Evangelisch-Lutherische Kirchen
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Evangelisch-Lutherische Kirchen sind eine evangelische christliche Konfession, die auf das Wirken Martin Luthers im Zuge der Reformation zurück geht.
Die lutherischen Kirchen haben heute drei Hauptrichtungen, die sich in drei weltweiten Organisationen ausdrücken:
- Lutherischer Weltbund, gegründet 1947 mit 147 Mitgliedskirchen und ca. 66 Millionen Mitgliedern, zu dem u.a. die deutschen Evangelisch-Lutherischen Landeskirchen und die ELCA gehören
- Internationaler Lutherischer Rat mit 30 Mitgliedskirchen und ca. 5 Millionen Mitgliedern, zu dem u.a. die SELK und die LCMS gehören
- Konfessionelle Evangelische Lutherische Konferenz mit 19 Mitgliedskirchen, zu dem u.a. die Evangelisch-Lutherische Freikirche gehört
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[Bearbeiten] Bezeichnung
Die Bezeichnung Lutheraner ursprünglich eine polemische Bezeichnung von katholischer Seite (adversus Lutheranos, et alios hostes Ecclesiae Johann Eck, 1520) zur Identifizierung der Protestanten als Ketzer.
Erst später wurde der Begriff zur Selbstbezeichnung, um eine Abgrenzung sowohl zu den Katholiken als auch zu den evangelisch-reformierten zu demonstrieren.
Kirchen bzw. Gemeinden werden oft „Lutherische“ Kirchen bzw. Gemeinden oder „Evangelisch-Lutherische“ Kirchen bzw. Gemeinden genannt. In vielen sogenannten „unierten“ Kirchen haben vor allem die lutherischen Gemeinden meist ihre traditionelle Gottesdienstform bewahren können. Im Zuge der Vertreibungen von deutschen Lutheranern aus den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reichs entwickelten sich viele ursprünglich reformiert geprägte Gemeinden zu unierten Gemeinden lutherischer Prägung. Diese Konstellation ist beispielsweise häufig im Rheinland anzutreffen.
[Bearbeiten] Theologie
[Bearbeiten] Bibel und Bekenntnisschriften
Die Bibel nimmt in der lutherischen Theologie den Rang „norma normans“ (normierende Norm) ein, während die lutherischen Bekenntnisschriften „norma normata“ (genormte Norm = von der Bibel genormte Norm) sind. Die Heilige Schrift, Altes und Neues Testament, als das unfehlbare Wort Gottes, hat in der lutherischen Kirche die Autorität. Nach der Konkordienformel (FC) „Vom summarischen Begriff“ ist „Gottes Wort die einzige Richtschnur und Regel aller Lehre ... , welchem keins Menschen Schriften gleich geachtet, sondern demselbigen alles unterworfen werden soll.“ Die Bekenntnisschriften haben dennoch eine sehr hohe Dignität, „weil (quia Bindung) sie aus Gottes Wort genommen und darinnen fest und wohl gegründet“ (FC: Vom summarischen Begriff) sind. Nach Ansicht freikirchlicher Lutheraner findet sich diese quia Bindung als Verhältnisbestimmung zwischen Schrift und Bekenntnis in Deutschland nur bei den konfessionell-lutherischen Freikirchen, wie der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Die lutherischen Landeskirchen sehen die Bindung zwischen Schrift und Bekenntnis nicht als quia (weil), sondern als „quatinus“ (insofern) Bindung. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Positionen in Lehre und Leben der Kirchen.
Die Bekenntnisschriften (BSLK) sind:
- Die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse
- Das Apostolikum
- Das Bekenntnis von Nicäa-Konstantinopel (325/381 n.Chr.)
- Das Athanasianum
- das Augsburger Bekenntnis (CA - Confessio Augustana)
- Die Verteidigungsschrift des Augsburger Bekenntnisses (Apologie der CA)
- Der kleine Katechismus Martin Luthers
- Der Große Katechismus Martin Luthers
- Die Schmalkaldischen Artikel Martin Luthers
- die Konkordienformel (FC - Formula Concordiae)
Nicht alle lutherischen Kirchen haben die Konkordienformel in ihrem Bekenntnisstand. Daher wird zwischen konkordienlutherischen und nicht konkordienlutherischen Kirchen unterschieden.
