Telegrafenbeamter
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Als Telegrafenbeamten bezeichnete man öffentlich Bedienstete, welche den Betrieb der Telegrafenanstalten gewährleisteten.
Für den Eintritt in den Beamtendienst der Telegrafie waren im allgemeinen dieselben Bedingungen wie für den Postdienst zu erfüllen (siehe Postbeamter). In Deutschland war jedoch der Eintritt in die ausschließlich für den technischen Telegrafendienst bestimmten Beamtenstellen, in weiterem Umfang als bei der Post, den versorgungsberechtigten Militärpersonen vorbehalten.
Siehe auch: Telegrafie