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Fachhochschule

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Höhere technische Bildung
(und ihre Entstehung)

Eine Fachhochschule (FH), bzw. in der internationalen Bezeichnung eine University of Applied Sciences (Universität für angewandte Wissenschaften), ist eine Hochschule, die anwendungsorientierte Studiengänge auf wissenschaftlicher Grundlage anbietet. Das Angebot ist, wie bei Universitäten, breit gefächert in natur-, sozial-, wirtschaftswissenschaftliche, technische und künstlerische Studiengänge aufgeteilt. Manche Fachhochschulstudiengänge ermöglichen zudem eine Berufstätigkeit neben dem Studium. Im Gegensatz zu Universitäten besitzen Fachhochschulen kein direktes Promotions- und Habilitationsrecht, sondern müssen zu diesem Zweck mit einer Universität kooperieren. FH-Absolventen mit guten Noten haben im europäischen und aussereuropäischen Ausland aber die Möglichkeit, direkt im Anschluss an das FH-Studium an einer Universität Promotionssemester zu belegen und zu promovieren. Im Zuge des Bologna-Prozesses mit der Umstellung auf einheitliche Bachelor- und Master-Abschlüsse in entsprechend akkreditierten Studiengängen an Hochschulen (FH) und Universitäten gleichen sich die Hochschulen untereinander an .

Das Konzept der Fachhochschulen entwickelte sich in den späten 1960er / frühen 1970er Jahren zuerst in der Bundesrepublik Deutschland. Heute haben sich bis zu 200 staatliche und staatlich anerkannte Fachhochschulen mit unterschiedliche Ausprägungen im gesamten deutschen Sprachraum etabliert.

Besondere bundesdeutsche Formen der Fachhochschulen sind die Fernfachhochschulen und die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung, so genannte Beamtenfachhochschulen, die einzig für die gehobenen Beamtenlaufbahnen ausbilden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemein

[Bearbeiten] Einordnung der Fachhochschule in der Bildungslandschaft Europas

In der Bologna-Erklärung von 1999 wurde das Ziel gesteckt, bis 2010 im europäischen System der Hochschul- und Studiensysteme eine größere Verträglichkeit (Kompatibilität) und bessere Vergleichbarkeit (Komparabilität) mittels der ECTS-Punkte zu erreichen. Fachhochschulen haben ihre sich daraus ergebenden Chancen frühzeitig erkannt und die meisten Fachhochschulen im deutschen Sprachraum haben inzwischen auf das neue System umgestellt und bieten entsprechend akkreditierte Bachelor- und Masterstudiengänge an, wobei ein Masterabschluss an einer FH formal auch zur Promotion an jeder Universität im In- und Ausland berechtiget.

[Bearbeiten] Ausrichtung und Methodik

Fachhochschulen bilden ihre Studenten auf wissenschaftlicher Grundlage anwendungsorientiert aus. Der Studienbetrieb an Fachhochschulen orientiert sich in erster Linie an der Lehre sowie an anwendungsorientierter Forschung, weniger an der Grundlagenforschung; anwendungsorientierte Forschung hat an Fachhochschulen eine in den letzten Jahren zunehmend wichtiger werdende Rolle eingenommen und ist inzwischen nicht mehr wegzudenken, denn Fachhochschulen sind besonders um den Wissenstransfer zur Wirtschaft und Industrie bemüht – vor allem im Technologiebereich – (zum Beispiel in Technologietransferzentren/-instituten, die den Fachhochschulen angegliedert sind).

[Bearbeiten] „University of Applied Sciences“

Seit einigen Jahren verwenden Fachhochschulen die englische Zusatzbezeichnung „University of Applied Sciences“, da ihnen aus formalen bildungsrechtlichen Gründen in Deutschland, Schweiz und Österreich die Bezeichnung als "Universität" verwehrt bleibt, obwohl sie im internationalen Hochschul-Ranking bei der Ausbildung ihrer Studenten und in der anwendungsorientierten Forschung durchaus mit (vor allem ausländischen) Universitäten mithalten können und keinen Vergleich zu scheuen brauchen. In einigen Bundesländern, beispielsweise Baden-Württemberg, wurden die Fachhochschulen 2005 in „Hochschule“ gefolgt vom Standort und den jeweiligen Fachrichtungen (z.B. Technik, Wirtschaft, Design, etc.) umbenannt. Die Bezeichnung "Technische Hochschule" bleibt in Deutschland, Schweiz und Österreich aber nach wie vor Universitäten vorbehalten. Der Begriff „wissenschaftliche Hochschule“, mit dem bisher Hochschulen mit Promotionsrecht, als formale Abgrenzung zu den Fachhochschulen, gemeint sind, soll künftig im hochschulpolitischen Sprachgebrauch nicht mehr benutzt werden, da dies implizieren könnte, dass es auch „un-wissenschaftliche“ Hochschulen gäbe. Die besonderen Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV) sind in der Regel nur für Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes zugänglich, allerdings wollen sich einige für alle Studienbewerber öffnen.

