Europäische Gemeinschaften
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Als Europäische Gemeinschaften (abgekürzt EG) bezeichnet man eine der drei Säulen der Europäischen Union. Die Europäischen Gemeinschaften bestehen aus der Europäischen Gemeinschaft (ebenfalls mit EG abgekürzt; bis 1993 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, abgekürzt EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (abgekürzt EAG, heute EURATOM). Bis zum Auslaufen des zugrundeliegenden Vertrages von Paris im Jahr 2002 gehörte auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (abgekürzt EGKS, auch Montanunion) zu den Europäischen Gemeinschaften. Ihre Regelungen wurden im Wesentlichen in den EG-Vertrag übernommen.
Seit dem Fusionsvertrag (unterzeichnet 1965, in Kraft getreten 1967) haben die drei Gemeinschaften gemeinsame Organe, darunter die Kommission und den Rat.
Geschichte, Struktur und Verträge der Europäischen Union | |||||||||
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1952 | 1958 | 1967 | 1993 | 1999 | 2003 | ? | |||
Europäische Union (EU) | |||||||||
Europäische Gemeinschaften (EG) | |||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) | |||||||||
Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) | |||||||||
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||||
Justiz und Inneres (JI) | Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ||||||||
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | |||||||||
Vertrag von Paris |
Vertrag von Rom |
Fusions- vertrag |
Vertrag von Maastricht |
Vertrag von Amsterdam |
Vertrag von Nizza |
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