können. Dies ist Voraussetzung zur Prävention von Benachteiligungen bzw. von zu Benachteiligung führenden Lebenssituationen.

In diesem Sinn orientieren sich mittelfristige PSPP-Lösungen und -Ziele an der Dauer von Legislaturperioden von Kommunen und Staaten; Langfristigkeit bedeutet dabei quantitativ betrachtet alles, was länger als Mittelfristigkeit (im oben genannten Sinn) darstellt, qualitativ gesehen, alles was Qualität und Bestand von Verfassungs- bzw. Statutarvereinbarungen schafft und sichert – im Sinne der Prävention bzw. Verhinderung von Benachteiligungen bzw. von benachteiligenden Lebenssituationen.

[Bearbeiten] Idealtypischer Ablauf einer PSPP

Sei es die zunehmende Anzahl an langzeitarbeitslosen Personen, die Mängel in der Wohnversorgung obdachloser Personen und Asylsuchender, die steigende Rate der Analyphabeten und Analphabetinnen oder die Überschuldung Jungendlicher: Eine Vielzahl an Problemlagen ist von der Gesellschaft zu bewältigen, gesellschaftliche Tendenzen müssen antizipiert, Lösungen entwickelt werden. Mittels unternehmerischem Engagement und Geschick widmen sich sozialwirtschaftliche Organisationen und Unternehmen der Bearbeitung dieser Probleme und der Verbesserung der Lebenssituationen der betroffenen Personen.

Am Beginn einer Public Social Private Partnership steht das Erkennen einer sozialen Problematik durch ein sozialwirtschaftliches Unternehmen (beispielsweise stellt eine Organisation der Behindertenbetreuung fest, dass viele behinderte Menschen in ländlichen Regionen vor der Schwierigkeit stehen, dass Wohnort und möglicher Arbeitsplatz zu weit voneinander entfernt sind). Es entsteht eine Idee zur Lösung der Problemlage und das sozialwirtschaftliche Unternehmen entwickelt auf Basis seiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich und seines Know-Hows eine soziale Dienstleistung, für welche eine Infrastruktur errichtet werden muss (beispielsweise eine arbeitsplatznahe betreute Wohnmöglichkeit für behinderte Menschen). Um die Umsetzung realisieren zu können, spricht das sozialwirtschaftliche Unternehmen ein Partnerunternehmen an, welches die Finanzierung übernehmen kann (beispielsweise eine Regionalbank) und bindet eine Organisation der öffentlichen Hand ein, welches an der Erbringung der sozialen Dienstleistung interessiert ist (beispielsweise das für Behinderungen zuständige Sozialamt). Dieses garantiert den Zahlungsfluß durch die Abnahme der sozialen Leistung und ermöglicht dadurch eine kostengünstigre Finanzierung durch das privatwirtschaftliche Partnerunternehmen. Daraufhin plant das sozialwirtschaftliche Unternehmen die Umsetzung, bildet evt. eine Trägerschaftspartnerschaft, errichtet die notwendige Infrastruktur (das behindertengerechte und arbeitsplatznahe Wohnhaus) und setzt schließlich die soziale Dienstleistung um (die Betreuung der Bewohner und Bewohnerinnen).

In dieser beispielhaften Darstellung wurde der zeitliche Ablauf und eine gewisse Rollenverteilung bereits sichtbar. Die beiden folgenden Kapitel stellen die Phasen einer PSPP nochmals überblicksartig dar (Kap. 2.3) und erläutern näher die Rollen und Funktionen in einer PSPP (Kap. 2.4)

[Bearbeiten] Zeitlicher Ablauf einer PSPP

1) Bedarfsfeststellung

2) Idee

3) Entwicklung der sozialen Produkte und Dienstleistungen

4) Aufbau der Finanzierungspartnerschaft mit Organisationen / Unternehmen der Privatwirtschaft und der Öffentlichen Hand

5) Planung der Umsetzung

6) Errichtung der Infrastruktur bzw. der Voraussetzungen zur Umsetzung der Produkte und Dienstleistungen

7) Umsetzung: Betreibung der Infrastruktur und Durchführung der sozialen Dienstleistungen bzw. Anbieten der sozialen Produkte

