Erwerbspersonenpotenzial
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Zum Erwerbspersonenpotenzial zählt man alle Personen, die in einer Volkswirtschaft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dazu gehören im engeren Sinne alle Erwerbstätigen und alle Arbeitslosen. Im weiteren Sinne muss auch die sog. Stille Reserve dazu gezählt werden.
Das Erwerbspersonenpotenzial einer Volkswirtschaft findet in der Zahl der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter eine natürliche Begrenzung, jedoch ist es durch die Gesellschaft und die Politik zu beeinflussen, z.B. durch die Länge der Schulzeit und das Rentenalter. Gesteigert werden kann das Erwerbspersonenpotenzial beispielsweise auch dadurch, dass Betreuungsmöglichkeiten für Kinder geschaffen werden, was Eltern den Eintritt in eine Erwerbstätigkeit erleichtert.
Langfristig hängen die Wachstumsmöglichkeiten einer Volkswirtschaft unter anderem vom Erwerbspersonenpotenzial ab, da sich aus ihm der Produktionsfaktor Arbeit rekrutiert.