Chemikaliengesetz
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Das Chemikaliengesetz ist ein Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe) im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört grundlegend zum Chemikalienrecht.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen |
Kurztitel: | Chemikaliengesetz |
Abkürzung: | ChemG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Umweltrecht |
FNA: | 8053-6 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 16. September 1980 (BGBl. I S. 1718) |
Inkrafttreten am: | 26. September 1980 |
Letzte Neufassung vom: | 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2090) |
Letzte Änderung durch: | Art. 231 VO vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407, 2435) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
8. November 2006 (Art. 559 VO vom 31. Oktober 2006) |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
In Verordnungen (z. B. Gefahrstoffverordnung) und Technischen Regeln werden die genauen Einzelheiten der Schutzmaßnahmen festgelegt. Im ChemG werden viele EU-Richtlinien in das deutsche Recht umgesetzt. |
[Bearbeiten] Inhalt
Das Chemikaliengesetz definiert in § 3 und § 3a folgende Begriffe:
- Stoffe,
- gefährliche Stoffe,
- umweltgefährliche Stoffe,
- Alte Stoffe,
- Neue Stoffe,
- Polymer,
- Zubereitungen,
- Erzeugnisse,
- Einstufung,
- Hersteller,
- Einführer,
- Inverkehrbringen,
- Verwenden,
- Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung,
- Verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung.
Die Kenntnis dieser Begriffe spielt für die Gefahreneinstufung und für die Anmeldepflicht neuer chemischer Stoffe eine wichtige Rolle. In der EU besteht nämlich für chemische Stoffe eine Anmelde- und Zulassungspflicht. Das heißt, dass chemische Stoffe nur hergestellt, eingeführt, verwendet usw. werden dürfen, wenn sie in besonderen Listen enthalten sind:
- ELINCS = European List of Notified Chemical Substances (neue Stoffe),
- EINECS = European Inventory of Existing Chemical Substances (alte Stoffe),
- NLP = No-longer-polymers.
Ist ein Stoff nicht in diesen Listen enthalten, ist er nicht ausreichend geprüft und / oder es liegen keine ausreichenden empirischen Daten vor. Das gleiche gilt auch für die Einzelbestandteile von Zubereitungen. Der neue Stoff muss dann angemeldet werden und durchläuft eine Reihe recht aufwändiger Prüfungen, z. B. toxikologische Tests usw.
Es gibt Erleichterungen bei geringen Mengen bzw. bei ausschließlicher Verwendung im Bereich der Forschung und Entwicklung.
In verschiedenen anderen Ländern (z. B. USA: TSCA-Liste), bestehen ähnliche Regelungen (Chemikalien-Registrierung).
[Bearbeiten] Benennung der Stoffe
Um die Vielzahl der chemischen Stoffe verhältnismäßig eindeutig voneinander zu unterscheiden, wird oftmals die so genannte CAS-Nr. verwendet. CAS steht für „Chemical Abstracts Service“. Dieser Dienst ist eine Abteilung der American Chemical Society und stellt unter anderem den Registrierungsdienst für chemische Stoffe (Registry) zur Verfügung. Dieser Dienst führt derzeit über 21 Millionen Einzelstoffen, Stoffgruppen und Produkten Beschreibungen in seinen Datenbanken, die alle jeweils eine eigene CAS-Registry-No. (CAS-Nr.) besitzen.
[Bearbeiten] Weblinks
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