Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Diskussion:Buchpreisbindung - Wikipedia

Diskussion:Buchpreisbindung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Vielleicht sollte man auflisten, in welchen ländern die buchpreisbindung besteht? im gesammten deutschsprachigen raum?



Stimmt es, daß nur Bücher der Preisbindung unterworfen sind, die auch beim VLB gemeldet sind? Wenn jemand also ein Buch druckt und dieses nicht meldet (weder bei den Barsortimenten, noch beim VLB), sondern exklusiv vertreibt, kann er den Preis nach Belieben bestimmen und ständig ändern? Salomonschatzberg 14:34, 13. Nov 2004 (CET)

Nein, das kann man so nicht sagen. Jeder, der Bücher verlegt oder importiert, muss laut §5 einen Endpreis (sogar incl. Mwst.) festlegen und in "geeigneter Weise" veröffentlichen. Dabei gilt als Buch nach herrschender Meinung u. a. nur "was als verlags- oder buchhandelstypisch" anzusehen ist (also keine privaten Dissertationsdrucke, keine Akademieschriften, Firmenschriften, Vereinsschriften). Wenn man also sowas veröffentlicht, greift also keine Preisbindung, und man meldet sowas ja dann normalerweise wohl nicht ans VLB. Wenn z. B. ein "normaler" Verlag hingegen ein "normales" Buch druckt wird er das normalerweise auch ans VLB melden. Dadurch könnte der Eindruck entstehen, dass nur die Bücher im VLB preisgebunden sind - das hat aber eigentlich nichts miteinander zu tun. Das VLB ist ja sowieso eine rein private Angelegenheit der Buchhändlervereinigung, von Buchhändlern einerseits geliebt und andererseits gehasst (z. B. wegen der schlechten Datenaufbereitung und des hohen Preises). Zu ähnlichen Themen siehe auch Pflichtexemplare und Deutsche Nationalbibliografie. --AndreasPraefcke 14:45, 13. Nov 2004 (CET)
Ich dachte so an die Bücher von TimeLife und Readers Digest, die ja nicht im normalen Handel sind, sondern exklusiv vertrieben. Die stehen auch nicht im VLB. Trotzdem, danke für die Auskunft. Salomonschatzberg 19:33, 13. Nov 2004 (CET)
Für die gilt prinzipiell nichts anderes. Da jeder relevante Händler die Möglichkeit der Information über den aktuellen Preis haben muss, diese Verlage aber sowieso nicht über den normalen Buchhandel liefern (der Vertriebsweg bleibt ja auch nach dem Buchpreisbindungsgesetz immer noch sehr frei), müssen die dann eigentlich nur sich selbst den aktuellen Preis mtiteilen... Ohnehin gilt für alle Verlage, was Du in der Frage oben geschrieben hast: man muss einen Ladenpreis festsetzen, und darf ihn normalerweise erst nach 18 Monaten freigeben, aber man darf den Preis so oft man will hoch und runtersetzen, nach Belieben - mir ist jedenfalls keine entsprechende Vorschrift bekannt, die das verhindern würde. Es muss nur gewährleistet sein, dass alle relevanten Händler davon rechtzeitig erfahren (normalerweise wäre das über VLB oder über die "Gelben Seiten" im Börsenblatt, bei nur lokal oder regional relevanten Büchern reicht anscheinend auch eine Nachricht an alle Händler des Ortes bzw. der Region). Das ganze Preisbindungsgesetz ist übrigens zumindest sprachlich eine Katastrophe, da mit der heissen Nadel gestrickt - allein zu den Streitereien zur Schulbuchpreisbindung, die wegen völlig unzulänglicher Formulierung eines Absatzes entstanden sind, ließen sich Bände füllen... --AndreasPraefcke 19:50, 13. Nov 2004 (CET)