[Bearbeiten] Rollen und Funktionen in einer PSPP

In einer PSPP werden überwiegend drei Rollen wahrgenommen:

1) Finanzierung der Infrastruktur für die Umsetzung sozialer Produkte und Dienstleistungen bzw. Finanzierung der Entwicklung sozialer Produkte und Dienstleistungen

2) Umsetzung (Übernahme der Trägerfunktion: d.h. Bedarfserkennung, Ideengeberin, Koordination von der Planung bis zur Errichtung und Betreibung)

3) Nachfrage: Sicherung des Zahlungsflusses durch garantierte Abnahme der Produkte und Dienstleistungen

Alle drei Rollen können von unterschiedlichen PartnerInnen wahrgenommen werden. Jedoch liegen in jedem der beteiligten Bereich (Öffentliche Hand, Privatwirtschaft, Sozialwirtschaft) unterschiedliche Kompetenzgebiete und Interessensschwerpunkte und somit bestehen auch unterschiedliche Prioritätensetzungen in der Einnahme dieser Rollen. In folgender Tabelle ist dargestellt, welche Rollen die Unternehmen bzw. Organisationen der einzelnen Bereiche in einer PSPP idealerweise übernehmen (Priorität 1) bzw. übernehmen können (Prioritäten 2 und 3).

Rollen in einer PSPP:

Priorität / Bereich PartnerInnen der Sozialwirtschaft PartnerInnen der Privatwirtschaft PartnerInnen der Öffentlichen Hand
1. Umsetzung Finanzierung Nachfrage
2. Nachfrage Nachfrage Finanzierung
3. Finanzierung Umsetzung Umsetzung

Die Handlungsmaximen sozialwirtschaftlicher Unternehmen und Organisationen basieren auf moralischen Prinzipien, der Zweck liegt in der Verbesserung der Lebenssituationen und Lebenschancen benachteiligter Menschen bzw. Menschengruppen und in der Wahrung gesellschaftlicher Schutz und Erhaltungsinteressen, der erwirtschaftete Gewinn als auch sonstige Ressourcen werden im Sinne der Unternehmensmission nachweislich für die benachteiligten Menschen bzw. Menschengruppen reinvestiert. Zusätzlich haben Ergebnisse aus Felderhebungen gezeigt, dass sozialwirtschaftliche Unternehmungen und Organisationen in ihrer markt-gesellschaftlichen Funktion überwiegend in einer intermediären Rolle zwischen öffentlichen Einrichtungen und privatwirtschaftlichen Unternehmen wahrgenommen werden. (Eine eingehendere Auseinandersetzung mit der Verortung von sozialwirtschaftlichen Unternehmen und Organisationen im gesellschaftlichen Feld ermöglicht der Sozialwirtschaft-Kompass.)

Da sozialwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen ExpertInnen im Sozialbereich sind und eine intermediäre Rolle inne haben, übernehmen sie im Rahmen einer PSPP die Rolle der Umsetzung. In dieser Rolle übernimmt die Sozialwirtschaft folgende Funktionen:

  • Prozess-Ownerin: Die sozialwirtschaftlichen Organisationen bzw. Unternehmen verfolgen in ihrer koordinierenden Rolle den roten Faden durch das Projekt und koordinieren dieses von der Bedarfserkennung, über die Projektplanung und -design bis hin zur Projektumsetzung.
  • Know-how-Ownerin: Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft sind FachexpertInnen in sozialen Fragen. Sie erkennen die Bedarfe im Sozialbereich und bringen das für die Durchführung einer PSPP notwendige Know-How in die Partnerschaft ein.
  • Intermediarität: Die sozialwirtschaftlichen Organisationen bzw. Unternehmen nehmen in ihrer Intermediarität zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft diese intermediäre Funktion auch zwischen den Ebenen der Finanzierung, der Trägerpartnerschaft und den Auftraggeber/innen wahr.

