Finanzplan
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Der Finanzplan dient der Erhaltung der Liquidität (Zahlungsfähigkeit) eines Wirtschaftssubjektes, wie etwa eines Unternehmens.
Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, oder ist er nicht in der Lage, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, so liegt nach § 17 in Verbindung mit § 16 Insolvenzordnung der allgemeine Eröffnungsgrund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor. Zur Vermeidung der Insolvenz sind von den Wirtschaftssubjekten somit die zukünftigen Einzahlungen und Auszahlungen zu planen. Ein Finanzplan stellt dar, welche Finanzmittel zu welchen Terminen im Planungszeitraum benötigt werden und woher diese bezogen werden sollen. Bestehende oder zu erwartende Finanzierungslücken werden durch einen Finanzplan aufgedeckt.
Der Finanzplan ist neben der Finanzbuchhaltung ein weiteres bedeutsames Instrument des (betrieblichen) Rechnungswesens. Allein aus der Finanzbuchhaltung lassen sich die für Aufgabe "Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit" benötigten Informationen nicht entnehmen: Zum einen werden in der Finanzbuchhaltung vornehmlich vergangenheitsbezogene Daten erfasst (Dokumentation von Geschäftsfällen). Zum anderen finden in die Finanzbuchhaltung sowohl zahlungswirksame, als auch zahlungsunwirksame Vorgänge gleichermaßen Eingang. Zu den zahlungsunwirksamen Vorgängen zählen beispielsweise die betrieblichen Abschreibungen auf Sachanlagen, die Bestandsveränderungen auf den verschiedenen Konten für Vorräte und Waren aber auch die Zu- oder Abnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten.
Als plakatives Beispiel sei hier der Verkauf von Waren auf Ziel angeführt: In der Finanzbuchhaltung führt dieser Geschäftsfall zu einer Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es wird hier ein Ertrag und somit eine Einnahme gebucht, ohne dass tatsächlich eine Einzahlung (verstanden als Zunahme des Zahlungsmittelbestandes) vorliegt. Ein solcher Geschäftsfall verbessert die Ertragslage, nicht aber die Liquiditätslage des Unternehmens und darf somit in der Finanzplanung (noch) nicht berücksichtigt werden.
Gegenstand des Finanzplanes ist die auf das Gesamtunternehmen bezogene (stets zukunftsgerichtete) Planung und Steuerung aller ein- und ausgehenden Zahlungsströme des Wirtschaftssubjektes. Oft auch als Gesamtfinanzbudget bezeichnet, setzt sich der Finanzplan aus Unterplänen (Teilbudgets) zusammen, er basiert zum Beispiel auf dem Vertriebsplan, Investitionsplan und Produktionsplan.
Im Bereich der Immobilienfinanzierung wird ein Finanzierungsplan erarbeitet.