"In Schweden hatte die Abschaffung der Preisbindung katastrophale Folgen, in England führte sie zu einem Bestseller-Boom. Die Europäische Union hat sich widerwillig zu ihr bekannt." Habe diesen Absatz gerade auf FAZ.NET (Feuilleton - Bücher - Buchpreisbindung) gelesen, und wollte mich hier genauer informieren, leider ohne großen Erfolg. Vielleicht kennt sich ja jemand mit den Auswirkungen in Schweden/England aus und hat sich bis jetzt nicht getraut zu schreiben oder kennt gute Quellen zu weiteren Infos!? Grüße, HdEATH 18:37, 30. Mär 2005 (CEST)

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeine Struktur des Artikels

Im Moment besteht der Artikel nach zwei brauchbaren Sätzen zur Begriffserklärung aus ziemlich unstrukturierten Erläuterungen zu offenbar wahllos zusammengestellten Einzelaspekten (Treuhänder, einzelnes OLG-Urteil, verschiedene - nicht alle - Sonderregelungen, Aufhebung der Preisbindung). Zum Gesetz werden die Änderungen 2006 beschrieben, ohne dass die geänderten Regelungen überhaupt erläutert worden wären. Im "Pro und Contra"-Abschnitt werden Argumente teils als Tatsachen, teils als Meinungsäußerungen dargestellt, ohne dass Quellen angegeben würden oder irgendein Argument näher ausgeführt wäre. Dazu kommt die Meinung eines einzelnen Schriftstellers zu einem Nebenaspekt der Debatte. Der Artikel braucht eine sinnvolle Grundstruktur und weniger NPOV. Mark 23:32, 17. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Importbücher

Stimmt es, dass die Buchpreisbindung nur für Bücher gilt, die in Deutschland hergestellt wurden? --Flominator 20:12, 18. Okt 2005 (CEST)

Nachtrag: Wenn jemand die Antwort weiss, würde ich mich über eine Nachricht auf meiner Diskussionsseite freuen! Danke im Voraus, --Flominator 18:33, 6. Feb 2006 (CET)

Hallo Flominator! Durch Zufall sehe ich eben, daß Du am 18. Okt 2005 und am 6. Feb 2006 auf dieser Diskussionsseite gefragt hast, ob die Buchpreisbindung nur gelte für Bücher, die in Deutschland „hergestellt“ wurden. Da Du gleichzeitig Deiner Frage die Überschrift Importbücher gegeben hast, vermute ich, dass Du meintest: die in Deutschland verlegt wurden. Das stimmt: Bücher von Verlagen aus anderen Ländern, also Importbücher, unterliegen nicht der hiesigen Preisbindung (Pb). Der Herstellort spielt für die Pb keine Rolle; viele deutsche Verlage lassen irgendwo auf der Welt herstellen=produzieren. Es gibt aber dennoch eine Problematik bei den Importbüchern: Ausländische Händler importieren Bücher deutscher Verlage und verkaufen sie nach Deutschland zurück; das wären dann Re-Importe zum Zweck des Unterlaufens der Pb, was ebenfalls nicht gestattet ist, klar. Sonst könnte ja amazon.at z.Bp. preisgebundene Bücher deutscher Verlage zu Kampfpreisen nach Deutschland verkaufen. Bisher hat das mit der Pb-Überwachung ganz gut geklappt, mir sind keine Fälle bekannt. (Der Fall Libro Österreich ist in Brüssel nach langem Hin und Her geklärt worden; Libro war ja der Auslöser für die ganze Diskussion. Wunderbar aufgeheizt von Presseorganen, die auf selbstverständlichste Weise für ihre Produkte die Pb beanspruchen, sogar über Ländergrenzen hinweg; an vorderster Front hier unrühmlich die NZZ.) Vielleicht hilft Dir das weiter. Sonst frag gerne. Lg., --Albrecht1 11:18, 31. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Buchpreisbindung: Frankreich

