Løgting
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Das Løgting [ˈlœktiŋg] (bestimmte Form Løgtingið, voller offizieller Name Føroya løgting, dänischer Name: Lagting(et), von altnordisch lǫgþing „Gesetzesversammlung, Gericht“ siehe Wiktionary) ist das Parlament der Färöer.
Es zählt zu den ältesten Parlamenten der Welt. Mit einer Unterbrechung von 1816 bis 1852 existiert es seit circa 900, ist also etwa 1100 Jahre alt. Bis etwa 1400 hieß es Althing. Das gleichnamige Parlamentsgebäude ist ein 1856 gebautes Holzhaus und befindet sich nördlich des ursprünglichen Sitzes, der Halbinsel Tinganes, mitten im Zentrum von Tórshavn. Neben diesem zentralen Thing gab es bis 1892 auch lokale Things, das sogenannte Várting in jedem Bezirk (Sýsla).
Das Løgting wählt kraft des Gesetzes über die innere Selbstverwaltung vom 31. März 1948 die Autonomieregierung der Färöer. Es wird alle vier Jahre neu gewählt. Wahlrecht genießen alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Seit der Änderung des färöischen Wahlgesetzes 1978 hat das Løgting 27 direkt gewählte Abgeordnete, und es gibt fünf zusätzliche Sitze (Überhangsmandate) – insgesamt sind es derzeit 32 Parlamentarier.
Am 4. Februar 2004 wählte das Løgting den langjährigen sozialdemokratischen Parteivorsitzenden, Abgeordneten und Minister Jóannes Eidesgaard zum Løgmaður (Ministerpräsidenten).
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Wikingerzeit
Die erste schriftliche Erwähnung des Løgtings findet sich in der Färingersaga, die um 1200 in Island niedergeschrieben wurde (vorher mündlich überliefert). Historiker schätzen, dass es schon kurz nach der nordischen Besiedlung der Färöer im 9. Jahrhundert gegründet wurde, spätestens um 900. Ursprünglich hatte das Løgting den historischen Charakter eines Althings (nicht zu verwechseln mit dem heutigen isländischen Althing, das ebenso ein modernes Parlament im Sinne einer frei gewählten Vertretungskörperschaft ist), war also Plenum aller Großbauern. Historisch belegt ist, dass das färöische Þing ab dem Jahr 999 das Christentum annahm, nachdem sich der in Norwegen getaufte Häuptling Sigmundur Brestisson gegen den anfänglichen Widerstand durchsetzen konnte. Seitdem gelten die Färöer als christianisiert.
Es hatte seit Anfang an seinen Sitz auf der nach ihm benannten Halbinsel Tinganes im heutigen Tórshavn. Heute sitzt dort nur noch die Landesregierung, während das Løging etwas weiter in die neue Stadtmitte gerückt ist. Durch die zentral gelegene Thingstätte konnte sich Tórshavn trotz seines relativ ungünstigen Naturhafens zur Handels- und Hauptstadt entwickeln.
Faktisch handelte es sich bei den Färöern bis zur endgültigen Besitznahme durch die norwegische Krone um eine Republik von Siedlern, die sich in ihrem Thing eine demokratische Selbstverwaltung gab.
Vorsitzender des Althings war der Løgsøgumaður. Er hatte selber kein Stimmrecht, und seine Aufgabe war es, die beschlossenen Gesetze zu verkünden. Dies ist wortwörtlich zu verstehen, denn es wird davon ausgegangen, dass sie damals nicht schriftlich fixiert wurden. Der Logsøgumaður war also eine Art „wandelndes Gedächtnis“ des Things, der sich alle Beschlüsse merken und diese bei Bedarf vortragen musste. Aus dieser Stellung ging in der Folge der Løgmaður hervor.
Siehe auch: Wikingerzeit auf den Färöern
[Bearbeiten] Norwegische Herrschaft
1035 wurden die Färöer zwar formal ein Teil von Norwegen, aber die Historiker glauben, dass sich die älteren Regeln des Løgting erhalten konnten, weil die Kommunikation mit der Regierung in Trondheim zu der Zeit nur sehr dürftig war. Wahrscheinlich waren diese Regeln dem Gulating-Gesetz in Norwegen nachempfunden.
