Hochhausrahmenplan
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Hochhausrahmenplan ist ein Bebauungsplan in Frankfurt am Main. In ihm sind Gebiete definiert, in denen Hochhäuser gebaut werden dürfen, um so genannte Wolkenkratzer-Cluster (Pulks) zu bilden.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Die Entwicklung des Hochhauses und der Hochhausplanung in der Nachkriegszeit
Die im Krieg zerstörte Innenstadt erforderte zum Wiederaufbau Investitionen von privater und öffentlicher Seite. Die Kernstadt innerhalb des Anlagenringes (alte Wallanlagen) war zwischen 51 und über 70% zerstört. Das Areal des Bankenviertels machte hier keine Ausnahme. Die Bautätigkeit wurde durch die bizonale Verwaltung der Amerikaner, die ihren Sitz in Frankfurt hatte, angeregt. Die Wahl der neuen Hauptstadt Nachkriegsdeutschlands, bei der auch Frankfurt im Gespräch war, förderte gerade hier die Investitionen, da Frankfurt als Verwaltungssitz der Amerikaner gute Aussichten hatte, Hauptstadt zu werden.
In der Frankfurter Innenstadt innerhalb des Anlagenringes wurde mit enormer Geschwindigkeit gebaut. Vor allem im Bankenviertel, das durch die Grundstückszuschnitte für private Investitionen besser geeignet war als die mittelalterliche Kernstadt, bauten private Investoren ein Geschäftshaus nach dem anderen. Der Rest der Innenstadt wurde von öffentlicher Seite wieder aufgebaut, so dass der einstmals mittelalterliche Stadtkern trotz gewaltigem Investitionsdrang von Hochhäusern freigehalten werden konnte. Schon früh wurden in Frankfurt Anträge auf höhere Bebauung als im Baugebietsplan ausgewiesen eingereicht. Obwohl der damals gültige Baugebietsplan in der Innenstadt nur fünfgeschossige Bauten zuließ, wurden durch Dispens bis zu 14 Geschossen errichtet. Dieses Befreiungsverfahren warf schnell die Frage auf, wo Hochhäuser erlaubt werden sollten und wo nicht. Da mit Befreiungen die ersten Investoren von der Stadt überzeugt werden konnten, musste das Verfahren fortgeführt werden, um auch weitere Investitionen für das Stadtgebiet verbuchen zu können. Die Ansprüche der Investoren wurden daraufhin immer größer. Hans-Reiner Müller-Raemisch (von 1967 bis 1979 Leiter des Stadtplanungsamtes in Frankfurt und anschließend von 1980 bis 1988 Leiter des Fachbereichs Gesamtplanung) schreibt in seinem Buch über die Planungsgeschichte seit 1945:
- „Die Anträge für private Hochhausbauten folgten so rasch, dass die Stadtplanung Mühe hatte, einigermaßen überzeugende Begründungen für die vielen neuen von Investoren geforderten Hochhausstandorte in der Innenstadt zu finden.“ (Müller-Raemisch, Hans-Reiner: Frankfurt am Main Stadtentwicklung und Planungsgeschichte seit 1945, Frankfurt/Main, New York, 1996, S. 53).
Erst in den 1960er Jahren wurden Bürgerproteste gegen die Übernahme von Wohngebieten durch eine Büronutzung in Hoch- und Geschäftshäusern laut. Besonders betroffen war hiervon das Westend.
[Bearbeiten] Die Hochhauskonzepte seit 1953
Die Planungen, die sich mit möglichen Standorten von Hochhäusern befassen, wurden seit Ende des 2. Weltkrieges in Frankfurt oft diskutiert. „Aber immer wieder sind die Planungen durch die Entwicklung, das heißt durch den Wechsel der Anschauungen über ihre Nützlichkeit und Wichtigkeit, durch die Durchsetzung ständig größerer Bauhöhen, die Erfindung immer neuer Bauformen und nicht zuletzt sicher auch durch unternehmerische Initiativen und sich wandelnde Standortpräferenzen umgestoßen worden.“(Müller-Raemisch, Hans-Reiner: Frankfurt am Main Stadtentwicklung und Planungsgeschichte seit 1945, Frankfurt/Main, New York, 1996, S. 174.)