Unter Privatwirtschaft“ ist die Summe derjenigen wirtschaftlichen Interaktionen (die dem Grunde nach auf den Austausch von Leistungen abzielen) zu verstehen, die im Rahmen des „Privatrechts“ stattfinden. Der Kernbereich des Privatrechts besteht in den (relativ staatsfernen) gesellschaftlichen Verhältnissen zwischen beliebigen Menschen sowie freiwilligen Zusammenschlüssen von solchen. Zur Privatwirtschaft zählt jede wirtschaftliche Aktivität, die mit Kapital, das sich in privatem Besitz (einer oder mehrerer Kapitaleigner/innen) befindet, und mit dem Ziel der Gewinnerzielung unternommen wird. Das Risiko befindet sich dabei auf Seiten der Kapitaleigner/innen, die aufgrund der Aussicht auf Gewinn bereit sind, dieses Risiko (des Kapitalverlusts) einzugehen.

Die Privatwirtschaft tritt in einer PSPP vorwiegend als Finanziererin der Infrastruktur für die sozialen Produkte und Dienstleistungen auf.

Der Begriff „Öffentliche Hand“ umfasst jene wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Aktivitäten, bei denen sich das Kapital im Besitz der öffentlichen Hand auf europäischer, bundesstaatlicher, regionaler oder lokaler Ebene befindet, also im Eigentum der Europäischen Union, des Bundesstaates, der Länder oder der Gemeinden. Darunter fallen etwa verstaatlichte Industrien oder alle Arten öffentlicher Unternehmen.

Die Öffentliche Hand bringt in die Partnerschaft die Sicherstellung des Zahlungsflusses aufgrund der Abnahme der sozialen Produkte und Dienstleistungen, nach denen von Seiten der öffentlichen Hand eine Nachfrage besteht. Dadurch ermöglicht die öffentliche Hand die Finanzierung der Errichtungs- und Entwicklungskosten.

[Bearbeiten] Modelle zur Ressourcenbeschaffung / Finanzierung

[Bearbeiten] PSPP in Angrenzung und in Relation zu anderen sozialwirtschaftlichen Finanzierungsmodellen

[Bearbeiten] Umsetzung einer Public Social Private Partnership

[Bearbeiten] Nutzen

Nutzen ist immer subjektiv, situationsabhängig und Kontext gebunden. Je nach Unternehmen / Organisation, je nach Projekt und je nach Zeitpunkt stellt sich ein anderer Nutzen dar. Im Gegensatz zu einem monetären Gewinn ist ein Nutzen qualitativ.

Welchen Nutzen einzelne Partner und Partnerinnen aus der Beteiligung an einem PSPP-Projekt ziehen ist demnach je nach eingenommener Rolle unterschiedlich. Die Nutzenaspekte variieren, ob jemand auf der Finanzierungsebene, auf der Trägerschaftsebene oder auf beiden Ebenen tätig ist. Beteiligt sich ein Partner / eine Partnerin ausschließlich als Finanzierer/in ist der Nutzen zumeist sehr leicht monetär bemessbar und es werden weniger qualitative Nutzenaspekte wirksam.

Je nach eingenommen Rollen können daher auch die an einer PSP-Partnerschaft teilnehmenden Unternehmen bzw. Organisationen einen unterschiedlichen Nutzen aus dem Eingehen der Partnerschaft ziehen.

Privatwirtschaft

Nimmt die Privatwirtschaft die Rolle der Finanzierung wahr, kann für sie die Beteiligung an einem PSPP-Projekt zu ihrer Corporate Social Responsiblity (CSR) beitragen.

Geht die Beteiligung der Privatwirtschaft über eine Finanzierungsbeteiligung hinaus und übernimmt sie auch Aufgaben und Funktionen im Rahmen der Umsetzung, kann das PSPP-Projekt sogar teil eines Corporate Citicenships des privatwirtschaftlichen Unternehmens werden.