[Bearbeiten] Fachhochschulen in Deutschland

[Bearbeiten] Liste der Fachhochschulen in Deutschland

[Bearbeiten] Geschichte

Das Konzept der Fachhochschulen entstand in den Bildungsdiskussionen der späten 1960er Jahre und wurde bis Anfang der 1970er Jahre mehr oder weniger weitgehend umgesetzt, je nach Bundesland, weil es noch kein Hochschulrahmengesetz des Bundes gab. Um die deutsche Wirtschaft im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu halten, forderte diese nach immer besser qualifizierten Mitarbeitern, die praktische Aufgaben auf der Basis einer akademischen Ausbildung schnell und erfolgreich lösen können sollten. Die Frage der Anerkennung innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für die damaligen Ingenieurschulabsolventen war ebenfalls problematisch, da in den meisten damaligen EWG-Staaten die Ingenieurausbildung nur auf Hochschulebene erfolgte.

Am 31. Oktober 1968 wurde das "Abkommen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Fachhochschulwesens" verabschiedet, das die Fachhochschulen als eigenständige Einrichtungen des Bildungswesens im tertiären Hochschulbereich definierte. Die ersten Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland entstanden zwischen 1969 und 1971, teils als Neugründungen, teils durch Umwandlung aus den (Staatlichen) Ingenieurschulen (SIS) und aus Höheren Fachschulen (zum Beispiel für Betriebswirtschaftslehre oder Sozialpädagogik).

Das Hochschulrahmengesetz des Bundes von 1976 hob die Fachhochschulen endgültig auf die gleiche rechtliche Ebene wie Universitäten und diesen vergleichbare Einrichtungen; die Freiheit von Forschung und Lehre und die akademische Selbstverwaltung auch an Fachhochschulen wurde garantiert. Die Bundesländer hatten zwei Jahre Zeit, ihre Landeshochschulgesetze dem HRG anzupassen, was mehr oder weniger zögerlich geschah, je nach parteipolitischer Mehrheit der Landesregierungen. In Baden-Württemberg unter Hans Filbinger und in Bayern unter Franz Josef Strauß wurde die durch das HRG vorgegebene Frist aus Opposition zur damaligen Bundesregierung, weil Kompetenzen in der Bildungspolitik zugunsten des HRG von den Ländern auf den Bund übertragen werden mussten, sogar bewußt erheblich überschritten, sehr zum Nachteil ihrer Absolventen. Es dauerte noch Jahre, bis das Diplom der FH Absolventen allgemein anerkannt war und nicht mehr massiv diskriminiert wurde von Absolventen der Universitäten und Technischen Hochschulen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Industrie, der Presse und anderen Medien.

Mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes von 1985 gehört anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zu den Aufgaben der Fachhochschulen. Sie ist mittlerweile in allen Ländergesetzen als institutionelle Aufgabe festgeschrieben, allerdings von Land zu Land mit unterschiedlichem Gewicht (z.B. in Bayern nur fakultativ) verankert.

Auf dem Gebiet der untergegangenen DDR wurden die Ingenieurschulen der DDR oder Fachschulen der DDR sowie einige Technische Hochschulen der DDR nach der Wiedervereinigung auf Empfehlung des Wissenschaftsrates meist nach und nach in Fachhochschulen umgewandelt. In den 1990er Jahren entstanden aber auch in den alten Bundesländern aufgrund hoher Studentenzahlen zahlreiche Neugründungen, insbesondere in kleineren Städten.

Anfang des Jahres 2000 existierten nach Zahlen des Wissenschaftsrates in Deutschland 151 Fachhochschulen, davon 47 in nichtstaatlicher Trägerschaft. Die Zahl der Studierenden an bundesdeutschen Fachhochschulen variiert stark: von einigen hundert bis zu mehr als 16.000 Studenten (zum Beispiel an der FH Köln, Stand WS 2005/2006). Bei den staatlichen Fachhochschulen zeichnet sich aufgrund von Sparmaßnahmen ein Trend zur Zusammenlegung kleinerer Fachhochschulen ab.

