Volksgesetzgebung
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Mittels der Volksgesetzgebung erlässt, ändert oder revidiert das Volk in einer direkten Demokratie Gesetze und Verfassung.
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[Bearbeiten] Allgemeine Betrachtung
Zur Volksgesetzgebung ist ein Volksgesetzgebungsverfahren notwendig, das den Ablauf der Volksgesetzgebung regelt.
Ein Volksgesetzgebungsverfahren besteht in Deutschland in den Bundesländern aus drei gestaffelten Schritten, beginnend mit der Volksinitiative, gefolgt vom Volksbegehren und abschließend dem Volksentscheid. Es handelt sich hierbei um das Verfahren der dreistufigen Volksgesetzgebung.
Sofern Gemeinden und Landkreise über Verfahren der Volksgesetzgebung verfügen, sind diese üblicherweise der zweistufigen Volksgesetzgebung zuzurechnen; die Verfahrensschritte heißen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. In der Schweiz ist die Volksgesetzgebung auch auf Bundesebene als Verfahren der zweistufigen Volksgesetzgebung geregelt, wobei die Volksinitiative unmittelbar den Volksentscheid auslöst.
Was die Geschwindigkeit des Verfahrens betrifft, so hängt dies von der konkreten Gestaltung der Fristen und Hürden ab. Schnellschüsse sind ebensowenig erwünscht, wie ein langatmiges, jahrelanges Verfahren. Moderne Volksgesetzgebungsentwürfe berücksichtigen dies mit straffen Verfahren, die aber dennoch ausreichend Raum für die demokratische Meinungsbildung im Volk lassen.
Die Volksgesetzgebung ist vor dem Referendum und dem Plebiszit dasjenige Element der direkten Demokratie, welches dem Bürger am meisten unmittelbare Politische Mitgestaltung ermöglicht.
[Bearbeiten] Deutschland
Auf Bundesebene herrscht Repräsentative Demokratie. Im Jahr 2002 erreichte ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene im Bundestag zwar die absolute Mehrheit, nicht jedoch die für eine Verfassungsänderung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit.
Zuletzt wurde auch die Forderung nach einem Referendum über die Europäische Verfassung vom Bundestag abgelehnt.
Meinungsumfragen zufolge befürworten mehr als 70% der Deutschen direkte Demokratie auf Bundesebene.
Volksgesetzgebung auf Landesebene gibt es seit 1998 in allen 16 deutschen Ländern.
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich gibt es Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen.
[Bearbeiten] Schweiz
Im politischen System der Schweiz ist der Anteil an Elementen der direkten Demokratie stark ausgeprägt. Entsprechend haben Volksentscheide einen wesentlichen Einfluss auf Politik und Gesetzgebung:
- Es gibt die Volksinitiative, bei der eine bestimmte Anzahl Stimmbürger direkt eine Abstimmung über eine konkrete Verfassungsänderung verlangen kann.
- Vom Parlament beschlossene Verfassungsänderungen unterstehen dem obligatorischen Referendum – ohne Zustimmung der zwei Mehrheiten von Volk und Kantonen (so genanntes Ständemehr) können sie nicht in Kraft treten.
- Bei einem fakultativen Referendum werden Unterschriften gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz gesammelt. Wird die Unterschriftenhürde genommen, kommt es ohne eigene Vorlage aus dem Volk zu einer gesamtschweizerischen Volksabstimmung über dieses Gesetz.
[Bearbeiten] Weblinks
- Infocenter für direkte Demokratie - Volksentscheide auf Bundesebene (Mehr Demokratie e.V.)
- Infocenter für direkte Demokratie - Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide in den Bundesländern (Mehr Demokratie e.V.)
- www.volksgesetzgebung-jetzt.de - Eine Aktion zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in Deutschland (mit Möglichkeit zur Willensbekundung)
- www.volksgesetzgebung-jetzt.at - Eine Aktion zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in Österreich (mit Möglichkeit zur Willensbekundung)
- www.omnibus.org
- Schweiz: Die politischen Rechte im Bund
- »Wir sind Deutschland« - "Öffentliche Petition" an den Deutschen Bundestag zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung
- "Direkte Demokratie ausbauen - Volksgesetzgebung verwirklichen" - Dreistufige Volksgesetzgebung in Österreich
- Deutsches Institut für sachunmittelbare Demokratie