[Bearbeiten] Das Wallservitut
Nachdem die Wallanlagen nicht mehr benötigt wurden, sollten sie in Grünanlagen umgewandelt werden, woraufhin ein preußisches Gesetz zum Schutz der Wallanlagen erlassen wurde. Das Wallservitut von 1907 besagt, dass die früheren Wallanlagen, der heutige Anlagenring, von der Bebauung freigehalten werden und als städtische Grünfläche geschützt und erhalten werden sollen. Ein preußisches Gesetz von 1903 ist hierzu die Grundlage.
[Bearbeiten] Der erste Hochhausplan
Die Frage „wo dürfen Hochhäuser hin?“ wurde 1953 mit dem ersten Hochhausplan beantwortet. Dieser Plan beschränkt die Hochhausstandorte auf wenige markante Punkte und wurde auch weitgehend verwirklicht. In diesem Hochhausplan war das Wallanlagen-Konzept integriert, was besagt, dass die Hochhäuser entlang der Wallanlage quer zu dieser gebaut werden sollen. Allerdings wurden in den Jahren bis 1956 weit mehr Hochhäuser gebaut als in dem Plan ausgewiesen, gleichwohl wurden manche möglichen Hochhausstandorte in geringerer Höhe errichtet.
[Bearbeiten] Der Fingerplan
Der Fingerplan von 1967/1968 in der Ägide des Planungsdezernenten Hans Kampffmeyer war eine rohe Skizze, in der vom Anlagenring ausgehend, mehrere Streifen eingezeichnet waren, in denen eine intensive Bebauung zugelassen werden sollte. Wie Finger einer gespreizten Hand greifen diese Bebauungsstreifen auseinander. Auch für die Gebiete zwischen den Fingern war eine verdichtete Bebauung vorgesehen. Es war ein Plan "unter dem Tisch", verbunden mit verwaltungsinternen Planungen, kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Als 1971 im Frankfurter Häuserkampf der Widerstand der Bevölkerung sichtbar wurde, wurde für das Frankfurter Westend eine "Veränderungssperre" verhängt, und der Fingerplan war damit Vergangenheit. Auf der Basis des Fingerplans waren aber im Vorgriff auf noch nicht existierende Baupläne baurechtliche Zusagen erteilt worden. Die entsprechenden Bauvorhaben wurden damals vom Planungs- und Baudezernenten als "Leichen im Keller" bezeichnet. Um nicht schadensersatzpflichtig zu werden, musste die Stadt Baugenehmigungen erteilen. Eine dieser "Kellerleichen" ist das Westend-Center an der Fürstenbergerstrasse. Es bildet den "Fingernagel" des damals konzipierten nördlichen Fingers im Westend.
[Bearbeiten] Der Clusterplan
Der Clusterplan oder Bankenplan von 1974 wurde allein für das Bankenviertel aufgestellt und teilt die Hochhäuser in Cluster ein, neben denen Zonen von niedriger Bebauung standen. Dieser Plan wollte dem Drang der Banken, immer höhere Gebäude zu bauen, einen städtebaulichen Rahmen geben.
