Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ist neben dem EAG-Vertrag einer der Römischen Verträge. Ursprünglich hieß er Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) (EWG-Vertrag); durch den Maastrichter Vertrag über die Europäische Union wurde er umbenannt und durch den Vertrag von Amsterdam neu nummeriert. Durch den EG-Vertrag wurde die Europäische Gemeinschaft gegründet. Er gehört zu den primären Rechtsquellen innerhalb des Europarechts.
Der Vertrag wurde ursprünglich von Vertretern Belgiens, Westdeutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und den Niederlanden am 25. März 1957 in Rom, nachdem die Vertragsinhalte auf den Bilderberg-Konferenzen im Vorfeld erarbeitet wurden, unterzeichnet und trat zu Beginn des Jahres 1958 nach Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde (gemäß Art. 313 bei der Regierung der Italienischen Republik) in Kraft. Er gilt für unbegrenzte Zeit.
Den EG-Vertrag und mit ihm den ebenfalls 1957 unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) bezeichnet man als die Römischen Verträge.
Später traten noch folgende Staaten dem Vertrag bei:
- Königreich Dänemark
- Griechische Republik
- Königreich Spanien
- Republik Irland
- Republik Österreich
- Portugiesische Republik
- Republik Finnland
- Königreich Schweden
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Der EG-Vertrag stellt die Fortsetzung des Bestrebens der Zusammenarbeit in Europa auf bestimmten Teilgebieten nach dem Zweiten Weltkrieg und nach Gründung der Montanunion dar. Vorausgegangen waren Versuche, eine Verteidigungsgemeinschaft zu gründen (EVG-Vertrag), die jedoch scheiterten, weil der beabsichtigte Vertrag von der französischen Nationalversammlung (Parlament) abgelehnt wurde. Es folgte die Erkenntnis, dass die europäische Integration auf wirtschaftlichem Gebiet zunächst leichter voranzutreiben wäre.
Die wesentlichen Bestimmungen des Vertrags zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) wurden nach dessen Auslaufen im Jahre 2002 in den EG-Vertrag überführt.
Die übliche Abkürzung ist EGV, bei der Zitierung von einzelnen Artikeln wünscht der Europäische Gerichtshof jedoch die Verwendung des Kürzels EG, wenn nach der heutigen Nummerierung zitiert wird (EGV bei alter Nummerierung), also z.B. „Art. 81 EG“ (früher „Art. 85 EGV“). Diese Abkürzung hat sich deswegen auch in vielen Fachzeitschriften durchgesetzt, aber andererseits selbst in den EU-Organen nicht überall. Wenn keine Einzelbestimmung zitiert wird, muss es aber jedenfalls EGV heißen, weil EG die Abkürzung für „Europäische Gemeinschaft(en)“ ist.
Der EG-Vertrag ist ein völkerrechtliches Übereinkommen und wird im Europarecht als „Primärrecht“ bezeichnet. Es hat supranationalen Normcharakter und genießt daher Vorrang vor nationalrechtlichen Vorschriften. Mit der „Solange II-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts wurde diese Konstruktion auch verfassungsrechtlich anerkannt.
Das Jahr der Unterzeichnung des EG-Vertrages gilt als offizielle Geburtsstunde der EU. Demzufolge wird im Jahr 2007 deren 50. Geburtstag gefeiert. Hierzu sind verschiedene öffentliche Veranstaltungen im europäischen Raum geplant. Spektakulär ist eine private Initiative www.europe-on-tour.com, für die die Kommission für Kommunikation der EU die Schirmherrschaft übernommen hat. Im Frühjahr 2007 soll eine eigens für diesen Zweck umgerüstete Hochseefähre alle europäischen Länder mit Hochsee-Hafen anlaufen und dort die Basis für eine breite kulturelle und wirtschaftliche Kommunikation an Bord und an Land vom Menschen, Verbänden, Wirtschaft und Politik werden. Nicht ganz so spektakulär, aber vielleicht nicht weniger bewegend ist die für den 12. Mai 2007 geplante Veranstaltung "Miteinander für Europa", getragen und mitgestaltet von über 180 christlichen Bewegungen aus dem katholischen, evangelischen, anglikanischen, orthodoxen und freikirchlichen Bereich. Ziel der Veranstaltung mit etwea 13.00 Personen ist es, die Erfahrungen des Miteinanders der Bewegungen und Gemeinschaften sowie die Auswirkungen ihrer Gaben in der Familie, in der Stadt, im Land und auf dem Kontinent den Menschen in Europa vorzustellen. Es sprechen Gründer und Verantwortliche von Bewegungen und Gemeinschaften, sowie Persönlichkeiten aus Politik und Kirchen. Zum Programm gehören zudem kulturelle Darbietungen unterschiedlichster Art, die unter anderem die Schönheit und den Reichtum der Vielfalt zum Ausdruck bringen.
Geschichte, Struktur und Verträge der Europäischen Union | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1952 | 1958 | 1967 | 1993 | 1999 | 2003 | ? | |||
Europäische Union (EU) | |||||||||
Europäische Gemeinschaften (EG) | |||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) | |||||||||
Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) | |||||||||
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||||
Justiz und Inneres (JI) | Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ||||||||
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | |||||||||
Vertrag von Paris |
Vertrag von Rom |
Fusions- vertrag |
Vertrag von Maastricht |
Vertrag von Amsterdam |
Vertrag von Nizza |
Europäische Verfassung |
[Bearbeiten] Weblinks
- Text des Vertrages (konsolidierte Fassung)
- EAG-Vertrag (vor Amsterdam)
- Seite der EU mit den Verträgen
- europa-digital.de: Dossier: Die europäischen Verträge
Vertrag von Paris - 1951 | EURATOM-Vertrag - 1957
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - 1957
Schengener Abkommen - 1985 | Einheitliche Europäische Akte - 1986
Vertrag über die Europäische Union - 1992
Vertrag von Amsterdam - 1997 | Vertrag von Nizza - 2001 | Beitrittsvertrag - 2003
Vertrag über eine Verfassung für Europa - 2004
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |