Diskussion:Deutsches Urheberrecht
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Für Fragen zum Urheberrecht in der Wikipedia siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen.
Sind wirklich alle Links von Nöten?--Cyper 16:09, 16. Jun 2005 (CEST)
- Definitiv nicht, hab ein bißchen aussortiert. MfG --Mirko Wieczorek 11:06, 20. Jun 2006 (CEST)
[Bearbeiten] "Die Szene setzt sich zur Wehr." (erledigt)
etwas salop oder?
"Laut einem Urteil des OLG Hamm sind Quellcode, Websitegrafiken und Stylesheets nicht urheberrechtlich geschützt. D. h., dass das Kopieren von ganzen Webprojekten legal ist, sofern die Inhalte nicht übernommen werden."
Das scheint so gar nicht zu stimmen. Zumindest lese ich das so aus einem Kommentar zu diesem Urteil heraus. Vielleicht überprüft das mal jemand, der in rechtlichen Belangen ein wenig fitter ist als ich? --Atarimaster 17:21, 22. Jul 2005 (CEST)
Es stimmt in der Tat nicht. Kopiert wurden (laut Urteil) ein Farbschema und drei Grafiken, bei denen der Richter die erforderliche Schöpfungshöhe nicht nachvollziehen könnte. Insbesondere wurden keine Texte abgekupfert.
Es handelt sich also einfach um eines dieser Grauzonenurteile, das nicht mal besonderen Bezug zur Webseitengestaltung an sich hat. Das einzige, was mir an dem Urteil seltsam vorkommt, ist die Argumentation, dass die Grafiken "ohne menschliches Zutun von einem Programm erzeugt worden sind" - sie sind per Programm verfremdet worden, also hat da wohl ein Grafiker eigene Eingaben gemacht in das Programm? ... Aber dann ist das lediglich eine Fehlbeurteilung der Tatsachen, die im nächsten Urteil wieder korrigiert wird.
Ich habe den Abschnitt über Websites deshalb entfernt.
Joachim Durchholz 84.175.8.162 17:58, 14. Okt 2005 (CEST)
[Bearbeiten] "in der Regel 70 Jahre..." (erledigt)
Könnte jemand das mal präzisieren ? Was fällt denn aus dieser Regel "70 Jahre nach Tod des Autors gemeinfrei" ? -- Amtiss, SNAFU ? 11:25, 19. Dez 2005 (CET)
[Bearbeiten] Titel (erledigt)
schlage vor, das stichwort einheitlich unter "Urheberrechtsgesetz" zusammenzufassen. die langversion "Gesetz über Urheberrecht und..." verwendet auch wissenschaftlich kaum jemand [ich bin "vom fach"]. mittelfristig wäre es m.e. wünschenswert, das stichwort gründlich zu überarbeiten. --Quartsept 10:07, 20. Jan 2006 (CET)
- Trete dem Vorschlag entgegen. In allen Rechtsmaterien gibt es einen Artikel über das Gesetz als solches und einen weiteren über die Rechtsmaterie. Hier besteht nur der Unterschied, dass Deutsches Urheberrecht aus dem Artikel Urheberrecht ausgegliedert worden ist.--Andrsvoss 09:17, 21. Jan 2006 (CET)
- Sehe ich auch so. Das ist ein Artikel über das Thema als ganzes und nicht nur über ein bestimnmtes Gesetz. -- H005 13:11, 21. Jan 2006 (CET)
dem argument trete ich nicht entgegen. inhaltlich gibt aber "Deutsches Urheberrecht" keinerlei spezifische informationen zu genau diesem stichwort wieder. es ist im gegenteil so, dass konkurrierende (bezogen auf "Gesetz zur ...") inhalte zu finden sind, die fast ausschließlich zum gesetz gehören. dieser artikel enthält keinerlei zusätzliche info und ist für sich betrachtet nur in ausschnitten korrekt. in dieser form ist der artikel zumindest irreführend. wenn könnte hier etwas bspw. zur geschichte des urheberrechts in deutschland stehen und ggf. zur unterscheidung in anderden rechtsordnungen. bitte weiterhin um feedback. -- Quartsept
[Bearbeiten] Verfremdung urheberrechtlich geschützter Werke - rechtliche Lage?
Ist es legal, ein Werk (z.B. ein Coverbild oder ein Lied) so zu verfremden, dass die Assoziation zum Original erhalten bleibt. Wo ist die Grenze zwischen Erlaubtem und Verbotenem? Gruß! --213.39.152.191 21:45, 3. Aug 2006 (CEST)
Ist es legal, nicht-GNU-freie Bilder zu verwenden, um ein neues Werk daraus zu schaffen? Gibt es hierbei rechtliche Unterschiede zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung?
Es wäre eine wichtige informelle Bereicherung, wenn sich ein Unterkapitel des Artikels mit dem Thema "Verfremdung urheberrechtlich geschützer Werke" (oder den juristisch korrekten Begriffen hierzu) befassen könnte, da Verfremdungen recht häufig vorkommen (bekannte Beispiele kommerzieller Art: Der Zeichner Walter Moers verfremdete bekannte Gemälde zu Karrikaturen, sogar mithilfe nur weniger Attribute und deutlichem Bezug zum Original - u.a. von Munch († 1944) und Matisse († 1954), viele Printmagazine verfremden bekannte Fotos für ihre Titelblätter zeichnerisch oder durch Montagen).
Ein kurzer Abriss über die rechtliche Lage, ggf. versehen mit weitreichenderen Weblinks, würden dem Informationsbedürfnis des Artikelbesuchers wahrscheinlich genügen. -80.171.126.152 15:51, 22. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Urheberrecht bei persönlichen Dokumenten (Tagebüchern etc.)
Hallo, was sieht das deutsche Urheberrecht bei persönlichen Dokumenten wie z.B. Tagebüchern, Briefwechseln vor? Ich weiß, daß man den Tagebuchschreiber/Briefschreiber (soweit er bekannt ist), oder seine Erben, um Erlaubnis fragen muß, wenn diese Schriften veröffentlicht werden sollen. Erlischt diese Frist 70 Jahren nach dem Tod? Ist dieses Urheberrecht an die Verwertungsrechte gekoppelt? Kann man, wenn solche Dokumente anonym geschrieben wurden, diese einfach so veröffentlichen?
Theodor Schmidt aus Berlin.
[Bearbeiten] Handelbarkeit immaterieller Wirtschaftsgüter
Meiner Meinung nach ist eine Audio- oder Videoaufnahme ein immaterielles Wirtschaftsgut. Wenn beim Kauf dieses Gutes der Weiterverkauf nicht explizit geregelt wird, stehen mir doch für den Weiterverkauf alle Möglichkeiten offen, oder? Wie sieht es im internationalen Privatrecht aus ? (Ankauf einer "gebrauchten" Aufnahme aus dem Ausland) 217.86.30.163 17:41, 27. Okt. 2006 (CEST)
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
[Bearbeiten] Architektonische Dienstleistung
Fällt die Gestaltung eines Architekten auch unter das Urheberrecht? Wenn ja, dann ist es doch nur die Planung und nicht die Ausführung des Bauwerks, oder? 217.86.31.128 18:28, 5. Dez. 2006 (CET)