1274 wurde vom norwegischen König Magnus Lógbøtari (Magnus der Gesetzesreformer) das Landslóg (Landesgesetz) eingeführt, das aus dem historischen Althing das heutige Løgting formte. Allerdings änderte sich der Name erst um 1400. Während das Thing zuvor eine Versammlung der freien Männer („die besten Männer der Färöer“) war, wurde es nun zu einer Vertretungskörperschaft umgeformt. Spätestens seit diesem Zeitpunkt wird angenommen, dass die Beschlüsse des Løgtings schriftlich fixiert wurden.
Ab 1280 galten die Färöer dann endgültig als norwegischer Reichsteil. Das Althing galt zu diesem Zeitpunkt nicht länger mehr als gesetzgebende Versammlung, und der Løgmaður war letztlich ein Repräsentant des Königs. In der Realität waren die Färöer aber weiterhin relativ autonom.
Am 24. Juni 1298 schließlich, erhielten die Färöer mit dem Schafsbrief (Seyðabrævið) ihr „Grundgesetz“. (siehe dort)
Schon im Gulating-Gesetz befand sich ein Abschnitt namens Tingfararbólkurin (Geschäftsordnung des Things), wo festgeschrieben wurde, dass die Zahl der Løgrættumenn (Abgeordnete, aber auch Strafverfolger) 36 beträgt und dass der Løgmaður ("Gesetzesmann", Chef des Things) das Gremium leitet. Jeweils sechs Løgrættumenn vertraten einen der 6 Syssel (sýslur).
Der Løgmaður wurde vom Løgting gewählt und zusätzlich vom norwegischen König ernannt, der sich seinerseitz durch einen Gouverneur, den Fúti (Landvoigt), im Løgting vertreten ließ. Der Fúti hatte auch die Kompetenz eines Staatsanwaltes, war aber in erster Linie dafür verantwortlich, die Staatseinnahmen der Krone sicher zu stellen. Daneben hatte das Løgting einen Sekretär als Vorsitzenden, den Sorinskrivari.
Das Løgting war gleichzeitig oberster Gerichtshof der Färöer. Urteile des Várting konnten hier in Revision gehen. Gemäß dem Landslóg sollten die Løgrættumenn schwören, dass sie in allen Verfahren nach ihrem eigenen Gewissen, den Gesetzen und Gott verantwortlich handeln mögen. Oft waren nur 12 der 36 Løgrættumenn anwesend, und in geringeren Sachen genügten auch 6, um beschlussfähig zu sein.
Schon die Färingersaga berichtet von Todesurteilen, die vom färöischen Ting gefällt wurden. Verurteilte Männer wurden entweder gehängt oder geköpft, während Frauen oft ertränkt wurden. 1706 wurde das letzte Todesurteil auf den Färöern vollstreckt. Die gewöhnlichsten Strafen, die verhängt wurden, waren aber Geldstrafen, die als Tributzahlung an den König geleistet wurden.
1380 kam Norwegen mit Dänemark mit Dänemark in Personalunion (siehe: Kalmarer Union bzw. Dänemark-Norwegen), die Färöer wurden aber weiterhin formal als Teil des norwegischen Reichsteils angesehen. Hauptstadt des Großreichs war allerdings Kopenhagen.
1557 bekam das Løgting das erste Mal ein festes Haus auf Tinganes. Später wurde dann ein weiteres Tinghaus gebaut, das bis 1816 benutzt wurde. 1569 wurde von der dänisch-norwegischen Krone offiziell anerkannt, dass das Løgiting die legitime Vertretung des färöischen Volkes ist.
Die Einführung des Absolutismus in Dänemark und Norwegen durch Frederik III. 1661 war der zweite große Bruch in der Geschichte des Løgtings nach der Gesetzesreform von 1274. Hatte das Løgting bis dahin noch halbwegs gesetzgebende Funktionen, so ging nun die gesamte Macht an den König über.
1688 wurde von König Christian V. das Norska lóg, das norwegische Gesetz, eingeführt. Das bedeutete für das Løgting eine Vergrößerung auf 48 Sitze, aber auch das Verbot der Wiederwahl, also eine Amtszeitbegrenzung der Parlamentarier auf eine Wahlperiode, die zudem auf ein Jahr begrenzt wurde. Die 48 Sitze entsprachen 8 Løgrættumenn pro Syssel. Historiker meinen, dass es dadurch immer inkompetenter wurde und an Einfluss gegenüber den königlichen Beamten verlor, während diese (der Fúti als Vertreter des Königs und der Sorinskrivari als Thing-Vorsitzender) an Macht gewannen.
