Mehrheitswahl
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In einer Mehrheitswahl ziehen nur solche Kandidaten in das Parlament ein, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis die Mehrheit an Wählerstimmen auf sich vereinigen konnten. Alle anderen Stimmen verfallen. Dieses Prinzip wird auch "the winner takes it all"-Prinzip ("der Gewinner bekommt alles"-Prinzip) genannt.
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[Bearbeiten] Formen
Man unterscheidet zwischen einem relativen und einem absoluten Mehrheitswahlrecht. Beim relativen Mehrheitswahlrecht gewinnt derjenige Kandidat, dessen Mandat im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hat. Beim absoluten Mehrheitswahlrecht dagegen muss er mindestens die Hälfte aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Gelingt dies im ersten Wahlgang keinem Kandidaten, kommt es zu einer Stichwahl.
Dies führt laut dem umstrittenen Medianwähler-Modell zur Konkurrenz um den "mittleren" Wähler und somit eine Ausrichtung der Programme an der "politischen Mitte" (siehe hierzu auch Beitrag unter Politisches Spektrum).
[Bearbeiten] Anwendung
Angewandt wird dieses System vor allem in Ländern, deren politisches System vom angelsächsischen Recht geprägt ist, unter anderem
- bei den Wahlen zum Unterhaus in Großbritannien
- bei den Wahlen zum US-Kongress
- Bei der Wahl des US-Präsidenten.
- Bei den Wahlen zur Nationalversammlung in Frankreich (kein angelsächsisches politisches System). Allerdings findet hier ein zweiter Wahlgang statt, wenn kein Kandidat 50 % erreicht hat.
- bei den Wahlen zum Ständerat in der Schweiz (kein angelsächsisches politisches System). Auch hier findet ein zweiter Wahlgang statt, wenn kein Kandidat 50% erreicht hat.
[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland gilt als Bundestagswahlrecht ein personalisiertes Verhältniswahlrecht: Zwar werden in den Wahlkreisen auch Direktkandidaten nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt (die Hälfte der Bundestagssitze), aber die Verteilung der Sitze im Bundestag richtet sich nach dem Anteil der Zweitstimmen, die eine Partei bekommt. Die über die direkt gewonnenen Sitze hinaus einer Partei zustehenden Mandate werden mit Listenkandidaten besetzt. Nur wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden, behält sie diese Überhangmandate. In der Großen Koalition (1966-1969) wurde versucht, das Wahlsystem hin zur Mehrheitswahl zu reformieren. Dieser ursprünglich von der CDU/CSU verfochtene Reformversuch fand dann allerdings 1968 nicht mehr die Unterstützung der Sozialdemokraten, die auf ihrem Parteitag das Projekt in die Zukunft verschoben und damit verhinderten. Bundesinnenminister Paul Lücke (CDU) trat daraufhin von seinem Amt zurück. Vertreter der Mehrheitswahl an den Universitäten waren u.a. Ferdinand A. Hermens und Wilhelm Hennis.
[Bearbeiten] Vor- und Nachteile des Mehrheitswahlrechts
Das Mehrheitswahlrecht tendiert typischerweise zu einem Zweiparteiensystem (Duvergers Gesetz); die folgenden Vor- und Nachteile gehen deshalb von einem solchen System aus. Koalitionen sind daher zum Erreichen einer Mehrheit in der Regel nicht erforderlich. Die Vor- und Nachteile von Koalitionen gehen jedoch ebenfalls mit ein.
[Bearbeiten] Vorteile des Mehrheitswahlrechts
die Mehrheitswahl führt häufig zu eindeutigen Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Dies bedeutet: eine für die Wähler voraussehbare Regierungsbildung, eine einfache Regierungsbildung und stabile starke Regierungen, eine Parteienzersplitterung ist sehr unwahrscheinlich, da Kandidaten kleiner Parteien nur selten genügend Stimmen erhalten, um einen Wahlkreis zu gewinnen. Extreme Parteien haben nur geringe Chancen, da die Wähler der Mitte die Wahl entscheiden. Zudem ist eine Personenwahl in den Wahlkreisen möglich. Die Wähler haben die Möglichkeit, Kandidaten ihres Wahlkreises persönlich kennen zu lernen und auf Grund ihrer Persönlichkeit zu wählen. Die Abgeordneten sind von ihrer Partei weniger abhängig, da sie direkt gewählt werden. Einfachheit des Systems und dadurch leicht verständlich.
