Neues kommunales Finanzmanagement
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Unter dem Begriff Neues kommunales Finanzmanagement (NKF) in Nordrhein-Westfalen oder Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS) in Hessen werden alle Bestrebungen zusammengefasst, die bisher nach dem Prinzip der Kameralistik geführten Finanzhaushalte der Kommunen (Städten und Gemeinden) auf das Prinzip der Doppik umzustellen. Das NKF/NKRS ist der finanzwirtschaftliche Teil des neuen Steuerungsmodells.
Hierbei findet eine Abbildung von Ressourcenverbräuchen und -aufkommen statt. Der kommunale Vermögensbestand wird nachgewiesen. Ziel der Reform ist es, die Steuerung der Kommunen von der so genannten Input- (Orientierung der Steuerung am Ressourceneinsatz) auf die Outputorientierung (Orientierung der Verwaltungssteuerung am Ergebnis der Verwaltungstätigkeit) umzustellen. Dabei kommen betriebswirtschaftliche Elemente wie Kontraktmanagement, Budgetierung oder Controlling zum Einsatz.
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[Bearbeiten] Elemente
Im NKF wird zwischen normiertem und unnormiertem Haushaltswesen unterschieden:
Das normierte Haushaltswesen enthält die Komponenten Finanzrechnung, Ergebnisrechnung und Bilanz. Es dient der besseren Vergleichbarkeit und Ergebnisorientierung und ist verpflichtend. Im Rahmen der Finanzrechnung werden alle Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode erfasst, die Ergebnisrechnung enthält alle Erträge und Aufwendungen. Sowohl der Finanz- als auch der Ergebnisrechnung geht eine Planung voraus.
Das unnormierte Haushaltswesen erlaubt es, zusätzliche Komponenten individuell zu ergänzen, etwa Kostenrechnung oder Controlling, um spezielle Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Weiterhin wird die bisherige Trennung des "Konzernvermögens" in den Kernbereich einerseits und die Anteile z.B. an Eigengesellschaften und Sondervemögen andererseits aufgehoben.
[Bearbeiten] Zukünftige kommunale Rechnungslegung
Ein Beschluss der ständigen Konferenz der Innenminister der Länder vom November 2003 sieht eine Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik bis spätestens 2011 auf kommunaler Ebene vor.
In den Bundesländern werden derzeit zwei Vorgehensmodelle umgesetzt oder sollen in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Zum einen wird die Doppik als alleinige kommunale Buchführungsmethode ab einem bestimmten Stichtag vorgeschrieben, wie bereits in Nordrhein-Westfalen bis zum 1. Januar 2009. Diese Vorgehensweise wird etwa auch von Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz vorgezogen.
Zum anderen ist bzw. wird den Kommunen in einigen Bundesländern ein Wahlrecht zwischen der Doppik und der so genannten erweiterten Kameralistik eingeräumt. In Hessen ist dieses Wahlrecht bereits gesetzlich in der Gemeindeordnung verankert, andere Länder wie Baden-Württemberg oder Bayern planen eine ähnliche Regelung.
In Nordrhein-Westfalen und Hessen sind die Novellen der Gemeindeordnungen abgeschlossen und verabschiedet. Weitere Bundesländer bereiten Gesetzesinitiativen zur Neuordnung der kommunalen Haushaltswirtschaft vor oder befinden sich bereits in der Phase der Gesetzesberatung.
Allerdings ist die komplette Umstellung des kameralen Haushalts auf die Doppik in Nordrhein-Westfalen bisher lediglich von den Gemeinden Hiddenhausen und Everswinkel vollzogen worden. Alle anderen Kommunen, die an einem Pilotprojekt des Landes NRW teilgenommen haben, stellten nur Teilbereiche ihrer Haushalte auf die Doppik um. Ob das allein als Grundlage für die Gesetzesfassung des Landes ausreicht, wird von Kritikern bestritten. Andererseits gibt es in kaum einem Gesetzgebungsverfahren eine so umfangreiche praktische Erprobung, wie dies bei der Einführung des NKF in Nordrhein-Westfalen der Fall war.
In Hessen haben bereits zwei Landkreise und eine Kommune ihre Haushaltsführung komplett auf den doppischen Buchungsstil umgestellt, zum Jahreswechsel 2005 sind weitere Kommunen gefolgt.