Hallo, ich habe gerade in einem Forum gelesen, dass in Frankreich die Buchpreisbindung einmal aufgehoben wurde, dann jedoch durch den dadurch verursachten Schaden bald wieder eingeführt worden ist. Fände es ganz gut, wenn neben der Nennung von Ländern mit Buchpreisbindung (wurde ja oben bereits angesprochen), auch das Beispiel von Frankreich (evtl. auch andere Länder?) aufgeführt werden würde. Vielleicht kennt sich da ja *zufällig* jemand aus? --Marc 14:41, 3. Feb 2006 (CET)

Quelle bitte. Und Foren sind schonmal eine ganz schlechte Quelle. --mGla 21:50, 2. Mär 2006 (CET)
Is schon klar, deshalb hab' ich auch nur eine vorsichtige Anfrage auf der Diskussionsseite gemacht und nicht gleich den Artikel ergänzt ;) Hab' mal kurz eine Suchmaschine bemüht und bin auf folgenden Artikel auf FAZ.NET gestoßen: Buchpreisbindung: Helvetischer Rabatt
Scheint also doch was dran zu sein. Müsste demzufolge ungefähr 1975-1980 gewesen sein. --Marc 12:57, 3. Mär 2006 (CET)
Nachtrag: Mit den Infos aus dem oben genannten Artikel bin ich auf folgenden Artikel gekommen: IFA: Grenzüberschreitende Buchpreisbindung Wie im dritten Absatz von unten zu lesen ist, wurde sie 1979 abgeschafft und zweieinhalb Jahre später wieder eingeführt. Den beiden Quellen glaube ich das eigentlich schon, immerhin decken sich ja auch die Aussagen und Zeiträume. --Marc 13:07, 3. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] Preisbindung ohne Preisbindungsgesetz denkbar?

"Gegen die Buchpreisbindung spricht zudem, dass die Verlage durch die Buchpreisbindung nicht besser stehen als ohne sie. Es würde den Verlagen auch weiterhin freistehen, ihre Bücher zu einem von ihnen festzusetzenden Preis auf den Markt zu bringen."

Das kann doch nicht richtig sein! Bücher zu einem von ihnen festzusetzenden Preis auf den Markt zu bringen verstieße doch gegen GWB, wenn es das Preisbindungsgesetz (bzw. die Einschränkung in § 30 GWB) nicht gäbe. Was ist eure Meinung?

Der Gedanke ist, dass der Verlag mit oder ohne Gesetz festlegt, zu welchem Preis er das Buch an den Einzelhandel verkauft. Ohne Gesetz ist es dem Buchhandel aber möglich, den Preis im eigenen Laden nach Belieben zu setzen, um so zum Beispiel themenorientierte Verkaufsaktionen durchzuführen oder dem örtlichen Bedarf zu folgen. Aus der Sicht der Verlagen ist es also völlig gleich, ob eine Buchpreisbindung besteht oder nicht. Die Auswirkungen treffen direkt nur den Buchhandel und den Käufer. -- sebmol ? ! 05:54, 2. Mai 2006 (CEST)
Vielen Dank sebmol. "auf den Markt" finde ich dann zu undeutlich, wenn mit "Markt" nur der Zwischenbuchhandel gemeint ist. Ich ändere das im Artikel...
Ich würde den Absatz löschen. Den Verlagen ist es alles andere als "gleich", ob eine Buchpreisbindung besteht. Ohne Buchpreisbindung würden großen Akteure wie amazon, Thalia und Hugendubel durch ihre Marktmacht ihren Einkaufspreis stärker bestimmen können. Das soll den Verlagen egal sein? -- Medienoekonom 10:10, 22. Mai 2006 (CET)
So ist es, danke Medienoekonom! Schöne Beispiele für sich überschlagende Vorteilssuche der großen Einzelhändler (wie Thalia/Douglas, Hugendubel, amazon) konnte man beim Verkauf der englischen (also nicht preisgebundenen) Harry-Potter-Ausgabe sehen: teilweise wurde zum oder gar unter Einkaufspreis angeboten. Das irritiert schon. Lg., --Albrecht1 19:23, 31. Mai 2006 (CEST)
Der Einfluss des Einzelhandels auf den Buchpreis ist unabhängig von der Preisbindung beim Endkunden. Wenn ein Buchhandel genug Einfluss hätte, in einem freien Wettbewerb den Verkaufspreis zu beeinflussen, dann hat er das auch in einem mit Preisbindung. Schließlich muss der Verlag so oder so einen Preis festlegen, zu dem er seine Bücher absetzen möchte. Ist der zu hoch, hat der Verlag mit hohem Marktanteil immer die Möglichkeit, nur wenige oder gar keine Exemplare zu bestellen. Das heißt, dass sich der Verlag auch mit Preisbindung an den tatsächlichen Bedarf richten muss, denn nur der spielt für den Einzelhandel eine Rolle. -- sebmol ? ! 19:48, 31. Mai 2006 (CEST)
Irgendwas verwechselst Du sebmol, glaube ich. Bei nicht preisgebundenen Objekten (wie oben in meinem Beispiel vom englischen Harry Potter in Deutschland!) kann der Einzelhändler frei kalkulieren, obwohl der Lieferant (der englische Verlag oder ein engl. oder dt. Großhändler) auf einen empfohlenen Preis rabattiert. Das waren wahnsinnige Preisschlachten, die kleinere Einzelhändler in kleineren oder mittleren Städten gar nicht mitmachen können. Wer kann schon unter Einstandspreis verkaufen (an den Konsumenten!!), außer große Einzelhändler und Filialisten, die das auf dem Konto Werbung/Marketing abbuchen. Als Ausnahme natürlich. Denn im sonstigen Leben sind sie sehr froh über die Preisbindung, weil sie ihnen sichere Spannen garantiert. Ein weites Feld... Lg., --Albrecht1 20:34, 31. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Artikel noch zu unvollständig

