Norddeutscher Bund
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Norddeutscher Bund | |||
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Verfassung | Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 | ||
Amtssprache | Deutsch | ||
Hauptstadt | Berlin | ||
Bundespräsidium | Wilhelm I. König v. Preußen | ||
Gründung |
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Währung | Verschiedene | ||
Zeitzone | UTC+1 MEZ | ||
Karte | |||
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Der Norddeutsche Bund war ein 1866 gegründetes Militärbündnis, welches 1867 eine Verfassung bekam, die es zum Bundesstaat machte. Seine Gliedstaaten waren fast alle deutschen Länder nördlich der Mainlinie.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Entstehung
Nach dem deutsch-deutschen Krieg von 1866 annektierte Preußen sämtliche Gebiete der Kriegsgegner nördlich des Mains mit Ausnahme von Sachsen, Hessen-Darmstadt, Sachsen-Meiningen und Reuß ältere Linie. Auch die nordmainischen Gebiete Bayerns blieben im Großen und Ganzen unangetastet. Der unterlegene Kaiser von Österreich musste am 23. August im Friedensvertrag von Prag die Auflösung des seit 1815 bestehenden Deutschen Bundes anerkennen (Art. 4).
Bereits fünf Tage zuvor, am 18. August, hatten sich die Fürstentümer und Hansestädte nördlich des Mains unter Führung Preußens durch das August-Bündnis zum Norddeutschen Bund zusammengeschlossen, der zunächst 15 Mitglieder umfasste. Zu seinem Gebiet gehörten auch die preußischen Territorien südlich des Mains, die von Württemberg und Baden umschlossenen Hohenzollernsche Lande. Das Großherzogtum Hessen dagegen gehörte dem Bund nur mit seinem nördlichen Landesteil an. Der Norddeutsche Bund war zunächst ein militärisches Schutz- und Trutzbündnis. Erst 1867 gaben ihm die Vertragsparteien eine Verfassung (s. u.), die den Norddeutschen Bund zu einem Bundesstaat machte[1]. Durch die ungewöhnliche Ausgestaltung zwischen Unitarismus und Föderalismus und die aus Rücksicht auf die Bündnispartner nur implizit niedergelegten Machtverhältnisse wurde der Verfassung auch teils ungenau attestiert, die Waage zwischen Einheitsstaat und Staatenbund zu halten[2].
Der Norddeutsche Bund umfasste 22 Staaten und ein Gebiet von 415.150 km² mit fast 30 Millionen Menschen.
Österreich war seit dem Prager Frieden und der Auflösung des Deutschen Bundes nicht mehr politische Führungsmacht in Deutschland. Mit der Auflösung des Deutschen Bundes fehlte eine einheitliche Instanz, die ganz Deutschland, also auch die südlich des Mains gelegenen deutschen Länder einschließlich Österreichs, in irgendeiner Weise repräsentierte. Neben Österreich entwickelten auch die früheren Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes Liechtenstein, Luxemburg und das niederländische Limburg keine enge Verbindung zum preußisch dominierten Norddeutschen Bund.
Die süddeutschen Staaten Großherzogtum Baden, die Königreiche Bayern und Württemberg blieben 1867 zwar außerhalb des Norddeutschen Bundes, verbündeten sich aber 1870 mit diesem gegen Frankreich und bildeten nach dem Deutsch-Französischen Krieg gemeinsam mit den Gliedstaaten des Bundes das Deutsche Reich. Dabei übernahm das Reich im Wesentlichen die Bundesverfassung von 1867.
[Bearbeiten] Verfassung
Der konstituierende Reichstag wurde am 12. Februar 1867 gewählt und am 24. Februar in Berlin von König Wilhelm I. von Preußen eröffnet. Am 16. April 1867 nahm der Reichstag die von Bismarck entworfene Verfassung an. Sie wurde am 24. Juni verkündet und trat am 1. Juli in Kraft. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes ist in wesentlichen Punkten mit der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 identisch.
