Regierungsbezirk Aachen
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Der Regierungsbezirk Aachen war ein ehemaliger Regierungsbezirk der preußischen Rheinprovinz bzw. des späteren Landes Nordrhein-Westfalen. Die Geschichte des Regierungsbezirks geht bis auf das Jahr 1815 (nach dem zweiten Pariser Frieden) zurück, nachdem auf dem Wiener Kongress Aachen als ehemals freie Regierungsstadt zunächst dem Regierungsbezirk Köln zugeschlagen worden war. Aachen spielte bei den Verhandlungen über die Verwaltungsreform in Preußen ein bedeutende Rolle, es richtete zum Beispiel 1842 eine Petition an König Friedrich Wilhelm IV. (Preußen), die das Recht der Wahl der Bürgermeister und Stadtverordneten betraf. Bei der Verwaltungssreform in Nordrhein-Westfalen wurde der Regierungsbezirk Aachen mit Wirkung vom 1. Juli 1972 durch das Aachen-Gesetz aufgelöst und sein Gebiet dem Regierungsbezirk Köln zugeordnet.
Bis zu seiner Auflösung umfasste er folgende kreisfreie Städte und Landkreise:
[Bearbeiten] Kreisfreie Stadt
[Bearbeiten] Landkreise
- Aachen
- Düren
- Erkelenz
- Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg (seit 1951)
- Heinsberg (bis 1932)
- Geilenkirchen (bis 1932)
- Geilenkirchen-Heinsberg (1932 bis 1951)
- Jülich
- Monschau (Montjoie)
- Schleiden
Früher gehörten auch die Landkreise Eupen und Malmedy (heute Belgien) zum Regierungsbezirk Aachen.
Einige der Landkreise bestehen bis heute. Sie hatten damals jedoch noch einen anderen Zuschnitt. Der Stadtkreis Aachen besteht ebenfalls bis heute. Er wurde jedoch durch Eingemeindungen stark vergrößert.