Als Besonderheit sind in Nordrheinwestfalen (NRW) Universitäten und Fachhochschulen zu Gesamthochschulen zusammengelegt worden und das viersemestrige Grundstudium bis zum Vordiplom war in jeder Studienrichtung je gleich (Y Modell). Nach dem Vordiplom mussten sich die Studierenden entscheiden, ob sie den Diplom I oder Diplom II Abschluß anstreben wollten. Diplom I Absolventen hatten jedoch die Möglichkeit, entweder sofort nahtlos mit einem kurzen Aufbaustudium das Diplom II zu erreichen oder dies später zu tun. Studienanfänger, die nicht die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) hatten, zum Beispiel solche mit Fachhochschulreife, wurden in den ersten vier Semestern bis zum Vordiplom sogenannte Brückenkurse angeboten, und, wenn diese erfolgreich bestanden waren, konnten auch sie unmittelbar danach den Abschluß des Diplom II anstreben, weil das erfolgreiche Absolvieren des Vordiploms und der Brückenkurse automatisch die Anerkennung als Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) zur Folge hatte.

[Bearbeiten] Ablauf des Studiums

[Bearbeiten] Voraussetzungen

Das Studium an einer Fachhochschule setzt in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung voraus, die durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundenen Hochschulreife (Fachabitur) oder durch das Zeugnis der Fachhochschulreife belegt wird. An einigen Fachhochschulen in manchen Bundesländern besteht neuerdings auch die Möglichkeit, mit einem Meistertitel (mit guten bis sehr guten Noten), inklusive verpflichtenden Beratungsgesprächen, ein fachspezifisches Studium aufzunehmen, wie z.B. an der FH Amberg-Weiden oder FH Würzburg-Schweinfurt. Hinzu kommt, je nach Studiengang, ein fachbezogenes Vorpraktikum, eine fachspezifische Berufsausbildung, ein einjähriges Fachpraktikum, z.B. im Rahmen der 11. Klasse einer Fachoberschule; es gibt in einigen Bundesländern aber häufig auch keine weiteren Voraussetzungen.

[Bearbeiten] Studiendauer

Die Regelstudienzeit für den neu eingeführten Bachelor-Abschluss beträgt an vielen Fachhochschulen 6 bis 8 Semester. Master-Studiengänge sind in der Regel konsekutiv, also auf die zuvor absolvierten Bachelor-Studiengänge abgestimmt und dauern 2 bis 4 Semester, sodass das Gesamtstudium eine Gesamtregelstudiendauer von 10 Semestern nicht übersteigt.

Ein Studium mit Abschluss Diplom (FH) kann in der Regelstudienzeit von 6 bis 8 Semestern absolviert werden, je nach Bundesland variiert die Studiendauer bis zu einem Jahr (Nord-Süd-Gefälle). Im Studium sind, je nach Bundesland, meist ein oder zwei Praxissemester als Voraussetzung für einen Diplom-Abschluß enthalten, abhängig von der Anerkennung zuvor erbrachter beruflicher Vorbildung und Leistungen, um so betriebliche Abläufe in der Praxis kennenzulernen oder/und auch, um in einem Unternehmen oder einer Behörde seine Diplomarbeit erarbeiten zu können. Das zweite Praxissemester ist meistens obligatorisch und wird nur in besonderen Ausnahmefällen erlassen.

[Bearbeiten] Abschluss

Nach Gründung der Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland Anfang der 1970er Jahre, verliehen die Fachhochschulen ihren Absolventen den jeweiligen akademischen Grad: Ing. (grad.), Betriebswirt (grad.), usw.. Seit der Umsetzung des Hochschulrahmengesetzes von 1973 in den 1980er Jahren erhalten die FH Absolventen, wie an Universitäten auch, den akademischen Grad in Form des Diploms mit Angabe der Fachrichtung, zum Beispiel Diplom-Ingenieur, -Kaufmann/-Betriebswirt, -Sozialarbeiter, usw.; seit 1987 in allen bundesdeutschen Ländern mit dem Zusatz „FH“ versehen (zum Beispiel Diplom-Ingenieur (FH)). Durch die Umstrukturierung der Hochschulen im Zuge des Bologna-Prozesses werden heute in vielen Studienfächern auch, oder nur noch, die englischsprachigen Abschlussbezeichnungen Bachelor und Master vergeben, ohne den diskriminierenden Zusatz „FH“.

