Wilder Urlaub
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Wilder Urlaub ist ein Schweizer Film des Regisseurs Franz Schnyder aus dem Jahr 1943. Diesem liegt der 1941 erschienene gleichnamige Roman von Kurt Guggenheim zu Grunde.
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[Bearbeiten] Kurt Guggenheim und sein Werk
Geboren 1896 als Sohn jüdischer Kaufleute in Zürich, veröffentlichte Kurt Guggenheim sein erstes Werk „Entfesselung“ erst im Jahre 1935. Nachdem er das väterliche Kaffeeimportgeschäft 1927 hatte liquidieren müssen, arbeitete er als Verleger und Antiquar. Nach dem Bankrott seines Antiquariats 1936 widmete er sich von diesem Zeitpunkt an ausschliesslich der Schriftstellerei, mit der er sich nach seinem zweiten Werk Riedland wirtschaftlich saturieren konnte. Sein Gesamtwerk lässt sich in drei Teile einteilen. Das Frühwerk, in dem Guggenheim die von Hauswirth sogenannten psychologisch-impressionistischen Romane verfasste und dessen letzter Roman Wilder Urlaub war. Diese Romane bewegen sich thematisch zwischen Ausbruch und Heimkehr, verbindende Elemente sind die Betonung des Schuldmotivs, die symbolische Bedeutung der Nacht und der Affinität zum Verbrechertum. Die Idee zu Wilder Urlaub hatte in seiner Dienstzeit um die Jahreswende 1939/40, die Guggenheim wie seine Romanfigur als Mitrailleur in Dietikon verbrachte. Es scheint, als hätte Guggenheim den ganzen Roman während seiner Militärzeit entwickelt, wieder heimgekehrt dauerte die Niederschrift keine zwei Monate. Kurt Guggenheim verstarb 1983 in Zürich und hinterliess ein reichhaltiges Werk an Romanen und autobiographischen Büchern.
[Bearbeiten] Filmschaffende
- Regisseur: Franz Schnyder
- Drehbuch: Richard Schweizer, Kurt Guggenheim, Franz Schnyder
- Produzent: Lazar Wechsler
- Produktionsfirma: Praesens-Film AG
[Bearbeiten] Hauptdarsteller
- Paul Hubschmid als Fritz Hablützel
- Robert Troesch als Mitrailleur Hermelinger
[Bearbeiten] Zensureingriffe seitens des Militärs
1941 interessierte sich Leopold Lindtberg, der Regiesseur von Filmen wie Wachtmeister Studer und Landammann Stauffacher, für eine Verfilmung von Wilder Urlaub. Kurt Guggenheim stellte ein Exposé seines Romans zusammen, und entfernte darin vorsorglich alle Elemente, die auf den Widerstand der Militärzensur hätten stossen können, und reichte es bei der Präsens ein. Die Präsens wandte sich früh an das Militärdepartement des Kantons Zürich, das im Februar 1942 seinen Bescheid gab. In den Augen des Militärs war an dem Film grundsätzlich nichts auszusetzen, einzig die negative Charakterisierung von Wachtmeister Epper wurde beanstandet und es wurde empfohlen, den tätlichen Angriff auf ihn als Affekthandlung darzustellen. Ein Jahr später, als das Projekt spruchreif war, wurde der Präsens von anderer Militärstelle mitgeteilt, dass eine „interessierte Militärstelle“ habe verlauten lassen, eine Verfilmung von Wilder Urlaub könne seitens des Militärkommandos nicht geduldet werden. Lazar Wechsler, Direktor der Produktionsfirma Präsens, antwortete darauf, das aufgrund des vormaligen positiven Bescheids verbindliche Verträge abgeschlossen worden seien, von denen sich die Präsens nicht ohne enorme finanzielle Verluste zurückziehen könne. Es folgte ein Briefwechsel zwischen L. Wechsler und der „interessierten Militärstelle“, in dessen Verlauf Wechsler herausfand, dass es sich um den Chef der Abteilung für Nachrichten und Sicherheitsdienst handelte, ein Offizier, der offensichtlich die Entscheide der Sektion Film letztverantwortlich bestimmte. Dank dem Verhandlungsgeschick Wechslers könnten alle Argumente von Oberstleutnant Schafroth, dem besagten Offizier, entkräftet werden. Der Film passierte am 25. September 1943 unbeanstandet die Zensur.