Es fehlen zum Beispiel die Gründe für die Einführung der Buchpreisbindung, also was damit ursprünglich bezweckt wurde. Im ersten Absatz ist die Rede von einer vertikalen Preisbindung, ohne dass das irgendwie erläutert wird. --Daniel Beyer 11:22, 28. Apr 2006 (CEST)

Stimme dem zu: ich habe z.B. in meinem Regal vertikale Bücher, aber auch einige horizontale (Querformat). Unterliegen die nun der horizontalen Buchpreisbindung? Und wie ist das bei quadratischen Büchern, hat man da in Wahlrecht? Eine erhellende Antwort wäre das einzig Senkrechte hier. --FotoFux 20:48, 16. Mai 2006 (CEST)
Und wie sieht es mit dem Gewinn für die Buchhandlungen aus? - Metoc ☺ 20:08, 29. Jul 2006

Der Überblick über die geschichtliche Entwicklung ist zu knapp. Hieraus geht nicht hervor, wann im deutschen Buchmarkt erstmals eine Preisbindung bestanden hat (nämlich nicht erst seit den 1960er Jahren). Die sogennante Krönersche Reform von 1887 sollte auf jeden Fall erwähnt und erklärt werden (Ziel der Preisbindung: Verhinderung der "Schleuderei"), ebenso wie die harsche Kritik an der Buchpreisbindung durch den Nationalökonomen Karl Bücher, die sinnigerweise "Bücher-Streit" genannt wurde und sich 1903 abspielte. sermo_de_arboribus 14:22, 04. Dezember 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Rabatte

Wie ist das mit Rabatten (buch.de-gutscheine auf Milchtuten oder Büchereibongs) oder Bonuspunkten (bol.de ist bei Miles&More)??? Untergräbt das nicht die Buchpreisbindung? 193.196.13.2 22:06, 19. Sep 2006 (Signatur nachgetragen)

Doch, tut es. Wenn es nicht in Geld ausgezahlt wird, darf man allerdings wirschaftlich nicht erhebliche Kleinigkeiten zum Buch dazugeben (da hat man früher an ne Tüte, nen Kugelschreiber oder sowas gedacht – heute wird das von Bonussystemen ausgenutzt). --AndreasPraefcke ¿! 18:24, 3. Okt 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Quersubventionierung