Bereits 1655 vermachte König Christian V. die Färöer Christopher von Gabel als Lehen, bis sie 1709 wieder unter die direkte Herrschaft der Krone gelangten. Die sogenannte Gabelzeit gilt als dunkelste Periode der färöischen Geschichte. Von 1720 bis 1776 wurden die Färöer als Teil der norwegischen Kolonie Island administriert, danach wieder von Seeland. Seitdem besteht das Amt des Amtmaður (Amtmann) (bis 1948).
[Bearbeiten] Dänische Herrschaft
Nach dem Frieden von Kiel vom 24. Januar 1814 und der Auflösung der Personalunion zwischen Dänemark und Norwegen, kam Grönland, Island und die Färöer zu Dänemark. In der Folge wurden 1816 das Løgting und der Løgmaður ersatzlos abgeschafft. Der Sorínskrivari blieb aber erhalten und wurde alleinige gesetzliche Autorität. Die Färöer waren fortan ein eigenes dänisches Amt (Verwaltungsbezirk), gehörten also nicht mehr zum dänischen Bezirk Seeland. Der Amtmaður entschied alleine, welche dänischen Gesetze auf die Färöer angewendet wurden.
Infolge der Märzrevolution 1848 in Dänemark wurde 1849 die erste dänische Verfassung verabschiedet und das Folketing als Parlament in der nunmehr konstitutionellen Monarchie gebildet. Seitdem sind dort auch immer zwei Abgeordnete der Färöer vertreten.
Nach wiederholten Bitten des färöischen Volkes, wurde das Løgting per Gesetz vom 26. März 1852 wieder eingeführt. Es hatte aber nur noch beratende Funktion für die dänische Regierung und 18 Mitglieder. Der Amtmaður und der Próstur (der Propst, die damals höchste kirchliche Autorität der Färöer, siehe färöische Volkskirche) saßen auch im Løgting, wobei der Amtmaður gleichzeitig der Parlamentspräsident war. Von 1866 bis 1878 saß der bekannte färöische Linguist und Propst V. U. Hammershaimb in der geschichtsreichen Versammlung.
1906 wurde die Zahl der Sitze auf 22 erhöht. Erst mit dem dänischen Lagting-Gesetz vom 11. April 1923 kam es zu einer wesentlichen Änderung: Es gab 20 Parlamentssitze und bis zu 10 beigeordnete Sitze, der Próstur verlor seinen Sitz und der Amtmaður wurde von nun an vom Løgting gewählt.
[Bearbeiten] Britische Besetzung
Siehe Hauptartikel: Färöer im Zweiten Weltkrieg
Im Zweiten Weltkrieg wurden Dänemark und Norwegen von Deutschland besetzt (siehe: Operation Weserübung). Um den Deutschen zuvor zu kommen, besetzte Großbritannien drei Tage später, am 12. April 1940 die Färöer. So von der dänischen Regierung abgeschnitten, entwickelten die Färinger konkrete Forderungen nach der Unabhängigkeit ihrer Inseln von Dänemark, oder zumindest nach mehr Rechten innerhalb des Königreichs. In dieser Frage ist das färöische Volk bis heute gespalten. Das färöische Parteienspektrum erstreckt sich daher nicht nur von links nach rechts, sondern quer dazu von pro bis contra Souveränität.
Die Briten wurden von den Färingern keineswegs als unwillkommene Eindringlinge und „neue Herren“ empfunden. Im Gegenteil: Sie bewahrten nicht nur das Løgting, sie weiteten seine Selbstverwaltung noch aus. Am 16. September 1945 endet die Besetzung.
[Bearbeiten] Innere Selbstverwaltung
Nach Verhandlungen des Løgtings mit der dänischen Regierung kam es am 14. September 1946 zu einer Volksabstimmung, wo sich eine knappe Mehrheit (48,7 % zu 47 %) der Färinger für die volle Unabhängigkeit aussprach. Am 18. September wurde die Unabhängigkeit der Färöer erklärt, aber schon am 20. September von Dänemark wieder annulliert. Es gab einen Streit über die Frage, ob dieses Votum einen meinungsbildenden oder einen konstitutiven Charakter hatte. Nach den Løgtingwahlen vom November 1946 führten die Verhandlungen zum Autonomiegesetz vom 31. März 1948.