[Bearbeiten] Sola gratia, sola fide, sola scriptura, solus Christus
In vier lateinischen Formeln lassen sich die Grundgedanken des Luthertums ein wenig zusammenfassen:
- „sola gratia“: Lutheraner glauben, dass Errettung nur aus der Gnade bzw. Güte Gottes heraus geschieht und nicht aufgrund der Handlungen, die wir ausüben.
- „sola fide“: Lutheraner glauben, dass allein der Glaube dazu führt, vor Gott als gerecht zu gelten.
- „sola scriptura“: Lutheraner glauben, dass die Bibel die einzige Grundlage und somit das alleinige Maß für das Aufstellen, Beurteilen oder Verurteilen von theologischen Lehren und Lehrmeinungen ist.
- „solus Christus“: Lutheraner glauben, dass allein die Person, das Wirken und die Lehre Jesu Christi die Grundlage für den Glauben und die Errettung des Menschen sein können.
Lutheraner lehnen die Marienverehrung der römisch-katholischen Kirche, das Papsttum und die hierarchische Verfassung jure divino (nach göttlichem Recht) innerhalb der Kirche ab. In einigen lutherischen Kirchen gibt es ein Bischofsamt in apostolischer Sukzession.
[Bearbeiten] Gottesdienst
Im evangelisch-lutherischen Gottesdienst sind Predigt und Abendmahlsfeier von zentraler Bedeutung. Neben der Predigt und der Feier des Heiligen Abendmahls, gehören die Heilige Taufe und die Heilige Beichte zu den Gnadenmitteln dieser Konfession.
Lutherische Kirchen spenden in der Regel die Kindertaufe, lehnen aber auch Taufen kurz vor der Konfirmation oder später ausdrücklich nicht ab. Abendmahlsgottesdienste werden regelmäßig in der Form der Deutschen Messe gefeiert, die auf die Liturgiereform durch Martin Luther aus dem Jahr 1526 zurückgeht. Die Gegenwart Christi im Heiligen Abendmahl wird als Realpräsenz verstanden: Christi Leib und Blut werden unter Brot und Wein ausgeteilt und empfangen. Auch Kinder dürfen – zumindest innerhalb der VELKD – am Abendmahl teilnehmen. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) dürfen Kinder bzw. Jugendliche dann am Heiligen Abendmahl teilnehmen, wenn sie vorher im lutherischen Abendmahlsverständnis unterwiesen wurden. Hier spricht die SELK dann von Frühkommunion. Konfirmation und Teilnahme am Heiligen Abendmahl (Frühkommunion) werden getrennt.
[Bearbeiten] Organisation
[Bearbeiten] Synode
Lutherische Kirchen sind synodal und episkopal organisiert. An der Spitze der Synode steht jeweils ein Synodalpräsident oder Präses vor. An der Spitze der lutherischen Landeskirchen steht ein Bischof oder eine Bischöfin, der oder die über das Ordinationsrecht und die Lehraufsicht verfügt.
[Bearbeiten] Rechtlicher Status
In Deutschland und in einigen skandinavischen Ländern haben lutherische Kirchen, in landeskirchlicher oder freikirchlicher Organisationsform, öffentlich-rechtlichen Status. Das Besondere der lutherischen Landeskirchen in Deutschland ist die Bindung zum Staat. Diese wird u.a. deutlich im Kirchensteuersystem (Einzug der Kirchensteuer durch das Finanzamt) und beispielsweise beim Austritt aus der Landeskirche. Der Austritt erfolgt beim Amtsgericht bzw. beim Standesamt. Die enge Bindung von Kirche und Staat ergibt sich aus der historischen Verbindung von „Thron und Altar“. Der lutherische Monarch war gleichzeitig Bischof (summus episcopus). Er bestimmte auch lange Zeit die Konfession seiner Untertanen (cuius regio, eius religio). Daher ist für Deutschland nur eine sehr eingeschränkte Trennung zwischen Landeskirche und Staat zu konstatieren. Vielmehr bestehen aufgrund der historischen Gegebenheiten enge, vertraglich geregelte, Beziehungen zwischen Landeskirche und Staat.