Bezüglich des Bachelor- (beziehungsweise Bakkalaureat-) Abschlusses sind die FH-Absolventen und Universitäts-Absolventen rechtlich gleichgestellt. Bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (Bund, Länder oder Kommunen) erfolgt die Regeleinstufung in den gehobenen Dienst. Bei einem Master-Abschluss können Universitätsabsolventen generell, FH-Absolventen nur bei entsprechender Akkreditierung des eigenen Studiengangs in den höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung eingestellt werden. Es gibt auch akkreditierte Master-Studiengänge an Fachhochschulen, die diese Berechtigung nicht enthalten. Besoldungsrechtlich sind Diplom (FH) und Bachelor (FH, Uni) gleichgestellt, obwohl das Bachelor-Studium (FH, Uni) in der Regel kürzer als das Diplom-Studium (FH) ist. Das universitäre Diplom und der universitäre Master-Abschluss wird dagegen nach wie vor generell dem höheren Dienst zugeordnet.

[Bearbeiten] Promotion

Im Gegensatz zu Universitäten besitzen Fachhochschulen kein Promotions- und Habilitationsrecht, d. h. sie haben keine Berechtigung, einen Doktorgrad zu verleihen. FH-Absolventen können nur an einer Universität promovieren, wobei FH-Professoren in den meisten Bundesländern als Zweitgutachter agieren können. Die Anerkennung eines FH-Diploms zwecks Promotion an einer Universität ist in Ausnahmefällen möglich, allerdings kommt es vor, dass ein FH-Absolvent in manchen Bundesländern ein oder zwei Semester an der Universität in seinem Fachgebiet studieren muss, um eine vollständige Promotionsanerkennung zu erhalten. Für gewöhnlich ist in einigen Bundesländern zur Promotion allerdings die Erlangung eines Universitäts-Diploms notwendig. Universitäten in einigen Bundesländern erkennen das FH-Diplom hierfür in etwa äquivalent zum Universitäts-Vordiplom an, was in der Regel für FH-Absolventen die Absolvierung des Hauptstudiums an einer Universität bedeutet (wobei das FH-Vordiplom in manchen Bundesländern als Fachgebundene Hochschulreife anerkannt wird, im Allgemeinen ist das Studium an einer Universität allerdings nur mit der Allgemeinen Hochschulreife möglich, die aber spätestens durch das FH-Diplom erlangt wird). Je nach individueller Prüfung durch den Fachbereich der Universität kann es zu Überschneidungen kommen, so dass zum Teil Prüfungsleistungen aus dem Grundstudium nachgeholt werden müssen (z. B. in Fächern mit hohem theoretischen Anteil). Auf der anderen Seite kann der FH-Absolvent Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium einer Fachhochschule für das Hauptstudium an einer Universität anerkennen lassen, so dass die noch zu erbringenden Prüfungsleistungen hier etwas geringer ausfallen. Obligatorisch für die Zulassung zur Promotion ist in einigen bundesdeutschen Ländern bei dieser Variante in jedem Fall die Erstellung einer Diplomarbeit an der Universität.

Der Mastergrad einer Fachhochschule berechtigt hingegen grundsätzlich zur Promotion.

[Bearbeiten] Forschung an Fachhochschulen

Fachhochschuldozenten und Professoren haben in der Regel ein höheres Lehrdeputat und weniger Forschungskontingent als ihre universitären Kollegen. In den Bereichen apparative Ausstattung (Großgeräte) und technisches Personal (auch durch das Fehlen des akademischen Mittelbaus) sind die Fachhochschulen traditionell schlechter ausgestattet als die etablierten Universitäten. Somit ist in vielen Wissenschaftsgebieten die Forschungsarbeit nicht so intensiv möglich, wie sie an Universitäten betrieben wird.

Viele Fachhochschulen sind dennoch aufgrund ihres anwendungsorientierten wissenschaftlichen Ansatzes als Forschungspartner für innovative kleine, mittlere und z.T. auch große Unternehmen erfolgreich. Projekte wurden u.a. auch durch ein Bund-Länder-Programm angewandte Forschung an Fachhochschulen mit der Wirtschaft unterstützt.

[Bearbeiten] Fachhochschulen in Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein verfügt seit dem Inkraft-Treten des Gesetzes über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute vom 25. November 1992 formell über einen tertiären Bildungsbereich. Am 21. Januar 2005 trat das neue Gesetz über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG) in Kraft. Derzeit gibt es in Liechtenstein vier staatlich anerkannte Hochschulen bzw. Hochschuleinrichtungen, darunter die aus der Fachhochschule Liechtenstein hervorgegangene Hochschule Liechtenstein.