[Bearbeiten] Nachteile des Mehrheitswahlrechts
- Kleinparteien und neue Parteien haben wenig Chancen, Mandate zu erringen, wenn sie nicht regional dominierende Minderheiten vertreten. Stattdessen schwächen sie eher den eigenen politischen Flügel durch Zersplitterung der Wahlstimmen. Kritiker bemängeln zudem, dass gesellschaftliche Minderheiten nicht ausreichend vertreten werden. Es kommt häufig zu statischen Zweiparteiensystemen, in denen viele gesellschaftliche Strömungen nicht wiedergegeben werden.
- Die Stimmen für Kandidaten kleinerer Parteien werden häufig zu "Papierkorbstimmen", da sie ohne Konsequenz für die Zusammensetzung des Parlaments bleiben. Damit wird das Gesamtergebnis im Parlament verzerrt wiedergegeben.
- Bei Mehrheitswahlrecht neigen die beiden großen Parteien dazu, sich politisch aufeinander zuzubewegen, da sie keine realistische Konkurrenz von der anderen Seite des Spektrums zu erwarten haben. Dadurch hat der Wähler effektiv nur die Wahl zwischen zwei sehr ähnlichen Politikangeboten.
- Es kann zu Wahlergebnissen kommen, bei denen der Wahlverlierer effektiv mehr Stimmen auf sich vereinigen konnte als der Gewinner. Dies ist möglich, wenn der Wahlsieger in bevölkerungsreichen Wahlbezirken knappere Ergebnisse erzielt und daher die Summierung der abgegebenen Stimmen ein anderes Bild ergibt als die Auszählung nach geltendem Wahlrecht.
- Es ist möglich, das Wahlergebnis durch "geschicktes" Ziehen der Wahlkreisgrenzen zu beeinflussen ("Gerrymandering", "Wahlkreisgeometrie").
- Eine Stimme in einem kleinen Wahlkreis - es ist praktisch unmöglich immer alle Wahlkreise gleich groß zu machen - wiegt rechnerisch mehr als eine Stimme in einem großen Wahlkreis, da jeder Wahlkreis einen Abgeordneten wählt.
- Auch das Mehrheitswahlrecht kann zu einem knappen Gesamtergebnis führen, obwohl ein Lager in der Bevölkerung eine klare Mehrheit hatte.
- Ein Teil der Bevölkerung kann seines Wahlrechts beraubt werden wenn er in einem Wahlkreis/ -bezirk lebt, der fest in der Hand einer der beiden Parteien ist. So leben z.B. in den USA 80% der Bevölkerung in einem fest einem Lager zugerechneten Bundesstaat.
- Ein Mehrheitswahlrecht behindert zwar die Entstehung von themenorientierten Splitterparteien, aber fördert die Entstehung von Regionalparteien, welche dann im Parlament oft die regionalen Interessen den Gemeinschaftsinteressen des Staates voranstellen.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Liste der Wahlverfahren
- Verhältniswahl
- Pluralitätswahl (Spezielle Form der Mehrheitswahl)
- Bundestagswahl
- Überhangmandate
- Majorzwahl (Mehrheitswahl in der Schweiz)
[Bearbeiten] Weblinks
- Mehrheitswahlsysteme (Überblick)
[Bearbeiten] Weiterführende Literatur
- Domhoff, G. William (2003): Changing the Powers That Be. How the Left Can Stop Losing and Win. New York: Rowman & Littlefield Publishers, Inc.
- Scammon, Richard M./Wattenberg, Ben J. (1992): The Real Majority. The Classic Examination of the American Electorate. New York: Plume
- Solty, Ingar (2006): Warum gibt es in den Vereinigten Staaten keine Linkspartei? In: Das Argument 264, 1/2006, S.71-84