Die Lutherischen Freikirchen haben öffentlich-rechtlichen Status, verzichten aber auf den Einzug von Kirchensteuern. Sie verstehen sich als Freiwilligkeitskirchen, d.h. ihre Kirchenmitglieder zahlen freiwillig ein Kirchgeld direkt an die Gemeinde. Diese leitet einen bestimmten Betrag an die Allgemeine Kirchenkasse weiter. Ebenso erfolgt ein Kirchenaustritt nicht beim Amtsgericht, sondern direkt beim Pfarramt in schriftlicher Form. Die Organisationsform als Freiwilligkeitskirche hat keine theologische Qualität und erfährt auch keine Begründung aus derselben. Sie ist historisch gewachsen und wird heute als Existenzform bejaht.
In anderen Ländern, zum Beispiel in den USA, ist sie aufgrund der strikteren Trennung von Kirche und Staat eine von diversen Kirchen.
[Bearbeiten] VELKD
Gemeinsame Kirche und zugleich Dachverband der lutherischen Landeskirchen in Deutschland ist die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD). Die Gliedkirchen der VELKD sind Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), zu der auch die reformierte Kirchen und die unierte Kirchen gehören. Eine gemeinsame Mitgliedschaft in EKD und VELKD ist allerdings nicht zwingend. Die lutherischen Landeskirchen haben aufgrund der Leuenberger Konkordie volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit den reformierten und unierten Kirchen.
[Bearbeiten] Lutherische Freikirchen
Eine Sonderform der Lutherischen Kirchen bilden in Deutschland und in den Ländern, in denen eine Staatskirche existiert, die lutherischen Freikirchen (Bekenntniskirchen). Die lutherischen Freikirchen in Deutschland sind heute weitgehend in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zusammengeschlossen; daneben gibt es auch noch die Synode der Evangelisch-Lutherischen Freikirche, die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden und die Dänische Kirche in Schleswig-Holstein. Die äußere Organisationsform als Freikirche, die ihnen gemein ist, bedeutet nicht, dass sie aufgrund dieser Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft untereinander erklärt hätten.
Die meisten lutherischen Freikirchen werden vielfach als konservativer angesehen. „Konservativ“ meint hier jedoch vor allem, dass sie sehr stark an die lutherischen Bekenntnisse gebunden sind, die im Konkordienbuch von 1580 zusammengefasst sind. Durch diese Bindung lehnen sie jegliche Form des Unionismus (d.h. Kirchengemeinschaft zwischen Konfessionsverschiedenen Kirchen) ab. Daher lehnen sie auch die Leuenberger Konkordie ab.
Weltweit sind die meisten lutherische Bekenntniskirchen im Internationalen Lutherischen Rat zusammengeschlossen. Dieser Bund repräsentiert rund fünf Millionen lutherische Christen.
[Bearbeiten] Differierende theologische Standpunkte zwischen VELKD und SELK
- Das heilige Abendmahl: Beide lutherische Kirchen sehen das Abendmahl als Sakrament. Jedoch gibt es Unterschiede. Bei den Gliedkirchen der VELKD ist sowohl Wein als auch Traubensaft als Element zugelassen. Die SELK lehnt Traubensaft im Abendmahl als Element aus theologischen Erwägungen ab. Die VELKD hat volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit konfessionsverschiedenen Kirchen aufgrund der Leuenberger Konkordie oder bilateralen Vereinbarungen. Die SELK lehnt jeglichen Unionismus ab und fragt, wie zwei unterschiedliche Auffassungen vom Abendmahl dennoch zu Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft führen können (Beispiel Reformierte und Lutheraner).
- Das Amt der Kirche: Beide lutherische Kirchen haben Amtsträger. Sowohl in der VELKD als auch in der SELK gibt es Diskussionen um das geistliche Amt. Die Bischofskonferenz der VELKD hat mehrere Stellungnahmen herausgegeben, in dem sie festhält, dass das geistliche Amt aus dem Priestertum aller Getauften abzuleiten ist. Die SELK hingegen leitet das geistliche Amt nicht aus dem Priestertum aller Getauften ab, sondern aus bzw. unter dem Apostolat. Folglich dürfen in der SELK nur Ordinierte öffentlich predigen und die Sakramente verwalten. In der VELKD ist dies Vikaren und Predigern gestattet. Die VELKD ordiniert Frauen zum Pfarramt, die SELK nicht.
