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Altenheim

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Seniorenheim in Berlin
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Seniorenheim in Berlin
Modernes Seniorenheim in Haunstetten
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Modernes Seniorenheim in Haunstetten

Mit Altenheim (auch nur Heim oder Seniorenheim oder Seniorenresidenz) wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine zur Betreuung und Pflege alter Menschen betriebene Wohneinrichtung bezeichnet. Das Wort Altenheim oder Altersheim wird ganz unterschiedlich verwendet. Es gibt die heimrechtliche Unterscheidung in Deutschland als eine dreigliedrige Institution (Fachsprache in der Altenhilfe) und die allgemeinsprachliche Verwendung des Wortes als Oberbegriff für jede Form der Fremdversorgung im (hohen) Alter.

Diese allgemeinsprachliche Verwendung ist auch nicht auf ein bestimmtes Wort festgelegt. Altenheim, Seniorenheim, Altenstift, Seniorenresidenz und einige ähnliche werden meist gleichbedeutend verwendet: alte Menschen sind in eine spezielle Wohnanlage umgezogen, in der sie bei den alltäglichen Verrichtungen des Lebens unterstützt, mehr oder weniger umfassend versorgt und zum Teil bis ans Lebensende gepflegt werden. Die Höhe der Kosten, das Ausmaß der Pflegeleistungen wird dabei nicht unterschieden. Je nach dem Einweihungsjahr scheint es Moden bei der Bezeichnung zu geben: waren es in den 80 Jahren Wohnstifte und in den 90er Residenzen geht der Trend jetzt zu neuen Wortprägungen wie Casa Sana, Wohnpark oder Villa Cura.

Als Fachbegriff verwendet, kann die dreigliedrige Institution mehrere Heimtypen umfassen

  • Altenwohnheim - Der Bereich Wohnen hat hier das größtes Gewicht - andere Leistungen werden nur in geringem Umfang angeboten/genützt..
  • Altenheim - hierbei besteht eine (noch) geringere Pflegebedürftigkeit, das selbstbestimmte Leben überwiegt. Dienstleistungen wie Säubern und Aufräumen im Zimmer, Speisenversorgung werden regelmäßig in Anspruch genommen. Es wird kein eigener Haushalt geführt.
  • Altenpflegeheim - Die stationäre Pflege ausgeprägt pflegebedürftiger Menschen steht in diesen Einrichtungen rund um die Uhr im Vordergrund.

In den 90er Jahren ist ein weitere Wohnform hinzugekommen, die aber nicht als Heim im Sinne des Gesetzes gilt: das Betreute Wohnen oder die Betreute Wohnanlage. Diese kann eher dem allgemeinsprachlichen Ausdruck Altenheim zugeordnet werden und meint rechtlich eben noch nicht das Altenwohnheim sondern den eigenständigen Haushalt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Einschätzung der Situation in Deutschland

In Deutschland gibt es unter dem Überbegriff "Alten- oder Seniorenheim" gemäß dem Heimgesetz eine dreistufige Versorgung: Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim. Nicht jedes Heim muss jede Form anbieten. Am verbreitetsten sind der Form nach die Altenpflegeheime. Im gehobenen (teuren) Marktsegment der Luxusklasse überwiegen die Altenheime. Die Bezeichnung im Firmennamen hat mit dieser rechtlichen Unterteilung nichts zu tun. Die Wohnform "Betreutes Seniorenwohnen", die in den letzten 10 Jahren massiv ausgeweitet wurde, ist in diesem Sinne kein Altenheim sondern eine Form des Miet- oder Eigentumwohnungsbaus.

In Deutschland bestimmt das SGB XI die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Finanzierung solcher Einrichtungen, die Heim-Mindestbauverordnung (HeimMindBauVO) die baurechtlichen Anforderungen und das Heimgesetz die Betriebsbedingungen und die Mitbestimmungrechte der Bewohner. Darüber hinaus werden Alten- und Pflegeheime durch die so genannte Heimaufsicht ( bei den Stadt- oder Kreis-Sozialämtern) regelmäßig kontrolliert. Diese achtet unter anderem darauf, das die Heimmindestpersonalverordnung (zum Heimgesetz gehörende VO) eingehalten wird, die aber nicht vorschreibt, wie viele speziell ausgebildete Altenpflegerinnen und -pfleger im Verhältnis zur Anzahl der Bewohner beschäftigt werden müssen. Als Vertragspartner der Heime achtet der MDK für die Pflegeversicherung auf die Einhaltung des Versorgungsvertrages.

