Umweltgift
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Der Begriff Umweltgift bezeichnet weitläufig Belastungen, deren Vorkommen in der Umwelt durch Eingreifen des Menschen (anthropogen) entstanden sind bzw. gefördert wurden.
Umweltgifte werden oft als begünstigend für Krankheiten oder Artensterben angeführt, beschränken sich jedoch nicht auf Schadstoffe im herkömmlichen Sinn. Eine klare Differenzierung zwischen den Begriffen "Umweltchemikalie" und "(Umwelt)schadstoff" findet sich weder in der Fach- noch in der allgemeinwissenschaftlichen Literatur.
Ursprünglich wurden Umweltchemikalien im ersten Umweltaktionsprogramm der deutschen Bundesregierung (Lit.: Dt. Bundestag, 1971) beschrieben als "Stoffe, die durch menschliches Zutun in die Umwelt gebracht werden und in Mengen und Konzentrationen auftreten können, die geeignet sind, Lebewesen, insbesondere den Menschen, zu gefährden. Hierzu gehören chemische Elemente oder Verbindungen organischer oder anorganischer Natur, synthetischen oder natürlichen Ursprungs [...]". Diese Definition entspricht jedoch nicht mehr dem heutigen Verständnis von Schadstoffen.
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[Bearbeiten] Beispiele
[Bearbeiten] Schwermetalle
- Blei [Pb]
- Cadmium [Cd]
- Quecksilber [Hg]
[Bearbeiten] Chemische Verbindungen
- Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT)
- Ozon in Bodennähe
- Polychlorierte Biphenyle (PCB)
- Dioxine / Furane
- Pentachlorphenol (PCP)
- Propenal
- Schwefeltrioxid
[Bearbeiten] Sonstige
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Dt. Bundestag, 6. Wahlperiode (Hrsg.): Umweltprogramm der Bundesregierung 1971. Umweltplanung. Dt. Bundestag, Bonn 1979, Drucks. VI/2719
- Helmut Greim: Chemikalien mit endokrin wirksamen Potenzial: eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit? Angewandte Chemie 117(35), S. 5704 -5711 (2005), ISSN 0044-8249