[Bearbeiten] Der City-Leitplan
Der City-Leitplan von 1983 wurde vom Büro Speerplan entworfen und umfasst einen großen Teil der Innenstadt. Dieses langfristige Konzept, das aufgrund der Verdrängung des Wohnens aus der Innenstadt entwickelt wurde, sollte die gewachsene Stadt berücksichtigen. Wichtigstes Ziel war es, das Wohnen in der Stadt zu sichern und dennoch zentrale Arbeitsplätze zu schaffen. Im gleichen Jahr entstand der Entwurf des damals jungen Architekten H.R. Hiegel zum nicht realisierten Campanile in der Nähe des Hauptbahnhofs. Die Entwicklungsachsen die im Fingerplan das erste Mal im Gespräch waren, wurden im City-Leitplan überarbeitet und durch weitere Achsen ergänzt. In diesen neu ausgewiesenen Entwicklungsachsen sollte ein Investitionsvolumen von 1 Milliarde DM verwirklicht werden. Der Plan wurde auch erstellt, um Investitionssicherheit zu gewährleisten, Kapitalanlagen zu steuern und damit den Investitionsdruck aus anderen Stadtgebieten fernzuhalten. Ein wichtiger Bestandteil das Planes war die Aufwertung des Frankfurter Ostens. Aus diesem Grund kam die östliche Entwicklungsachse „Hanauer Landstraße“ hinzu. Trotz des Metropolcharakters, der Frankfurt ständig mehr prägt, war und ist heute noch eine weitgehende Funktionsmischung vorhanden, so dass sich zwar Nutzungsschwerpunkte in Stadtteilen entwickelt haben, aber nur selten monostrukturierte Stadtteile entstanden sind. Der Leitplan sollte der dennoch fortschreitenden Funktionstrennung entgegenwirken. Im Rahmen des City-Leitplans wurde in Frankfurt 1970 und 1977/78 eine Arbeitsplatzzählung durchgeführt. In Frankfurt waren damals 70% der Beschäftigten im tertiären Sektor tätig, der Bundesdurchschnitt lag jedoch nur bei 49%. Der Dienstleistungsschwerpunkt der Bundesrepublik lag demgemäß in Frankfurt.
[Bearbeiten] Der Rahmenplan Bankenviertel
Der Rahmenplan von 1990, der von dem Offenbacher Architekturbüro Novotny, Mähner und Assoziierte vorgelegt wurde, schlug neue Hochhausstandorte vor. Diese wurden durch den Bebauungsplan Nr. 702 –Bankenviertel– verwirklicht. Er befasst sich überwiegend mit dem traditionellen Bankenviertel und macht dennoch einige Aussagen über die umliegenden Gebiete, wie das Bahnhofsviertel und das Westend. In den genannten Bereichen wurde aufgezeigt, wie die städtebauliche Qualität verbessert werden kann. Außerdem wurde festgestellt, wie und wo städtebaulich verträglich verdichtet werden könnte. Wie schon der City-Leitplan sollte auch dieser Plan Investitionen leiten und aus Wohngebieten, wie dem Westend, die Büronutzung heraushalten. Die vorhandene ÖPNV-Erschließung sollte durch Verdichtung an gut erschlossenen Stellen besser genutzt werden. In diesem Rahmenplan wird auf das Wallservitut hingewiesen und daraus ein Konzept entwickelt, das die Wallanlagen auch weiterhin freihält und eine Abstufung vorsieht. Die Abstufung sollte so aussehen, dass Hochhäuser in der „zweiten Reihe“ gebaut werden, das heißt, dass direkt an den Wallanlagen nur niedrige Bebauung zugelassen wird und erst in der „zweiten Reihe“ Hochhäuser stehen dürfen. Ausnahmen sind nur an Eckpunkten als Torsituation zulässig. Eine weitere Festsetzung ist die maximale Höhe von 160 m bei neuen Hochhausbauten.
[Bearbeiten] Bebauungspläne für das Bankenviertel
Für das Bankenviertel gibt es eine Reihe von Bebauungsplänen, von denen jedoch nicht alle rechtskräftig wurden: • B-Plan Nr. 281 – Zwischen Neue Mainzer Straße und Junghofstraße • B-Plan Nr. 669 – Bankenviertel I – Zwischen Neue Mainzer Straße und Neue Schlesingerstraße • B-Plan Nr. 670 – Bankenviertel II – Zwischen Neue Mainzer Straße und Taunusanlage Die Verfahren zu diesen Bebauungsplänen wurden allerdings eingestellt und zum B-Plan Nr. 702 –Bankenviertel– zusammengefasst.
B-Plan Nr. 702 –Bankenviertel– Der Bebauungsplan Bankenviertel wurde auf der Grundlage des Rahmenplanes Bankenviertel von 1990 entwickelt und setzt die Hochhausstandorte für das Bankenviertel um. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Innenstadt nachzuverdichten und den Standort Bankenviertel zu sichern. Das Ausweisen von Wohnflächen, Ladengeschossen und Restaurants geschieht, um den Anteil innerstädtischen Wohnraums zu erhöhen und das Viertel zu beleben.
