Gehobener Dienst
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahn im deutschen Beamtentum. Unterteilt wird er in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) oder den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung. Von 1927 bis 1939 wurde die entsprechende Laufbahn als gehobener mittlerer Dienst bezeichnet.
Grundvoraussetzung für den Einstieg in den gehobenen Dienst ist die Fachhochschulreife, die heute bei den meisten Bewerbern durch die allgemeine Hochschulreife nachgewiesen wird. Die Ausbildung erfolgt meist im Rahmen eines Studiums an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Mit dem Abschluss wird in der Regel ein akademischer Grad, beispielsweise "Diplom-Verwaltungswirt (FH)" in verschiedenen Fachrichtungen, "Diplom-Finanzwirt (FH)" in verschiedenen Fachrichtungen, "Diplom-Rechtspfleger (FH)", in Baden-Württemberg auch "Württembergischer Bezirksnotar" (an der Notarakademie Baden-Württemberg) verliehen.
Auch Studiengänge der Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre sowie zum Diplom-Betriebswirt (FH) bzw. Diplom-Kaufmann (FH) - Fachrichtung Verwaltungsmanagement mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern an einer Fachhochschule sind möglich.
Geplant ist, die Studiengänge nach dem Bologna-System auf die Abschlüsse Bachelor und Master auszurichten. Der bisherige Diplomstudiengang würde dann z.B. zum Abschluss als "Bachelor of Public Administration" (BA) nach sechs Semestern führen. In Baden-Württemberg soll der erste Bachelor-Studiengang bereits zum Wintersemester 2007 an den beiden Fachhochschulen in Ludwigsburg und Kehl starten.
Desweiteren gibt es bereits Möglichkeiten, durch ein nachgraduelles Studium in fünf Semestern den "Master of Public Administration" -MPA- zu erwerben, der gleichzeitg die Laufbahnbefähigung zum höheren Verwaltungsdienst sowie das Promationsrecht zuerkennt.
Der Master-Fernstudiengang Europäisches Verwaltungsmanagement (Abschluss Master of Arts) nimmt in Kooperation mit der Technischen Akademie Wuppertal e.V. (TAW) zum Sommersemester 2007 erstmals Studierende am Studienort Bochum auf. An den beiden Fachhochschulen in Ludwigsburg und Kehl kann in 4 Semestern der "Master of European Public Administration", Europäisches Verwaltungsmanagement (M.A.) erworben werden. Auch dieser Masterstudiengang ist bereits akkreditiert und ermöglicht den Zugang zum höheren Dienst. Angeboten wird dies auch an der FHVR Berlin. Das postgraduale entgeltpflichtige Fernstudium mit Präzenzanteilen wird in Kooperation mit der TFH Wildau durchgeführt. Weitere Standorte sind Brühl und Saarbrücken [Abschluss: Master of Arts (MA)].
Seit Neuerem gibt es an der FHVR Berlin den Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung (RöV). Er führt zum Erwerb der Laufbahnanerkennung zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst und ist Deutschlands erster anwendungsorientierter Master-Studiengang für Verwaltungsjuristen (Abschluss: Master of Laws (LL.M.)). Hiernach zeichnet sich - basierend auf den Verträgen von Bologna - folgerichtig ab, dass wohl der Bachelor of Laws (LL.B) nach sechs Semestern zur Laubahnbefähigung für den gehobenen Dienst und die sich anschließenden vier Semester mit dem Abschluss als LL.M zur Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst (öff. Verwaltung)führen wird. Dies wird dann auch insoweit unabhängig davon sein, ob diese akademischen Grade an einer Fachhochschule, Hochschule oder Universität erworben worden sind. Letztendlich ist diese Entwicklung mit den Bologna-Verträgen so gewollt.
Ein zukunftsorientiertes Studium an der FernUniversität in Hagen: nach dem Bachelor of Laws wird der Master of Laws (LL.M.)" ab SS 2007 möglich sein. (s. unten > Weblinks)
Die Bologna-Verträge setzen die jetzigen Diplome nicht dem BA, sondern dem BA hon. gleich. Aus Gleichbehandlungsgründen und wegen erforderlicher sowie erreichter Qualität wird dies - wie bei den anderen Fachhochschulstudiengängen auch - in der Zukunft der Regelfall sein. Der Abschluss an der Fachhochschule ist dann gleichzeitig die Laufbahnprüfung.
Für den Einstieg in den gehobenen technischen Dienst wird ein abgeschlossenes technisches Fachhochschulstudium in der Regel als Diplom-Ingenieur (FH) vorausgesetzt. Die Einstiegsbesoldung ist in diesem Fall die Besoldungsgruppe A 10 (Oberinspektor) (ausgenommen im Feuerwehrdienst in einigen Bundesländern). In den Laufbahnen besonderer Fachrichtung gelten besondere Bestimmungen. In den Laufbahnen, welche ein Fachhochschulstudium voraussetzen, muss ein Vorbereitungsdienst und eine Laufbahnprüfung abgelegt werden, in den besonderen Fachrichtungen entfällt aber beides.
Bei der seinerzeitigen Einführung der Fachhochschulen für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) in den alten Bundesländern (ab ca. 1973) wurde den Absolventen dieser Fachhochschulen wie allen anderen Absolventen von technischen Fachhochschulen das Eingangsamt "Oberinspektor" (BesGr. A 10 BBesO des BBesG) zugestanden. Es gab ca. für sechs Monate z. B. "Regierungsoberinspektoren zur Anstellung" (Abk.: z.A.). Auf Betreiben des damaligen Bundesfinanzministers Stoltenberg beschloss der Deutsche Bundestag eine Fußnote zum Bundesbsoldungsgesetz, mit der der gehobene Dienst mit einem Abschluss an der FHVR aus haushalterischen Ersparnisgründen hiervon ausgenommen wurde, d. h. beispielsweise mit dem "Inspektor" (BesGr. A 9) als Eingangsamt fortgeschrieben wurde. Ausschließlich die technischen Laufbahnen waren hiervon ausgenommen (siehe oben).