Die Position des Løgtings wurde damit nachhaltig aufgewertet. Im Rahmen der Autonomie hat es seitdem weit mehr als nur beratende Funktion, nämlich (erstmals wieder seit 1274) gesetzgebende Macht in all den Bereichen, die es vom dänischen Folketing übernommen hat, wo die Färöer bereits seit 1849 mit jeweils 2 Abgeordneten vertreten sind.
[Bearbeiten] Zuständigkeitsbereich
Im Zuständigkeitsbereich des Løgtings wird zwischen dem A-Sektor und dem B-Sektor unterschieden. Grundsätzlich nicht zuständig ist das Løgting für die Landesverteidigung, Justiz und Außenpolitik. Dies ist Angelegenheit des Königreichs Dänemark. 2005 wurde allerdings mit dem Vertrag von Fámjin ein bilaterales Abkommen unterzeichnet, dass die diesbezüglichen Kompetenzen des Løgtings entscheidend erweiterte.
Zu den originären Aufgaben des Løgting gehört insbesondere die Wirtschaftspolitik der Färöer, was von entscheidender Bedeutung ist, denn die Färöer sind nicht Mitglied der EU. Hier stimmen sich die Färöer bei ihren Verhandlungen mit der EU stets mit der dänischen Regierung ab. Die weiteren politischen Zuständigkeitsbereiche sind: Inneres, Finanzen, Soziales, Familie, Gesundheit, Umwelt, Verkehr, Kultur, Bildung und Forschung.
Zum A-Sektor gehören alle Bereiche, die vom Løgting übernommen werden können, wenn entweder das Løgting oder das Folketing es so beschließen.
In den B-Sektor fallen alle Bereiche, die nur vom Løgting behandelt werden können, wenn sowohl die färöische als auch die dänische Regierung dem zustimmen.
[Bearbeiten] Ausschüsse
Das Løgting hat mehrere Ausschüsse mit folgenden Tätigkeitsbereichen:
- Finanzen
- Außenpolitik
- Färöische Landesregierung
- Industrie
- Wohlfahrt
- Kommunalpolitik
- Kultur
- Justiz
- Nordischer Rat (die beiden vom Løgting dorthin Delegierten)
- Nordatlantikrat
- Schatzmeisterei des Løgting
- Gefangenenbetreuung
Obwohl also Dänemark für Außenpolitik und Justiz zuständig ist, hat das Løgting dafür eigene Beratungsgremien.
[Bearbeiten] Autonomieregierung
Das Løgting wählt die Landesregierung der Färöer. Sie wird unter Berücksichtigung des Parteienproporzes gebildet.
Sowohl der Ministerpräsident der Färöer als auch die anderen Minister haben einen Sitz im Løgting, aber nur dann Stimmrecht, wenn sie vom Volk dort hinein gewählt wurden. Alle beschlossenen Gesetze des Løgting müssen vom Premierminister ratifiziert werden.
[Bearbeiten] Dänische Institutionen
Dänemark wird auf den Färöern seit der Abschaffung des Amtmaður 1948 durch die Reichsombudsschaft auf den Färöern vertreten. Der Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau nimmt an den Sitzungen des Løgtings teil und darf in der Fragestunde Anfragen stellen, hat aber kein Stimmrecht.
[Bearbeiten] Løgtingsfraktionen
Folgende färöische Parteien sind im Løgting vertreten (in alphabetischer Reihenfolge, Sitzverteilung seit 20. Januar 2004):
- Fólkaflokkurin (FF), Volkspartei - 7 Sitze
- Javnaðarflokkurin (JF), Sozialdemokratische Partei - 7 Sitze
- Miðflokkurin (MF), Zentrumspartei - 2 Sitze
- Sambandsflokkurin (SF), Zusammengehörigkeitspartei - 7 Sitze
- Sjálvstýrisflokkurin (SSF), Selbstverwaltungspartei - 1 Sitz
- Tjóðveldisflokkurin (TF), Republikanische Partei - 8 Sitze
Anmerkung:
- Addiert ergeben die genannten Sitze die eingangs erwähnten 27 + 5 = 32 Sitze.