(Frage und Antwort von meiner Disku hierher kopiert:)

ReHi Albrecht1. Ich häng mich hier mal dran, weil ich grad über die Buchpreisbindungsseite gestolpert bin und Dich da auch gesehen habe. Da Du Dich damit scheinbar beschäftigt hast: Ich sehe ein, dass die BPB den kleineren Buchhandlungen nützt. Überhaupt nicht verstehe ich, wieso sie ein breites Buchangebot sichern soll, Stichwort Quersubventionierung. Solch eine Quersubventionierung ist zwar möglich, aber wieso sollte ein Verlag das tun? Andersrum betrachtet: Ein Verlag, der nicht quersubventioniert, könnte Bestseller bei gleicher Gesamtrendite günstiger auf den Markt bringen, als einer, der nichtlohnende Bücher "mitschleppt". Also sollte letzterer Verlag - mal rein marktwirtschaftlich betrachtet - doch bald ein Übernahmekandidat sein, oder?
Noch anders betrachtet: Die BPB erhöht die Marktmacht der Verlage auf Kosten der Händler und Kunden. Aber sie ändert eigentlich nichts an der Konkurrenz (und damit dem Preisdruck) der Verlage untereinander. Hm.. hoffe die Frage ist klar geworden? -- Funji 友達 05:26, 22. Sep 2006 (CEST)
Hallo Funji! Ich arbeite seit dreißig Jahren in der Buchbranche, deshalb melde ich mich ab und zu zu solchen Themen. - Zu Deiner Frage: Die Quersubventionierung greift im Handel in nahezu gleicher Weise wie auf Lieferanten(=Verlags)seite. Dieser Tage habe ich ein Interview mit einem der erfolgreichsten Verleger im Belletristikbereich gelesen, mit Daniel Keel vom Diogenes Verlag. Er sagt, und das ist leicht verifizierbar, daß er mit 50 Bestsellertiteln die restliche Backlist finanziert, die alleine betrachtet aus Rote-Zahlen-Titeln besteht. Dies gilt für alle Bell.-Verlage. Bei Sachbuchverlagen ist es ähnlich, vielleicht ist da der Prozentsatz, der Anteil an Brotbüchern höher; dafür ist das Risiko teure Flops zu landen höher. Aber viele Themen oder Titel können auch hier nur erscheinen, weil es Brotbücher gibt. Im Handel findet Ähnliches statt: Harry Potter oder der "neue Grass", der Duden oder Langenscheidtwörterbücher etc. finanzieren die Lyrikabteilung (um ein extremes Bp. zu nennen), oder die vielen vielen Romane von unbekannteren Autoren mit. Selbst in spezialisierten Buchläden, z. B. Reisebuchhandlungen (Geo-Buch in München) finanzieren die gängigen Objekte (Bücher, Karten, etc.) die seltenst verkauften, die aber aus Kompetenzgründen präsent sein müssen (eine Treckingkarte 1:1000 durch Nordvietnam, was weiß ich ;-)). Ich weiß nicht, wo Du wohnst, aber geh mal in Berlin zu Dussmann, oder in HH zu Thalia Große Bleichen oder Spitalerstr., oder in Köln oder Aachen zur Mayerschen, oder in Ffm, München etc. zu Hugendubel, oder in Darmstadt zu Habel, in Düsseldorf zu Stern, usw. usw. Auch große Läden (mit qm zwischen 2.000 und 5.000) funktionieren nur und vor allem dank ihres Kompetenzsignals. - Das Marktmachtproblem erfährt zur Zeit eine totale Wende: Sie verlagert sich seit ca. 5 Jahren eindeutig in Richtung Handel. Ein völlig eigenes Thema, zu dem ich Dir gerne mal Info gebe, wenn es Dich interessiert. Lg. erstmal, --Albrecht1 11:15, 22. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Argumentation - pro und contra