Dem gehobenen Dienst sind die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 der Bundesbesoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes bzw. für bestimmte Laufbahnen der jeweiligen Landesbesoldungsordnung des Landesbesoldungsgesetzes zugeordnet. Frauen führen die Amtsbezeichnung in der weiblichen Form, wenn dies sprachlich möglich ist.
Stufe | Grundamtsbezeichnung | Beispiele |
---|---|---|
A 9 | Inspektor | Regierungsinspektor (RI), Polizei-/Kriminalkommissar (PK, KK) |
A 10 | Oberinspektor | Regierungsoberinspektor (ROI), Polizei-/Kriminaloberkommissar (POK, KOK), Polizeioberinspektor (POI) |
A 11 | Amtmann/Amtfrau | Regierungsamtmann (RA/RAfr), Polizei-/Kriminalhauptkommissar (PHK, KHK), Polizeiamtmann/Amtfrau (PA/PAfr) |
A 12 | Amtsrat | Regierungsamtsrat (RAR), Polizei-/Kriminalhauptkommissar (PHK, KHK), Lehrer an Grund- und Hauptschulen, Realschullehrer (landesrechtlich eingestuft) |
A 13 | Oberamtsrat | Regierungsoberamtsrat(ROAR), Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar (EPHK, EKHK), Realschullehrer (landesrechtlich eingestuft) |
Die weiblichen Bezeichnungen werden [nicht immer] mit dem Zusatz "'in" ergänzt, also ROI'in, KHK'in usw. manchmal auch ROIin, KHKin, also ohne Apostroph. Die Ausnahme bilden die Bezeichnungen Amtmann/Amtfrau. Eine Zeit lang wurde statt Regierungsamtfrau auch die Bezeichnung Regierungsamtmännin in einigen Bundesländern verwendet. Diese Bezeichnung ist aber weitgehend verschwunden, z.B. kann in der Bundeszollverwaltung noch immer die Bezeichnung "Zollamtmännin" (alternativ zu "Zollamtfrau") gewählt werden. Ürsprünglich ging die Einführung der Amtsbezeichnung z.B. "Justizamtfrau" in den 70ziger Jahren des vorigen Jahrhunderts von einer niedersächsichen Beamtin/Rechtspflegerin aus, die sich weigerte, die Beförderungsurkunde entgegenzunehmen, solange sie nicht in der weiblichen Form ausgestellt war. Die Krönung der Durchsetzung der Verweiblichung, hier eines konkreten Amtes, wurde am Ende der 80'ziger Jahre des vorigen Jahrhunderts im Land Berlin erreicht, indem dem männlichen "Amtsvormund" (konkret-funktionelle Amtsbezeichnung) die webliche Form mit der Benennung als Amtsvormünderin gegenübergestellt wurde. Leiterin der Amtsvormundschft war zeitweise eine 'Leitende Amtsvormünderin' (Abstraktes Amt: Oberamtsrätin, BesGr. A 13 BBesO).
Eine Übersicht über die möglichen Zusätze zu den Dienst- und Amtsbezeichnungen kann auf der entsprechenden Seite abgerufen werden.
Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdienstes (Ausbildung): Anwärter, entweder mit einem Zusatz, der dem Eingangsamt entspricht, das nach der Ausbildung/dem Studium erreicht wird (z.B. Polizeikommissaranwärter oder Rechtspflegeranwärter) oder mit einem Zusatz entsprechend der Fachrichtung, die eingeschlagen wurde (z.B. im gehobenen Zoll- und Steuerdienst: Finanzanwärter, mittlerer Zolldienst: Zollanwärter, mittlerer Steuerdienst: Steueranwärter, Regel beim Bund.) Nach dem Studium, wenn der Betreffende eingestellt, wird führt er während der laufbahnrechtlichen Probezeit eine Dienstbezeichnung, z.B. Regierungsinspektor zur Anstellung - Abk. 'z.A.' -. Eine Amtsverleihung (als 'Amtsbeamter') findet erst nach erfolgreich durchlaufener Probezeit, spätestens mit der Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit statt.
Die Aufgabenbereiche erstrecken sich von der Sachbearbeiterebene bis hin zur Leitung von Sachgebieten, Tätigkeiten els Amtsleiter, Dezernenten, ständigen Vetretern von Dezernatsleitern und Referenten im Bund, Ländern und Gemeinden.
[Bearbeiten] Weblinks
http://www.mpa.uni-kassel.de/index.html
http://www.vfh-hessen.de/OEM-MPA/index.htm
http://www.fhvr-berlin.de/fhvr/53/?L=0
http://www.fhvr-berlin.de/fhvr/124/?L=0
http://www.fernuni-hagen.de/REWI/Studium/llm/ma_law.shtml#Zukunft
[Bearbeiten] Siehe auch
- Amtsbezeichnung
- Dienstbezeichnung
- Einfacher Dienst
- Mittlerer Dienst
- Höherer Dienst
- Dienstgrade im Bundesgrenzschutz (bis 2005)
- Dienst- und Amtsbezeichnungen in der Bundespolizei (ab 2005)
- Dienst- und Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei (Länderpolizei)
- Dienst- und Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung
- Besoldungsordnung A
- Ämter in Bundesministerien