Streikbrecher
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Streikbrecher werden Arbeitnehmer genannt, die entgegen gewerkschaftlichem Beschluss nicht an einem Streik teilnehmen. Es kommt vor, dass Unternehmer speziell Streikbrecher engagieren, um einen Streik ins Leere laufen zu lassen. Des Weiteren werden gelegentlich vom Arbeitgeber so genannte Streikbrecherprämien gezahlt. Es kommt vor, dass Unternehmer die Aufträge an ein anderes Unternehmen verkaufen.
Es darf jedoch kein Arbeitnehmer gezwungen werden, ein Streikbrecher in eigentlichen Sinne zu sein, d. h. er darf nicht dazu gezwungen werden die Arbeit der anderen zu machen.
Auszubildende dürfen keine Streikbrecher sein. Beamte dürfen laut Gesetz nicht als Streikbrecher eingesetzt werden, allenfalls dürfen durch sie sog. Notdienste verrichtet werden.