Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung von Rundfunkgebühren, die dann durch die GEZ eingezogen werden. Gesetzliche Grundlage der KEF ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der sowohl die Höhe der Gebühren wie auch die Verteilung der Mittel regelt.
Die KEF hat 16 Mitglieder, die von den Ministerpräsidenten der Länder für 5 Jahre berufen werden. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Mainz.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem 8. Rundfunk-Urteil beklagt hatte, das KEF-Verfahren entspreche nicht der durch die Verfassung geforderten Staatsunabhängigkeit, denn die KEF sei "lediglich ein Hilfsinstrument der Ministerpräsidentenkonferenz", wurde das KEF-Verfahren 1997 geändert. Seitdem hat sich die KEF einen Ruf als "eine Art UN der Medienlandschaft" (Berliner Tagesspiegel 27. Juni 2005, S. 27) erworben und gilt als unabhängig und objektiv.
Das KEF-Verfahren verläuft in drei Stufen:
- Anmeldung des Bedarfes durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der KEF,
- Überprüfung durch die KEF,
- Festsetzung der Gebühren durch die Landesparlamente, die allerdings nur die Sozialverträglichkeit der Gebühr überprüfen dürfen.
Obwohl die KEF-Berichte sehr sachlich formuliert sind, gab es durchaus Fälle, in denen die KEF Projekte von ARD und ZDF stoppte wie beispielsweise die mit 350 Millionen Mark geplanten Internetprojekte (Internet-Offensive) des WDR-Intendanten Fritz Pleitgen.
Aufgaben der KEF:
- mind. alle zwei Jahre Bericht an die Länder
- Finanzlage der Rundfunkanstalten darlegen
- evt. Höhe und Zeitpunkt für eine Änderung der Rundfunkgebühr empfehlen
- Stellungnahme zum Finanzausgleich der Rundfunkanstalten
[Bearbeiten] Weblinks
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