[Bearbeiten] Wahlergebnisse seit 1906
Løgtingswahlen werden in der Regel alle vier Jahre abgehalten. Die Parteien haben feste Buchstaben als Kürzel. In dieser Reihenfolge tauchen sie auch auf den Wahlzetteln auf. Gelistet wird der Zeitraum seit 1906, als die ersten beiden politischen Parteien gegründet wurden, und somit die Nationalbewegung in ihr politisches Stadium trat.
Auffallend ist die relative Stabilität der Wahlergebnisse seit 1954, wo vier Parteien jeweils um die 20 % schwanken. Das entspricht einer Ausgewogenheit im färöischen Koordinatensystem, wo nicht nur zwischen links und rechts, sondern auch in der Frage zur Unabhängigkeit unterschieden wird. Das ergibt vier verschiedene Tendenzen, und sie alle sind ungefähr gleich stark, was entsprechende Kompromisse bei Koalitionsbildungen zur Folge hat.
A | ist Fólkaflokkurin | F | ist Framburðsflokkurin | K | Parteilose / Hin Stuttligi Flokkurin1 |
B | ist Sambandsflokkurin | G | ist Miðflokkurin | L | ist Framsóknarflokkurin |
C | ist Javnaðarflokkurin | H | ist Verkamannafylkingin | M | ist Frælsisfylkingin |
D | ist Sjálvstýrisflokkurin | I | ist Vinnuflokkurin | N | ist Sosialistiski Loysingarflokkurin |
E | ist Tjóðveldisflokkurin | J | ist Loysingarflokkurin | O | ist Hin Føroyski Flokkurin |
1Aus einer Verordnung von 2003: (Kunngerð nr. 128 frá 19.12.2003).
Datum | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
18. Juli 1906 | 62,4 | 37,6 | ||||||||||||||
2. Februar 1908 | 66,1 | 33,9 | ||||||||||||||
12. Februar 1910 | 72,3 | 24,3 | 3,4 | |||||||||||||
2. Februar 1912 | 52,3 | 41,6 | 6,0 | |||||||||||||
2. Februar 1914 | 52,8 | 47,2 | ||||||||||||||
28. Februar 1916 | 37,9 | 51,7 | 10,4 | |||||||||||||
24. April 1918 | 50,3 | 49,7 | ||||||||||||||
10. November 1920 | 58,4 | 41,6 | ||||||||||||||
22. Januar 1924 | 58,7 | 39,1 | 2,2 | |||||||||||||
23. Januar 1928 | 46,1 | 10,6 | 42,3 | 1,0 | ||||||||||||
19. Januar 1932 | 50,1 | 10,5 | 37,3 | 0,2 | 1,8 | |||||||||||
28. Januar 1936 | 33,7 | 24,0 | 34,2 | 8,1 | ||||||||||||
30. Januar 1940 | 24,7 | 32,3 | 23,9 | 16,2 | 1,6 | 1,3 | ||||||||||
24. August 1943 | 41,5 | 28,3 | 19,9 | 10,4 | ||||||||||||
6. November 1945 | 43,4 | 24,4 | 22,8 | 9,4 | ||||||||||||
8. November 1946 | 40,9 | 28,7 | 28,1 | 2,3 | ||||||||||||
8. November 1950 | 32,3 | 27,3 | 22,4 | 8,2 | 9,8 | |||||||||||
8. November 1954 | 20,9 | 26,0 | 19,8 | 7,1 | 23,8 | 2,5 | ||||||||||
8. November 1958 | 17,8 | 23,7 | 25,8 | 5,9 | 23,9 | 2,9 | ||||||||||
8. November 1962 | 20,2 | 20,3 | 27,5 | 5,9 | 21,6 | 4,4 | ||||||||||
8. November 1966 | 21,6 | 23,7 | 27,0 | 4,9 | 20,0 | 2,8 | ||||||||||
7. November 1970 | 20,0 | 21,7 | 27,2 | 5,6 | 21,9 | 3,5 | ||||||||||
7. November 1974 | 20,5 | 19,1 | 25,8 | 7,2 | 22,5 | 2,5 | 2,5 | |||||||||
7. November 1978 | 17,9 | 26,3 | 22,3 | 7,2 | 20,3 | 6,1 | ||||||||||
8. November 1980 | 18,9 | 23,9 | 21,7 | 8,4 | 19,0 | 8,2 | ||||||||||
8. November 1984 | 21,6 | 21,2 | 23,4 | 8,5 | 19,5 | 5,8 | ||||||||||
