Freistaat Coburg
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Freistaat Coburg 1920 | ||
---|---|---|
Landeshauptstadt: | Coburg | |
Fläche: | 562 km² | |
Einwohner: | 74.340 | |
Bevölkerungsdichte: | 132 Einwohner/km² | |
Karte | ||
Der Freistaat Coburg entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Herzogtum Sachsen-Coburg. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit dem Freistaat Bayern am 1. Juli 1920.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
Mit dem Rücktritt des Herzogs Carl Eduard am 14. November 1918 und der Auflösung der Personalunion erlosch das Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Aus den Herzogtümern entstanden die Freistaaten Gotha und Coburg. Beide Bundesstaaten besaßen schon in der Monarchie ihre eigenen Landtage und Staatsministerien. Am 9. Februar 1919 erfolgte die Wahl der 11 Mitglieder der Coburger Landesversammlung. Das Wahlbündnis der Bürgerlichen erhielt 41,4 %, die SPD 58,6 %. Die Landesversammlung verabschiedete am 10. März 1919 das „Vorläufige Gesetz über die Gesetzgebung und Verwaltung im Freistaate Coburg“, die provisorische Coburger Verfassung. Mit der Unterzeichnung des „Staatsvertrags über die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Freistaaten Coburg und Gotha“ wurde am 12. April 1919 die Trennung von Gotha endgültig vollzogen.
Am 7. Juni 1919 wurde mit dem Herzog Carl Eduard ein Abfindungsvertrag über dessen Besitz- und Vermögensverhältnisse geschlossen. Für das gesamte Domänengut sowie die Kunstschätze der Veste und des Naturkundemuseums, die Bibliothek, das Theater, Schloss und Gut Rosenau, die Veste Coburg, Schloss Ehrenburg und das Staatsarchiv erhielt der Herzog eine Abfindung in Höhe von 1,5 Millionen Mark. Der Besitz ging bis auf das Domänengut und das Hoftheater in die neu gegründete Coburger Landesstiftung über. Schloss, Schlosspark und Gut Callenberg sowie Schloss Eichhof und die Schweizerei Rosenau mit einer Gesamtfläche von 533 ha blieben Eigentum des Herzogs.
Da die politisch Verantwortlichen den neuen Freistaat als wirtschaftlich nicht überlebensfähig betrachteten, suchten diese den Anschluss an ein anderes Land. Man nahm daher im März und Mai 1919 an den Konferenzen mit den anderen Thüringischen Staaten zur Bildung des neuen Landes Thüringen teil, stimmte allerdings dem Gemeinschaftsvertrag vom Mai nicht zu. Parallel dazu wurden ab Mitte Juni offizielle Verhandlungen wegen des Anschlusses mit Bayern und ein Monat später mit Preußen aufgenommen. Preußen sagte allerdings schon im August ein Zusammengehen der Staaten ab. Bayern war gegenüber dem Anschluss aufgeschlossen und konnte im Gegensatz zu dem sich erst bildenden Land Thüringen viele Zugeständnisse machen, insbesondere bezüglich des Erhalts kultureller Einrichtungen Coburgs.
Am 30. November 1919 erfolgte schließlich die erste demokratische Volksabstimmung in Deutschland über den Verbleib des Landes Coburg. Bei ungefähr 70 % Wahlbeteiligung stimmten über 88 % der Bevölkerung auf die Frage „Soll Coburg dem Gemeinschaftsvertrag der thüringischen Staaten beitreten?“ mit einem Nein auf dem Stimmzettel und damit für den Anschluss an Bayern. Die Gründe für dieses eindeutige Ergebnis waren vielfältig: einerseits sah sich die Bevölkerung schon immer stärker mit Franken als mit Thüringen verbunden, andererseits beeinflussten die Lebensmittelknappheit, die eher linke politische Einstellung Thüringens sowie eine eher bayernfreundliche Presselandschaft die Meinungen.
Mit einem Staatsvertrag wurde am 14. Februar 1920 die Vereinigung Coburgs mit Bayern geregelt. Darin erhielt Coburg Bestandsgarantien für die Landesstiftung, die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die Handelskammer, das Landkrankenhaus und das Landestheater. Außerdem bekam Coburg als Ausgleich für den Wegfall der Staatministerien die Zusage für ein neues Landgericht. Der Freistaat Bayern verpflichtete sich damit, maximal 40 % des Defizits vom Landestheater und 75 % vom Landkrankenhaus zu tragen. Somit vereinigte sich am 1. Juli 1920 der Freistaat Coburg mit dem Freistaat Bayern, womit fast 600 Jahre staatliche Eigenständigkeit Coburgs endeten. Gemäß Staatsvertrag wurde der Freistaat Coburg dem Kreis Oberfranken angegliedert. Das Amt Königsberg mit der Stadt Königsberg sowie den Gemeinden Altershausen, Dörflis, Erlsdorf, Hellingen, Kottenbrunn und Nassach wurde dem Bezirk Hofheim im Kreis Unterfranken zugeordnet.