- Rechtfertigungslehre: Durch die gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre zwischen dem Lutherischen Weltbund und der römisch-katholischen Kirche am 31.10.1999 in Augsburg, haben sich auch hier die Positionen verschoben. Waren sich SELK und VELKD bisher in dieser Frage einig, ist diese Lehreinheit in Frage gestellt.
- Schriftlehre: So gibt es zwischen VELKD und SELK auch große Unterschiede in der Schriftlehre und der Hermeneutik.
- Bekenntnisbindung: Unterschiede zwischen beiden lutherischen Kirchenkörpern gibt es in der Bindung zwischen Hl. Schrift und den Lutherischen Bekenntnisschriften (siehe oben).
[Bearbeiten] Ökumene
Die lutherischen Landeskirchen nehmen am Ökumenischen Rat der Kirchen Teil. In Deutschland arbeiten sowohl die lutherischen Landeskirchen als auch die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen auch mit katholischen und orthodoxen Kirchen zusammen.
Aufgrund der Leuenberger Konkordie haben die Lutherischen Landeskirchen Kirchengemeinschaft mit anderen evangelischen Kirchen in Europa.
Zahlreiche konservative Mitglieder Lutherischer Kirchen und Freikirchen arbeiten in der evangelikal ausgerichteten Evangelischen Allianz mit.
[Bearbeiten] Bedeutende Lutheraner
- Martin Chemnitz (1522-1586) war mit seinem Werk über das Konzil von Trient einer der federführenden Lutheraner der 2. Generation. Er war vor allem aber einer der Verfasser der Konkordienformel.
- Paul Gerhardt (1607-1676) wurde in erster Linie durch seine Kirchenlieder bekannt, die - wie bei kaum jemand anderem - dem lutherischen Glauben eine Ausdrucksform gaben.
- Johann Sebastian Bachs geistliche Musik ist tief verwurzelt im lutherischen Glauben.
- Im 19. Jahrhundert belebte Pfarrer Fliedner in Kaiserswerth die alte christliche Einrichtung der Diakonissen neu.
- Im 20. Jahrhundert lieferte Dr. Hermann Sasse mit seinen Arbeiten zu Kirche, Abendmahl und Schriftverständnis einen wichtigen Beitrag zu wahrer Ökumenizität jenseits des Ökumenismus.
- Philipp Melanchthon
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Kirchengeschichte
[Bearbeiten] Bekenntnisse
-
- Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche
- Confessio Augustana
- Nicäische Glaubensbekenntnis (325/381 n.Chr)
- apostolischeGlaubensbekenntnis (ca. 200 n.Chr.)
- athanasianische Glaubensbekenntnis (ca. 250 n. Chr.)
- Das Augsburger Bekenntnis (CA = Confessio Augustana) (1530 n. Chr.)
- Die Verteidigungsschrift des Augsburger Bekenntnisses (Apologie CA) (1530/31 n.Chr.)
- Der Kleine Katechismus Dr. Martin Luthers (1529 n. Chr.)
- Der Große Katechismus Dr. Martin Luthers (1529 n. Chr.)
- Die Schmalkaldischen Artikel Dr. Martin Luthers (1537 n. Chr.)
- Von der Gewalt des Papstes (De potestas papae) des Philipp Melanchthon als Anhang zu den Schmalkaldischen Artikeln
- Konkordienformel
- Konkordienbuch
[Bearbeiten] Lutherische Messe (lutherischer Gottesdienst)
[Bearbeiten] Überregionale lutherische Zusammenschlüsse
[Bearbeiten] Lutherische Kirchen in Deutschland
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Internationale Organisationen
- Lutherischer Weltbund
- Internationaler Lutherischer Rat
- Konfessionelle Evangelisch-Lutherische Konferenz
[Bearbeiten] Nationale Lutherische Kirchen und Verbände
- Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD)
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
- Evangelisch-Lutherischen Freikirche
- Kurze Organisationsgeschichte Lutheraner USA
- Lutheraner in den Niederlanden (Niederländisch)
- http://www.luther-in-bs.de/
- Kommunikationsausschuss Lutherischer Minderheitskirchen in Europa (KALME)