Strafklageverbrauch
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Der Strafklageverbrauch ist eine der wesentlichen (negativen) Prozessvoraussetzungen im Strafprozess. Sinngemäß bedeutet dies, dass niemand wegen einer Tat mehrmals abgeurteilt werden darf.
Nach dem lat. Rechtsgrundsatz "ne bis in idem" gilt auch im deutschen Strafrecht ein Verbot der Doppelbestrafung wegen der gleichen prozessualen Tat, was sich aus Art. 103 III GG ergibt.
Wesentliche Bedeutung hat der Strafklageverbrauch bei der Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines Urteils. Die Rechtskraft des Urteils bezieht sich dabei auf die prozessuale Tat als Prozessgegenstand, über den geurteilt wurde. Ist ein Urteil rechtskräftig geworden, steht einer erneuten Anklage des Täters wegen derselben Tat der Strafklageverbrauch als wesentliches Prozesshindernis entgegen.
[Bearbeiten] Beispiel
Ein typisches Beispiel aus der Praxis ist der Besitz von Betäubungsmitteln während ein Fahrzeug geführt wird. Findet die Polizei bei einer Verkehrskontrolle BTM im Fahrzeug und ist ein Drogentest beim Fahrer positiv, liegt sowohl ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz als auch gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Teilt die Staatsanwaltschaft die beiden Verfahren auf und der Täter wird wegen eines Verstoßes verurteilt, tritt für den anderen Verstoß Strafklageverbrauch ein.