[Bearbeiten] Bewertung
Durch das NKF sollen Aussagen über Effektivität und Wirtschaftlichkeit stärker möglich und insbesondere die Politik mit steuerungsrelevanten Daten nach kaufmännischen Gesichtspunkten versorgt werden. Insbesondere soll durch die systematische Erfassung des Vermögens und der Schulden in einer Bilanz eine verbesserte Berücksichtigung der Interessen nachfolgender Generationen erreicht werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Nachhaltigkeit ("Sustainability") öffentlichen Handelns. In der Kameralistik erfolgte demgegenüber eine Aufstellung der Ist- und geplanten Einnahmen und Ausgaben nach Arten, beispielsweise Ausgaben für den Neubau einer Kindertageseinrichtung. In der Doppik werden diese Kosten nun in gleicher Höhe als Auszahlung in der Finanzrechnung sowie zusätzlich die jährlichen Abschreibungen als Aufwand in der Ergebnisrechnung und der fortgeschriebene Vermögenswert dargestellt. Damit werden die jährlichen Belastungen für den öffentlichen Haushalt - die nicht nur die Baukosten umfassen - deutlicher. Gleichzeitig wird der Vermögenswert, sein Verzehr und ggf. auch seine Finanzierung über Fremdkapital im Rechnungswesen abgebildet. Aussagen dieser Art konnten bisher nur über zusätzliche Vermögens- und Schuldenrechnungen oder andere Zusatzrechnungen abgebildet werden. Um auch Planzahlen darzustellen, muss die Doppik um eine Planungsrechnung ergänzt werden.
Die Sinnhaftigkeit des NKF wird gelegentlich bestritten:
Der öffentliche Haushalt ist zumeist geprägt von gesetzlichen Aufgaben wie Jugendhilfe- und Sozialleistungen. In diesen Bereichen eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen bzw. Gewinne zu erzielen, kann nicht das primäre Ziel öffentlichen Handelns sein. Diese Kritik verkennt allerdings, dass auch und gerade bei Pflichtaufgaben der wirtschaftlichen Aufgabenerledigung ein besonderes Augenmerk zukommen muss, wenn auch das Finanzvolumen nicht so bedeutend ist. Insbesondere sollten aber den Entscheidungen über den öffentlichen Haushalt möglichst vollständige Informationen zu Grunde liegen. Diese, und das kann nicht bestritten werden, ist die Kameralistik alleine nicht in der Lage zu liefern. Die Doppik liefert insoweit Vergleichsmaßstab zur Feststellung der Wirtschaftlichkeit, da zumindest interkommunale Vergleiche möglich werden, die aber - ohne Kostenrechnung - auch nicht viel aussagefähiger als die Haushaltszahlen sind.
Die mit der Doppik häufig verbundene vollständige Vermögensrechnung erhebt zum Teil mehr Zahlen als benötigt werden. Viele Entscheidungen können bereits durch entscheidungsbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Messzahlen zur Organisation (Kapazität und Arbeitsanfall) hinreichend unterlegt werden. Eine Kosten- und Leistungsrechnung läuft ohne Kenntnisse sinnvoller Anwendung und Begrenzung Gefahr permanent Zahlen zu erzeugen, ohne dass Entscheidungsbedarf gegeben ist.
Die Doppik legt Zahlen zur kommunalen Verschuldung offen, so dass der Handlungsspielraum der Politik eingeengt werden kann.
Mit dem Konzept der Doppik ist auch verbunden, dass bestimmte Entscheidungsbefugnisse von der Politik auf die Verwaltung übertragen werden sollen. Hier stellt sich die Frage, ob die Politik es dulden wird, wie ein Aktionär behandelt zu werden, der nur globale Zahlen und keine Entscheidungen und Infos zu Einzelmaßnahmen vorgelegt bekommt oder - durch Rückholung einiger Kompetenzen an den Rat - die Möglichkeit genutzt wird, sich und die Öffentlichkeit umfassend über die Finanzsituation der Kommune zu informieren.
Die Kameralistik ist heute als Planrechnung zu kennzeichnen. Eine Doppik, die an die Stelle der Kameralistik tritt, wäre ebenfalls als Planrechnung (Finanzplan, Vermögensplan und Plankostenrechnung) auszulegen, um den gleichen Zweck wie die Kameralistik erfüllen zu können. Eine solche Umstellung gestaltet sich kostenträchtig und zeitaufwändig, auch wenn wesentliche Verfahrensweisen und auch Software aus dem bewährten System der kaufmännischen doppelten Buchführung mit einigen Anpassungen übernommen werdem können.
[Bearbeiten] Literatur
- Neues Kommunales Finanzmanagement - Haufe Verlag ISBN 3-448-05767-3
- Kommunales Finanzmanagement NRW - Verlag Bernhardt-Witten ISBN 3-933-87056-9
- Günther E. Braun: Ziele in öffentlicher Verwaltung und privatem Betrieb. Vergleich zwischen öffentlicher Verwaltung und privatem Betrieb sowie eine Analyse der Einsatzbedingungen betriebswirtschaftlicher Planungsmethoden in der öffentlichen Verwaltung. Nomos Verlagsgesellschaft ISBN 3-7890-1438-9
- Murray Edelman: Politik als Ritual. Die symbolische Funktion staatlicher Institutionen und politischen Handelns ISBN 3-593-37751-9
- Martin Wambach, Hilko Redenius: Leitfaden zur Bilanzierung und Prüfung nach NKFG: Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss ISBN 3-8214-7903-5