Verknüpfung (Mathematik)
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In der Mathematik wird der Begriff Verknüpfung als Oberbegriff für Rechenoperationen (Addition, Subtraktion usw.) und Ähnliches verwendet.
Das Wort Verknüpfung wird auch benutzt, um die Hintereinanderausführung von Funktionen zu bezeichnen; siehe Komposition (Mathematik).
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[Bearbeiten] Allgemeine Definition
Für eine natürliche Zahl n seien n Mengen und eine weitere Menge B gegeben. Dann wird jede Abbildung des kartesischen Produkts in B als n-stellige Verknüpfung bezeichnet. Eine solche Verknüpfung ordnet also jedem n-Tupel mit eindeutig ein Element der Menge B zu. Selbstverständlich können die Mengen und B teilweise oder ganz übereinstimmen.
Beispiel: Die durch
definierte Abbildung von in ist eine dreistellige Verknüpfung.
Jede n-stellige Verknüpfung kann als (n + 1)-stellige Relation aufgefasst werden.
[Bearbeiten] Einstellige Verknüpfungen
Einstellige Verknüpfungen sind Abbildungen einer Menge A in eine Menge B.
Beispiele:
- Gegeben sei eine Menge M. Für jedes Element X der Potenzmenge P(M), also für jede Teilmenge X von M sei definiert:
- Die Sinusfunktion
ist eine Abbildung von in und damit eine einstellige Verknüpfung.
[Bearbeiten] Zweistellige (binäre) Verknüpfungen
Hauptartikel: Zweistellige Verknüpfung
Besonders häufig wird der Begriff „Verknüpfung“ im Sinn einer zweistelligen Verknüpfung verwendet. Wichtige Spezialfälle sind innere und äußere Verknüpfungen. Zweistellige Verknüpfungen werden oft in Infixschreibweise notiert, also durch ein zwischen den beiden Operanden stehendes Symbol wie etwa ein Pluszeichen.
[Bearbeiten] Drei- und mehrstellige Verknüpfungen
Eher selten spricht man von drei- und mehrstelligen Verknüpfungen. Ein Beispiel für eine dreistellige Verknüpfung ist die Abbildung, die je drei Vektoren aus dem ihr Spatprodukt (aus ) zuordnet.
[Bearbeiten] Verknüpfungen in der Algebra
Verknüpfungen dienen in der Algebra dazu, algebraische Strukturen zu definieren. Die Verknüpfungen müssen dabei bestimmte Bedingungen (Axiome) erfüllen.
Zum Beispiel ist eine Halbgruppe eine Menge mit einer zweistelligen inneren Verknüpfung, die das Assoziativgesetz erfüllt. Die Forderung, dass das Ergebnis der Verknüpfung wieder Element der gegebenen Menge sein soll (Abgeschlossenheit), ist bereits in der Definition der inneren Verknüpfung enthalten.