[Bearbeiten] Politik
[Bearbeiten] Staatsregierung
10. März 1919 bis 1. Juli 1920
- Reinhold Artmann (SPD)
- Franz Klingler (SPD)
- Hermann Quarck (DDP), bis 8. Juli 1919
- Hans Schack (DDP), ab 11. Juli 1919
[Bearbeiten] Abgeordnete der Landesversammlung
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- Reinhold Artmann (*1870; †1960) aus Coburg, Schreiner
- Erhard Kirchner (*1866; †1927) aus Neustadt bei Coburg, AOK-Geschäftsführer und Landtagspräsident
- Franz Klingler (*1875; †1933) aus Coburg, Redakteur des Coburger Volksblatts
- Bernhard Lauer (*1867; †1927) aus Neustadt bei Coburg, AOK-Angestellter
- Hermann Mämpel (*1866; †1944) aus Coburg, AOK-Verwaltungsinspektor
- Johann Stegner (*1866; †1954) aus Frohnlach, Brauer und Wirt
- Carl Wendt (*1887; †1936) aus Rodach, Maschinenschlosser
Bürgerliche Einheitsliste
- Max Oskar Arnold (*1854; †1938) aus Neustadt bei Coburg, Puppenfabrikant
- Hans Schack (*1878; †1946) aus Coburg, Richer am Amtsgericht
- Ernst Külbel (*1863; †1938) aus Coburg, Malzfabrikant
- Gustav Hess (*1874; †1940) aus Neuses bei Coburg,Landwirt
[Bearbeiten] Städte und Gemeinden
- 4 Städte: Coburg (Landeshauptstadt), Neustadt bei Coburg, Rodach bei Coburg, Königsberg in Franken
- 139 Gemeinden: Ahlstadt, Ahorn, Aicha, Beiersdorf, Bertelsdorf, Beuerfeld, Bieberbach, Birkach am Forst, Birkig, Blumenrod, Boderndorf, Breitenau, Brüx, Buchenrod, Callenberg, Cortendorf, Creidlitz, Dörfles, Drossenhausen, Ebersdorf bei Coburg, Ebersdorf bei Neustadt, Einberg, Elsa, Esbach, Fechheim, Fischbach, Fornbach, Friesendorf, Frohnlach, Fürth am Berg, Gauerstadt, Gestungshausen, Gossenberg, Grattstadt, Großgarnstadt, Großheirath, Großwalbur, Grub am Forst, Haarbrücken, Haarth, Hassenberg, Heldritt, Herbartsdorf, Höhn, Hof an der Steinach, Horb an der Steinach, Horb bei Fürth am Berg, Kemmaten, Ketschenbach, Ketschendorf, Kipfendorf, Kleingarnstadt, Kleinwalbur, Kösfeld, Lempertshausen, Leutendorf, Lützelbuch, Mährenhausen, Meeder, Meilschnitz, Meschenbach, Mirsdorf, Mittelberg, Mittelwasungen, Mödlitz, Mönchröden, Moggenbrunn, Neida, Neukirchen, Neuses am Brand, Neuses an den Eichen, Neuses bei Coburg, Neu- und Neershof, Niederfüllbach, Oberfüllbach, Oberlauter, Obersiemau, Oberwasungen, Oberwohlsbach, Oeslau, Oettingshausen, Ottowind, Plesten, Rögen, Rohrbach, Rossach, Rossfeld, Roth am Forst, Rothenhof, Rottenbach, Rudelsdorf, Rüttmannsdorf, Schafhof, Scherneck, Scheuerfeld, Schönstädt, Schweighof, Seidmannsdorf, Sonnefeld, Spittelstein, Steinach an der Steinach, Stöppach, Sulzdorf, Sülzfeld, Thann, Tiefenlauter, Tremersdorf, Trübenbach, Unterlauter, Untersiemau, Unterwasungen, Unterwohlsbach, Waldsachsen, Waltersdorf, Watzendorf, Weickenbach, Weidach, Weidhausen, Weimersdorf, Weischau, Weißenbrunn am Forst, Weißenbrunn vorm Wald, Weitramsdorf, Wellmersdorf, Wiesenfeld, Wildenheid, Wörlsdorf, Wohlbach, Wüstenahorn, Zedersdorf, Zeickhorn, Ziegelsdorf
Exklave Amt Königsberg: Gemeinden Altershausen, Dörflis, Erlsdorf, Hellingen, Köslau, Kottenbrunn und Nassach
[Bearbeiten] Literatur
- Harald Bachmann: 75 Jahre Coburg bei Bayern. Frankenland -Zeitschrift für Fränkische Landeskunde und Kulturpflege-. Heft 3 Juni 1995.
- Jörg Siegmund: Zwischen Konsens und Blockadepolitik: Die Übergangsparlamente in Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg. Die vergessenen Parlamente. Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen, Band 19. ISBN 3-89807-038-7