Territoriale Entwicklung Zürichs
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Die Stadt Zürich sicherte zuerst ihren Einfluss ausserhalb ihrer Mauern durch die Vergabe von Pfahlbürgerrechten an hunderte Bewohner umliegender Dörfer und Kleinstädte und den Abschluss von Burgrechten mit benachbarten Adligen und Klöstern. So mit den Johanniterkomtureien Bubikon und Wädenswil, den Klöstern Rüti, Kappel, Küsnacht, Einsiedeln, Wettingen, St. Blasien, Allerheiligen-Schaffhausen, Pfäfers, Schänis, Wurmsbach, Tänikon und Rheinau. Weltliche Herren im Burgrecht mit Zürich waren u.a. die Grafen von Rapperswil, die Landenberg, Bonstetten, Hinwil, Tengen, und die Meyer von Knonau.
Ein weiteres Mittel zur Ausdehnung des städtischen Einflusses war der Erwerb von Herrschaftsrechten durch städtische Adelsgeschlechter. So besassen die Mülner die Vogtei über Stadelhofen, Zollikon und Küsnacht; die Brun diejenige über Niederhasli und Mettmenhasli im Glattal, über Stäfa, Uetikon, Pfäffikon SZ, Freienbach und Wollerau und über Thalwil am Zürichsee. Unter Bürgermeister Rudolf Brun begann Zürich, direkt Untertanengebiete zu erwerben. Dies wurde dadurch möglich, dass die Habsburger aus Geldnot ihren rechtsrheinischen Besitz in kleineren Bestandteilen an unbedeutende Adelsgeschlechter verpfändeten. An der Wende des 14. zum 15. Jh. kamen etliche dieser Adelsgeschlechter ihrerseits in Geldnot und gaben ihre habsburgischen Pfandschaften gegen Geld an die Stadt Zürich weiter. Die Stadt gelangte so in einen ausgedehnten Landbesitz, der von Habsburg nicht mehr losgekauft werden konnte.
Nach 1365 erwarb die Stadt Wiedikon, Wollishofen, Wipkingen, Zürichberg, Hottingen, Oberstrass und Unterstrass. 1358 von den Mülner Stadelhofen und Zollikon, 1384 Küsnacht, Meilen von der Freifrau von Ebersberg und Höngg vom Kloster Wettingen. Im folgenden Jahre kam Thalwil hinzu, 1393 die Höfe Freienbach, Wollerau, Pfäffikon SZ und Bäch von Hans von Schellenberg. Im Jahre 1400 erfolgte die Erwerbung von Erlenbach. 1402 kaufte die Stadt das Amt Greifensee von den Grafen von Toggenburg, 1405 Männedorf von den Gessler, 1406 Maschwanden, Eschenbach und Horgen von den Herren von Hallwyl, 1408 die Herrschaft Grüningen von den Gesslern, 1409 das Amt Regensberg samt dem Städtchen Bülach von den Habsburgern. Im Zusammenhang mit dem vom deutschen Kaiser gebilligten Kriegszug gegen den habsburgischen Herzog Friedrich IV. von Tirol wird der Aargau erobert – für Zürich fallen dabei das Kelleramt, Birmensdorf, Aesch und Steinhausen ab. Weitere friedliche Erwerbungen erfolgten 1424: Rümlang und die Herrschaft Kyburg, ein habsburgisches Pfand. 1432 erwarb die Stadt das Dorf Altstetten und 1434 von den Hohen-Landenberg die Herrschaft Andelfingen. Weiter machte die Stadt ihr Hoheitsrecht über alle Gebiete geltend, mit deren Besitzern sie in einem Burgrecht stand, z.B. die Herrschaft Wädenswil des Johaniterordens oder die Gemeinden Rüschlikon, Meilen, Fluntern und Albisrieden des Chorherrenstifts Grossmünster.
Wenn der Stadtrat ein Gebiet für Zürich kaufte, liess er die bestehende Verwaltung in der Regel bestehen. So wurde jede Erwerbung zu einem eigenen Verwaltungsbezirk: Es wurde nach der Art der Verwaltung unterschieden zwischen Ober- und Landvogteien. Die Obervogteien umfassten ein Dorf oder nur wenige Ortschaften und wiesen kein Schloss auf. Ihre Verwaltung wurde von einem Ratsmitglied jeweils für ein Jahr als Obervogt von der Stadt aus geleitet. In Rechtssachen unterstanden die Angehörigen einer Obervogtei meist dem städtischen Ratsgericht, weswegen sie auch Innere Vogteien genannt wurden. Die grossen Verwaltungsbezirke hiessen Landvogteien. Ein Landvogt residierte auf einem Schloss innerhalb seiner Vogtei und war für sechs Jahre bestellt. Diese Vogteien besassen eigene Zivilgerichte, Kyburg und Grüningen sogar eigene Hochgerichte. Die Zeit nach der Reformation beendete die stürmische Phase der militärischen Expansion der Alten Eidgenossenschaft und damit auch des Territoriums der Stadt Zürich. Weitere Erwerbungen erfolgten nur noch durch Kauf, so die Vogtei Laufen 1544, die Johanniterherrschaft Wädenswil 1549 und Steinegg 1583, Weinfelden und Pfyn 1614, Sax-Forstegg im Rheintal 1615 und Neunforn, Wellenberg und Hüttlingen 1693.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Die Vogteien und Gerichtsherrschaften Zürichs
[Bearbeiten] Obervogteien (Innere Vogteien)
- Höngg
- Wipkingen (Vereinigung mit Vier Wachten 1637)
- Vier Wachten
- Schwamendingen
- Küsnacht
- Erlenbach
- Meilen
- Männedorf
- Stäfa
- Altstetten
- Wiedikon
- Aesch
- Wollishofen
- Horgen
- Maschwanden-Freiamt (ab 1512 Teil der Landvogtei Knonau)
- Neuamt
- Rümlang
- Andelfingen (ab 1482 äussere Vogtei)
- Stammheim (ab 1583 Teil der Landvogtei Stammheim)
- Bonstetten-Sellenbüren-Wettswil
[Bearbeiten] Landvogteien (Äussere Vogteien)
- Kyburg (4 Ämter: Niederamt oder Unteramt, Oberamt, Enneramt, Ausseramt; Exklaven Ettenhausen bei Wetzikon, Ebmatingen)
- Greifensee
- Grüningen
- Regensberg
- Eglisau
- Wädenswil
- Knonau (Vereinigung der früheren Obervogtei Maschwanden-Freiamt mit den Gerichtsherrschaften Hedingen und Knonau 1512)
- Stammheim (Vereinigung von Nussbaumen, Obervogtei Stammheim und Steinegg)
- Stein am Rhein
- Niederes Gericht Pfyn und Weinfelden
- Niederes Gericht Neunforn
- Niederes Gericht Wellenberg-Hüttlingen
- Sax-Forstegg
[Bearbeiten] Gerichtsherrschaften ausserhalb der Vogteien
- Wülflingen-Buch
- Uitikon-Ringlikon
- Birmensdorf-Ober-Urdorf
- Weiningen
- Albisrieden und Fluntern
Siehe auch: Geschichte der Stadt Zürich
[Bearbeiten] Literatur
Paul Kläui / Eduard Imhof: Atlas zur Geschichte des Kantons Zürich. Herausgegeben vom Regierungsrat des Kantons Zürich zur 600-Jahrfeier von Zürichs Eintritt in den Bund der Eidgenossen. 1351–1951. Orell Füssli: Zürich 1951.