Einheitsstaat
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Als Einheitsstaat bezeichnet man einen Staat, der nicht in Gliedstaaten wie Länder oder Kantone gegliedert ist.
Einheitsstaaten können zentralistisch ("Zentralstaat") oder dezentral organisiert sein. Im ersten Fall sind Provinzen oder ähnliche Einrichtungen reine Verwaltungsbezirke der Zentralregierung, im zweiten Fall sind sie darüber hinaus Selbstverwaltungskörperschaften mit eigenen Volksvertretungen und Regierungen, die vom Einheitsstaat eingerichtet werden und seiner Rechtsaufsicht unterliegen. (Beim Föderalismus hingegen liegen die Kompetenzen zunächst bei den Gliedstaaten und werden von diesen an die Bundesebene abgetreten.)
In den letzten Jahrzehnten ist in vielen Einheitsstaaten ein Trend zu mehr Dezentralisierung und zur Einrichtung autonomer Regionen zu beobachten. Tragender Gedanke ist bei dieser Entwicklung das Prinzip der Subsidiarität. Andererseits ist in Mittelosteuropa der Trend zu einem Zerbrechen der Bundesstaaten und zur Bildung von nationalstaatlichen Einheitsstaaten zu beobachten.
Dabei gibt es durchaus autonome Regionen deren Rechtsstellung gegenüber dem Einheitsstaat stärker ausgebaut ist als die mancher Gliedstaaten in föderalen Systemen. Im Einzelfall kann es auch umstritten sein, ob es sich um eine autonome Region oder um einen Gliedstaat handelt.
Auch sonst eher zentralistische Einheitsstaaten besitzen mitunter autonome Gebiete innerhalb ihrer Grenzen. Der Übergang zum Bundesstaat ist dabei fließend. Ein Beispiel wäre das Vereinigte Königreich, wo Schottland, Wales und Nordirland eigene Parlamente haben, der größte Teilstaat England aber nicht.
Beispiele für Einheitsstaaten:
- Ägypten
- Armenien
- Bulgarien
- Chile
- Volksrepublik China
- Dänemark
- Dominikanische Republik
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Haiti
- Honduras
- Kroatien
- Kuba
- Indonesien
- Island
- Iran
- Irland
- Israel
- Italien
- Japan
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Mazedonien
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- San Marino
- Slowakei
- Slowenien
- Schweden
- Tschechien
- Türkei
- Ukraine
- Ungarn
- Zypern
- DDR ab 1952 (Auflösung der Länder)