Der König von Preußen hatte das Präsidium des Bundes inne. Ihm unterstellt war der Bundeskanzler, der die Exekutive des Bundes leitete. Die einzelnen Staaten des Bundes entsandten Vertreter in den Bundesrat, in dem Preußen eine dominierende Stellung einnahm und auf Grund der ihm zustehenden 17 von 43 Stimmen ein Vetorecht innehatte. Der Bundesrat übte zusammen mit dem Reichstag, der aus allgemeinen und direkten Wahlen hervorging, das Gesetzgebungsrecht einschließlich der Haushaltsbewilligung aus.
[Bearbeiten] Bundesgebiet
Das Bundesgebiet bestand aus den Staaten
- Königreich Preußen in Personalunion mit dem Herzogtum Lauenburg
- Königreich Sachsen
- Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
- Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
- Großherzogtum Oldenburg
- Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
- Herzogtum Braunschweig
- Herzogtum Sachsen-Meiningen
- Herzogtum Sachsen-Altenburg
- Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
- Herzogtum Anhalt
- Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
- Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
- Fürstentum Waldeck
- Fürstentum Reuß ältere Linie
- Fürstentum Reuß jüngere Linie
- Fürstentum Schaumburg-Lippe
- Fürstentum Lippe
- Freie und Hansestadt Hamburg
- Freie und Hansestadt Lübeck
- Freie Hansestadt Bremen
- den nördlich des Mains gelegenen Teilen des Großherzogtums Hessen
[Bearbeiten] Die Bevollmächtigten des Bundesrates des Norddeutschen Bundes
(Stand: 10. August 1867)
Königreich Preußen:
- Generalleutnant Eugen Anton Theophil von Podbielski, Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements
- Generalleutnant Julius von Rieben, Direktor des Marineministeriums; abkommandiert am 4. September 1867
- Wirklich Geheimer Rat Johann Friedrich von Pommer-Esche, General-Steuerdirektor
- Wirklich Geheimer Ober-Finanzrat Günther, Ministerialdirektor
- Wirklich Geheimer Oberregierungsrat Rudolf von Delbrück, Ministerialdirektor
- Generalpostdirektor Karl Ludwig Richard von Philipsborn
- Geheimer Oberjustizrat Heinrich Eduard von Pape
- Vizeadmiral Eduard von Jachmann
- Richard Freiherr von Friesen, Finanz- und Außenminister
- Geheimer Rat Dr. Christian Albert Weinlig, Ministerialdirektor im Innenministerium
- Geheimer Finanzrat Julius Hans von Thümmel
- Oberst von Brandenstein, Militärbevollmächtigter in Berlin
Großherzogtum Hessen und bei Rhein:
- Geheimer Legationsrat Karl von Hofmann
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin:
- Staatsrat von Müller
- Generalmajor von Bilgner
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach:
- Wirklich Geheimer Rat Dr. Christian Bernhard von Watzdorf, Staatsminister
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz:
- Bernhard Ernst von Bülow, Ministerpräsident; abkommandiert am 4. September 1867
- August Otto Ernst Freiherr von Örtzen auf Klokow, Kammerherr und Drost
- Staatsrat Buchholtz
Herzogtum Braunschweig-Lüneburg:
- Asche Burckhard Carl Ferdinand von Campe, Staatsminister
- Geheimer Legationsrat von Liebe
Herzogtum Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
- Wirklich Geheimer Rat Graf von Beust; abkommandiert 23. September 1867
- Anton Ferdinand Freiherr von Krosigk, Staatsminister
- Friedrich Leopold Wolf Ludwig Wendelin von Gerstenbergk, Edler von Zech, Staatsminister
Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha:
- Wirklich Geheimer Rat Camillo Richard Freiherr von Seebach, Staatsminister
- Dr. Carl Friedrich Ferdinand Sintenis, Ministerpräsident
