Urlaub
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Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann den Urlaub unter Fortzahlung wie unter Wegfall der Bezüge gewähren.
Der Begriff leitet sich vom alt- bzw. mittelhochdeutschen Wort für „Erlaubnis“ her. So fragten im Hochmittelalter Ritter ihren Lehnsherren um urloup, also „Urlaub“, um in eine Schlacht zu ziehen.
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[Bearbeiten] Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht kennt folgende Urlaubsformen:
- Erholungsurlaub dient vor allem dem Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers. Er ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Für bestimmte Arbeitnehmergruppen (Schwerbehinderte, Jugendliche) gelten teilweise Sonderregelungen.
- Erziehungsurlaub können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen nehmen, um sich der Erziehung und Betreuung eigener oder fremder Kinder zu widmen. Er ist in Deutschland im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt und wird dort seit 2004 als Elternzeit bezeichnet.
- Als Mutterschaftsurlaub werden in nichtamtlicher Diktion die in Mutterschutzgesetzen enthaltenen Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung bezeichnet.
- Bildungsurlaub dient der beruflichen Fortbildung des Arbeitnehmers. In Deutschland ist er landesrechtlich geregelt.
- Als Sonderurlaub bezeichnet man schließlich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsbefreiung aus besonderen in seiner Person liegenden Gründen. Rechtsgrundlage sind in Deutschland insbesondere § 616 BGB sowie Tarifverträge.
- In Österreich der Pflegeurlaub um Familienmitglieder oder nahe Verwandte im Krankheitsfall zu betreuen.
[Bearbeiten] Beamte
Für Beamte bestehen vergleichbare Vorschriften. Im Bereich des Bundes sind dies insbesondere §§ 89, 80 Bundesbeamtengesetz sowie die Erholungsurlaubs-, die Elternzeit-, die Mutterschutz- sowie die Sonderurlaubsverordnung. Letztere regelt auch − analog zu den Bildungsurlaubsgesetzen für die Arbeitnehmer − die Freistellung für Fortbildungszwecke.
[Bearbeiten] Selbständige
Selbständige schließlich können Urlaub nach eigenem Ermessen nehmen, werden aber gleichwohl Rücksicht auf die Erfordernisse des Geschäftsbetriebs und insbesondere die Wünsche der Kunden, Klienten, Mandanten oder Patienten nehmen.
[Bearbeiten] Weblinks
Wiktionary: Urlaub – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
- Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer − Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) via www.justlaw.de
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