Öffentliche Hand

Die Öffentliche Hand ist an der guten, effizienten und kostensparenden Erfüllung öffentlicher Aufgaben interessiert. Sie fragt die sozialen Leistungen nach. Nimmt sie im Rahmen der PSPP die Rolle der Nachfragerin ein,

  • braucht sie einerseits aufgrund der Beteiligung von Unternehmen/Organisationen der Sozialwirtschaft nicht selbst die Fachexperten und –expertinnen für die Koordination und Umsetzung stellen.
  • Andererseits muss die öffentliche Hand durch die Partnerschaft mit privaten, finanzierenden Unternehmen nicht selbst für die Finanzierung von Entwicklungs- und Errichtungskosten aufkommen
  • und es können Liquiditätsengpässe, welche Entwicklungen im Sozialbereich behindern, umgangen werden.

Sozialwirtschaft

Die Rolle als Umsetzerin ermöglicht der Sozialwirtschaft

  • soziale Dienstleistungen und Produkte zu entwickeln und anzubieten, da die PSP-Partnerschaft eine Finanzierung dieser Leistungen aufbringt.
  • Die Finanzierungspartnerschaft schafft die Voraussetzung dafür, dass die Sozialwirtschaft längerfristige Investitionen tätigen kann, die beim reinen Verkauf von Dienstleistungen und Produkten an die öffentliche Hand nicht möglich sind.

Weitere je nach beteiligter Organisation individuelle Nutzenaspekte eines PSPP-Projekts können von einem gemeinsamen Öffentlichkeitsauftritt, über Know-How Transfer, Kosten- und Ressourcenersparnis, Erschließung neuer Märkte und Aufgaben, gesteigerte Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Übernahme neuer Werte für das Unternehmen / die Organisation, Stärkung und Vergrößerung des Netzwerkes bis hin zu einer stärkeren regionalen Verankerung reichen. All diese Nutzenaspekte können danach bewertet werden, wie relevant sie für den Außenauftritt des Unternehmens/ der Organisation, die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden sind und wie nachhaltig der Nutzen für das Unternehmen / die Organisation wirkt.

Bevor sich Unternehmen und Organisationen zum Eingehen einer Partnerschaft entscheiden, stellen sie sich immer die Frage nach dem individuellen Nutzen, den die eigene Organisation / das eigene Unternehmen aus der Beteiligung ziehen.

Da bei sozialen Projekten die qualitativen Nutzenaspekte sehr hoch sind und gerade diese sehr schwer einzuschätzen sind, gibt es ein einfach handhabbares und effizientes Instrument, den Nutzen-Kompass, erarbeitet von der Entwicklungspartnerschaft PSPP (s. www.pspp.at). Dieser Nutzen-Kompass dient in der Aubauphase eines Partnerschaftsprojekts der Identifizierung und Einschätzung des Nutzens einer Beteiligung an PSPP-Projekten für das einzelne Unternehmen / die einzelne Organisation sowie dessen übersichtliche Darstellung.

Im Nutzen-Kompass werden sowohl qualitative als auch monetäre Nutzenaspekte einerseits in einer beschreibenden und andererseits in einer quantifizierten bewertenden Form darsgestellt. Der Schwerpunkt liegt auf der Veranschaulichung des qualitativen Nutzens, also jenem, der nicht oder nur schwer monetarisierbar ist. Die einzelnen Nutzenaspekte sind je Projekt, je nach Unternehmen/Organisation und je nach Rolle und Funktion unterschiedlich auszuarbeiten bzw. abzustimmen.

Im Manual zum Nutzen-Kompass ist dessen Funktionsweise detaillierter beschrieben. Eine ausführlichere Beschreibung möglicher Nutzenaspekte beinhaltet der Nutzen-Kompass selbst.

[Bearbeiten] Instrumente

  • PSPP-Nutzenkompass

Zur Identifizierung und Darstellung vorwiegend des qualitativen Nutzens, den Unternehmen und Organisationen aus einer Beteiligung an einem PSPP ziehen. (s. Download www.pspp.at)

  • SROI (Social Return on Investment)

Der Sozialwirtschaft-Kompass dient der Selbst-Verortung von Unternehmen / Organisationen im Feld zwischen öffentlich und privat auf der Ownership-Ebene und zwischen kommerziell und sozial auf der Ebene der primären Zielsetzung des Unternehmen / der Organisation. Im Rahmen einer PSPP kann der Sozialwirtschaft-Kompass zu einem besseren Verständnis der unterschiedlichen Positionen und Rollen in einer Partnerschaft dienen.