Was die Argumentation - pro und contra - betrifft, so habe ich jetzt die beiden Punkte getauscht, da ich der Meinung bin, dass Gegner oder Ankläger nie das letzte Wort haben sollen. Die Seite muss überarbeitet werden, in der Tat. Und so habe ich den Satz

Gegner sind der Meinung, dass die Verbraucher nicht an jeder Ecke eine Buchhandlung brauchten. Mittlerweile hätten viele ...

in

Analphabeten und Legastheniker halten diese für überflüssig und verweisen auf ...

geändert.
Eine Quellenangabe, wer denn diese Gegner sein sollen, habe ich in dem Artikel nicht gefunden, daher darf es auch nicht stören, wenn diese Personen von mir als Analphabeten oder Legastheniker bezeichnet werden.
Gruß aus dem Allgäu, Lupíro Lupirka 01:31, 18. Okt. 2006 (CEST)

Wenn Du auf fehlende Quelle hinweisen möchtest, ist das schön und gut und durchaus gerechtfertigt, aber bitte nicht mit einer solchen Analphabeten- und Legastheniker-Änderung. Du kannst die Gegner für Dich gerne so bezeichnen, aber da Du – wie Du selbst schreibst – die Gegner nicht kennst, ist Deine Bezeichnung eine Behauptung und sollte nicht im Artikel stehen. --jailbird 13:57, 18. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] pov

am absatz

Letztendlich fragt sich, ob ein Buch ein Produkt wie jedes andere ist oder ein Kulturgut, das nicht vollständig den Gesetzen des Marktes ausgeliefert sein soll, weil es auch eine nicht-ökonomische Funktion für die Gesellschaft besitzt. Der Autor Dirk Kurbjuweit vertritt die Auffassung, dass inzwischen manche Autoren und Verlage selbst den Status des Buches als Kulturgut untergraben, indem sie sich etwa dem Marktgebaren von Literaturagenten freiwillig unterwerfen und damit die Interessen des Profits über die der Gesellschaft stellen. Außerdem kommen ausgesprochen unkultivierte Buchinhalte vor.

ist IMNSHO der folgende satz problematisch:

Letztendlich fragt sich, ob ein Buch ein Produkt wie jedes andere ist oder ein Kulturgut, das nicht vollständig den Gesetzen des Marktes ausgeliefert sein soll, weil es auch eine nicht-ökonomische Funktion für die Gesellschaft besitzt.

a) man sollte das als zitat kennzeichnen (quelle!!) oder aber wenigstens sowas wie "den befürworten der BuchP. zufolge..." und das folgende im konjunktiv, da es kein POV ist (was ist „kulturgut“? wieso sollte „kulturgut“ nicht den Gesetzen des Marktes „ausgeliefert“(ganz deutliches POV) werden? was ist eine „nicht-ökonomische“ / „ökonomische“ funktion? alles fragen, die rein ideologischer natur sind) b)„Letztendlich fragt sich,“ diese formulierungen gehören nicht in eine enzyklopädie. wikipediaist nicht dazu da um jemanden was zu fragen sondern um informationen zu präsentieren.--Baruch ben Alexander - ☠☢☣ 10:38, 1. Nov. 2006 (CET)

Gute Idee, tu dir keinen Zwang an :) sebmol ? ! 10:40, 1. Nov. 2006 (CET)
hab ich gemacht. außerdem ist mir ein wahrhaft schauerlichger satz aufgefallen:
„Außerdem kämmen ausgesprochen „unkultivierte Buchinhalte“ vor.“
„unkultivierte Buchinhalte“ ist ABSOLUTES POV. ich bin aber nicht sicher ob ich noch das wort „sogenannte“ in den satz hinzufügen soll oder ob ich ihn gleich löschen soll. ich tendiere ehr für das zweitere weil er unrettbar POV ist. aber was meinen die anderen? --Baruch ben Alexander - ☠☢☣ 11:16, 1. Nov. 2006 (CET)
hab den satz gelöscht. eklatanter verstoss gegen WP:NPOV --Baruch ben Alexander - ☠☢☣ 14:08, 15. Nov. 2006 (CET)
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