Strohmann
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Als Strohmann bezeichnet man einen Platzhalter oder Stellvertreter, der für einen möglichst unerkannt bleibenden Machthaber eine Stelle einnimmt oder eine Rolle spielt.
Strohmanngeschäfte werden häufig im Geschäftsleben eingesetzt, wenn der Auftraggeber unerkannt bleiben will. Rechtlich gesehen wird der Strohmann Dritten gegenüber in eigenem Namen tätig. Tatsächlich handelt er jedoch im Interesse eines Anderen. Das durch den Strohmann abgeschlossene Geschäft berechtigt und verpflichtet im Gegensatz zur Stellvertretung nur diesen und nicht den Auftraggeber. Diese Art von Geschäften sind rechtlich zulässig.
Der Begriff Strohmann kommt wahrscheinlich von der bildlichen Vorstellung einer Strohpuppe, die an jedem beliebigen Platz aufgestellt werden kann und dem Willen und den Interessen ihres Eigentümers völlig unterworfen ist. Beispielsweise verlangte ein alter Brauch im alten Rom, dass jedes Jahr ein Grieche und eine Griechin von der Brücke in den Fluss gestürzt werden. Da die Römer keine Menschenopfer bringen wollten, warf man aus Stroh geflochtenen Figuren ins Wasser.
Eine legale und weithin anerkannte Form des Strohmannes ist der Treuhänder, der seine Funktion im Rahmen der Gesetze auszuüben hat.