Universalbank
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Universalbanken, auch Vollbanken genannt, sind Kreditinstitute, die im Gegensatz zu Spezialbanken die gesamte Bandbreite der Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte anbieten, wie sie für deutsche Banken im Kreditwesengesetz definiert sind.
Die Universalbanken sind bestrebt, ein Allfinanzangebot anzubieten und damit die Kundenbindungen zu intensivieren, beständiger zu machen und Cross-Selling-Geschäfte nutzen zu können und so den Ertrag pro Kunde zu steigern. Auch für den immer intensiver werdenden Beratungsbedarf (insbesondere im Hinblick auf die zunehmend öfter gerichtlich eingeklagte Haftung für richtige und vollständige Beratungsleistungen) ist es von Nutzen, sämtliche Finanzen eines Kunden im Blick zu haben, um ihn so vollständig beraten zu können.
Praktisch wird das Universalbankprinzip dadurch realisiert, dass alle Spezialbankleistungen (Zahlungsverkehr, Aktiv- und Passivgeschäft, Investmentbanking usw.) im Unternehmen selbst realisiert werden bzw. als Outsourcing-Leistungen wie eigenen Leistungen angeboten werden. Nicht-Bank-Leistungen werden als Vermittlungsleistungen für andere Finanzdienstleister erbracht. Organisatorisch kann dies durch Kooperationen, durch gekaufte oder selbst gegründete Tochterunternehmen (z. B. DWS-Investmentgesellschaft ist eine Tochter der Deutschen Bank AG) oder durch komplexere Konzernstrukturen (z. B. der Aufkauf der Dresdner Bank AG durch die Allianz AG) erfolgen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschäfte
Die Geschäfte der Universalbanken lassen sich aufteilen in:
- das Aktivgeschäft oder Kreditgeschäft: Kontokorrentkredite, Diskontkredite, Avalkredite, Investitionskredite, Baufinanzierungen, Realkredite
- das Passivgeschäft zur Geldbeschaffung: Einlagengeschäfte (z. B. Sparkonten, Sichteinlagen, Termineinlagen), Bankschuldverschreibungen
- Dienstleistungen : Zahlungsverkehr, Bargeldgeschäft, Überweisungen, Inkassogeschäfte, Devisengeschäfte, Dokumentgeschäft im Außenhandel
- Investmentgeschäft als Wertpapiergeschäft: Verwahrung und Verwaltung, Emissionen, An- und Verkauf von Wertpapieren, Vermögensverwaltung
- Sonstige Dienstleistungen: Vermittlung anderer Finanzdienstleistungsprodukte (Lebensversicherungen etc.), Immobiliengeschäft, Beratungsleistungen, Ausgabe von Kreditkarten und Reiseschecks
[Bearbeiten] Deutsche Universalkreditinstitute
[Bearbeiten] Kreditbanken
Das Streben nach Gewinn steht bei Kreditbanken im Vordergrund. Die Geschäfte von Kreditbanken sind Effektengeschäft, *Emission von Wertpapieren für Kunden, Investment Banking und Sonstige Formen der Refinanzierung.
[Bearbeiten] Großbanken
Hauptartikel: Großbank
[Bearbeiten] Regionalbanken
- sonstige Kreditbanken
- Zweigstellen ausländischer Banken: unterliegen auch dem KWG
[Bearbeiten] Sparkassen, Landesbanken und Girozentralen
Landesbanken und Girozentralen wie die LBBW oder DZ Bank erfüllen Mittlerfunktionen.
Die Sonderstellung Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ab 2005 aufgehoben, da dies eine Subvention darstellt, die gegen europäisches Beihilferecht verstößt. Die Subvention kommt über ein besseres Rating und damit verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten zustande. Übergangsregelung: Grandfathering.
[Bearbeiten] Genossenschaftsbanken und Genossenschaftliche Zentralbank
Die Genossenschaftliche Zentralbank ist die Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ Bank) und die WGZ-Bank.
Haftendes Eigenkapital besteht weitgehend aus Geschäftsguthaben.
[Bearbeiten] Unterschiede
Unterschiede zwischen den Universalkreditinstituten ergeben sich hinsichtlich der Rechtsform (AG, KGaA), des Unternehmensziels der Zahl der rechtlich selbständigen Institute und der Zahl der Zweigstellen
Die Vorteile von Großbanken gegenüber Sparkassen liegen in Kundenhistorie, Führungskräften und Großkreditobergrenzen
[Bearbeiten] Entwicklungen
Bei Volksbanken und Sparkassen sind in der Vergangenheit viele Fusionen und Übernahmen zu beobachten.
Die Sonderstellung Anstaltslast und Gewährträgerhaftung wurde ab 2005 aufgehoben, da dies eine Subvention darstellt, die gegen europäisches Beihilferecht verstößt. Die Subvention kommt über ein besseres Rating und damit verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten zustande. Übergangsregelung: Grandfathering.
Das Pfandbriefgesetz wurde novelliert.
Beim Streit um den Namensschutz für die Sparkassen wird auch das Drei-Säule-System insgesamt wieder diskutiert.
[Bearbeiten] Internationale Vorkehrungen
Das Universalbankprinzip ist nicht auf der ganzen Welt anzutreffen. In zahlreichen Staaten (z. B. USA, Großbritannien) sind überwiegend Spezialkreditinstitute anzutreffen. Dies liegt daran, dass das Universalbankprinzip aus aufsichtsrechtlicher Sicht in diesen Staaten als sehr kritisch und problematisch angesehen wird, weil sich durch die verschiedenen Geschäftsbereiche massive Interessenkonflikte ergeben können. Wickelt beispielsweise ein Unternehmen seine Kreditgeschäfte, seinen Zahlungsverkehr, seine Kapitalanlagen und seinen Börsengang über eine Universalbank ab, stellt sich die Frage, ob die Bank das Wissen aus der vielfältigen Geschäftsbeziehung im Rahmen der Anlageberatung für die Aktie dieses Unternehmens verwenden darf oder muss, ohne dabei die Interesse des Anlegers und des Unternehmens zu verletzen.
Banken arbeiten aufgrund der Sicherheitsbedürfnisse (wie Datenschutz und Datensicherheit) mit spezieller Informationstechnik, sowohl was die Hardware als auch was die Software angeht, da die Verwaltung dieses Bereiches nicht zum typischen Bankgeschäft gehört und oft mit höheren Kosten für die Banken verbunden sind, betreiben diese gern Outsourcing und geben den Bereich an Firmen aus der IT Branche ab.