[Bearbeiten] Good Practices

[Bearbeiten] Ausblick

[Bearbeiten] Chancen und Grenzen von PSPP

[Bearbeiten] Siehe auch

Zum Thema "sozial"

Zum Thema "Öffentliche Hand"

Zum Thema "Unternehmen"

Zum Thema "Finanzierung"

Zum Thema "Partnerschaft"

Sonstiges




[Bearbeiten] Literatur

  • Bastin, Johan: Public-Private Partnerships: A Review of International and Austrian Experience, In: Eilmansberger, Thomas; Holoubek, Michael; Kalss, Susanne; Lang, Michael; Lienbacher, Georg; Lurger, Brigitta; Potacs, Michael: Public Private Partnership, Hg.: Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht, Wien 2003, S.1- 25.
  • Bertelsmann Stiftung, Clifford Chance Pünder, Initiative D21 (Hg.): Prozessleitfaden Public Private Partnership. Eine Publikation aus der Reihe PPP für die Praxis, 2003. (Bertelsmann 2003)
  • Budäus, Dietrich (Hg.): Kooperationsformen zwischen Staat und Markt. Theoretische Grundlagen und praktische Ausprägungen von Public Private Partnership, Schriftenreihe der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft, Heft 54, Baden-Baden 2006.
  • Budäus, Dietrich, Grüning, Gernod: Public Private Partnership – Konzeption und Probleme eines Instruments zur Verwaltungsreform aus Sicht der Public Choice – Theorie. In: Budäus, Dietrich; Eichhorn, Peter (Hg.): Public Private Partnership. Neue Formen öffentlicher Aufgabenerfüllung. Schriftenreihe der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft, Heft 41, Baden-Baden 1997, S.25-66. (Budäus 1997)
  • Dreer, Elisabeth; Schneider, Friedrich: Privatisierung und Deregulierung in Österreich in den 90er Jahren: Stillstand oder Fortschritt? Linz 1999.
  • Eilmansberger, Thomas; Holoubek, Michael; Kalss, Susanne; Lang, Michael; Lienbacher, Georg; Lurger, Brigitta; Potacs, Michael: Public Private Partnership, Hg.: Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht, Wien 2003. (Eilmansberger 2003)
  • Kirsch, Daniela: PPP – eine empirische Untersuchung der kooperativen Handlungsstrategien in Projekten der Flächenerschließung und Immobilienentwicklung, 1997. (Kirsch 1997)
  • Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Grünbuch. Zu öffentlich-privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen, Brüssel 2004.
  • Mitteilung der Kommission: Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung. Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013, Brüssel 2005. (Kommission 2005)
  • Morschett, Dirk: Kooperationen, Allianzen und Netzwerke. Grundlagen – Ansätze – Perspektiven, Wiesbaden 2003. (Morschett 2003)
  • Oppen, Maria; Sack, Detlef; Wegener, Alexander: Innovationsinseln in korporatistischen Arrangements. Public Private Partnerships im Feld sozialer Dienstleistungen, WZB, Berlin 2003. (Oppen 2003) http://skylla.wz-berlin.de/pdf/2003/iii03-117.pdf
  • Pankau, E.: Sozial-Ökonomische Allianzen zwischen Profit- und Nonprofit-Organisationen, 2002. (Pankau 2002)
  • Posch, A.: PPP als innovative Organisationsform in der Wasserwirtschaft, 2003 (Posch 2003)
  • PPP im Online-Lexikon Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Public_Private_Partnership
  • „PPP im öffentlichen Hochbau“, Bd. 1: Leitfaden, Gutachten im Auftrag des Deutschen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, August 2003. http://www.ppp-bund.de/hochbau.htm
  • Roggencamp, Sibylle: PPP – Entstehung und Funktionsweise kooperativer Arrangements zwischen öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft, 1999. (Roggencamp 1999)
  • Späth, Lothar; Michels, Günter; Schily, Konrad: Das PPP-Prinzip. Private Public Partnership. Die Privatwirtschaft als Sponsor öffentlicher Interessen, München 1998. (Späth 1998)

[Bearbeiten] Weblinks

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