Stadtpräsident
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Stadtpräsident bezeichnet in Deutschland, der Schweiz und Polen verschiedene Funktionen in der Gemeindeverwaltung.
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[Bearbeiten] Deutschland
In einigen Bundesländern Deutschlands – insbesondere in Schleswig-Holstein – wird der Vorsitzende des Gemeinderats bzw. Stadtrats einer Stadt Stadtpräsident genannt. Er wird vom Rat aus seiner Mitte gewählt. In einigen Bundesländern heißt er nach der jeweiligen Gemeindeordnung in Städten Stadtverordnetenvorsteher oder Stadtvertretervorsteher. In gewöhnlichen Gemeinden gibt es dagegen die Bezeichnung Vorsitzender der Gemeindevertretung.
[Bearbeiten] Aufgaben des Stadtpräsidenten
Der Stadtpräsident
- ist Vorsitzender des Rats und Leiter der Ratsversammlungen,
- sorgt für einen geordneten und störungsfreien Ablauf der Sitzungen,
- übt das Hausrecht aus und
- repräsentiert die Ratsversammlung als gewähltes Gremium der Stadt.
Für die Verwaltungsaufgaben in der Stadt gibt es neben dem Stadtpräsidenten noch einen Oberbürgermeister oder Bürgermeister als „Chef“ des Rathauses. Damit gibt es in solchen Städten 2 Personen an der Spitze der Stadt. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass es wiederum in anderen Bundesländern, bei denen 2 Personen an der Spitze der Stadt stehen, andere Bezeichnungen geben kann, bzw. die oben erwähnten Begriffe „vertauscht“ sind. So war der Oberbürgermeister in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seit 1946 Vorsitzender des Gemeinderats (also dem Stadtpräsident vergleichbar), während es für den Chef der Verwaltung den Begriff Oberstadtdirektor bzw. Stadtdirektor gab. Inzwischen wurde in diesen beiden Bundesländern die zweigleisige Verwaltungsspitze abgeschafft. Es gibt sie aber teilweise noch für eine Übergangszeit.
In den meisten Bundesländern hingegen übt der vom Volk gewählte Oberbürgermeister beide Funktionen aus (Vorsitzender des Rates und Chef der Verwaltung).
[Bearbeiten] Schweiz
In einigen Städten der Deutschschweiz, z. B. in Zürich, ist Stadtpräsident die offizielle Bezeichnung für das Stadtoberhaupt. Damit entspricht die Bezeichnung in Deutschland in etwa dem deutschen Oberbürgermeister. Siehe dazu den Artikel Gemeindepräsident.
[Bearbeiten] Polen
"Stadtpräsident" ist die polnische Bezeichnung für den Oberbürgermeister. Der Stadtpräsident ist ein Exekutivorgan der kreisfreien Stadt (sog. "Stadt mit Kreisrechte"). In der Stadtgemeinden trägt dieser Organ den Namen des Bürgermeisters (burmistrz), in der Landgemeinden des Vogtes (wójt). Seit 2002 wird er für 5 Jahren von den Bürgern jeweiligen Gebietskörperschaft gewählt.