Pfahlbürger
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Pfahlbürger (auch Schutzbürger, westf. Pohlbürger) ) wurden im frühen Mittelalter diejenigen Bürger genannt, die zwar außerhalb der Stadtmauern, jedoch innerhalb der aus Palisaden (Pfählen) und Gräben bestehenden Außenwerke lebten. Sie standen gewöhnlich unter dem Schutz der Stadt, hatten hierfür jedoch eine eigene Steuer zu entrichten. Der Begriff fand aber auch auf solche Bürger Anwendung, die unter Umständen außerhalb der genannten Befestigungen lebten, jedoch jährlich ihr Bürgergeld an die Stadt entrichteten und damit formal das Bürgerrecht besaßen.
Im 14. Jahrhundert wuchsen Städte häufig in der Weise, dass sie ganze Dörfer der adligen Landeigentümer in die Pfahlbürgerschaft aufnahmen und so eingemeindeten.
Vom 18. Jahrhundert an bekam der Ausdruck einen abwertenden Beiklang im Sinne von spießbürgerlich oder philisterhaft.
Daher wohl auch die Ansicht, das Wort sei verwandt mit dem Spießbürger (siehe auch Spieß); ursprünglich ein waffentragender Bürger, der seine Heimatstadt mit dem Spieß als Waffe verteidigen konnte.
Als Pohlbürger werden im nördlichen Westfalen heute auch Mitbürger bezeichnet, die seit vielen Generationen in einem Ort leben.