Die Heimaufsicht ist zuständig für die fachliche Überprüfung der Pflegequalität. Im Rahmen der Pflegeversicherung und im Heimgesetz gibt es dazu Rahmenbestimmungen und Mindeststandards. Wenn für die Bewohnerin oder den Bewohner die Gefahr eines körperlichen Schadens eintreten kann oder bereits eingetreten ist, wird dies „Gefährliche Pflege“ genannt. Auch unterlassene Hilfeleistung wäre solch ein Fehler.

Im Bereich der psychosozialen Betreuung ist die Feststellung von Pflegefehlern schwerer zu definieren, aber immer, wo auch im sonstigen Strafrecht von Beleidigung oder Verletzung persönlicher Rechte auszugehen wäre, muss dies auch in der Pflege als Grenze angenommen werden. Aufgabe der Fach- und Disziplinarvorgesetzten innerhalb der Einrichtungen ist es für die Beachtung dieser Regeln zu sorgen. Die externe Heimaufsicht nach dem Heimgesetz ist eine weitere Kontrollinstanz.

Viele Einrichtungen können aufgrund verschärfter Leistungsvergütungsregelungen nicht mehr genügend Personal bzw. nicht ausreichend qualifiziertes Personal beschäftigen bzw. bezahlen. Nach einem allerdings umstrittenen Bericht des Sozialverbands Deutschland (SoVD) starben im Jahr 2004 in deutschen Altenheimen mindestens 10.000 Menschen wegen mangelhafter Versorgung. Nach Meinung der Referentin für Gesundheits- und Pflegepolitik beim SoVD, Gabriele Hesseken, ist die Lage in vielen der 8.440 Alteneinrichtungen mit insgesamt 717.000 Plätzen (Stand 2006) dramatisch: „es <handelt> sich um die größte soziale und humane Katastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg“.

In manchen Einrichtungen der Altenhilfe werden noch mittlerweile überholte Organisations- und Führungsstrukturen verwendet. Kosten- und Leistungsmanagement sowie IT werden nur in geringem Umfang eingesetzt. Dies führt zu einer Verschwendung von personellen Ressourcen. Die für die Altenhilfe zuständige Bundessozialministerin Renate Schmidt (SPD) monierte im Herbst 2004 öffentlich, dass eine geprüfte Altenpflegekraft durchschnittlich ein Drittel der Arbeitszeit mit überflüssigen Organisations- und Dokumentationsarbeiten verbringe. Diese Zeit solle besser für die Pflege und Betreuung der Bewohner verwendet werden.

[Bearbeiten] Unterscheidung nach Trägern

Institutionell werden Altenheime z. B. von staatlichen Trägern (in der Regel Gemeinde oder Kreis), freigemeinnützigen (kirchlichen oder karitativ-sozialen Organisationen) oder privaten Betreibern mit unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Zielen unterhalten. Ihr Anteil beträgt in Deutschland , bezogen auf die Unterbringungszahlen, etwa

Tabelle 1: Betreiber nach Rechtsform und Größe

Staatliche Träger ca. 10%
freigemeinnützige Organisationen* ca. 30 - 60%
Stiftungen, denen Gewinnstreben untersagt ist ca.1 – 5%
Private Betreiber (Kleinbetriebe) ca. 15%
Private Betreiber (Kettenbetriebe) < 15%
Bei den *"freigemeinnützige Organisationen" große regionale Unterschiede.

Träger der staatlichen oder der freigemeinnützigen Altenhilfe erhalten zum Teil zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, wenn sie ein Altenwohn- und Pflegeheim bauen; private bzw. kommerzielle Betreiber dagegen nicht. Die Betriebskostenfinanzierung für alle Einrichtungen der Altenhilfe in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist gesetzlich unterschiedlich geregelt. Dabei wird von einer amtlichen Stelle ein Vergütungssatz pro Tag und Bewohner festgesetzt, der die Wohnungskosten (Hotelkosten), die Betreuung und Verpflegung und die Pflege in Form von Tagespauschalen getrennt enthält. Der Bewohner bezahlt mit seinen Rentenbezügen sowie durch Inanspruchnahme der staatlichen oder auch der privaten Pflegeversicherung.

[Bearbeiten] Kritik an der Institution

Der Begriff Altenheim wird oft mit "Abschieben" verbunden. Daher bevorzugen manche Altenheime Euphemismen wie z. B. "Seniorenresidenz". Zudem impliziert der Begriff, dass hier ausschließlich alte Menschen leben. Es ist aber nicht selten, dass auch jüngere Menschen, die - z. B. nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung (z. B. Schlaganfall) - ständiger Pflege bedürfen, dauerhaft in einem Altenheim wohnen.