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt:
- Staatsminister von Bertrab
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen:
- Staatsminister von Wolffersdorff
Fürstentum Waldeck und Pyrmont:
- Geheimer Regierungsrat Klapp
- Regierungspräsident Dr. Herrmann
Fürstentum Reuß jüngere Linie:
- Staatsminister von Harbou
- Geheimer Regierungsrat Höcker
Fürstentum zur Lippe:
- Kabinettsminister von Oheimb
- Senator Dr. Theodor Curtius
Freie Hansestadt Bremen:
- Senator Otto Gildemeister
[Bearbeiten] Ende
Mit der erlangten Vorherrschaft im Norddeutschen Bund wuchs besonders in Frankreich Argwohn vor einer kontinentalen Dominanz Preußens. Frankreich sah Preußen als einen Widersacher für sein eigenes Hegemonialstreben an. Das preußische Königshaus wurde deshalb in der Frage der spanischen Thronfolge zum Verzicht aufgefordert, was als unannehmbar galt. Dennoch hat Preußen den Verzicht auf seinen regulären spanischen Thron öffentlich erklärt. In Folge von Ressentiments, welche durch die napoleonische Niederlage gegenüber Deutschland noch immer in Frankreich herrschte, sollte Wilhelm I. öffentlich erklären, dass auch in Zukunft niemals ein Mitglied der Hohenzollern den spanischen Thron besteigen werde. Die Zurückweisung der französischen Forderung durch die Emser Depesche am 13. Juli 1870, welche Bismarck absichtlich recht forsch formulierte, führte zur Kriegserklärung Frankreichs am 19. Juli 1870. Im Krieg gegen Frankreich schlossen sich dem Norddeutschen Bund auch die süddeutschen Staaten außer Österreich an. Die französische Armee wurde von den vereinten deutschen Streitkräften bei Metz und Sedan geschlagen.
Mit der auf den so genannten Kaiserbrief des bayerischen Königs Ludwigs II. im Namen der deutschen Fürsten folgenden Proklamation Wilhelms I. zum Deutschen Kaiser ging der Norddeutsche Bund zusammen mit den süddeutschen Staaten (ohne Österreich) in das Deutsche Reich über. Damit entschied sich die deutsche Frage im Sinne der kleindeutschen Lösung.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Geschichte Deutschlands
- Novemberverträge
- Bismarcksche Reichsverfassung
- Deutsches Kaiserreich
- Marine des Norddeutschen Bundes
[Bearbeiten] Literatur
- Ulrich Eisenhardt: Deutsche Rechtsgeschichte, 4. Aufl., München 2004, Rn 556 ff. ISBN 3-406-51996-2
- Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 363 ff. ISBN 3406534112
- Jörg M. Hormann/Dominik Plaschke: Deutsche Flaggen, Hamburg 2006, S. 59 ff. ISBN 3-89225-555-5
- Werner Ogris: Der Norddeutsche Bund. Zum hundertsten Jahrestag der Augustverträge von 1866, in: JuS 1966, S. 306 bis 310.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Ogris, JuS 1966, S. 308.
- ↑ Eisenhardt, Deutsche Rechtsgeschichte, Rn 557 – Eine misslungene Formulierung, da auf einer Ebene Einheitsstaat und Bundesstaat, und nur getrennt davon auf anderer Ebene Bundesstaat und Staatenbund miteinander vergleichbar wären.
[Bearbeiten] Weblinks
- Bündnisvertrag Preußens mit den Norddeutschen Staaten vom 18. August 1866
- Originaltext der Verfassung des Norddeutschen Bunds vom 16. April 1867 (auf documentArchiv.de)
- Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867
- Deutschland (Geschichte). Artikel in: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Aufl. 1888 ff., Bd. 4, S. 900 f.
- Norddeutscher Bund. Artikel in: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Aufl. 1888 ff., Bd. 12, S. 217 f.
- HGIS Germany: ein historisch-geographisches Informationssystem der Staaten Deutschlands und Mitteleuropas seit 1815