Sitzordnung
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Eine Sitzordnung ist die organisierte Anordnung der Besetzung von Sitzplätzen bei Veranstaltungen.
Sie stellt u. a. die Bedeutung (Stellung) von Personen im Gesamtgefüge, z. B. Honoratioren dar. Eine besondere Sitzordnung ist die Westfälische Reihe, die bei Diskutanten konfliktlösend wirken soll.
In Gerichten und Plenen existiert seit Jahrhunderten eine feste Sitzordnung, so wird in Deutschland im Strafverfahren folgendermaßen zu Gericht gesessen:
Frontal zum Zeugenstand und zu den Prozessbeobachtern sitzt das Richterkollegium samt der Schöffen und Beisitzer und Protokollführer; Auf der linken Seite des Raumes sitzen die Vertreter der Anklage (Staatsanwaltschaft und Nebenkläger bzw. Privatkläger und Behördenvertreter wie zum Beispiel die Jugendgerichtshilfe) und rechts der Angeklagte und der Verteidiger.
Bei diplomatischen Empfängen ist die Sitzordnung von erheblicher Bedeutung für das Protokoll (protokollarische Rangordnung).