Altenheime wurden oft in räumlicher Nähe einer Kirche errichtet, um auf diese Weise die geistliche Betreuung der Bewohner sicherzustellen. Außerdem wurde der Gedanke an das Sterben nicht einfach aus dem gesellschaftlichen Bewusstsein verdrängt.

Viele betagte Menschen ziehen es vor ihre letzten Lebensjahre in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen oder Betreutes (Alten-) Wohnen zu verbringen. Im Idealfall handelt es sich dabei um Gebäude oder Siedlungen mit Wohnungen in barrierefreier Bauweise (breite Türen, hindernisfrei begehbar / keine Schwellen, leicht bedienbare Schalter / Armaturen, Notrufanlage u. v. a. m.). Die (älteren und oft chronisch kranken bzw. hinfälligen) Bewohner solcher Wohnanlagen werden durch ambulante Dienste regelmäßig oder auf Abruf betreut (bei leichter Pflegebedürftigkeit, vorübergehender Erkrankung usw.). Diese Leistungen können durch private oder gemeinnützige ambulante Pflegedienste oder auch so genannte Sozialstationen durchgeführt werden. Oft betreiben auch die Träger von Alten- und Pflegeheimen zugleich solche Einrichtungen. Dann werden die Bewohner im Bedarfsfall von Mitarbeitern der stationären Einrichtung mitversorgt.

[Bearbeiten] Organisatorisches

Die Kosten der stationären Pflegeleistungen werden in Deutschland als Pflegesatz abgerechnet. Kostenpflichtig ist der Heimbewohner, der in Deutschland im Regelfall Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat, die einen Anteil der pflegebezogenen Kosten übernimmt. Die weiteren Anteile am Pflegesatz müssen privat aus dem Einkommen und/oder dem Vermögen aufgebracht werden, oder durch Unterhaltsleistungen der unterhaltspflichtigen Angehörigen. Reichen diese Mittel nicht aus, besteht in Deutschland Anspruch auf Hilfe zur Pflege als Leistung der Sozialhilfe.

In der Vergangenheit wurden Altenheime oft mit Überschüssen im Verhältnis zum Investitions-Aufwand und -Risiko betrieben. Allerdings weigern sich die Kostenträger inzwischen in den so genannten Pflegesatzverhandlungen, tarifliche Vorgaben bei der Personalkostenkalkulation anzuerkennen. Die Folge ist, dass freigemeinnützige oder kommunale Altenheime, die in der Regel weiterhin Tariflöhne zahlen, heute oft erhebliche Einbußen hinnehmen müssen, die bis zur Unterdeckung reichen können. Private Träger haben diese Probleme dagegen meist nicht, da sie in der Bezahlung ihrer Mitarbeiter im Regelfall tariflich nicht gebunden sind bzw. Haustarifverträge ausgehandelt haben.

Der Bau und der Betrieb von Altenheimen ist in allen genannten Ländern gesetzlich geregelt.

[Bearbeiten] Siehe auch:

Besondere Altenheime:

  • Die "Casa Verdi" in Mailand ist das von Verdi gestiftete Altersheim für ca. 60 Musiker und OpernsängerInnen (vgl. Verdi)

[Bearbeiten] Literatur

  • Aeschbach, Susanne: Freiwilligenarbeit in Alters- und Pflegeheimen. Diplomarbeit Edition Soziothek (Bern) 2003. 104 Seiten. ISBN 3-03-796031-0.
  • Heinzelmann, Martin: Das Altenheim - immer noch eine "totale Institution"? Eine Untersuchung des Binnenlebens zweier Altenheime. Cuvillier Verlag (Göttingen) 2004. 286 Seiten. ISBN 3-86537-276-7. Rezension in socialnet.
  • Martin Huber, Siglinde A. Siegel, u a: Autonomie im Alter. Leben und Altwerden im Pflegeheim - Wie Pflegende die Autonomie von alten und pflegebedürftigen Menschen fördern. Schlütersche Verlagsgesellschaft (Hannover) 2005. 176 Seiten. ISBN 3-87706-688-7 .
  • Irmak, Kenan H.: Der Sieche. Alte Menschen und die stationäre Altenhilfe in Deutschland 1924 - 1961
  • Jagsch, Christian, Irmgard Wintgen-Samhaber u.a. (Hrsg.): Lebensqualität im Seniorenheim. Medizinische, psychotherapeutische und soziologische Aspekte. Trauner Verlag (Linz) 2005. 129 Seiten. ISBN 3-85487-789-7.
  • Salis Gross, Corina: Der ansteckende Tod. Eine ethnologische Studie zum Sterben im Altersheim. Campus Verlag (Frankfurt) 2001. 339 Seiten. ISBN 3-593-36867-6 .

[Bearbeiten] Weblinks

Andere Sprachen
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