8. November 1988 | 23,2 | 21,2 | 21,6 | 7,1 | 19,2 | 5,2 | 0,0 | 2,1 | ||||||||
17. November 1990 | 21,9 | 18,9 | 27,5 | 8,8 | 14,7 | 5,9 | 2,3 | |||||||||
7. Juli 1994 | 16,0 | 23,4 | 15,3 | 5,6 | 13,7 | 6,3 | 5,8 | 9,5 | 1,9 | 2,4 | ||||||
30. April 1998 | 21,3 | 18,1 | 21,9 | 7,6 | 23,8 | 2,5 | 4,1 | 0,8 | ||||||||
30. April 2002 | 20,8 | 26,0 | 20,9 | 4,4 | 23,7 | 4,2 | ||||||||||
20. Januar 2004 | 20,6 | 23,7 | 21,8 | 4,6 | 21,7 | 5,2 | 2,4 |
[Bearbeiten] Jährliche Parlamentseröffnung
Seit Alters her wird das Løgting am färöischen Nationalfeiertag, der Ólavsøka am 29. Juli offiziell eröffnet. Hierzu versammeln sich die Parlamentarier, Minister, Geistlichen und Beamten vor dem Parlamentsgebäude und ziehen in einer feierlichen Prozession von der Niels Finsens gøta zur Tórshavner Domkirche. Nach dem Gottesdienst kehrt die Prozession zum Løgting zurück, wo der Løgmaður das Parlament mit einer Rede zur Lage der Nation eröffnet.
Neben dem Volksfestcharakter ist dieser Tag also auch ein Staatsakt. Das steinige Ufer der Regierungshalbinsel Tinganes ist an diesem Tage eintrittspflichtig, denn dort befindet sich die beste natürliche Tribüne, um den - für die Färinger sehr bedeutenden – nationalen Ruderwettkämpfen beizuwohnen.
Früher war die Sitzung zur Ólavsøka die einzige des Jahres und dauerte acht Tage jeweils von sechs Uhr morgens bis drei Uhr nachmittags. Jeden Tag gab es einen Kirchgang. Bis ins 17. Jahrhundert hinein waren alle sieben Pfarrer der Färöer zu jedem dieser Gottesdienste anwesend, als man erkannte, dass das zu aufwändig ist, und sich auf einen Gottesdienst zur Ólavsøka beschränkte.
[Bearbeiten] Literatur
- Uffe Østergaard: The Construction of a Faroese Identity: Nordic, Norwegian, Danish – or Faroese?, Vortrag auf der Sektion „Siedler-Identitäten. Landnahme, Kolonisation und die Probleme der Identität von Siedlern in Altertum, Mittelalter und Neuzeit”, 39. Deutscher Historikertag in Hannover, September 1992. (inklusive ausführlicher Bibliographie im Anhang)
- Christian Gebel: Die Färöer - Geschichte und Sprachgeschichte, Schriftenreihe des Deutsch-Färöischen Freundeskreises, Heft 1, Düsseldorf 1988
- Løgtingið 150. Hátíðarrit. 150 ár liðin, síðani Løgtingið varð endurstovnað. Tórshavn: Løgtingið, 2002. ISBN 99918-966-3-5 (3 Bände, auf Färöisch)
- Hátíðarrit 1. Ritgerð: Hans Andrias Sølvará: ISBN 99918-966-4-3 (PDF, 18 MB)
- Hátíðarrit 2. Sergreinar og ævisøgur: ISBN 99918-966-5-1 (PDF, 36 MB)
- Hátíðarrit 3. Val og valtøl, leitorð og yvirlit: ISBN 99918-966-6-x
[Bearbeiten] Weblinks
Commons: Løgting – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
Wiktionary: løgting – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
- Logting.fo - Homepage (nur auf färöisch)
- Lógasavn - Offizielle färöische Gesetzesbibliothek (färöisch und zum Teil dänisch)
- Text zur Briefmarkenausgabe von 2002: Das färöische Løgting - ein Parlament mit historischen Wurzeln
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