[Bearbeiten] Planungen für das Westend
Die breite öffentliche Unterstützung für die Neubauvorhaben bis 1974 und die Großzügigkeit der Baubehörden bis Anfang der 70er Jahre, sowie die Bonusverfahren für die Hochhausbauten führten dazu, dass die Bevölkerung sensibilisiert wurde und gegen das Vordringen der Hochhausbebauung in Wohngebiete protestierte, so dass es nötig wurde durch B-Pläne die Wohnnutzung im Westend zu sichern. Der Rahmenbebauungsplan Westend von 1971, der Schüsselplan genannt wird, umfasste das Wohngebiet mit Hochhäusern. Der endgültige Plan von 1972/74 setzt diese Idee so um, dass ein Wohngebiet von Mischgebieten umfasst wurde.
[Bearbeiten] Der neue Hochhausentwicklungsplan
Der neue Hochhausplan, den das Architekturbüro Jourdan & Müller konzipiert hat, wurde Anfang September 1998 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Plan weist 16 neue Hochhausstandorte aus, die in drei „Verdichtungszonen“ verwirklicht werden können. Die erste Zone ist das traditionelle Bankenviertel, in dem neue Türme bis zu einer Höhe von 200 m gebaut werden können. Die zweite Verdichtungszone (Messeviertel) umfasst das Gebiet des alten Güterbahnhofes, das sich bis zu den Messehallen zieht. Hier soll, dem Plan zufolge, bald das höchste Haus Europas mit 365 m stehen (Millennium Tower). Die frei werdenden Flächen des Hauptbahnhofes bilden die dritte Zone auf der Hochhäuser gebaut werden sollen. Ein wichtiger Teil des Planes ist das „Pulkkonzept“, welches besagt, dass die Hochhäuser in „Pulks“, also in Gruppen, zusammenstehen sollen. Der ehemalige Planungsdezernent Wentz meint dazu, dass durch dieses Konzept andere Stadtteile von Hochhäusern frei bleiben „… und ihre städtebauliche, soziale und kulturelle Identität bewahren.“( Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. September 1998). Hiermit wird der Investitionsdruck auf drei Stadtteile beschränkt.
Die Verdichtungszonen sind im Einzelnen:
- Das Bankenviertel befindet sich westlich der Altstadt, also im westlichen Teil der Innenstadt, dem Frankfurt-Bahnhofsviertel und im Stadtteil Westend-Süd. Es stellt die klassische Entwicklungszone für Hochhäuser dar. Auf den ungefähr 2,5 km² stehen drei Gebäude mit über 200 Metern Höhe. An das Verkehrsnetz ist die Zone gut angebunden. Die Frankfurter S-Bahn (Taunusanlage), die städtische U-Bahn (Willy-Brandt-Platz, Alte Oper) und der Frankfurter Hauptbahnhof sind gut erreichbar.
- Das Messegelände und die City - West sind in Frankfurt-Bockenheim zu finden. Die Zonen sind nordwestlich vom Bankenviertel gelegen und noch nicht so gut erschlossen. Im Moment laufen jedoch größere Bauarbeiten. Auffallenstes Bauwerk ist der Messeturm.
- Das Europaviertel auf dem Gelände des ehemaligen Frankfurter Hauptgüterbahnhofs, im Gallusviertel ist noch wenig entwickelt. Die zukünftige Hauptstraße, die Europa-Allee ist schon gebaut. Nach aktuellen Planungen soll hier ein Vergnügungszentrum und der imposante Millennium-Tower entstehen. Stadtplaner ist Albert Speer.
- Auf der anderen Mainseite liegt die Bürostadt Niederrad. Hier existieren vor allem kleinere Hochhäuser bis 100 Meter, die alle sehr gut von der Bundesautobahn 5 gesehen werden können.
2006 soll ein neuer Hochhausrahmenplan wieder von Jourdan & Müller erscheinen.