Sterbeurkunde
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Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen und wird in Deutschland vom Standesamt ausgestellt. Notwendig ist vorher die Feststellung des Todes durch einen Arzt durch Leichenschau. Die Urkunde weist Geburts- und Sterbedatum (und -zeit) und -orte sowie den Namen des möglicherweise vorhandenen oder vorverstorbenen Ehepartners sowie das Dienstsiegel des ausstellenden Standesamtes und den Namen des zuständigen Beamten aus.
Die Sterbeurkunde ist für zahlreiche, nach dem Tod des Menschen für die Hinterbliebenen anfallende Behördengänge und sonstige Tätigkeiten (zum Beispiel Kündigung von Versicherungspolicen, Abonnements und weiteren Verträgen) notwendig.
Die meist mit der Beisetzungszeremonie bzw. dem Trauergottesdienst betrauten Pfarrer bzw. Pastoren erstellen solcherlei ebenso gültige beglaubigte Kopien aber stets unentgeltlich. Unbeglaubigte Kopien reichen für sonstige Zwecke wie die oben beispielhaft genannten Kündigungen von Verträgen meist aus.
Die erste Sterbeurkunde kostet 7 €, jede weitere 3,50 €. Dieses gilt bundesweit für alle Standesämter.
Siehe auch: Geburtsurkunde