Naturpark
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Naturparke sind geschützte, durch langfristiges Einwirken, Nutzen und Bewirtschaften entstandene Landschaftsräume. Diese wertvollen Kulturlandschaften sollen in ihrer heutigen Form bewahrt werden und Besuchern zur Information und Erholung erschlossen werden.
Naturparke unterliegen sowohl in Deutschland, als auch Österreich und der Schweiz einem gesetzlich reglementierten Gebietsschutz, der Teil des Naturschutzrechts ist.
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[Bearbeiten] Naturparke in Deutschland
Der Naturpark gehört zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz heute (BNatSchG) bereitstellt. Der Naturschützer und Unternehmer Alfred Toepfer stellte am 6. Juni 1956 in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn auf der Jahresversammlung des Vereins Naturschutzpark das vom Verein gemeinsam mit der Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege und anderen Institutionen entwickelte Programm zur Einrichtung von (zunächst) 25 Naturparke in Westdeutschland vor (in Anwesenheit von Bundespräsident Theodor Heuss und von Bundesminister Heinrich Lübke). Fünf Prozent der Fläche der alten Bundesrepublik sollten so vor größeren Schädigungen bewahrt werden.
[Bearbeiten] Definition von Naturparken in Deutschland
In § 27 des BNatSchG wird festgelegt, dass Naturparke einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende, großräumige Gebiete und auf überwiegender Fläche Landschafts- oder Naturschutzgebiete sind, eine große Arten- und Biotopenvielfalt aufweisen und eine durch vielfältige Nutzungen geprägte Landschaft aufweisen.
In Naturparken wird eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt und sie sollen wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung und für nachhaltigen Tourismus geeignet sein.
Die zugrundeliegende Idee ist ein Schutz durch Nutzung, deshalb ist die Akzeptanz und die Beteiligung der Bevölkerung am Schutz der Kulturlandschaft und Natur sehr wichtig. Dabei sollen der Schutz der Natur und die Bedürfnisse von Erholungssuchenden so verknüpft werden, dass beide Seiten davon profitieren: nachhaltiger Tourismus mit Respekt vor dem Wert der Natur und Landschaft stehen im Vordergrund.
Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen.
Naturparke sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme. Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden.
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen (2006) 95 Naturparke (siehe Karte), die etwa 25% der Landesflächen einnehmen. Sie stellen einen wichtigen Baustein im Naturschutz dar und helfen, die landschaftlichen Schönheiten, Kulturlandschaften, und seltene Arten und Biotope zu erhalten und auch späteren Generationen zugänglich zu machen.
Die Deutschen Naturparke der Bundesländer sind im Verband Deutscher Naturparke zusammengefasst. Staatenübergreifende Pläne und Aktionen werden unter Europarc verfolgt.
[Bearbeiten] Siehe auch übrige Schutzgebiete:
Neben den Naturparken kennt das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzmöglichkeiten, die mehr oder weniger rigide sind und unterschiedliche Zweckbestimmungen haben:
- Besonderer Gebietsschutz: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete,
- Schutz einzelner Landschaftsteile: Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile
- Schutz von Arten und Biotopen: Biotopschutz
- Europäische Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Bildung eines europäischen Biotopverbundsystems Natura 2000
In der Schweiz wird das entsprechende Schutzreglement Geschützte Landschaft genannt.
[Bearbeiten] Praktika für die Umwelt
Seit Beginn der 1990er Jahre werden über die EUROPARC Deutschland etwa 50 von der Commerzbank gesponsorte bezahlte Praktika in Deutschen Naturparken, Biosphärenreservaten und Nationalparken angeboten, ab 2007 auch erstmals grenzüberschreitend im Biosphärenreservat Sumava / Biosphärenreservat Böhmerwald.
[Bearbeiten] Übersicht über die Naturparke in Deutschland
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[Bearbeiten] Jahr der Naturparke
Das Jahr 2006 wurde anlässlich des 50. Jahrestages der Idee Naturpark zum Jahr der Naturparke erklärt. Bundespräsident Horst Köhler übernahm dafür die Schirmherrschaft. Das Jahr steht unter dem Motto Natürlich Naturparke
[Bearbeiten] Naturparke in Österreich
Derzeit gibt es 41 Naturparke mit einer Gesamtfläche von 305.000 ha. Sie werden jährlich von annähernd 5 Millionen Interessierten besucht. Die Bezeichnung Naturpark wird von den jeweiligen Landesregierungen verliehen. Um das Prädikat zu erreichen, ist nicht nur der Naturschutz für die betreffende Region, sondern auch ein Bildungsangebot, wie Führungen, Kataloge o.a. rund um dieses Gebiet notwendig.
Derzeit gibt es in folgenden Bundesländern Naturparke:
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[Bearbeiten] Naturparke in Kroatien
Kroatien hat 10 Naturparke
- Kopacki Rit
- Biokovo
- Papuk
- Ucka
- Vransko Jezero
- Velebit
- Telascica
- Lonjsko Polje
- Medvednica
- Zumberak Samoborsko Gorje
[Bearbeiten] Naturparke in Südtirol
Südtirol hat 8 Naturparke und Anteil an einem Nationalpark
- Schlern-Rosengarten
- Texelgruppe
- Puez-Geisler
- Fanes-Sennes-Prags
- Trudner Horn
- Sextener Dolomiten
- Rieserferner-Ahrn
- Sarntaler Alpen
- Stilfser Joch