[Bearbeiten] Fachhochschulen in Österreich

[Bearbeiten] Liste der Fachhochschulen in Österreich

Der Beschluss zum Aufbau von Fachhochschulen wurde von der österreichischen Bundesregierung im Jahr 1990 gefasst. Das Fachhochschul-Studiengesetz trat am 1. Oktober 1993 in Kraft, die ersten zehn FH-Studiengänge starteten im Studienjahr 1994/95. Nach Zahlen des österreichischen Fachhochschulrats gab es im Studienjahr 2005/06 bereits 18 Einrichtungen zur Durchführung von FH-Studiengängen(Erhalter) mit insgesamt 28.100 Studienplätzen. Mehr als ein Drittel der angebotenen FH-Studiengänge sind berufsbegleitend organisiert. Im Zuge des Bologna-Prozesses werden immer mehr Studiengänge ins Bachelor- und Mastersystem überführt. Im Studienjahr 2005/06 wurden bereits 52% der 150 FH-Studiengänge in diesem gestuften Studiengangsystem angeboten.

Im Unterschied zum Normalfall in Deutschland haben die Fachhochschulen in Österreich in der Regel eine privatrechtliche Organi­sa­tionsform, und zwar als GesmbH., als Verein oder als gemeinnützige Privatstiftung. Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen werden nicht automatisch als Fachhochschule bezeichnet, der Titel wird vielmehr vom Fachhochschulrat, einer für die Akkreditierung von Fachhochschul-Studiengängen in Österreich zuständigen Behörde, verliehen. Von den insgesamt 18 Einrichtungen, die Fachhochschulstudiengänge betreiben, sind derzeit 11 als Fachhochschule gemäß Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG idgF) organisiert. Andere fachhochschulische Einrichtungen werden als Fachhochschulstudiengänge (Beispiel: Fachhochschulstudiengänge Burgenland GmbH) bezeichnet.

Die Finanzierung der FH-Studiengänge erfolgt auf der Basis des jeweiligen Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans. Der Staat übernimmt dabei rund 90 % der jährlichen Normkosten eines Studienplatzes, um Anreize für Mischfinanzierungen zu schaffen. Die vom Staat an die fachhochschulischen Institutionen geleisteten Normkosten sind zweckgebunden für Lehre und Forschung zu verwenden, die Infrastrukturkosten (Baulichkeiten, Ausstattung etc.) sind vom Erhalter der Fachhochschul-Studiengänge zu finanzieren. FH-Studiengänge sind zudem berechtigt von den Studierenden Studienbeiträge einzuheben, müssen dies aber im Gegensatz zu den Universitäten nicht tun.

Weiters sind die Studierenden an Fachhochschulen nicht Mitglieder der ÖH und werden von keiner Interessensvertretung vertreten.

[Bearbeiten] Fachhochschulen in der Schweiz

[Bearbeiten] Liste der Fachhochschulen in der Schweiz

Lange waren in der Schweiz die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) und die Höhere Technische Lehranstalt (HTL, kurz Technikum genannt) die einzige mögliche höhere ("akademische") Weiterbildung nach einer Berufslehre. Mit dem am 6. Oktober 1995 in Kraft gesetzten Fachhochschulgesetz des Bundes wurden diese rund 70 höheren Fachschulen in 7 (organisatorische) Fachhochschulen zusammengefasst. Heute (2005) wird in verschiedenen Fachhochschulkreisen intensiv darüber diskutiert, die Anzahl der Fachhochschuleinrichtungen auf etwa 30 bis 40 zu senken.

Die Voraussetzung zu einem FH-Studium ist eine abgeschlossene Berufslehre mit Berufsmatura oder eine abgeschlossene Matura mit einem Praxisjahr im entsprechenden Bereich.

Durch die Integration in den Bologna-Prozess starten an den Schweizer Fachhochschulen im Herbst 2005 erstmals Bachelorstudiengänge. Einzelne Masterstudiengänge sind bereits verfügbar, die meisten werden voraussichtlich ab Herbst 2008 zur Verfügung stehen. Bis dahin wird der Titel eines Ingenieurs FH oder der Namen des Studienganges mit hintenangestelltem FH verliehen. Diese werden nach Abschluss der ersten Bachelor-Studiengänge in entsprechende Titel umgewandelt werden können.

[Bearbeiten] Weblinks

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