Ruhm
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Ruhm ist hohes und andauerndes Ansehen einer Person innerhalb einer Gemeinschaft oder der Öffentlichkeit. Ruhm wird durch hervorragende Leistungen oder außergewöhnliche (auch todesmutige) Taten, besonders im musischen, religiösen, politischen, wirtschaftlichen, kriegerischen oder sportlichen Bereich erreicht. Merkmal des Ruhms ist außerdem, dass er diese messbaren Leistungen überstrahlt, mithin stets eine nicht rationale Komponente mit sich trägt.
„Kurzlebiger“ Ruhm ist eine contradictio in adiecto (lat.: für widersprüchliches Eigenschaftswort) - Ruhm ist eben gerade langlebig. Kurzlebig sind Moden, Hypes, die Viertelstundenprominenz, da zum Beispiel viele Medien-„Berühmtheiten“ nur für sehr kurze Zeit der Öffentlichkeit bekannt sind und rasch wieder in Vergessenheit geraten.
[Bearbeiten] Maßstäbe
Gerne wurde der Ruhm einzig mit weltanschaulichen Einschränkungen zuerkannt, bzw. wurden die bereits Berühmten nur mit entsprechend umgedeuteten Verdiensten gebilligt (vergleiche unter anderem die Heiligsprechung Karls des Großen).
So erwuchs nach Sallust der Ruhm (die gloria) nur aus dem höchsten Gut der Menschen, ihrer virtus (Tugend), als eine Anerkennung für richtiges Handeln und hohe Verdienste für die Allgemeinheit (res publica). Er werde diesen Besten von der Mehrzahl der Menschen zuerkannt.
Die christliche (katholische) Theologie behielt den Ruhm alleine Gott vor - siehe Gloria.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Ehre, Gloria
- Der Ruhm meines Vaters (Film nach Marcel Pagnol)